Sitzung des Gemeinderates vom 20. Mai 2010 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Lisa R ü c k e r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BAUMANN Heinz / BENEDIK Ingrid / BERGMANN Ingeborg / BINDER Sigrid / DE MONTMORENCY Gerald / EBER Manfred E EICHBERGER Klaus / ENNEMOSER Verena Mag.a / FABISCH Andreas / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing. / GROSZ Gerald / HAAS-WIPPEL Waltraud / HAGENAUER Peter / HAßLER Gerald Mag. / HERPER Karl-Heinz E HOFMANN-WELLENHOF Bernhard Dipl.-Ing. Dr. / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / JAHN Christina / KOLAR Wilhelm / KOROSCHETZ Johann / KORSCHELT Harald Mag. / KOWALD Mario Mag. / KRAMPL Dagmar / KRAXNER Bernhard / KVAS Karl Mag. / LINHART Gunther Dipl.-Ing. / LOHR Roland Ing. / MARIACHER Gerhard Mag. / MARTINER Andreas / MAYR Peter / MEIßLITZER Edeltraud / MOLNAR Andreas Mag. / MÜLLER Johann / NEUMANN Dominic / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RICHTER-KANIK Nuray Dr. / SCHLOFFER Gertrude / SCHNEIDER Stefan / SCHÖNBERGER Rene Mag. / SCHRÖCK Georg / SIKORA Christian E SIPPEL Armin / SPATH Gerhard Mag. / SPRACHMANN Karin Mag.a Dr. / TABERHOFER Ulrike Mag.a / TITZ Martin Mag. / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / RÜCKER Lisa Bgm.-Stvin. / EDLINGER Elke / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / GRABNER Sonja Mag.a (FH) / KAHR Elke / RIEDLER Wolfgang Mag. Dr. / RÜSCH Gerhard Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: : GRin. Waltraud HAAS-WIPPEL STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.15 Uhr ENDE DER SITZUNG: 19.58 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 20. Mai 2010 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 11211/2003-82 abgesetzt Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung Berichterstatter/in: 2. A 6-19761/2009-5 A 8-674/2009-44 A 1-55/2009-11 Genehmigung der städt. Betriebsführung der im Bau befindlichen neuen 4gruppigen Kinderkrippe Prochaskagasse 17, 8010 Graz Genehmigung der dafür notwendigen Personalaufnahmen Berichterstatter/in: GR Baumann (Seite 3. A 8 – 31808/2006-3 A 8/4 – 5792/2010-1 „Asset One“ Reininghausgründe – Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 4. A 8 – 41290/2009-33 Sportamt, Loipe Thal, Nachtragskredit über € 250.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 5. A 8/4 - 34806/2009 Münzgrabengürtel 20/5/16 Liegenschaft EZ 2104, KG Jakomini Verkauf einer städtischen Wohnung Berichterstatter/in: GR Mag. Kvas (Seite 6. A 8/4 – 40597/2009 Sonderwohnbauprogramm Brucknerstraße, Gdst.Nr. 2431/1, KG 63106 Jakomini, im Ausmaß von 2.963 m² Einräumung eines Baurechts ab 01.06.2010 auf die Dauer von 55 Jahren Berichterstatter/in: GR Mag. Kvas (Seite 7. A 8/4-70667/2004 Sonderwohnbauprogramm Münzgrabenstraße/Jauerburggasse, 2. Bauabschnitt Andienungsrecht zwischen der Stadt Graz und der GBG Berichterstatter/in: GR Mag. Kvas (Seite 8. A 10/5-22580/2008-46 Masterplan Stadtpark Berichterstatter/in: GRin Mag.a Pavlovec-Meixner (Seite 9. A 10/8-48445/2008-24 Abschluss eines Vertrages Stadt Graz – Graz AG über die Errichtung und Finanzierung der Gehsteig- und Radweg-Maßnahmen in Höhe von € 946.800,-- Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 10. A 10/8-14637/2010-1 A 10/BD EU-35075/2007–7 A 8-41291/2009-12 1. Aufwandsgenehmigung des „Maßnahmenprogramms „Ausbau und Bewerbung des suburbanen Regionalbussystems im Rahmen der Umsetzung des neuen ÖV-Konzeptes Graz-Südost“ über € 240.000,-- und formelle Genehmigung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von max. € 120.000,-- im Rahmen von URBAN PLUS 2. Projektgenehmigung des „Maßnahmenprogramms Verkehrskonzept Gebiet Rudersdorf – Teil 1“ (Kooperation zwischen der A10/8 und der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz) über € 136.000,-- und formelle Genehmigung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von max. € 68.000,-- im Rahmen von URBAN PLUS Berichterstatter/in: GR Hagenauer (Seite 11. A 10/8 – 16438/2010–1 A 8-44725/2008-33 Buslinie 211 Jakominiplatz – P&R Fölling - Projektgenehmigung über € 598.000,-- - Aufstockung des Verkehrsfinanzierungsvertrages GVB - Kreditansatzverschiebung über € 329.100,-- in der OG 2010 Berichterstatter/in: GRin Mag.a Grabe (Seite 12. A 10/8–16438/2010–2 A 8-44725/2008-34 Fahrplanverdichtung bei den Buslinien 58/63 sowie zusätzliche Einschubleistungen - Projektgenehmigung über € 1.308.700,-- - Aufstockung des Verkehrsfinanzierungs   vertrages GVB - Kreditansatzverschiebung über   € 879.100,-- in der OG 2010 Berichterstatter/in: GR Hagenauer (Seite 13. A 14-14635/2009-21 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 27 Abs 1 und § 29 Abs 13 Stmk. ROG 1974 Mindestanzahl der Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 06.19.0 Bebauungsplan „Leitnergasse – Neuholdaugasse – Schönaugürtel – Pestalozzistraße“ IV. Bez., KG Jakomini Beschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Hofmann-Wellenhof (Seite 14. WB-MS-038631/2009-8 Jahresabschluss 2009 Wirtschaftsbetriebe Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite 15. WB-MS-038631/2009-9 Prüfung des Jahresabschlusses 2009, Berichterstatter/in: GR DI Linhart (Seite N a c h t r a g 16. A 8 – 37500/2009-3 Hauptsammlerentlastungskanal Hortgasse/KW Gössendorf, BA 70 Annahme des Förderungsvertrages des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 789.879,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 17. A 8 – 30319/2009-3 Kanalisierung Plattensteig, BA 114 Annahme des Förderungsvertrages des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 37.680,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 18. A 8- 32805/2009-3 Kanalisierung Skyline Messe, BA 135 Annahme des Förderungsvertrages des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 4.580,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 19. A 8 – 41290/2009-40 Feuerwehr Wechselaufbaufahrzeug bzw. Kranbegleitfahrzeug, haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 495.000,-- in der AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 20. A 8 – 21515/2006-79 Grazer Bau- und GrünlandsicherungsgesmbH; P&R Anlagen Fölling und Liebenau; 1. Finanzierungsvertrag 2010 2. Kreditansatzverschiebung über € 400.000,-- in der OG 2010 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 21. A 8-41290/2009-21 Voranschlag 2010, Übertragung von nicht umgesetzten AOG-Budgets 2009 in Höhe von € 12.408.400,-- in die AOG 2010 Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 22. A 8 – 18780/06-55 Stadtmuseum Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Mag. Titz (Seite 23. A 8- 4882/2008-8 Grazer Parkraumservice Personalbereitstellung GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 24. A 14-4773/2008-17 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 27 Abs 1 und § 29 Abs 13 Stmk ROG 1974 Mindestanzahl d. Anwesenden: 29 Zustimmung von mehr als 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 13.08.0 Bebauungsplan Anton-Kleinoscheg-Straße XIII. Bez., KG Gösting Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite Graz, 23. Mai 2012 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Dipl.-Ing. Baldur Heckel, Landesobmann des Steirischen Sängerbundes Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung 2) Rechnungsjahr 2009, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen 3) Universalmuseum Joanneum GmbH, Richtlinien für die o. Generalversammlung am 26.3.2010 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Ermächtigung der Übertragung eines Stimmrechts Fragestunde des Gemeinderates 1) Kunstrasen in der UPC-Arena Liebenau (GRin. Jahn, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 2) Hochwasserschutzmaßnahmen für Andritzer Bäche (GRin. Bergmann, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 3) Ehemalige Feuerwache Algersdorf, Nutzung für sozialen Wohnbau (GRin. Benedik, FPÖ an StRin. Kahr, KPÖ) 4) Nicht lukrierte Förderungen des Landes Steiermark (GR. Schröck, BZÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 5) Sozialraumorientierung im Sozialamt (GR. Hohensinner, ÖVP an StRin. Edlinger, SPÖ) 6) Verbindung „Robin Hood“ mit Graz AG-Vorstandsdirektor Wolfgang Malik (GR. Mag. Haßler, SPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 7) Tieferlegung der 110 kV-Leitung in Eggenberg, Wetzelsdorf und Straßgang (GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 8) Kürzere Zeitspanne der Parkverbote während der Parkzonen- Ausweitung und bessere Information für die Anrainer (GR. Ing. Lohr, FPÖ an Bgm.-Stvin. Rücker, Grüne) Tagesordnung Dringlichkeitsanträge 1) Registrierung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Nachnutzung der Bezirksämter (GRin. Krampl, SPÖ) 3) Eigene BewohnerInnen-Parkplätze in den gebührenpflichtigen Zonen (GR. Eichberger, SPÖ) 4) Keine Erhöhung der GVB-Tarife (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 5) Zu hohe Kopierkosten bei Gericht - Petition (GRin. Schloffer, KPÖ) 6) Pannen bei Variobahnen (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 7) Zwingende Notwendigkeit neue Wege zur Finanzierung von Investitionen der Stadt Graz zu beschreiten (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) 8) Impfungen für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr (GR. Mag. Mariacher, BZÖ) Anfragen an den Bürgermeister 1) MigrantInnen Rundgänge (GR. Kraxner, ÖVP) 2) Aufstellung eines Andritzer AG-Industrie-Denkmals (GR. Martiner, SPÖ) 3) Verkehrssicherheit Unterer Breitenweg (GR. Martiner, SPÖ) 4) Unterstützung Christopher Street Day (GRin. Mag.a Grabe, Grüne) 5) Behindertenbeirat (GRin. Schloffer, KPÖ) 6) Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Schloßbergplatz (GRin. Schloffer, KPÖ) 7) Erhaltung des Ragnitzbades (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 8) Kosten für e-mobility-conference (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 9) Schutz vor ÖBB-Hochspannungsleitung (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 10) Ankündigung der Abfahrtszeiten der Linie 1 bei der Haltestelle Alte Poststraße auf der Anzeigentafel (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 11) Leistungsschau des Österreichischen Bundesheeres und anderer friedenserhaltender Organisationen (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 12) Grazer Universitätsviertel, Vorverlegung der Sperrstunde (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 13) Kosten für externe Berater (GR. Hötzl, FPÖ) 14) Telefonkosten der Stadt Graz im Jahr 2009 (GR. Grosz, BZÖ) 15) Repräsentationsausgaben der Grazer Stadtregierung 2009 (GR. Grosz, BZÖ) 16) Kosten des Fuhrparks des Magistrates der Stadt Graz und die private Nutzung von Dienstkraftwägen durch Mitglieder der Stadtregierung (GR. Grosz, BZÖ) 17) Schutz der Bürgerrechte der Grazerinnen und Grazer vor unberechtigten multimedialen Aufnahmen – im Anlassfall von der Firma Google im Rahmen von Google „Street View“ (GR. Grosz, BZÖ) Anträge 1) Zugang von Minderjährigen zu Glückspielautomaten - mehr Kontrollen von Wettcafes (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Einheitliche Entscheidungspraxis bei Makula-Degeneration (GR. Mag. Kowald, ÖVP) 3) Beseitigen bzw. Kürzen von herabhängenden Ästen am Murradweg im Bereich des Augartenbades (GR. Mag. Kvas, ÖVP) 4) Kontrolle bei Beihilfen (GR. Pogner, ÖVP) 5) WCs an ausgewiesenen Laufstrecken (GR. Pogner, ÖVP) 6) Familienbetreuungsassistenz als neues Berufsbild – Petition an das Land Steiermark (GRin. Potzinger, ÖVP) 7) Maßnahmen am Areal der Arche Noah, des Vereines „Aktiver Tierschutz Steiermark“ (GR. Rajakovics, ÖVP) 8) Integrationsmaßnahmen in der Stadt Graz (GRin. Haas-Wippel, SPÖ) 9) Erhöhung des Taktes der Straßenbahnlinie 7 während des Ausballes der Straßenbahnlinie 1 wegen Schienenarbeiten (GRin. Mag.a Dr. Sprachmann, SPÖ) 10) Vermehrter Einsatz der Tonbanddurchsage „Sitzplatzfreihaltung für ältere und behinderte Personen“ in den GVB-Linien (GRin. Mag.a Dr. Sprachmann, SPÖ) 11) Öffnung alter Wege in der Grazer Innenstadt (GR. Eichberger, SPÖ) 12) Evaluierung der Verkäufe von städtischen Wohnungen an MieterInnen (GR. Baumann, Grüne) 13) Verbesserung der Steuerbarkeit von sozialen Angelegenheiten in der Stadt Graz (GR. Baumann, Grüne) 14) Barrierefreier Zugang von gehörlosen Menschen zu Information (GRin. Binder, Grüne) 15) Petition an das Bundesministerium für Justiz „Keine Einsparungen beim Verein Neustart“ (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 16) Wirtschaftsförderungen nur bei gerechter Entlohnung (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 17) Umsetzung eines „Spielplatzes für SeniorInnen“ im Rösselmühlpark (GRin. Mag.a Taberhofer, KPÖ) 18) Linie 1 – Frequenzverdichtung (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 19) Verkehrssicherheit am Moelkweg (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 20) Einführung flexibler GVB-Tarife (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 21) Erhaltung des Ragnitzbades (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) 22) Einführung einer Linie Weinzödlbrücke – Puntigamerbrücke (GR. Mag. Korschelt, FPÖ) Absetzung der Tagesordnungspunkte 1) Präs. 11211/2003-82, Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung; Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen im Präsidialamt-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.15 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, meine geschätzten Damen und Herren auf der ZuhörerInnengalerie!. Ich möchte Sie alle ganz, ganz herzlich begrüßen und die heutige Gemeinderatssitzung eröffnen. Ich stelle fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und dass dieser auch beschlussfähig ist. Im Besonderen möchte ich heute begrüßen die Interessensvertretungsgruppe Jugend am Werk Steiermark GmbH Werkstätten Graz aus der Kärntner Straße 25, die mit 13 Personen heute anwesend sind und sich darauf freuen an einer interessanten und spannenden Sitzung teilzunehmen. Herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Auf Ihren Plätzen haben Sie auch vorgefunden den Jahresbericht 2009 unseres Friedensbüros Graz, ich bedanke mich bei Frau Mag.a Jutta Dier, der Frau Mag.a Heidi Bassin, der Frau Ursula Hauszner-Ortner und Mag.a Silvia Doppelhofer, die im Grazer Büro für Frieden und Entwicklung in der Wielandgasse tagtäglich für uns arbeiten und bedanke mich auch bei allen, die in den Gremien auch die Stadt Graz immer wieder hier vertreten und mitarbeiten. Der bericht liegt Ihnen vor. Heute haben wir auch wieder einige entschuldigte Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, der Herr Gemeinderat Herper ist dienstlich verhindert, Herr Gemeinderat Sikora befindet sich auf Kur und der Herr Gemeinderat Eber ist leider erkrankt. Damit haben wir 53 Gemeinderatsmitglieder für heute bei der Sitzung. Meine geschätzten Damen und Herren, in den letzten Tagen war es leider in unseren Tageszeitungen zu lesen, vorgestern gab es eine große Verabschiedungsfeier von Herrn Dipl.-Ing. Baldur Heckel im Dom und dann im Dobl bei der Beerdigung und ich darf Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben. Nachruf Dipl.-Ing. Baldur Heckel, Landesobmann des Steirischen Sängerbundes Am Dienstag, dem 11. mai heurigen Jahres, ist der Bürger der Stadt Graz, Herr Dipl.-Ing. Baldur Heckel, verstorben. Dipl.-Ing. Baldur Heckel wurde am 6. März 1941 in Graz geboren. Nach Beendigung des Maschinenbaustudiums an der Technischen Universität Graz war er bis zum Jahre 2001 höchst erfolgreich bei Steyr Daimler Puch tätig und durchlief von der Konstruktion über das Versuchswesen bis hin zum Marketing alle Stationen des Managements. Als Key Account Manager war er wesentlich am Ausbau des Eurostar-Werkes und der Jeep. Produktion in Graz beteiligt und wirkte entscheidend an der Entstehung des steirischen Automobilclusters mit. Im Jahre 1979 gelang es der Fachhochschule Joanneum den äußerst profilierten und anerkannten Experten mit einem Lehrauftrag zu betrauen. nicht nur der Technik per se, sondern auch der Technik des Gesangs ist Baldur Heckel äußerst zugetan gewesen. Die Faszination der Musik bestimmte sein leben, seit er mit einer Laute erstmals selbst musizierte und seine musikalischen Fähigkeiten durch ein Gitarrenstudium perfektionierte. Seit 1991 führte der begeisterte Sänger – als mittlerweile längstdienender Landesobmann – vorausschauend die Geschickte der Dachorganisation der steirischen Chöre. Zahlreiche Musikdarbietungen höchsten Niveaus sind seinem langjährigen und beispiellosen Einsatz für die steirische Chorszene zu verdanken. Das internationale Großereignis der 5. Word choir Games, in denen über 400 Chöre aus 93 Nationen Graz im Juli 2008 zu einer gefeierten Metropole des Chorgesangs verwandelten und somit zu einem einzigartigen und unvergesslichen Fest der Völkerverbundenheit und des Friedens erhoben, geht auf das großartige und enthusiastische Wirken des stimmgewaltigen Baldur Heckes zurück. In Anerkennung seiner mannigfachen Verdienste wurde ihm am 13.11.2008 das Große Ehrenzeichen des Landes Steiermark verliehen. Die Ernennung zum „Bürger der Landeshauptstadt Graz“ sollte ein weiterer sichtbarer Ausdruck der Achtung und des Dankes für seine herausragenden Leistungen sein - Leistungen wie das Profil unsere Stadt als Kunst- und Kulturstadt aber auch als innovativer Wirtschaftsstandort geprägt haben. Die Ernennung zum Bürger der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. 2. 2009. Ich denke, dass es schwer sein wird, diese Lücke, die Baldur Heckel hinterlässt in vielen Bereichen zu schließen. die Stadt wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke Ihnen. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25. Februar heurigen Jahres wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen werden den Klubs, wie immer, zur Verfügung gestellt. Danke für die Überprüfung. 2) Rechnungsjahr 2009, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen Bgm. Mag. Nagl: Ich habe eine weitere Mitteilung. Rechnungsjahr 2009, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. 11. 2001 den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes zum Rechnungsabschluss 2000, die Stellungnahmen der Stadtsenatsreferenten sowie die des Kontrollausschusses, einschließlich der Vorschläge zur Beseitigung der aufgezeigten Mängel zur Kenntnis genommen. Darin enthalten war unter anderem die Vorgabe, dass dringliche Verfügungen am Jahresende, die dem Gemeinderat im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr vorgelegt werden konnten, diesem in der nächsten Sitzung des neuen Haushaltsjahres zur Kenntnis zu bringen sind. Im Bereich der Wirtschaftsbetriebe gab es folgende Überschreitungen: Entgelte für sonstige Leistungen, Wirtschaftsbetriebe um 499.945,- im Bereich Müll aufgrund von AEVG-Kostenüberschreitungen und Mehrmengen gemäß Ist-Abrechnung. Zur Verbuchung einer Rücklagenzuführung im MRG-Bereich war die folgende Überschreitung notwendig: Bei den Rücklagen, Zuführung zum MRG-Instandhaltungsrücklage um 1.220.926,14. Zur Optimierung des Maastricht-Ergebnisses waren sogenannte Investitions- und Tilgungszuschüsse für die Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit zu verbuchen. Daraus resultieren auch einige interne Verbuchungen und Überschreitungen. Es geht um die Beträge 857,820,24, um den Betrag 16.169,36, 87.158,52 und 25.355,80, diese werden auf Konten gebucht, die auf folgenden Text lauten: Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmen und Gemeinde. Aus der Finanzposition Sonstige Ausgaben, Verwaltungskostenbeitrag wird ein solcher für das Basaltschotterwerk Weitendorf verrechnet. Aufgrund der vorliegenden Buchungsergebnisse war eine Überschreitung um 142,87 für diese interne Buchung notwendig. Der Messe Congress Graz BetriebsgmbH wurde ein Sonderzuschuss in Höhe von 3.079.573,69 zur Abdeckung der offenen und fälligen Forderungen der MCG Graz gegenüber der Stadt Graz per Ende 2009 überwiesen. Aus diesem Grund war die Überschreitung der Fipos Laufende Transferzahlungen an Unternehmungen in derselben Höhe notwendig. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diese Kreditüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen. 3) Universalmuseum Joanneum GmbH, Richtlinien für die o. Generalversammlung am 26.3.2010 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Ermächtigung zur Übertragung eines Stimmrechts Bgm. Mag. Nagl: Ich habe noch eine Mitteilung und zwar ging es um die Generalversammlung am 26.3.2010, Universalmuseum Joanneum GmbH. Ich habe eine dringliche Verfügung beschlossen, der Vertreter der Stadt Graz in der Universalmuseum Joanneum GmbH, Stadtrat Mag. Dr. Wolfgang Riedler wird ermächtigt in der am 26.3.2010 stattfindenden Generalversammlung der Gesellschaft in Ausübung des Stimmrechts für Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Dr. Rüsch insbesondere folgendem Antrag zuzustimmen. Es war die Genehmigung des Jahresvoranschlages 2010. Auch diese Dringlichkeitsverfügung ist dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen und ich ersuche Sie, diese auch zur Kenntnis zu nehmen. GR. Grosz zur Geschäftsordnung: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Bevor wir zur Fragestunde kommen und damit auch zur Abhandlung des ersten Teils von Fragen an Sie und Mitglieder der Stadtregierung darf ich auf etwas hinweisen, was mich jetzt seit zwei Jahren quält und ich darf Sie durchaus bitten, dass Sie da zuhören. Gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Stadt Graz sind Sie zur Beantwortung von schriftlichen Anfragen verpflichtet spätestens in der dritten der Anfrage folgenden Sitzung mündlich oder schriftlich. Anlassfall sind Anfragen der Gemeinderäte Grosz, Mariacher und Schröck, eingebracht am 21. 1.2010 betreffend der Aufwendungen für die Büros des Bürgermeisters und der Stadtsenatsmitglieder, betreffend die Gesamtkosten der Inserate der Stadt Graz im Jahr 2009 und betreffend die Reisekosten für die Mitglieder der Stadtregierung und Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2009, deren Antwort bis heute, also vierte Sitzung mit dem heutigen Tag nicht eingelangt sind. Wir haben daraufhin diesen Umstand ordnungsgemäß ein zweites Mal bei der Gemeindeaufsicht FA 7a angezeigt, das hier dem Statut und der Geschäftsordnung der Stadt Graz nicht Genüge getan wird und haben bei dieser Gelegenheit gleich einmal eine Inventur aller ausständigen Anfragen, da reden wir noch nicht einmal von den Anträgen, sondern der Anfragen gemacht und siehe da, es fehlt uns eine ganze Latte von Anfragen aus dem Jahr 2009 betreffend der Auftragsvergabe an CP-Promotion, ich darf dann noch einige Schmankerln berichten, zum Beispiel Anfragen vom 19.3.2009, mithören, die dann am 29.4.2010, also 13 Monate später mit heutigem Tag im Übrigen eingegangen sind, also 14 Monate später erst beantwortet werden betreffend der Problematik im Schloßbergstollendurchgang. Das ist eine Anfrage, die jetzt nicht weltbewegend ist, wo jetzt nicht der gesamte Mechanismus des Magistrates zusammenbricht und Zahlenmaterial erheben sollte, sondern einfach die4 Problematik, die mit de4r Liegenschaftsverwaltung und mit dem zuständigen Stadtsenatsreferenten zu klären ist oder eine4 Anfrage vom 25.6.2009, die auch erst am 29.4.2010, wo es um eine Straßenbeleuchtung gegangen ist, also 13 Monate später erst beantwortet werden kann oder Kreuzung Elisabethstraße/Beethovenstraße. Ich weiß mittlerweile, dass wir nicht die einzige Fraktion sind, die darunter leiden und ich ersuche Sie eindringlich Herr Bürgermeister, nicht nur diesen Missstand aufzuklären, sondern auch abzustellen und in Zukunft wieder der Geschäftsordnung und dem Statut der Stadt Graz Genüge zu tun, den es ist irgendwie kindisch wenn wir uns nicht auf etwas verlassen können. Ich glaube, wir haben die Geschäftsordnung des Gemeindrates, alle Fraktionen, sehr reformiert weil Anlassfall bestanden hat, wir halten uns, auch alle Fraktionen, an die Vorgaben dringliche Anfragen an die Redezeitbestimmungen etc., aber die Grundvoraussetzung dafür, dass gerade diese Spielregeln des demokratischen Miteinanders eingehalten werden und diese werden seit zwei Jahren gebrochen und ich ersuche sie wirklich eindringlich, hier in Ihrem eigenen Bürgermeisteramt in der Magistratsdirektion, wo auch immer, dafür wieder Sorge zu tragen, dass der Geschäftsordnung der Stadt Graz und damit auch der Demokratie Genüge getan wird. Ich danke Ihnen (Applaus BZÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, wie Sie wissen haben wir folgende Gepflogenheit. Wenn eine Anfrage oder ein Antrag an mich hier gestellt werden und wir sie geschäftsordnungsgemäß erledigen, dann versuchen wir ordnungsgemäß auch alle jeweils zuständigen Stadtsenatsmitglieder und deren Abteilungen und deren Meinung zu diesem Thema einzuholen. Ich fasse diese zusammen und übersende sie dann an den jeweiligen Adressaten zurück. Es ist richtig, dass wir aus manchen Abteilungen nicht in der Geschwindigkeit die Antworten bekommen, das hat aber unter anderem durchaus mit einer starken Überlastung zu tun. Ich darf auch noch einmal ersuchen, es gibt viele Dinge, die man vielleicht auch abseits einer Anfrage oder eines Antrages auch mit den Kenntnissen der Personen, die es gibt, erledigen könnte, dann gibt es darüber hinaus auch manchmal einen Prüfauftrag, der etwas länger dauert, da sollte man einmal darüber reden inwieweit das vereinbar ist, wenn etwas länger dauert, dass man es nicht zurückgibt, aber es sollte zumindest eine Zwischenerledigung kommen. Soweit ich jetzt informiert bin sind so gut wie alle Anfragen und Anträge im Moment unterwegs und ich gleiche das auch gerne noch einmal ab im Speziellen mit den Anträgen, die jetzt hier genannt wurden (Applaus ÖVP). F R A G E S T U N D E Beginn: 13.28 Uhr Ende: 14.40 Uhr 1) Kunstrasen in der UPC-Arena Liebenau GRin. Jahn stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GRin. Jahn: Meine Frage betrifft die UPC-Arena, es gibt ja schon seit längerem Gerüchte, die mir von mehreren Seiten zugetragen wurden, dass hier eine Umstellung auf Kunstrasen geplant sei, die wir aus grüner Sicht nicht ganz nachvollziehen können. Zum einen würde der Kunstrasen eine Anschaffung 350.000 bis 500.000 Euro für das Liebenauer Stadion kosten, andererseits haben wir eine Nutzungsdauer von zehn bis zwölf Jahren. Das bedeutet, man müsste alle zehn Jahre zirka diese Summe in das Stadion investieren. Und so viel ich weiß, ist das auch im Budget irgendwie bei der Messe beziehungsweise bei der Stadion GesmbH auch nicht irgendwie in diese Richtung vorgesehen. Das zweite Problem daran wäre auch, hätten wir einen Kunstrasen wir auch keine Länderspiele zum Beispiel in der UPC-Arena stattfinden lassen können dürften, das ist laut Reglement verboten. Gleichzeitig ist es auch so, dass wir sehen die Salzburger zum Beispiel, der einzige Bundesligaverein, der einen Kunstrasen hat, die stellen sich jetzt wieder auf Naturrasen um. Erstens wegen Länderspielen und zweitens, weil es ziemlich viele Beschwerden auch von der Spielergewerkschaft gegeben hat, was das veränderte Spielgefühl aber auch die erhöhte Verletzungsgefahr auf dem Kunstrasen betrifft. Also es gibt hier auch in anderen Ligen in Deutschland, in England, in Italien, Spanien etc sind in den höheren Ligen, ist das Spielen auf Kunstrasen sowieso verboten. Also es wäre auch von dem her problematisch, wenn wir jetzt internationale Gäste haben (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke). Dazu kommt noch, dass wir in der UPC-Arena auch eine Bodenheizung haben, was dann ziemlich ad absurdum geführt wäre, wenn wir ohnehin einen Kunstrasen haben, wenn es jetzt um die Schneeperiode, um die Wintersaison, die Winterzeit geht und man sich auch fragen müsste, was man dann mit der Bodenheizung tun, wenn wir obendrauf den Kunstrasen haben. Daher auch meine F r a g e : Entspricht es den Tatsachen, dass die für die Stadionverwaltung zuständige Messe Graz plant, den Naturrasen in der UPC-Arena gegen einen Kunstrasen auszutauschen und wenn ja, wer wird diese zusätzlichen Kosten dafür tragen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Frau Klubobfrau! Ein Großteil Ihrer Frage war gleichzeitig die Antwort. Es ist richtig, dass dieser Tausch in einen Kunstrasen immer wieder überlegt worden ist, die Gründe dafür sind, dass einfach die langfristige Rentabilität des Kunstrasens wegen der längeren Haltbarkeit einfach viel kostengünstiger ist als ein Naturrasen. Aber du hast gleichzeitig auch die Gegenargumente gebracht, zunächst einmal ist, wie wir vom Beispiel Salzburg wissen, offensichtlich immer noch nicht geklärt, jedenfalls nach meinen Informationen, immer noch nicht geklärt, ob etwa Champions League Spiele im Finale etwa oder Nationalmannschaften für die Europameisterschaft dort spielen wird können… Zwischenruf GRin. Jahn unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Danke für den Hinweis, also die Diskussion ist im Gange und es könnte damit sein, dass man durchaus eine Fehlinvestition macht. Der zweite Grund ist der, er hängt natürlich auch ein bisschen mit der derzeitigen Situation des Grazer Fußballs insgesamt zusammen, es könnte sein, dass in nächster Zeit vielleicht nur mehr ein Fußballverein im Stadion spielt und damit natürlich auch von den Einnahmen einiges zurückbleiben wird. Also es ist angedacht, es gibt aber derzeit kein Budget dafür und die Einrichtung des Kunstrasens ist auch in der mittelfristigen Finanzplanung der Messe, also der Liebenauer Gesellschaft nicht enthalten. GRin. Jahn: Danke für diese Antwort und die Zusatzfrage wäre auch auf Basis dessen, was du gesagt hast, dass wir wahrscheinlich mittelfristig auch finanziell ein bisschen Schwierigkeiten mit dem Stadion haben werden, außer der GAK schafft es bald wieder unten auch zu spielen. Bist du bereit, dass wir uns in absehbarer Zeit auch in Richtung nächste Budgetverhandungen im Beteiligungsausschuss einmal intensiver mit der Stadion GesmbH auseinandersetzen um da hinzuschauen, was man da auch tut? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Das können wir gerne, Bereitschaft ist selbstverständlich da. Ich möchte vielleicht dazu gleich mit sagen, bei der Stadion Gesellschaft ist ja nicht nur, das betrifft ja nicht nur den Betrieb des Stadions, sondern auch den Betrieb der Eishalle und ich würde vorschlagen, dass, wenn wir das im Beteiligungsausschuss darstellen, analysieren, dass wir dann gleich beide Sportstätten bearbeiten und behandeln und diskutieren im Beteiligungsausschuss. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 2) Hochwasserschutzmaßnahmen für Andritzer Bäche GRin. Bergmann stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GRin. Bergmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Anfrage richtet sich heute an Sie und zwar zum Thema Hochwasserschutzmaßnahmen für die Andritzer Bäche. Die verstärkten Regenfälle in der vergangenen Woche und die Überflutungen, wie man gehört hat, im Zentrum von Wien lassen die Befürchtung aufkommen, dass auch dieses Jahr wieder in Graz mit Hochwasser zu rechnen ist. Im Gemeinderatsstück vom 15. September 2009 zum Sachprogramm Grazer Bäche steht geschrieben, das auch Experten davon ausgehen, dass meteorologische Extremereignisse weiter zunehmen werden. Im aktuellen Sachprogramm „Grazer Bäche“ wird als Hauptziel das Erreichen eines bestmöglichen Hochwasserschutzes für die Grazer Bevölkerung angestrebt. Angestrebt wird auch ein Schutz vor bis zu 100jährigen Hochwasserereignissen. Allerdings, das muss gesagt werden, wird auch angemerkt, dass dieser Hochwasserschutz HQ-100 nicht flächendeckend machbar erscheint. Ein besonderer Fall in Graz ist jedoch Andritz. Dort hat das Hochwasser in den vergangenen Jahren immer wieder sehr große Schäden verursacht, bei welchen sogar das Ortszentrum immer wieder überflutet wurde. Von der Vergangenheit bis in die Gegenwart wurden in Andritz wiederholt Bebauungen bewilligt, welche die Hochwassersituation nicht verbessern beziehungsweise welche zum Teil selbst die Ursache für Überflutungen waren beziehungsweise sind. Daher ist dort ein HQ-100-Hochwasserschutz dringend erforderlich. Die Andritzer Bevölkerung und im speziellen die betroffenen Bürger und Bürgerinnen verstehen daher nicht, dass bei den geplanten Schutzmaßnahmen nun doch nur ein Schutz für 50jährige Hochwasserereignisse umgesetzt werden soll. Immerhin kosten diese Maßnahmen der Stadt viele Millionen Euro, obwohl sie höchstwahrscheinlich nicht die gewünschten Auswirkungen erzielen werden, sodass man davon ausgehen muss, dass aufwändige Folgekosten trotzdem zu erwarten sind. Vielmehr wäre anzuraten, jetzt gleich für einen umfassenden Hochwasserschutz die notwendigen Mittel in die Hand zu nehmen, um dafür bessere Bedingungen für die Zukunft zu schaffen. Daher, sehr geehrter Herr Bürgermeister, stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : an Sie: Stimmt es, wie in der Öffentlichkeit kolportiert, dass bei den geplanten und zum Teil bereits umgesetzten Hochwasserschutzprojekten am Schöckelbach nur HQ-50-Schutzmaßnahmen getroffen werden beziehungsweise warum hat man hier die versprochenen HQ-100-Maßnahmen nicht umgesetzt (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin! Nach den Hochwasserereignissen im Jahr 2005 wurde das Sachprogramm Grazer Bäche in Kooperation zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz unter Mitarbeit von sieben Grazer Ingenieurbüros erarbeitet. Ziel war für alle Grazer Bäche ein Maßnahmenprogramm zu erarbeiten um gefährdete Siedlungsgebiete bestmöglich vor Hochwasser zu schützen. Es wurde ein Schutz bis zu einem HQ-100 angestrebt, das heißt, ein statistisch einmal in 100 Jahren auftretendes Hochwasser schadlos abgeführt werden soll. Bereits damals wussten alle Beteiligten, dass auf Grund beengter Platzverhältnisse dieser Schutz nicht überall umsetzbar sein wird. Leider gab es in den vergangenen Jahrzehnten Versäumnisse in der Freihaltung von notwendigen Bachbereichen und Überflutungsflächen, die leider durch volkswirtschaftlich und ökologisch vertretbare Maßnahmen nicht zu beheben sind. Es gibt das berühmte Maßnahmenprogramm 2006, das wir auch hier beschlossen haben und das ja überall aufliegt. Zum Sachprogramm Grazer Bäche und da können Sie auf der Seite 25 entnehmen, dass der Schöckelbach einer von sechs Grazer Bächen mit einem geringer erzielbaren Schutzgrad als HQ-100 ausgewiesen wird. Dazu gehört der Schöckelbach mit einem HQ-50-Schutz, der Mariatroster-Kroisbach zwischen 30 und 100, der Josefbach HQ-30, mariagrüner Bach HQ-30, rechter Zubringer zum Petersbach HQ-30 und dem Einödbach wieder Schutzgrad je nach Fläche und Stelle wo wir sind HQ-30 und HQ-100. Diese Schutzgrade wurden fachlich mehrfach diskutiert und werden seit 2006 auch so kommuniziert und von diesen Werten her gibt es keine Verschlechterung oder kein Abrücken. Nach wie vor sind aber die damit befassten Stellen und Ingenieurbüros bemüht, durch ständige Projektverbesserungen sowohl in den Planungs- als auch in den Umsetzungsphasen den bestmöglichen Schutz bei allen zu bearbeitenden Bauabschnitten sicherzustellen. Beim Schöckelbach sind diese Bemühungen im Zusammenhang mit den beiden geplanten Rückhaltebecken außerhalb von Graz in Weinitzen noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass speziell beim zweiten, das ist der kleinere Beckenstandort, der sogenannte Beckenstandort 2 Annagraben flankierende Maßnahmen zur Kubatur Vergrößerung beziehungsweise zusätzliche Alternativstandorte an den Oberläufen untersucht werden. Wesentlich für die Siedlungsgebiete entlang des Schöckelbachs sind die bereits gesetzten Maßnahmen. Es wurde über den gesamten Winter gebaut, die einen wesentlichen verbesserten Schutzgrad gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass Hochwasserereignisse wie 2005 beziehungsweise 2009 aufgetreten sind, kaum Probleme in den Siedlungsgebieten entlang des Schöckelbaches verursachen würden. Es ist mir aber schon auch ein besonderes Anliegen, auf das Restrisiko hinzuweisen einen 100%igen Hochwasserschutz kann es nicht geben und deshalb sind auch entsprechende Selbstschutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenverantwortung auch immer wieder u treffen. Aber nochmals, seit 2006 arbeiten wir kontinuierlich an der Umsetzung dieser Planungen, die hier beschlossen wurden, es gibt keine Verschlechterung sondern es gibt zusätzliche Verbesserungen im Rahmen der Planungs- und Umsetzungsarbeiten (Applaus ÖVP). GRin. Bergmann: Herr Bürgermeister, Sie haben angesprochen die Rückhaltebecken. Ein großes Anliegen war ja dieses Rückhaltebecken in Weinitzen, wie weit ist hier der Stand? Wird es dieses Jahr, so wie es meines Wissens geplant ist, mit dem Bau begonnen und bis wann kann die Bevölkerung rechnen, dass das hier dann wirklich auch einiges Wasser aufhält. Bgm. Mag. Nagl: Man muss vielleicht einmal anmerken, dass wir immer bemüht waren doppelt einen Erfolg zu erzielen. Einmal indem man den Durchfluss der Wassermengen in jeweiligen Bauverlauf verändert und zweitens, dass man, wo immer möglich, auch noch durch Rückhaltebecken die Wassermengen reduzieren kann und dann wieder langsam zum Abfließen bringen kann. In den Gemeinden Stattegg und Weinitzen sind wir gut unterwegs und wenn ich sage, sind wir gut unterwegs dann ist das in erster Linie das Verhandeln des Landes Steiermark, wir sind in der Nachbargemeinde quasi nicht beauftragt und auch nicht bevollmächtigt, es wurde ausgemacht, dass das Land Steiermark diese Planungen, die Umsetzung aber auch die Ablöseverhandlungen durchführt und hier sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg. Die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinden stehen auch mit mir permanent in Kontakt, die Beschlüsse sind soweit erfolgt, die Umsetzungsmaßnahmen sind ganz genau aufgelistet, ich kann sie Ihnen jetzt nicht auswendig sagen, aber das ist natürlich eine ganz, ganz wichtige Maßnahme, die es zu schaffen gilt. In einer Gemeinde war es ein bisschen leichter in der anderen schwieriger, weil man muss sich auch vorstellen, was das für eine Gemeinde und für die politisch Verantwortlichen bedeutet, wenn du selbst vom Hochwasser gar nicht betroffen bist und große Teile deiner Gemeinde hinkünftig nicht mehr nutzen und verbauen kannst, also das ist auch eine Nachbarschaftshilfe, die hier passiert, worüber ich auch dankbar bin trotz vieler Diskussionen und auch so mancher Streitigkeiten geht das Land Steiermark nach wie vor davon aus, dass wir diese Umsetzungen so schaffen, wie sie zur Zeit auch im Internet abfragbar sind, genaue Daten kann ich Ihnen noch nachliefern, wenn Sie das möchten, aber es ist im Internet auch einzusehen. GRin. Bergmann unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Das geht einmal in Bau, aber noch einmal, auch diese Bauwerke dauern und es sind die Becken unterschiedlich geplant. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.45 Uhr den Vorsitz. 3) Ehemalige Feuerwache Algersdorf, Nutzung für sozialen Wohnbau GRin. Benedik stellt an StRin. Kahr folgende Frage: GRin. Benedik: Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Anfrage an Sie betrifft diese ehemalige Feuerwache Algersdorf für die Nutzung des sozialen Wohnbaus. Die ehemalige Feuerwache Eggenberg in der Algersdorfer Straße 10 in 8020 Graz in Eggenberg, steht seit längerer Zeit leer. Der Flächenwidmungsplan weist die im Besitz der GBG befindliche Immobilie als allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,8 aus. Obwohl das Grundstück infrastrukturell gut erschlossen ist, wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Pläne für eine sinnvolle Nach- und Weiterbenützung der ehemaligen Feuerwache verlautbart. Gegenüber der Liegenschaft befindet sich die Volks- und Hauptschule Algersdorf, sowie mit der Buslinie 62 und der Straßenbahnlinie 1 auch eine unmittelbare Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Es drängt sich also der Vorschlag auf, das Grundstück zum Zwecke des sozialen Wohnbaus zu nützen. Ich richte daher an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, nachstehende F r a g e : Sind Sie bereit mit der Grazer Bau- und Grünlandsicherungsges.m.b.H in Kontakt zu treten und eine erste Prüfung vorzunehmen, ob sich gegenständliches Grundstück zur Verwertung im Sinne des Sozialen Wohnbaus eignet (Applaus FPÖ)? StRin. Kahr: Frau Gemeinderätin, liebe Ingrid! Ich danke dir für deine Anfrage und vor allem für deine Aufmerksamkeit, es ist vollkommen richtig wie du sagst, dass diese Liegenschaft, wo die ehemalige Feuerwehr in Eggenberg war schon seit längerer Zeit leer steht. Das ist natürlich auch uns vom städtischen Wohnungsamt aufgefallen, wir sind mit der Liegenschaftsabteilung und mit der GBG schon seit Anfang 2009 diesbezüglich auch in Kontakt getreten und haben auch angefragt, ob diese Liegenschaft für die Errichtung von Gemeindewohnungen sich eignet. Wir haben dann in einer Stellungnahme und zwar das Wohnbaureferat des Wohnungsamtes im März 2009 sozusagen eine Begutachtung dieser Liegenschaft vorgenommen, was Folgendes im Wesentlichen beinhaltet. Also die Liegenschaft ist zwar von der Lage her ausgezeichnet, genau aus den genannten Gründen, wie du es auch beschreibst, es ist die Schule gleich in der Nähe, es ist auch sehr gut erschlossen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, das Problem, was sich dort aber darstellt ist, dass Bestandsobjekte oben sind und die Konfiguration dieser Objekte sich leider nicht für Wohnungen adaptieren lässt. Also, ich weiß nicht, ob du sie dir angeschaut hast, aber es sind zwei große Garagen, es sind im ersten Stock Büroräumlichkeiten, es sind Werkstätten in den Nebengebäuden, die alle nicht unterkellert sind. In dieser Stellungnahme wird eindeutig festgehalten, dass die Abbruchkosten des Bestandsobjektes (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) einfach zu hoch sind und sich deshalb die Fördersumme sich dann nicht mehr ausgeht und die Wohnungen dann einfach zu teuer wären. Also das heißt, der Standort ist zwar sehr gut aber die Kosten für den Abriss dieses bestehenden Objektes sind einfach zu teuer und deshalb haben wir diese Liegenschaft nicht in das Sonderwohnbauprogramm aufgenommen (Applaus KPÖ). GRin. Benedik: Angesichts des gestrigen Artikels in der Grazer Woche, wonach immer mehr Kinder von Wohnungslosigkeit betroffen sind, wäre es unserer Meinung nach mehr als angebracht, dort gerade einen sozialen Wohnbau zu schaffen. Es kann und darf ja in einer Menschenrechtsstadt wie Graz nicht sein, dass auch nur ein Kind obdachlos ist und vielleicht könnte noch einmal der Herr Liegenschaftsreferent beziehungsweise der Herr Finanzstadtrat Rüsch einmal im Wohnungsamt auch noch vielleicht anfragen, ob nicht doch irgendwer die Kosten für den Abbruch übernimmt. StRin. Kahr: Liebe Ingrid, also ich glaube, das ist dir bekannt, dass wir da in dem Haus, glaube ich, schon seit 15 Jahren immer wieder betonen, dass wir viel zu wenig Gemeindewohnungen haben, das ist nicht ein Faktum, was jetzt erst durch die krisenhafte Entwicklung in unserer Gesellschaft ist, sondern auch in Bezug auf den Artikel in der Woche die Wartezeiten auf eine Gemeindewohnung waren schon vor 15/20 Jahren ein Jahr und die Wohnungslosigkeit von Kindern, da hast du vollkommen Recht, jedes einzelne ist zu viel. Hier geht es aber vor allem um die Übergangswohnungen, also unsere ganzen wohnungslosen Einrichtungen von Frauenwohnheim, das ist heillos überfüllt. Wir brauchen auf der einen Seite viel mehr Übergangswohnungen für plötzlich anfallende Wohnungslosigkeit aber natürlich auch viel mehr Gemeindewohnungen, das ist nichts neues, das sagen wir schon lange. Die Zusatzfrage, ich spreche öfter mit dem Herrn Stadtrat Rüsch, also wenn bei den kommenden Budgetverhandlungen es möglich ist, die Abbruchkosten durch die Finanzabteilung mit zu übernehmen, dann wäre es natürlich toll und dann könnten wir natürlich dort tatsächlich versuchen auch auf dieser Liegenschaft zirka 20 bis 22 Wohnungen, weil das haben wir uns auch schon überlegt wie viel sich dort ausgehen würden, bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 60 m2 würden dort zirka 20 bis 22 Wohnungen sich maximal ausgehen. Im Wissen wie viel Wohnungen insgesamt fehlen ist das natürlich auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein (Applaus KPÖ). 4) Nicht lukrierte Förderungen des Landes Steiermark GR. Schröck stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Schröck: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz des Landes Steiermark sieht vor, dass der Stadt Graz für gewisse Einrichtungen der Kinderbetreuung Landesförderungen gewährt werden, das ist zum Beispiel bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen so, die von speziell ausgebildeten IZB-Teams, die aus drei Personen bestehen, betreut werden. Das Land zahlt allerdings nur, wenn diese Teams auch komplett sind. Herr Stadtrat, ich sehe natürlich ein, dass in Zeiten der Konsolidierung eine restriktive Personalwirtschaft umgreifen sollte, was aber sicherlich nicht einzusehen ist, ist, wenn Förderungen des Landes nicht lukriert werden können, weil Stellen zu spät ausgeschrieben werden oder unzureichend Personal eingestellt wird. Das geht dann nämlich auf Kosten der Stadt Graz und all jener Kinder, die solch eine spezielle Betreuung dringend benötigen würden. Meine F r a g e lautet daher: Können Sie ausschließen, dass Personalförderungen des Landes verloren gegangen sind beziehungsweise verloren gehen (Applaus BZÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Um gleich auf den Bereich der Kinderbetreuung zu kommen. Für die städtischen Kindergärten, Krippen und Horte sowie für die Gruppen der integrativen Zusatzbetreuung leistet das Land Steiermark wie von dir erwähnt, Beiträge zum Personal und Sachaufwand. Diese Förderungen werden über das Amt für Jugend und Familie abgewickelt. Zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2009/2010 war es auf Grund eines Engpasses auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich, SonderkindergartenpädagogInnen im benötigten Ausmaß aufzunehmen. Dadurch bedingt wurden seitens der Landesförderungen im Bereich der integrativen Zusatzbetreuung nicht zur Gänze ausgeschüttet. Der Engpass an SonderkindergartenpädagogInnen ist leider ein anhaltendes Phänomen zwischen dem Jugendamt und der zuständigen Fachabteilung des Landes wurde daher in einigen Fällen ein Dispens dergestalt verhandelt, dass noch nicht ausgebildete aber in Ausbildung zu SonderkindergartenpädagogIn stehenden Bedienstete vom Land anerkannt werden. Auch bei der aktuellen öffentlichen Ausschreibung wird besonderes Augenmerk auf diesen Bereich gelegt werden, sodass derzeit davon auszugehen ist, dass im September dieses Jahres, also mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2010/2011 Bedienstete mit einschlägiger Spezialausbildung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen werden. GR. Schröck: Herr Stadtrat, können Sie bemessen wie hoch die verlorengegangenen Förderungen demnach waren, die Sie da auf einen Engpass auf dem Arbeitsmarkt zurückführen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Das kann ich nicht, das habe ich auswendig nicht im Kopf kann ich aber gerne nachreichen. Für mich entscheidend ist natürlich das eine, es ist bedauerlich, wenn solche Förderungen nicht abgeholt werden können, aber ich glaube, man muss die Antwort eben dahingehend wo sie zutrifft, damit gibt es ein Problem bei der Kinderbetreuung nicht im Finanzbereich, weil insgesamt wird die Förderung ja deshalb nicht ausbezahlt, weil wir das entsprechende Personal nicht angestellt haben, das heißt, es ist kein finanzielles Problem, sondern es ist ein Qualitätsproblem und das sich das Personalamt angewiesen habe, dass sie sich in nächster Zeit eben vor allem für das neue Kindergartenbetreuungsjahr 2010/2011 besonders bemüht, was auch geschehen ist, das jedenfalls sichergestellt wird, dass alle Gruppen, die gefördert werden vom Land auch von Seiten der Stadt mit September dieses Jahres auch tatsächlich aufgestellt sind. 5) Sozialraumorientierung im Sozialamt GR. Hohensinner stellt an StRin. Edlinger folgende Frage: GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Am 23. Mai 2005 wurde im Sozialmedizinischen Zentrum Liebenau das unter der Leitung von Mag. Norma Rieder aus dem Sozialamt und Edith Sandner-Koller, Amt für Jugend und Familie vorbereitete Projekt der Sozialraumorientierung präsentiert. Die damalige SPÖ Sozialstadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl brachte diese sozialpolitische Neuerung der beiden Ämter auf Schiene. Bei der Präsentation wurde wie folgt argumentiert: „Die Dienstleistungen des Jugend- und Sozialamtes sollen rascher erbracht werden, es muss klare Zuständigkeiten geben, die Hilfe muss bedarfsorientiert und flexibel erbracht werden, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern soll verbessert und koordiniert werden; und vor allem: Während bisher der Bürger oder die Bürgerin sich die benötigen Hilfsangebote bei verschiedenen Stellen „zusammensuchen“ mussten, werden diese in Hinkunft von einer Person koordiniert.“ Das habe ich direkt aus einer Presseaussendung von der seinerzeitigen Sozialstadträtin herauskopiert. Das Pilotprojekt der Sozialraumorientierung im Bereich der Jugendwohlfahrt läuft seit geraumer Zeit. Ich habe auch heute nachgefragt, das Projekt läuft sehr gut. Eine Verschränkung vieler Agenden der Sozialhilfe und der Behindertenhilfe mit Angeboten der Jugendwohlfahrt würden aus meiner Sicht die Unterstützungsmöglichkeiten klar verbessern. Nun meine F r a g e an dich, sehr geehrte Frau Stadträtin: Wann wird uns das Sozialamt ein Umsetzungs- beziehungsweise Eingliederungskonzept der Agenden der Mag.-Abt. 5 in die Sozialraumorientierung präsentieren? StRin. Edlinger: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Kurt! Danke für diese Anfrage. Du hast ja im März dieses Jahres eine sehr umfangreiche schriftlich Beantwortung zu dieser Themenstellung/Fragestellung in Wirklichkeit schon erhalten und vorliegen, weil sich ja ein Antrag von dir hier im Gemeinderat mit einer ähnlichen Intention befasst hat. Das heißt, ich werde diese Punkte hier nicht alle wiederholen, welche Teilprojekte im Zusammenhang mit der Sozialraumorientierung im Sozialamt in Kooperation mit dem Jugendamt in der Vergangenheit bereits abgearbeitet wurden beziehungsweise wie im Sozialamt Sozialraumorientierung gelebt wird. Nur für die anderen Kollegen/Kolleginnen, es bezieht sich unter anderem auf die Frage Einteilung der Sozialräume, Weiterbildung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Einführung der Lebensqualitätsindikatoren als Steuerungsinstrument. Es ist auch darin ausgewiesen, dass ein Teilprojekt, ein gemeinsames, zurückgestellt werden musste, das hat sich bezogen auf den gemeinsamen Akt, das halte ich für einen ganz wichtigen Schritt zukünftig, wenn es darum geht, einfach die Schnittstellenproblematik besser noch für die Bürger und Bürgerinnen hinzubekommen. Dieses Projekt musste zurückgestellt werden, weil bereits magistratsintern an der Einführung des elektronischen Aktes gearbeitet wird und hier eine Doppelgleisigkeit nicht sinnvoll gewesen wäre. Was in der Zwischenzeit hinzugekommen ist, ist, dass mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung es geplant ist, dass es bundesweit eine gemeinsame Datenbearbeitung, Verwaltung, also ein gemeinsames Programm soll, das liegt noch nicht am Tisch, das sind ja alles die Vorbereitungen, wo wir jetzt stehen in Vorbereitung der Mindestsicherung. Zur Schnittschnellenproblematik an sich hast du in einer anderen Antragsbeantwortung auch die Information erhalten, dass ein Arbeitskreis zwischen den SozialarbeiterInnen des Jugendamtes und des Sozialamtes eingesetzt wurde, der eben an der Optimierung der Schnittstellenproblematik hinsichtlich Familien, wo beide Ämter quasi zuständig sind oder erarbeiten sollen, der an dieser Verbesserung arbeitet und grundsätzlich ist dir auch bereits mitgeteilt worden, dass als Grundverständnis für uns natürlich gilt, dass sich das Sozialamt der Weiterentwicklung sozialraumorientierter nützlicher Konzepte keineswegs verschließt. Prioritär ist jedoch für uns jetzt einfach einmal die Herausforderung mit der Umsetzung der Mindestsicherung gut über die Bühne zu bekommen und insofern erscheint mir die Frage schon als beantwortet (Applaus SPÖ). GR. Hohensinner: Erstens eine Feststellung, die Schnittstellenproblematik hast du in einer der letzten Sitzungen vehement abgestritten, es gibt keine Probleme zwischen den Ämtern. Ich bin froh, dass du jetzt zur Feststellung kommst, dass es so etwas gibt und dass ein Arbeitskreis notwendig ist, das finde ich sehr gut, danke. zweiter Punkt, Eingliederungskonzept. Wenn du jetzt sagst, wir warten, wie das mit der Mindestsicherung geregelt wird dort, das ist nicht zufriedenstellend, wenn wir alles irgendwie nach hinten schiebt. Bei meinem Antrag im letzten Herbst habe ich beantragt, dass bis im März zur Sozialausschusssitzung ein Eingliederungskonzept vorgelegt werden soll und auch im zuständigen Ausschuss diskutiert werden soll, um das geht es und das ist nicht erfolgt und ich bitte dich, sehr geehrte Frau Stadträtin, dass du unter der Respektierung einer demokratischen Mehrheit auch das machst dem Sozialausschuss vorlegst und dass wir dort diskutieren. Wir sagen nicht, dass alles zusammenpasst vom Sozialamt in die Sozialraumorientierung, aber wir glauben, viele Teile passen da sehr gut rein und wir bitten dich, dass man das noch einmal diskutieren im Ausschuss und meine Zusatzfrage ist, ob das im nächsten Sozialausschuss möglich sein kann. StRin. Edlinger: Vorweg zu deiner Anmerkung, ich habe nie gesagt, dass die Schnittstellenfrage von meiner Seite nicht bet6rachtet oder beleuchtet wird. Ich habe dich, wenn du dich erinnerst immer gebeten, sage mir bitte die konkreten Fälle, dann können wir uns anschauen, wo liegen die Problemstellungen und wie können wir die zukünftig besser handhaben. Auch da wirst du dich erinnern, dass du leider nicht bereit warst, mir die konkreten Fälle, die du zwar den Journalisten nennst und genannt hast,… Zwischenruf GR. Hohensinner: Nein, die Leute wollen das nicht. StRin. Edlinger: …mir die konkreten Fälle einfach dazulegen, wo aus deiner Sicht die Problematik gegeben ist. Und zu deiner Frage bezüglich deines Antrages, ich darf dich auch erinnern, es war kein dringlicher Antrag, der aus einem ganz bestimmten Grund nicht als dringlicher Antrag zugelassen wurde, sondern es war ein selbständiger Antrag, das heißt, es hat hier auch nie eine Abstimmung gegeben, die also quasi mehrheitlich im Gemeinderatsbeschluss dann zum Ergebnis hatte, dass wir das hier zu diskutieren haben und ich bitte dich auch etwas zu akzeptieren, ich diskutiere mit dir persönlich und auch mit den Kollegen/Kolleginnen im Sozialausschuss gerne über alles und vieles und wir sind, glaube ich, sicher jener Ausschuss, der am öftesten außerordentlich tagt und sich verschiedenen Themenbereichen widmet, dazu bin ich gerne bereit und das halte ich auch für gescheit, dass wir einfach inhaltliche Diskussionen führen. Aber auf eines möchte ich dich schon hinweisen, dass die innerhalb einer Fachabteilung angewandten Methodiken und Organisationsstrukturen ausschließlich in die Kompetenzbereiche der zuständigen Stadtsenatsreferentin beziehungsweise der Abteilung und des inneren Dienstes fallen und nicht in die Zuständigkeit des Sozialamtes ja und das ist einfach Faktum, so ist diese Stadt auch aufgebaut und das bittet ich dich einfach zu akzeptieren (Applaus SPÖ). 6) Verbindung „Robin Hood“ mit Graz AG-Vorstandsdirektor Wolfgang Malik GR. Mag. Haßler stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Bei der unternehmerischen Bruchlandung der Fluglinie Robin Hood war der Flughafen Graz einer der größten Verlierer. Von den seit 2007 angehäuften offenen Forderungen im Ausmaß von 615.000 Euro müssen nach dem abgeschlossenen Zwangsausgleichsverfahren fast 500.000 Euro als uneinbringlich abgeschrieben werden. Aber nicht nur diese 500.000 Euro mussten wir dem Unternehmen Robin Hood quasi schenken. Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen ist, wurde auch die Hangermiete stets großzügig gestützt, so wurde beispielsweise alleine für das Jahr 2008 eine Mietermäßigung von 96.000 Euro gewährt. Angesichts dieser Großzügigkeiten fragen sich die Steuerzahler, ob alle Schuldner in der Stadt oder in den stadteigenen Unternehmen so zuvorkommend behandelt werden oder war es in diesem speziellen Fall ein prominenter Fürsprecher der nicht nur für das Unternehmen Robin Hood geflogen ist, sondern zufällig auch am Steuer des Flughafeneigentümers Graz AG sitzt. Wie kann man nur als Vorstand eines Unternehmens für eine Airline fliegen, die seit 2007 Zahlungen schuldig bleibt. Das ist mehr als unsensibel. Es ist kein Satz von mir, das ist ein Satz den die Frau Vizebürgermeisterin Lisa Rücker in einer Zeitung den Journalisten gesagt hat und sie ortet bei diesem Vorgang zumindest eine schiefe Optik. Deshalb frage ich Sie, namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion, sehr geehrter Herr Stadtrat, seit wann waren Sie als Eigentümervertreter über die geschäftlichen Beziehungen von Vorstandsdirektor Dr. Wolfgang Malik mit Robin Hood informiert (Applaus SPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Ihre Frage, seit wann waren Sie als Eigentümervertreter über die geschäftlichen Beziehungen von Vorstandsdirektor Dr. Wolfgang Malik mit Robin Hood informiert denke ich, soll wahrscheinlich eine Antwort provozieren, dass ich sage, seit mehreren Jahren und dann kommt die Zusatzfrage und warum haben Sie dagegen nicht gemacht. Ich möchte gerne einige Dinge klarstellen, erstens einmal bin ich selbstverständlich länger informiert, dass Wolfgang Malik, ich werde dann noch genau präzisieren was genau macht, jedenfalls länger als ich Eigentümervertreter bin. Ich möchte gerne folgende Dinge im Sinne, jetzt nicht nur im Sinne der Graz AG aber auch im Sinne von Wolfgang Malik klarstellen. Zunächst einmal die Feststellung, dass für Vorstandsangelegenheiten bei der Graz AG – Aktiengesellschaft und das ist sie ja derzeit noch, dass diese Angelegenheit in der Kompetenz des Aufsichtsrates liegen. Ich darf Ihnen ein Schreiben vorlegen, gemäß Anstellungsvertrag Paragraph soundso genehmigt das Präsidium des Aufsichtsrates der Grazer Stadtwerke AG Herrn Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Wolfgang Malik nachfolgende Nebenbeschäftigungen (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), die eine Führung der Geschäfte der Gesellschaft nicht beeinträchtigen beziehungsweise auch im Interesse des Unternehmens liegen. Unter anderem ist da aufgezählt: Präsident des Österreichischen Aero Clubs und Ausübung des Berufspilotenscheines bei Bedarfsflugunternehmen. Der Präsident Bürgermeisterstellvertreter außer Dienst Mag. Dr. Alfred Edler mit Schreiben von Graz am 4. April 2000. Es gibt ein zweites schreiben dazu vom 5. Juni 2007 und zwar: Sehr geehrter Herr Vorstandsdirektor, betreffend die Meldung von Nebentätigkeiten wird nach Beratungen im Präsidialausschuss festgehalten, dass die Pilotentätigkeit auf Basis und im Rahmen der im Jahr 2000 dafür vom Präsidium erteilten Bewilligung erfolgte. Zur Vermeidung zukünftiger ähnlicher Diskussionen wurde mit dem Präsidialausschuss vereinbart, die Genehmigung der Nebenbeschäftigung zur Ausübung der Pilotlizenz ab 1. Mai 2007 auf eine jährliche Höchstzahl von 80 Flugstunden in der Freizeit an Arbeitstagen zur Aufrechterhaltung der aktuellen Lizenzen zu reduzieren. Dieser Brief ist vom damaligen Präsidenten Dr. Ernst-Georg Wustinger vom 5. 6. 2007 geschrieben. Das sind einmal klare Regelungen nach denen die Tätigkeit von Dr. Malik bezüglich seines Fliegens dem Aufsichtsrat korrekt gemeldet und vom Aufsichtsrat auch korrekt genehmigt worden sind. Ich möchte an dieser Stelle klarlegen, dass Ing. Malik tatsächlich in keiner geschäftlichen Beziehung zu Robin Hood steht, sondern was der Wolfgang Malik macht und er hat auch nie, ist jedenfalls seine Erklärung, also nie mit dem im Besitz von Robin Hood befindlichen Flugzeugen geflogen, sondern er hat seine Stunden, gesamt, benötigt er auch um die Lizenz zu bewahren, indem er überwiegend für Ambulanzflüge, das ist ähnlich wie bei den Rot-Kreuz-Fahrern eingesetzt worden ist. Ich schließe damit, dass das, was der Wolfgang Malik gemacht hat erstens keinen geschäftlichen Bezug zu Robin Hood hat und zweitens, dass er das korrekt gemacht hat, ich denke und ich hoffe auch wie im Falle von allen anderen Geschäftsführern und auch Aufsichtsratsmitgliedern, dass er das dem Aufsichtsrat gemeldet hat, dass das vom Aufsichtsrat seit dem Jahr 2000 mit Unterschrift vom damaligen Vorsitzenden Dr. Edler genehmigt wurde und das auch eine zahlenmäßige Vereinbarung getroffen wurde, die von ihm eingehalten wird. Ich denke, das sind Fakten, die man beachten muss und in diesem Zusammenhang, glaube ich, geht s schon auch darum, auch wenn jemand ganz hoch oben ist als Vorstandsdirektor, dann hat er, denke ich, aber doch ein Recht darauf, dass man Dinge, mit dem man nicht einverstanden ist, dass man die korrekt erforscht, nachforscht und sie dann auch so darstellt und nicht verdreht und eben auch nicht korrekt an die Zeitungen weitergibt (Applaus ÖVP). GR. Mag. Haßler: Das die Nebenbeschäftigung korrekt gemeldet wurde, ich glaube, daran zweifelt niemand, dass die Optik keine sehr glücklich ist, ich glaube, darüber sind wir uns auch alle einig. Ich glaube, dass das auch im Interesse des Betroffenen sinnvoll wäre und das wäre jetzt meine Zusatzfrage, dass man den Stadtrechnungshof beauftragt zu überprüfen, ob es Geschäftsbeziehungen gegeben hat und ob diese Beziehungen einen Einfluss haben und ob es auch noch in anderen Unternehmen ähnlich gelagerte Konstellationen gibt. Und zusätzlich meine Frage, ob Sie bereit sind Kontrollmechanismen einzuführen, die solche offensichtliche Interessenskonflikte zukünftig von vornherein ausschließen (Applaus SPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Mir ist schon klar, Herr Gemeinderat, dass Sie ihre Fragen vorbereitet haben und Sie haben offensichtlich wenig zugehört und haben einfach auch die Zusatzfrage heruntergelesen. Wolfgang Malik hat auf ganz klare Anfragen erklärt, dass er nie im Besitz der Robin Hood gegebenen Flugzeugen geflogen ist. Das heißt, es gibt eben auch keine geschäftliche Beziehung. Ich gehe einmal davon aus, dass wenn jemand das dezidiert erklärt, dass das auch für Sie Gültigkeit hat. Darüber hinaus sage ich das noch einmal, ich sehe überhaupt keine Veranlassung den Rechnungshof hier einzusetzen, es ist eine Sache, die korrekterweise und richtigerweise im Aufsichtsrat der Graz AG diskutiert wurde und als es diskutiert wurde sind ja auch Vertreter von Ihrer Partei und von Ihrer Interessensgemeinschaft mit dabei gewesen. Es wurde diskutiert und es wurde für richtig und für in Ordnung befunden. Jedenfalls die Führung der Geschäfte nicht beeinträchtigen, hier steht sogar auch noch, auch im Interesse des Unternehmens liegen, darüber kann man streiten, aber es ist gemeldet worden, es ist überprüft worden, es gab auch nie eine Klage, dass diese 80 Stunden überschritten worden sind und es gibt keinen geschäftlichen Zusammenhang mit der Robin Hood, ich sehe aus diesem Grund keinen weiteren Kontrollbedarf (Applaus ÖVP). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.15 Uhr den Vorsitz. 7) Tieferlegung der 110-kV-Leitung in Eggenberg, Wetzelsdorf und Straßgang GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! In meiner Anfrage geht es um die 110-kV-Leitung die entlang der GKB-Trasse in Eggenberg, Wetzelsdorf und Straßgang geplant ist. BürgerInnen kämpfen dort seit dem Jahr 2003 wegen gesundheitlicher Gefährdungen um eine Tieferlegung der derzeit oberflächlich geplanten Verlegung der 110-kV-Hochspannungsleitung. Es wurde auch bereits der Verwaltungsgerichtshof damit befasst, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt zu erreichen. Leider ist die Entscheidung offen, das heißt, es gibt bis dato, nämlich seit drei Jahren keine Antwort vom Verwaltungsgerichtshof. Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass hier eine Hochspannungsleitung für mehrere Hochleistungsstrecken die voll im Bahnstromverbund der ÖBB eingebunden ist, errichtet werden soll und zwar oberflächlich. Im Zugangsbereich von öffentlichen Haltestellen unmittelbar neben zahlreichen Wohngebieten, neben einem kindergarten und mehreren Spielplätzen. Dadurch entstehen Magnetfeldbelastungen die mehr als zehn Mal so hoch sind, wie unter einer vergleichbaren Freileitung. In Graz wird jeder Nieder- und Mittelspannungsleitung bereits in einer durchschnittlichen Verlegetiefe von 0,8 bis 1,1 Meter verlegt. Selbst die mit den Arbeiten betrauten Mitarbeiter der GKB und ÖBB, die derzeit die Strecke abgehen sagen gegenüber ArnainerInnen, dass die Leitung in dieser Form sehr bedauerlich sei. Da die bisherigen Bemühungen zur Tieferlegung der 110-kV-Leitung zu keinem Ergebnis führten, fordern die AnrainerInnen und Betroffenen nun den sofortigen Baustopp der Leitung, bis die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt. Gleichzeitig muss die Stadt Graz im Sinne der Gesundheitsvorsorge für ihre BürgerInnen Alternativszenarien vorsehen, besonders da die Gesetzgebung über Strahlenbelastungen in der Steiermark derzeit gegenüber Salzburg zum Beispiel von vorgestern ist und Erkenntnisse internationaler Studien nicht berücksichtigt. Daher, sehr geehrter Herr Bürgermeister, stelle ich an Sie folgende F r a g e : Sind Sie bereit, die Stadtbaudirektion mit einer Abschätzung der Mehrkosten für die Tieferlegung der 110-kV-Leitung zu beauftragen und auf Grundlage dieser Kostenschätzung mit den Österreichischen Bundesbahnen bezüglich einer Beteiligung an den Mehrkosten zu verhandeln (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Wobei ich mich sehr bemühen werde jetzt der Frau Gemeinderätin aber vielleicht auch dem gesamten Gemeinderat einmal ein bisschen Auskunft darüber zu geben, was hier auch in der Landeshauptstadt Graz im Moment los ist und wie wir auch der Problematik und den Sorgen, die damit verbunden sind bei den Menschen, wie man das angehen kann. Wir beschäftigen uns ja nicht erst seit ein paar Wochen mit diesem Thema. Wie Sie gesagt haben schon über viele Jahre. Der Akt allein bei mir hat mittlerweile diese Stärke erreicht und ich würde ganz gerne nicht das politische Versteckspiel spielen sondern den Menschen in unserer Stadt auch die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer ehrlich darüber informieren, was denn los ist. Man könnte es sich jetzt sehr leicht machen und sagen, die Frau Bundesministerin Bures ist zuständig, wir haben ihr geschrieben, wir sind an sie herangetreten und sie soll diese Tieferlegung einfach über die Bühne gehen lassen. Warum gibt es denn überhaupt entlang der Autobahn von Werndorf jetzt neuer Masten, die4 dann auch in Graz jetzt in Form eines Kabeltrogs entlang der Strecke verlegt werden soll? Das gibt es deswegen, weil wir alle gemeinsam mit dem Land Steiermark sehr stark daran arbeiten, dass wir vom Auto und von der Straße wegkommen und gerade auch im Personenbeförderungswege die Menschen auf die Schiene bekommen. Ich sage jetzt nur nicht HL-AG, sondern ich sage bewusst auch, weil es um eine GKB-Trasse sich handelt, es geht um unseren S-Bahn-Takt und wenn einer Interesse hat und sich das tiefer anschaut, dann weiß er, das mehr Lokomotiven, mehr Triebwägen auch bedeuten, dass man eine stärkere Stromversorgung braucht. Deswegen gab es die Planungen und auch jetzt die Umsetzungsschritte. Wer die Autobahn Richtung Süden entlangfährt wird gesehen haben, dass in den letzten Wochen die Masten bereits aufgestellt wurden und ich kann auch nur sagen, dass ich zum Teil schon sehr überrascht bin über das, was dort oder in diesem Bereich der Bevölkerung auch alles erzählt wird. Was dort auch die Bürgerinitiativen-Chefin von sich gibt, zum Beispiel die Tatsache, der Herr Bürgermeister und die Stadt Graz hätten sich in keinster Weise eingewetzt, die ÖBB hat den großen Vorwurf von den Umgebungsbürgermeistern GU8, das in Graz ein solche Trog verlegt wird entlang der restlichen Trasse aber die Freileitung hängt, sprich auch über unsere Nachbargemeinden eine Freileitung da ist. Und die Frau Gemeinderätin würde gerne von mir wissen, ob wir jetzt von unseren Ämtern aus wieder überprüft, wie man das denn machen könnte und was das an Geld kostet. Wir brauchen das gar nicht tun, weil alle diese Daten und Fakten liegen längst auf und wurden uns auch schon längst mitgeteilt und wissen auch mittlerweile die Medienvertreter, aber ich glaube auch die Bürgerinitiative, weil sie die Schreiben der ÖBB auch bekommen haben. Das war auch erst kürzlich, ich glaube gestern erst, eine Debatte im Nationalrat und auch hier haben sowohl ÖVP als auch SPÖ diese Tieferlegung nicht gefordert und auch den Stopp, den wir hier gemeinsam einmal gefordert haben, der wird wahrscheinlich auch gar nicht eintreten. Ich habe vorgedruckte Formulare, die an alle Anrainer dort verteilt werden, wobei ich über den Text, der da drauf ist schon ein bisschen überrascht bin, vor allem weil wir auch von Fehlgeburten und vielen anderen der Fall ist und Menschen auch Sachen dazuschreiben, das möchte ich Ihnen da gar nicht vorlesen, da denke ich mir, da werden Ängste geschürt, die es in der Form aus meiner Sicht gar nicht geben wird. Ich habe viel zusammengefasst und ich weiß nicht, ob der Gemeinderat mir erlaubt, jetzt meine Redezeit kurz zu überschreiten, weil es notwendig ist, dass da umfassend informiert wird. Ich frage gerade deswegen darum, ich kann es jetzt abkürzen, ich kann es auch ganz kurz abkürzen und sagen, der Baubeginn ist für Ende dieses Monats geplant auch in Graz und das wissen alle. Wir haben im Gemeinderat hier herinnen einstimmig beschlossen und das auch hinausgeschrieben an die Frau Bundesministerin und viele anderen Stellen, auch an die der ÖBB, sie mögen doch mit dem Bau bitte zuwarten bis der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat. Wir wissen die beiden ersten Instanzen sind klar entschieden worden, es gibt einen in Rechtskraft erwachsenen Bescheid und die Eisenbahn, kann ich wieder einmal so sagen, kann darüberfahren und diese Trasse verlegen. Wenn wir die Tieferlegung tatsächlich wollen, dann muss man aber auch wissen, ob sich das überhaupt auswirkt bei den Häusern ob das um soviel besser wird oder nicht. Dafür gibt es klare Schreiben der Umweltanwältin des Landes Steiermark die klar gesagt hat, die UVP-Geschichte kommt auf Grund der Vorprüfung der Werndorfstrecke bis Graz, die sie gemacht hat, gar nicht in Frage, was sie sonst noch alles gesagt hat, auch über die Bürgerinitiative will ich hier gar nicht bekanntgeben, auf alle Fälle hat es schon zu einigen Turbulenzen dort geführt, weil man auch gewisse technische Werte und Grenzwerte einfach nicht anerkennen will. Ich habe alle diese Personen eingeladen und werde diese Bürgerinnen und Bürger auch treffen und werde ihnen sagen um welche Werte es tatsächlich handelt und jetzt kommen wir noch einmal, wenn das rund 2,3 Millionen Euro kosten würde könnte man nicht sagen, wer zahlt das, macht das die Stadt oder sonst wer. Die ÖBB denken deswegen nicht daran, weil sie in großen Abschnitten mit der GKB-Trasse mit ihren eigenen Grundstücken, ÖBB-Grundstücken und GKB-Grundstücken gar nicht das Auslangen findet. Würdest du eine Tieferlegung dieses Kabels in der Erde wollen, müssten die Anrainerinnen und Anrainer von ihren Gartengrundstücken einen vier Meter breiten Streifen abtreten, der aller Voraussicht nach auch hinkünftig eine Art Begleitstraße wäre, weil man ja auch jederzeit dieses Kabel, Schadensbehebungen etc. machen muss. Näher kann man es gar nicht verlegen, sonst müsste man nämlich während der Bauzeit den gesamten Schienenbetrieb einstellen, was de facto als unmöglich gilt. Das heißt, wir haben von der Frau Bundesministerin und von der ÖBB ganz klar Hinweise, dass sie damit beginnen werden, dass sie das tun werden und unserem Wunsch nach Aufschieben bis zum VwGH nicht entsprechen werden, das ist das eine. Das muss man einmal deutlich sagen. Die Gefahr einer Abtretung bei Grundstücken ist relativ einfach. Wenn ein einziger Eigentümer entlang der Strecke nein sagen würde, dann gibt es auch kein Enteignungsverfahren, weil Enteignungsverfahren nur dann möglich sind, wenn es quasi, es geht immer um das gelindere Mittel und das gelindere Mittel ist eine Freileitung, das gelindere Mittel ist dieser Kabelschacht und deswegen wird es unter Garantie auch im Enteignungswege keine Chance geben, so etwas durchzusetzen. Das Risiko, das ein einziger Anrainer entlang der Strecke nein sagt, will niemand in Kauf nehmen, soweit ich das jetzt mitbekommen habe und das muss man auch so sehen. Ich habe mir die Grenzwerte angesehen und ich möchte Ihnen die noch einmal sagen, weil der Auftrag ist an die Technische Universität gegangen und die Technische Universität hat ein klares Gutachten abgegeben, das uns folgendes bitte sagt. Es wird ja diese Strahlung gemessen, die Flussdichte in sogenannten Mikrotesla. Wir haben direkt am Kabeltrog 248 dieser Mikrotesla für 1,08 Stunden im Jahr, das ist der Höchstwert, der Grenzwert, der gesetzliche Grenzwert liegt bei 300. Im Regelbetriebsfall wird direkt am Kabeltrog ein maximalwert von 60 erreicht in 24 Stunden Mittelwert 30, Sie kriegen das dann von mir, Frau Gemeinderätin. An der Bahngrundgrenze sind es über eine Stunde 8,27 von den 300, im Regelbetrieb maximalwert zwei und der 24-Stunden-Mittelwert beträgt eins. Das nächste Wohnobjekt das betroffen ist, wird für eine Stunde im Jahr für 1,08 Stunden im Jahr 0,57 Mikrotesla abbekommen. Im Regelbetriebsfall 0,0138 Mikrotesla und der 24-Stunden-Mittelwert beträgt 0,0069. Wenn jetzt in allen Schreiben drinnen steht und die Bürgerinitiative behauptet es kommt zu Fehlgeburten, zu Missbildungen und vieles mehr, möchte ich Ihnen, weil ich es mir heute herausgesucht habe, auch einmal jene Flussdichte bekanntgeben, die Elektrogeräte in unseren Haushalten bewirken. Ein Vergleichbares, ich rede jetzt vom nächsten Wohnobjekt mit 0,57 für maximal eine Stunde im Jahr, da werden diese Höchstspannwerte erreicht entspricht dem, jetzt muss ich wirklich schauen, ob ich etwas finde mit 0,57, das wäre für eine Stunde, das entspricht der Leuchtstofflampe, die 0,5 bis zwei Mikrotesla Aufwand. Wenn ich den Regelbetriebsfall mit 0,0069 hernehme, dann gibt es im Haushalt kein einziges Gerät, das das erreicht. ich möchte Ihnen nur sagen, dass ein Staubsauger zwischen 2 und 20 Mikrotesla ausstrahlt. Eine Bohrmaschine 2 bis 3,5. Das sind Dinge, die niemals auf Grund dieses Kabels in den angrenzenden Wohngebäuden tatsächlich erreicht werden. Wir müssen auf diese Menschen zugehen, sie sind verunsichert, sie bekommen Formulare ausgeteilt, wo das draufsteht. Und ich habe eingeladen diese Personen, weil sie mich um ein Gespräch drinnen ersucht haben organisiert ersucht haben, ich habe gesagt, ich werde das tun und ich hole alle von der Umweltanwältin des Landes Steiermark über die ÖBB-Experten, über die Gutachter hier an einen Tisch und dann werden wir drüber diskutieren. Ich bitte Sie nur ehrlich, wir dürfen jetzt nicht mit einstimmen, ich wünsche mir es auch nicht und Menschen die entlang einer Bahntrasse wohnen, die damit auch leben müssen, dass Kinder, um Gottes Willen, auch vielleicht in den Nahbereich dieses Gleises gehen, denen müssen wir auch sagen, selbst wenn es noch gelingen sollte, ich gehe kaum mehr davon aus, die schreiben sind und die Antworten sind eindeutig, dann bedeutet das, dass die Menschen für dieses Kabel Grundstücke abtreten müssten, dass es dann mit Bauwerken versenkt werden wird, im übrigen um viel Geld, das niemand in die Hand nehmen möchte und es bedeutet auch, dass damit dieses Kabel in die Nähe des Grundstückes rückt und das sind alles Dinge, die ich jetzt einmal auf die Schnelle zusammengetragen habe für Sie. ich habe keine bessere Antwort bekommen und ich möchte auch nicht der Frau Bundesministerin jetzt umhänge, sie hat da überhaupt kein Gehör für uns und ich glaube, das muss man sich ehrlich anschauen. Ich möchte nur nicht dabei sein und sagen, meine Damen und Herren, Sie sind so extrem gefährdet, schauen wir uns diese Werte an und es wird immer, das wissen wir, ich rede jetzt gar noch nicht vom Mobiltelefon, dass die Menschen direkt am Ohr haben, das habe ich in den Werten da nicht einmal mit dabei, ich habe es vom Haarföhn über den Rasierapparat bis zum Küchenherd und zum Computer, das sind alles Geräte, die mehr Strahlung im Haus verursachen als diese Kabel und ich glaube, das müssen wir den Menschen einmal sagen, es wird trotzdem keiner eine Freude haben, aber ich glaube, wir werden es auch nicht aufhalten können. Ich habe als Bürgermeister wie als Gemeinderat so gut wie keine Kompetenz und aller Voraussicht nach wird auch der Verwaltungsgerichtshof so entscheiden, wie im Fall Werndorf bis nach Graz, weil da ist es ja schon ausgefochten und deswegen hat auch die Umweltanwältin klar gesagt, dass sie hier, das was von ihr gewünscht war nicht mehr machen wird. Also sie geht davon aus, dass sich das alles im gesetzlichen Rahmen abspielt, man kann nur noch drüber diskutieren, ob dieser maximale Grenzwert von 300, den es ja in Salzburg niedriger gibt was gescheites ist oder nicht, aber wir wissen von der technischen Uni, dass wir nicht einmal annähernd jemals bei den Häusern solche Werte erreichen werden, deswegen danke, dass ich ein bisschen länger reden konnte, ich werde4 auch mit den Bürgerinnen und Bürgern reden, ich möchte Ihnen aber nichts versprechen, was ich und wir alle nicht halten können und wir sollten es nicht zu einem Politikum werden lassen, es sind Ängste und Sorgen von Menschen in unserer Stadt, die eh schon mit diesen Bahngleisen leben müssen und wie gesagt, es gibt ein paar Vorwürfe, die sind so grotesk auf die möchte ich da gar nicht eingehen (Applaus ÖVP). GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich glaube, es wäre besser gewesen eine Studie an der medizinischen Universität in Auftrag zu geben und keine Studie der TU Graz, es geht hier nämlich um Gesundheitsgefährdung und nicht um die Messung von Strahlungen allein, sondern die Auswirkung der Strahlungen auf die Menschen. Es hat sicher einen Grund, dass in Salzburg die Gesetzgebung anders ist wie sie eben auch laut internationalen Studien in Amerika verändert wurde, daher lautet meine Zusatzfrage: Wären Sie bereit, sich für eine Anpassung der steirischen Gesetzgebung zum Thema Strahlenbelastung an die Salzburger Gesetzgebung einzusetzen (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Zwei Antworten, eine Frage, aber es ist vorgekommen. Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir die medizinischen Auswirkungen betrachten aber bevor ich die medizinischen Auswirkungen durch eine solche Strahlung auf einen menschlichen Körper oder auf ein Lebewesen analysiere, muss ich einmal wissen von der Technischen Universität, welcher Strahlenmenge wird der Mensch ausgesetzt und ich sage noch einmal, es macht Sinn zu Hause seine Elektrogeräte abzuschalten, wir wissen, dass der Elektrosmog uns auch krank machen kann, aber die Frage ist und jetzt ganz konkret von Ihnen, ob ich mit dabei bin zu schauen, ob diese Sorgen die da jetzt auch da sind, vielleicht auch durch einen neue landesgesetzliche Regelung verändert werden können. Ja da wäre ich gerne dabei, wir sollten das aber auch mit den Salzburger Experten und mit unseren Landesfachleuten noch einmal diskutieren, da gehören dann noch einmal verstärkt die Mediziner dazu. Ich bin auch kein Experte, ich will nur niemanden anlügen, wir haben es gemeinsam probiert, also auch der Bürgermeister kann kein Wunder bewirken und ich möchte daran erinnern, dass im Jahre 2006 es unserer Frau Stadträtin Monogioudis damals gelungen ist, wir haben das gemeinsam auch gemacht, es ist ihr damals gelungen zu erreichen, dass wir hier auf keinem Streckenteil eine Freileitung haben, weil das war einmal die erste Sorge. Drüber ärgert sich, wenn ich so sagen darf, gerade Graz-Umgebung, weil wir zumindest diese Trasse haben. Und ich weiß noch nicht wie die Bürgerinnen und Bürger reagieren, wenn man ihnen sagen, leider muss dieses Bauwerk abrücken, muss in ihre Gärten hinein, wir brauchen das, erstens einmal darf neben der Bahn im Hügel de facto nicht einfach irgendetwas versenkt werden, weil Sie können sich vorstellen die Abstandsregelungen sind sehr, sehr streng, das zweite ist, es muss erreichbar sein und mir haben die Vertreter von ÖBB mitgeteilt, dass das eine Art Begleitstraße werden würde, weil wenn es irgendwo Defekte gibt, müssen sie natürlich immer wieder auch dazu. Und diesen Trassenraum darf dann auch niemand betreten also auch spazieren gehen und all das, was auch immer wieder hier angeführt wird, dürfte aus meiner Sicht auch jetzt schon niemand. Also alles was im Bereich der Bahntrasse liegt, sollte nicht betreten werden, allein der Sog von Zügen ist eine höchst gefährliche Angelegenheit, das dort auch Kindergärten und Jugendliche und junge Menschen sich aufhalten ist dramatisch, aber ich bin gerne dabei, wenn wir das mit dem Land Steiermark thematisieren und noch einmal über diese Grenzwerte in unserem Land sprechen. Es wäre sowieso gescheit, wenn wir in vielen österreichischen Regelungen nicht lauter unterschiedliche Normen hätten, sondern eine Norm, die dann auch Gültigkeit hat. Aber die ÖBBG kann nach derzeitigem Rechtstitel das machen für den Fall, dass der VwGH das aufheben würde, aber ich kann mir das bei den Messergebnissen der TU kaum mehr vorstellen, dann hätte die ÖBB ein Riesenproblem, dann müsste sie dieses Enteignungsverfahren anstreben, dann könnte sie im übrigen auch, weil dann gibt es quasi kein gelinderes mittel mehr. Ich weiß nicht, inwieweit sie zuwarten werden, mir hat man mitg3eteilt, dass das tatsächlich jetzt mit Monatsende und Monatswechsel gleich beginnen soll, deswegen habe ich auch jetzt schnell eingeladen, damit ich das den Bürgerinnen und Bürgern sage kann (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 14.30 Uhr den Vorsitz. 8) Kürzere Zeitspanne der Parkverbote während der Parkzonenausweitung und bessere Information für die Anrainer GR. Ing. Lohr stellt an Bgm.-Stvin. Rücker folgende Frage: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat! Mit der Ausweitung der Grünen und Blauen Parkzonen in Graz sind große Teile der Bevölkerung unzufrieden. Der Unmut der Betroffenen ist aber vor allem während der Umstellungszeit besonders groß. Bereits fünf Wochen vor der neuen Zonenausweisung wurden in einer Nacht- und Nebelaktion Parkverbotstafeln in einigen Grazer Straßen aufgestellt. Eine Vorinformation an die Anrainer gab es zur gleichen Zeit nicht. So wurden diese - aber auch andere Pkw-Fahrer - vor vollendete Tatsachen gestellt. Für Ersatz-Stellplätze wurde nicht gesorgt und die Lenker mussten mitunter weite Strecken in Kauf nehmen um ihr Fahrzeug abzustellen. Nachweislich liegen uns Beschwerden aus der Theodor-Körner-Straße vor, wo schon am 20. April „HALTEN und PARKEN verboten“ Schilder aufgestellt waren. Die Umsetzung der neuen „Grünen Zone“ ist dort aber erst für den 24. Mai geplant. Ich richte daher namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeister-Stellvertreterin, nachstehende F r a g e : Werden Sie bei den weiteren Parkzonenausweitungen dafür Sorge tragen, dass die Parkverbote während der Umsetzung in den betroffenen Straßen eine kürzere Zeitspanne umfassen und die Anrainer besser über die Maßnahmen informiert werden? Bgm.-Stvin. Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Zuerst einmal ganz kurz zur Information über die Parkzonenausweitung. Wie Sie ja wissen, gab es schon am 11. 2. 2009 den Beschuss dazu und in dem letzten Jahr wurde mindestens zehnmal medial dazu berichtet und seit 30. April 2010 ist eine sehr umfassende Informationskampagne im Gange,… Zwischenruf GR. Ing. Lohr unverständlich. Bgm-Stvin. Rücker: Ich komme dann auf die andere Frage, …umfangreiche Informationskampfange im Gange, die bis hin in die Haushalte sehr umfassend informiert. mit Ihrer Anfrage erwecken Sie nun den Eindruck, als würden bereits fünf Wochen vor dem tatsächlichen Inkrafttreten der Zonen Halte- und Parkverbotsschilder jegliches Parken verbieten. Wir müssen im Zuge der Zonenerweiterung insgesamt 24 Kilometer Bodenmarkierungen in er Vorbereitungsphase aufbringen und es handelt sich bei dem Park- und Halteverboten, die Sie ansprechen, lediglich um temporäre Halte- und Parkverbote genau für den Zeitraum, wo die Markierung angebracht wird. Das heißt, die wird immer direkt nach dem Fertigstellen der Markierung wieder abgebaut. Gesonderte Informationskampagne über die Aufstellung von lediglich temporären Park- und Halteverboten das können wir nicht machen. Wenn Sie jetzt zur Theodor-Körner-Straße sagen es wurde dort Anfang April wurden dort Randlinien für die Gehsteigparker und Sperrflächen im Rahmen der Gleisbausanierungsmaßnahmen angebracht, dann wurde das wieder abgebaut, am 20. A0pril wurde dort die weiße Bodenmarkierung, nämlich die Begrenzungslinien für die Umsetzung der Grünen Zonen vorgenommen, das hat zirka insgesamt eine Woche gedauert, wurde aber dann eben sukzessive vorgegangen, es ist so, dass immer nur eine Straßenseite bei betroffenen Straßenzug maximal für einen Tag abgesperrt ist, was ein bisschen ein Pech war ist, dass es manchmal auf Grund des Regenwetters länger als einen Tag gedauert hat, aber es ist eben nicht so, dass wir schon vom Beginn an der Markierungsarbeiten durchgehend dort Halten- und Parken verordnen, sondern dass es immer nur für die Zeit der Markierung ist und das in unterschiedlichen Abständen jetzt die Zonen dann in kraft treten, die erste mit 10. Mai, das geht dann bis in Juli hinein und diese Markierungsarbeiten gehen so weiter und werden möglichst parkplatzschonend umgesetzt. GR. Ing. Lohr: Danke für die Beantwortung, Frau Vizebürgermeister, also wenn man eine Woche lang vor seinem haus keinen Parkplatz findet ist es natürlich für die Anrainer ein großer Unmut und sorgt für Verwirrung und in diesem Zusammenhang möchte ich Sie erinnern, dass Sie für alle Verkehrsteilnehmer zuständig sind und im Grazer vom 28.3. darf ich noch kurz zitieren, das schreiben Sie: Das heißt, die Parkzonen werden weiter ausgeweitet, die Öffis müssen im Verkehr bevorzugt werden und den Autofahrern muss das Leben so schwer wie möglich gemacht werden. Und in dem Zusammenhang frage ich Sie, ist das eine der Maßnahmen um den Autofahrern das leben so schwer wie möglich zu machen beziehungsweise werden Sie in Zukunft wieder für eine Gleichbehandlung von Kfz-Benützern, also die gleichen Rechte wie den anderen Verkehrsteilnehmern, werden Sie ihnen diese Rechte wieder zukommen lassen ? Bgm.-Stvin. Rücker: Noch bin ich nicht zu den Journalisten und Journalistinnen gegangen, ich schreiben nicht im Grazer, ich werde dort manchmal zitiert das stimmt und das die Parkzonenregelung natürlich dazu beitragen soll, dass die unterschiedlichen Nutzer der Straße, nämlich auch die Autofahrer, die unterschiedliche Rollen haben ob sie Anrainer/Anrainerinnen sind oder eben pendeln oder dort auch ihre Geschäfte verrichten, möglichst einen Parkplatz auch vorfinden, deswegen gibt s eine Parkgebührenrahmenbedingung, dass man wirklich auch einen Parkplatz vorfindet, sonst hätten wir ja Dauerparker und hätten überhaupt keine Möglichkeit auch für Auto fahrende Kunden, Besucher bis hin zu Anwohnern wirklich auch Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Das heißt, die Parkzonenregelung ist sehr wohl auch ein Angebot für die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, das verstehe ich durchaus auch als solches. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Wir kommen nun zur öffentlichen Tagesordnung und ich darf Sie bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Folgende Stücke gelten wieder als beschlossen. Das ist das Stück Nummer 4) vom Sportamt, Loipe Thal, es ist das Stück Nummer 7) Sonderwohnbauprogramm Münzgrabenstraße/Jauerburggasse, 2. Bauabschnitt, es ist das Stück Nummer 9) Gehsteig und Radweg, es ist das Stück Nummer 14) und 15) das sind die Jahresabschlüsse Wirtschaftsbetriebe. Wir haben die Stücke im Nachtrag 16), 17), 18), 19), Stück Nummer 20), das Stück Nummer 22) mit den Gegenstimmen der FPÖ in Punkt 4, das Stück Nummer 23) und es ist abzusetzen das Stück Nummer 1), die FPÖ hat dieses Stück zurückstellen lassen, Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung, sprich unsere Pensionsregelung. 4) A 8-41290/2009-33 Sportamt, Loipe Thal Nachtragskredit über € 250.000,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 41/2008 beschließen: In der AOG 2010 werden die Fiposse 5.26900.050100 „Sonderanlagen, Loipe Thal“ und 6.26900.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 250.000,- erhöht. 7) A 8/4-70667/2004 Sonderwohnbauprogramm Münzgrabenstraße/Jauerburggasse, 2. Bauabschnitt Andienungsrecht zwischen der Stadt Graz und der GBG Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl.Nr. 41/2008, beschließen: Zwischen der Stadt Graz und der GBG Grazer Bau- und Grünlandsicherungsges.m.b.H., Brückenkopfgasse 1/IV, 8020 Graz, wird das einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Andienungsrecht vereinbart, wonach sich die Stadt Graz analog zum bereits bestehenden Andienungsrecht verpflichtet, auch dieses Wohnbaugrundstück nach Ablauf von 20 Jahren zu erwerben. Der Kaufpreis wird mit € 467,00/m2 vereinbart. 9) A 10/8-48445/2008-24 Abschluss eines Vertrages Stadt Graz – Graz AG über die Errichtung und Finanzierung der Gehsteig- und Radweg-Maßnahmen in Höhe von € 946.800,- Der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellt den Antrag: 1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der vorliegenden Vereinbarung (Beilage) zwischen der Stadt Graz und der Graz AG wird die Zustimmung erteilt. 3. Die Bedeckung für den Baukostenanteil der Stadt Graz (der Gehsteigbereiche Georgigasse, Schillerstraße/Sparbersbachgasse und Reitschulgasse und des Geh- und Radweges Leonhardstraße) beträgt in Summe € 946.800,- und erfolgt in Höhe von • € 382.800,- auf dem Deckungsring 10803 „Kleinmaßnahmen“ und • €564.000,- auf dem Deckungsring BD022 „Radverkehrsmaßnahmen“ 14) WB-MS-038631/2009-8 Jahresabschluss 2009 Wirtschaftsbetriebe Der Verwaltungsausschuss für die Wirtschaftsbetriebe stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den aus Bilanz-, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang bestehenden Jahresabschluss 2009 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Graz im Sinne des beiliegenden Berichtes der Firma Steuer-Beratung Gaedke & Partner GmbH. genehmigen. 15) WB-MS-038631/2009-9 Prüfung des Jahresabschlusses 2009, Äußerung der Stadtsenatreferenten; Bericht an den Gemeinderat Gemäß § 18 Abs. 3 des Organisationsstatutes für die Wirtschaftsbetriebe wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge dem Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Graz seine Zustimmung erteilen. # 16) A 8 – 37500/2009-3 Hauptsammlerentlastungskanal Hortgasse/KW Gössendorf, BA 70 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 789.879,- Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45b Abs. 2 Zif. 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 41/2008 beschließen: Die Stadt Graz nimmt den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B000130 vom 9.4.2010, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 789.879,- gewährt wird, vorbehaltlos an. Dieser Förderungsvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 17) A 8 – 30319/2009-3 Kanalisierung Plattensteig, BA 114 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 37.680,- Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 2/2008 beschließen: Die Stadt Graz nimmt den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B000132 vom 9.4.2010, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 37.680,- gewährt wird, vorbehaltslos an. Dieser Förderungsvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 18) A 8-32805/2009-3 Kanalisierung Skyline Messe, BA 135 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 4.580,- Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 2/2008 beschließen: Die Stadt Graz nimmt den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien, Antragnummer B000157 vom 9.4.2010, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 4.580,- gewährt wird, vorbehaltlos an. Dieser Förderungsvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 19) A 8 – 41290/2009-40 Feuerwehr, Wechselaufbaufahrzeug bzw. Kranbegleitfahrzeug, haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 495.000,- in der AOG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 i.d.F. LGBl. 41/2008 beschließen: In der AOG 2010 werden die neuen Fiposse 5.16200.040400 „Fahrzeuge“ mit € 495.000,- (Anordnungsbefugnis: FW) 6.16200.871501 „Kap. Transferz. von Ländern, Landesfonds und -kammern“ (Anordnungsbefugnis: FW) mit € 370.000,- geschaffen und die Fipos 6.16200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- Instituten“ um € 125.000,- erhöht. 20) A 8 – 021515/2006/0079 Grazer Bau- und Grünlandsicherungs-gesmbh; P&R Anlagen Fölling und Liebenau; 1. Finanzierungsvertrag 2010 2. Kreditansatzverschiebung über € 400.000,- in der OG 2010 Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 10 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008, beschließen: 1. Der Abschluss eines Finanzierungsvertrages nach dem beiliegenden Muster zwischen der Stadt Graz und der Grazer Bau- und GrünlandsicherungsgesmbH zur Abdeckung der Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung der P&R Anlagen Fölling und Liebenau wird genehmigt. 2. In der OG des Voranschlages 2010 wird die Fipos 1.84900.775000 „Kap. Transferzahlungen an Unter- nehmungen“ um € 400.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.97000.729000 „Sonstige Ausgaben“ um denselben Betrag gekürzt. 22) A 8 – 18780/06-55 Stadtmuseum Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl. 41/2008, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadtmuseum Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses 2009 3. Verwendung des Bilanzergebnisses 2009 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 23) A 8 – 004882/2008/0008 Grazer Parkraumservice Personalbereitstellung GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Grazer Parkraumservice Personalbereitstellung GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 3. Verwendung des Bilanzergebnisses zum 31.12.2009 4. Entlastung der Geschäftsführung. Die Tagesordnungspunkte 4), 7), 9), 14), 15), 16), 17), 18), 19), 20) und 23) wurden einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt 22) wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Baumann 2) A 6 – GZ 019761/2009-0005 A 8 – GZ 000674/2009-44 A 1 – GZ 55/2009-11 Genehmigung der städtischen Betriebsführung der im Bau befindlichen neuen 4gruppigen Kinderkrippe Prochaskagasse 17, 8010 Graz Genehmigung der dafür notwendigen Personalaufnahmen GR. Baumann: Sehr geehrte Damen und Herren! Das Stück 2) wurde von den Abteilungen A 6, A 8 und a 1 eingebracht. Genehmigung der städtischen Betriebsführung der im Bau befindlichen neuen 4gruppigen Kinderkrippe in der Prochaskagasse. Bericht an den Gemeinderat. Im Zuge der von der Stadt Graz regelmäßig durchgeführten Erhebungen der vorhandenen Betreuungsplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und bei Tagesmüttern ergibt sich im Grazer Stadtgebiet für Kinderkrippen, das heißt für Kinder von 0 bis 3 Jahren, ein Versorgungsgrad von 20,2 %, Stand: Betreuungsjahr 2009/2010. Für Kinderkrippen fordert die EU Richtlinien eine Bedarfsdeckung von 33 %. Aufgrund dieses Nachholbedarfs hat die Stadt Graz in der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2009 folgendes beschlossen: Die Grazer Bau- und GrünlandsicherungsGmbH wird mit der Realisierung des Neubaus der Kinderkrippe in der Prochaskagasse 17 mit Gesamtprojektkosten in der Höhe von € 2.257.177,- netto beauftragt inklusive der Aufnahme der entsprechend notwendigen Fremdfinanzierung, für die die Stadt Graz zur Optimierung der Konditionen eine Garantie abgegeben wird. Die Grazer Bau- und GrünlandsicherungsGmbH wird den Bau voraussichtlich am 1. September 2010 fertig gestellt haben. Der Betrieb der Krippe soll noch im heurigen Jahr aufgenommen werden (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) um die nur noch bis Ende 2010 geltenden erhöhten Förderungssumme des Landes Steiermark lukrieren zu können. Zur Erklärung: Die dieser Förderung zugrunde liegenden Bundesmittel sind bis inklusive 2010 budgetiert, sodass die erhöhte Förderung nur für Einrichtungen, die bis ins Jahr 2010 in Betrieb gehen, zur Verfügung steht. Mit dem Beschluss zum Neubau der Krippe im November 2009 wurde keine Aussage hinsichtlich der künftigen Organisationsform beziehungsweise Betriebsführung der Krippe getroffen. Diese Entscheidung wurde auf einen späteren, auf den heutigen Zeitpunkt verschoben. Das Amt für Jugend und Familie beabsichtigt, die neue Krippe Prochaskagasse als städtische Einrichtung zu führen. Da es sich bei dieser Einrichtung um eine Neu-Errichtung handelt, ist zusätzlicher Personalbedarf erforderlich. Es handelt sich hierbei um acht neue KindergartenpädagogInnen und 12 neue KindergartenbetreuerInnen in unterschiedlichen Beschäftigungsausmaßen. Das kostet natürlich auch einiges an Geld. Bei der städtischen Betriebsführung Prochaskagasse, wenn wir den verbleibenden Aufwand abzüglich der geschätzten Elternb3eiträge und der Landesförderung abzi9ehen einjährlicher Betrag von 371.756,23 Euro. Diese Situation wurde auch im Rechnungsausschuss und mit dem Stadtrechnungshof diskutiert. Im Endeffekt hat sich herausgestellt, dass eine private Führung aus rein budgetärer Sicht für die Stadt Graz interessant wäre. Doch muss festgehalten werden, dass vor allem in der zweiten Prüfung gesichtet wurde, dass die Gesamtkosten für den Kindergarten nur unweigerlich erhöht sind, wenn der Betrieb städtisch oder privat geführt wird. Das Jugendamt, vielleicht noch einen Überblick zur Ist-Situation. Die Stadt Graz führt derzeit 13 Krippen selbst, 30 Krippen werden von privaten Trägern im Tarifsystem geführt, weitere zwei von privaten Trägern außerhalb des Tarifsystems. 25 städtische Gruppen mit 344 Kindern stehen 54 Gruppen mit 745 Kindern bei privaten Trägern gegenüber. Mit September 2010 sollen weitere 12 private Kindergruppen ins Tarifsystem aufgenommen werden, damit wird sich der Anteil der privaten Träger im Krippenbereich weiter erhöhen. Zweiter Punkt: Steuerung als Aufgabe der Kommune. Der Gemeinderat der Stadt Graz hat im Jahr 2002 das Grazer Tarifmodell beschlossen, um Eltern, bei gleichen Tarifen in vielen Einrichtungen über die Stadt Graz verteilt eine echte Wahlmöglichkeit bei der Inanspruchnahme institutioneller Betreuung ihrer Kinder zu geben. Städtische, private und konfessionelle Träger mit einem einheitlichen Tarifsystem standen ab dem Betreuungsjahr 2002/2003 den Eltern in weitaus größrer Zahl als bis dahin zur Auswahl. Die finanzielle Gleichstellung der Träger war eine weitere Intention bei der Schaffung des Tarifmodells. Aufgrund des Barcelona-Ziels der EU hat sich die Stadt Graz zu einem höheren Versorgungsgrad bei Krippenplätzen verpflichtet. In der Entwicklung des Tarifmodells seit seiner Realisierung ist nun seit geraumer Zeit zu beobachten, dass dieser Aufholbedarf bei Krippenplätzen über das Tarifmodell finanziert wird, als kostengünstigere Variante im Vergleich zum Ausbau städtischer Betreuungseinrichtungen. Darin begründet sich derzeit das Wachstum im Tarifmodell. Erste Überlegungen wurden daher bereits seitens des Fachamtes getroffen, stärker den Aspekt der Gesamtsteuerung, inklusive zentrales Controlling für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Graz städtische und private in den Vordergrund zu stellen. Aus Sicht des Fachamtes bedarf es einer gesamtstädtischen Steuerung für den Kinderbildungs- und -betreuungsbereich im Hinblick auf Finanzen und Qualität, weil Bildung und Erziehung nicht zur Gänze dem freien Markt überlassen werden sollen. Was die Steuerung des gesamten Angebots an Betreuung betrifft, wurde heuer im Rahmen Neuanmeldungen für Kindergärten und Kinderkrippen ein erster wesentlicher Schritt gemeinsam mit den privaten Trägern gesetzt. Das Fachamt hat als Teil der Grazer Stadtverwaltung aber auch eine öffentliche Verantwortung für den gesamten städtischen und privaten Kinderbildungs- und -betreuungsbereich. Dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz wird auch von Grazer Eltern und Institutionen die Hauptverantwortung für die Kinderbildungs- und für den Kinderbetreuungsbereich zugeschrieben. Tatsächlich kann aber die Stadt Graz diese Verantwortung nur im städtischen Bereich wahrnehmen. Dass Steuerung des Kinderbildungs- und -betreuungsbereiches eine wichtige Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie darstellt, ist in der Vision des Amtes festgeschrieben. Die städtische Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen arbeiten anhand nationaler Bildungspläne, sie sind führend in der Qualität der Kindertagesbetreuung und damit marktbestimmend. Weiters führt das Amt auch noch Qualitätskriterien bei städtischer Führung an, das lässt jetzt die Zeit nicht mehr zu. ein kurzer Hinweis noch auf die Kinderkrippe, auf die Betriebsführung der Krippe in der Schönbrunngasse. Für die Be3triebsführung der Krippe Schönbrunngasse, deren… Zwischenruf unverständlich. GR. Baumann: Ich lese gerade das Stück vor, das vom Fachamt aufbereitet wurde und da nimmt das Fachamt auch Stellung zur Schönbrunngasse, deren Neubau ebenfalls in der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2009 beschlossen wurde. Ist dahingehend kein Organbeschluss notwendig, da es sich bei der Krippe in der Schönbrunngasse bereits um eine bestehende und städtisch geführte Krippe handelt. Ich stelle daher im Namen des gesamten Ausschusses für Kinder und Familie, den Familien-Kinderausschuss den Antrag, die im Neubau befindliche Krippe Prochaskagasse wird städtisch geführt. Für die Führung der neuen Kinderkrippe Prochaskagasse wird mit Betriebsbeginn das notwendige Personal von 8 PädagogInnen und 12 BetreuerInnen neu aufgenommen. Dankeschön (Applaus Grüne). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Kinder, Jugend, Familie und Sport, des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses und des Ausschusses für Verfassung, personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die im Neubau befindliche Krippe Prochaskagasse wird städtisch geführt. 2. Für die Führung der neuen Kinderkrippe Prochaskagasse wird mit Betriebsbeginn das notwendige Personal von 8 PädagogInnen und 12 BetreuerInnen neu aufgenommen. GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier nicht um die Inhaltführung von Kindergarten und Kinderkrippe, die ist fachlich eh schon vorher entschieden worden und trägt auch die Unterstützung des BZÖ. Hier geht es wie der Betrieb, Betonung auf wie, wie der Betrieb geführt wird und hier gibt es zwei Alternativen, entweder mit städtischem Personal oder mit Personal aus anderen Institutionen, die sich Gott sei Dank in den letzten Jahren und Jahrzehnten organisiert entwickelt haben und wo gleichfalls, wie im städtischen Magistrat Personal zur Verfügung steht, das eine entsprechend qualifizierte Ausbildung in Österreich absolviert, aufweisen kann und die sozusagen mit gleicher Kompetenz diese Aufgabe auch bereit sind, zu übernehmen. Und wenn ich hier dieses Stück lese und allein merke, wie hier nachjustiert worden ist, wie man hier versucht hat, die Differenz zwischen privaten Anbieter und öffentlichen Anbieter, sprich Stadt Graz zu minimieren in dem man auch einen großen Anteil der Beschäftigen als Teilzeitbeschäftigte dargestellt hat, indem ganze sechs Personen als Vollzeitkräfte geführt werden, zwei diplomierte, vier BetreuerInnen und sechs diplomierte und acht BetreuerInnen im Status eines Teilzeitbeschäftigten, dann frage ich mich, inwieweit das wirklich realitätsnah ist. Es mag schon Personen geben, die 65 % tätig sind, aber in den meisten Fällen, wer sich im Personalwesen auskennt, wird es auch meist ungern gemacht. Wenn ich hier aber lese, dass selbst die Trickserei so weit geht, dass man hier 87,5-%ige Beschäftigungsausmaß bei den PädagogInnen ansetzt, dann glaube ich, dass hier wirklich eine Schimäre dargestellt wird, dass hier wirklich nicht die Realität abgebildet wird, weil so schnell können wir gar nicht schauen, als Gemeinderäte hier in Graz, bis die Gewerkschaft darüberfährt und aus den 87,5-%igen Beschäftigen 100 macht und dann schaut die Differenz nämlich wieder anderes aus, dann wird die Differenz zwischen öffentlichen Anbieter sprich Stadt Graz und privaten Anbieter größer sein, die allein in diesem Stück als Unterschied als Differenz jährlich ausgewiesen wird mit knapp 150.000 Euro. Das ist eine stolze Summer, die jährlich für einen einzigen Kindergarten mit Kinderkrippe sozusagen mehr aufgewendet wird, ohne dass eine Mehrleistung erzielt wird. Es ist kein Problem vorher dies zu diskutieren vor einem Projekt, was wir aber wirklich an Leistungen haben, das gilt für ein Bauprojekt genauso wie hier für eine frühpädagogische Einrichtung. aber wenn einmal der Leistungskatalog steht, was man möchte, welche Leistungen angeboten werden sollen, in welchen Zeiten und ich habe hier unterschiedliche Anbieter städtisch oder privat die gleiches leisten können, dann ist man ja wirklich kaufmännisch am Holzfuß als Entscheidungsträger, wenn man sich hier für das teurere Angebot entscheidet und keine zusätzliche Leistung erzielt. Ich denke, das hier wirklich mit dieser Entscheidung, dass das wirklich ein Beispiel ist, das wir hier in Graz wirklich auf den Weg sind den, früher hätte man gesagt, den Weg nach Palermo zu wählen, nein ich sage hier ganz offen, hier ist der Weg beschritten, hier ist der Anlassfall gegeben, wo man hier wirklich den griechischen Weg der Tragödie einschlägt. Und ich denke, in diesem Zusammenhang darf man dem Kollegen Baumann durchaus zur Erkenntnis Rechtgeben, der gesagt hat, private Führung wäre interessant, ja, Kollege Baumann, die private Führung ist interessant und deswegen wird dieses Stück seitens des BZÖ nicht unsere Unterstützung finden. Danke. GRin. Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als KPÖ stimmen wir sehr erfreut dem vorliegenden Stück vor, nicht nur deshalb, weil einfach ein Nachholbedarf bei Kinderbetreuungseinrichtungen gegeben ist, sondern vor allem deshalb, weil es ein städtisch geführter Betrieb sein wird. Und ich finde das sehr von Vorteil, wenn man sich die verschiedenen Kriterien überlegt, die auch vom Amt schon angeschnitten worden sind, die mit einer städtischen Kinderbetreuungseinrichtung in Verbindung stehen nämlich Qualitätsstandards, Qualitätssicherung auf einem sehr hohen Niveau, das wichtig ist, dass Kinderbildung und Betreuung den Stellenwert haben soll, den wir uns irgendwie auch wünschen und vorstellen und das ist für mich mit einem qualifiziert ausgebildeten Personal absicherbar und mit einer ständigen Qualifizierung, die dann auch damit in Verbindung steht und was für mich auch ein ganz wesentliches Kriterium ist, ist auch eine Arbeitsplatzsicherheit. Und deshalb werden wir auch perspektivisch jeder neuen Kinderbetreuungseinrichtung, die in der Stadt auch noch umgesetzt werden muss immer bevorzugt als städtischen Betrieb auch befürworten, denn wir wissen, dass Leistungskriterien, Effizienzkritierien, die immer in den Vordergrund gestellt werden, weil etwas billiger ist, ist für mich gar keine Garantie gegeben, dass also die anderen Faktoren da auch wirklich irgendwie Mitberücksichtigung finden und deshalb werden wir auch auf Perspektive in diese Richtung immer wieder dafür plädieren zum Wohl unserer Kinder. Danke (Applaus KPÖ). GRin. Benedik: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben deswegen der Genehmigung der städtischen Betriebsführung der in Bau befindlichen viergruppigen Kinderkrippe in der Prochaskagasse zugestimmt, weil wenn wir es privat vergeben hätten, hätte es zu lange gedauert und wir wollten diesen Zeitplan einhalten, deswegen haben wir zugestimmt, dass diese viergruppige Kinderkrippe städtisch vergeben wird. Ich möchte dazu nur kurz anmerken, dass das für ins Freiheitliche aber kein Freibrief ist für die Städtischen in Zukunft. Ich möchte vielleicht noch kurz zu den Qualitätsstandards und zu den Qualitätsmerkmalen, die die Kollegin Taberhofer angemerkt hat, noch etwas sagen. Und zwar, ich kann mir nicht vorstellen, dass in Graz von 13 Kinderkrippen, die städtisch geführt werden und 30 Kinderkrippen, die privat geführt werden, dass diese 30 Kinderkrippen derart schlecht geführt sind, wie man sie auch vom Gemeinderat Baumann eben hört und auch vom Amt für Jugend und Familie, das kann ich mir nicht vorstellen, weil das wäre ja überhaupt eine Schlechterstellung für diese Kindergärten, die eben privat geführt werden. Und daher fordere ich schon seit einigen Monaten eben Kontrollen in diesen Kindergärten und wenn man ein Regelwerk hat, kann es gar nicht sein, dass Kinderkrippen einfach schlechter geführt werden. Und, wie gesagt, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass nur die 13 Städtischen gut geführt werden und die anderen eben nicht, weil es eben Regelwerke gibt und es muss Standards geben (Applaus FPÖ). GRin. Potzinger: Selbstverständlich wird auch die ÖVP-Fraktion sehr gerne diesem Stück zustimmen, weil wir uns freuen, dass es wieder gute qualitätsvolle Betreuungsplätze für unsere Kleinsten gibt als ergänzendes Angebot. Aber ich möchte da auch der Kollegin Benedik Recht geben, dass es nicht die großen Qualitätsunterschiede gibt zwischen privaten und städtischen Einrichtungen, wir haben vom Landesgesetzgeber her sehr klar vorgegebene Qualitätskriterien, auch was Mindestausstattung mit personal und Raumangebot betrifft und die Qualifizierung der MitarbeiterInnen und wir werden weiter daran arbeiten, das Angebot auszubauen, nicht nur im Krippenbereich auch im Tageselternbereich und selbstverständlich auch den Eltern, die ihre Kleinsten selbst betreuen wollen unter die Arme greifen, dass auch das möglich ist, vor allem vor dem dritten Geburtstag der Kinder, aber im gegenständlichen Fall haben wir die Unterlagen des Fachamtes genau geprüft und sind überzeugt davon, dass das jetzt die richtige Betriebsform ist und freuen uns, dass im herbst rechtzeitig die Tore sich öffnen werden für junge Familien, um ihnen Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern (Applaus ÖVP). GRin. Meißlitzer: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass das zustande gekommen ist, ich denke mir, das ist auch genau diese soziale Verantwortung, die eine Kommune ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegenüber hat. Der Herr Kollege Baumann hat schon sehr viel ausgeführt und für mich ist es die Bestätigung, dass sich die Eltern, die ihre Kinder bereits angemeldet haben, darauf verlassen können, dass ihre Kinder auch mit Beginn des Kindergartenjahres in eine Kinderkrippe kommen, Gerhard, und das ist nicht immer alles besser, was privat angeboten wird und bei Qualität immer das Geld in den Vordergrund zu stellen, gerade bei Kindern, die keine Lobby haben ist der falsche Ansatz (Applaus SPÖ). StRin. Edlinger: Mir ist es nur ein Anliegen, weil hier in den Raum gestellt wurde, dass getrickst worden wäre bei der Darstellung von Kosten etc. und Sie, Herr Kollege Mariacher haben 87,5 % Anstellungsausmaß in den Mund genommen, ich meine, es ist zwar nicht mein Amt, nur Tatsache ist, das muss, denke ich schon richtiggestellt werden, dass das keine jetzt auf diese Einrichtung zugeschnittene Berechnung war, sondern dass es Usus ist quer durch den gesamten Kinderbetreuungsbereich. ich hätte es ja noch verstanden, wenn Sie gesagt hätten, die Frauen, die dort arbeiten wünschen sich Vollzeitarbeitsplätze und eben nicht 87,5 oder 60 % und es geht natürlich zurück auf die vorgegebenen, nämlich vom Land auch vorgegebenen Betreuungsschlüssel und wo ganz dezidiert dann festgelegt ist, für welche Gruppengröße auch in welchem Ausmaß dann die Betreuung zur Verfügung stehen soll. Also hier von Trickserei zu reden halte ich einfach wirklich für einen sehr, sehr falschen Vorwurf und vor allem der ist nicht gerechtfertigt (Applaus SPÖ und Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 15.05 Uhr den Vorsitz. Berichterstatterin: GRin. Mag.a Grabe 3) A 8/4 – 5792/2010-1 A 8 – 31808/2006-3 „Asset One“ Reininghausgründe – Grundsatzbeschluss GRin. Mag.a Grabe: Bei diesem Stück geht es schon wie erwähnt um das Projekt Asset One. Herr Grosz könnten Sie vielleicht, Herr Grosz, ich glaube nicht, dass Sie am Wort sind, könnten Sie vielleicht zumindest so leise reden, dass ich es hier vorne es nicht stört. das wäre freundlich. Zwischenruf GR. Grosz unverständlich. GRin. Mag.a Grabe: Ich möchte Sie einfach nicht hören, das ist das (Applaus Grüne). Zwischenruf GR. Grosz: Dann müssen Sie aber Ihr Gemeinderatsmandat zurücklegen. GRin. Mag.a Grabe: Also ich beginne mit der Vorstellung des Stücks, es geht um das Stück Asset One Reininghausgründe, die Vorgeschichte ist allen Beteiligten hier, denke ich, ja bekannt. Asset One hat ein großes Areal gekauft, wo unter anderem die Reininghausgründe Bestandteil sind. Sie haben eine Machbarkeitsstudie für die Entwicklung dieses Areals entwickelt in Kooperation mit der Stadt Graz und auch Entwicklungskonzepte und es war immer die Frage auf der einen Seite, es ist eine große Stadt entwicklungsmäßige Chance für die Stadt, es ist allerdings auch eine Frage natürlich der Finanzierbarkeit dieser Dinge. Wie bekannt hat Asset One auf Grund der Wirtschaftskrise und eigener wirtschaftlicher Probleme sich nicht mehr in der Lage gesehen, diese Entwicklung selber durchzuführen und so ist die Frage an die Stadt herangetreten worden, ob die Stadt das übernimmt. Wie wir auch alle wissen, hat es im Gemeinderat bereits einen einstimmigen Beschluss gegeben zum Rahmenplan, das in diese Richtung weiter konkrete Vorbereitungen gemacht werden und jetzt geht es darum, einen Grundsatzbeschluss zu diskutieren und zu fassen ob die Stadt Graz weitere konkrete Verhandlungen in dieser Sache aufnehmen soll. Konkret inhaltlich ist es bekannt (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), es geht um dieses Areal Reininghaus, das aus der Asset One Gesellschaft herausgelöst wird, um die Entwicklung dieses Gebiets mit Wohngebietflächen, mit Gewerbetriebsflächen, die für Innovativwirtschaft zu nutzen sind und im Rahmen der Kriterien Ökostadt Reininghaus, die ebenfalls bereits im Gemeinderat beschlossen worden sind. Klar ist auch, dass wenn dieser Beschluss gefasst wird und es zu einer Entwicklung kommt, dass es, um auch Infrastrukturmaßnahmen bedarf von Verkehrsinfrastruktur bis hin zu Kinderbetreuungseinrichtungen usw., die aus dem normalen Budget keine Deckung finden können, sondern in dem Konzept so gedacht sind, dass es einerseits als Aufwertungsgewinnen aus diesem Areal zustande kommt, andererseits durch eine noch zu verhandelnde Beteiligung etwaiger Bauträger, drittens durch den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs, der eine Erhöhung des Finanzausgleiches bedeuten würde und natürlich mit zusätzlichen Mitteln aus dem Budget der Stadt. Aus stadtplanerischer Sicht gibt es sehr positive Rückmeldungen zu dieser Fragestellung Entwicklung in Reininghaus. Die Frage ist eben jetzt noch, sollen die Abteilungen der Stadt Graz beauftragt werden nach den ersten Vorverhandlungen jetzt konkrete weitere Verhandlungen aufzunehmen und zwar unter folgenden Prämissen. Erstens, Asset One spaltet, wie angesprochen das Reininghausareal aus dem Rest der Gesellschaft ab auf der Passivseite dieser Gesellschaft verblieben 60 Millionen Bankfinanzierung plus nachrangiges Kapital in der Höhe von wahrscheinlich 25b Millionen Euro, drittens, dieses Modell ist als Maximalrahmen zu sehen und viertens, die Stadt Graz übernimmt für einen symbolischen Kaufpreis von einem Euro diese Projektgesellschaft und fünftes, die Gesellschaft beginnt sofort mit der aktiven Verwertung des Areals und zwar konkret, das etwa ein Drittel rascher Verkauf insbesondere an Wohnbauträger ist, zweitens, das es um die Planung und Errichtung und Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur geht und langfristige Baurechtsvergaben für gewerbliche Interessenten und Interessentinnen. Wie gesagt, als nächster Schritt wären die Verhandlungen, die der Inhalt dieses Grundsatzbeschlusses wären. Zu erwähnen sind jetzt noch zwei Punkte: Bestandteil ist, dass das Wohnbauressort des Landes auf jeden Fall in die Verhandlungen mit einzubeziehen ist, damit es koordiniert abläuft und auch dass Reininghaus dann als prioritäres Entwicklungsareal der Stadt Graz gesehen wird und nicht vier/fünf verschiedene andere Projekte auch noch gestartet werden. Wie Sie wissen, gab es dazu auch einen Prüfbericht des Stadtrechnungshofes, indem die verschiedenen Varianten beleuchtet worden sind und der im Kontrollausschuss auch ausgiebig besprochen wurde. Die Berichterstatterin stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 i.d.F. LGBl. 41/2008 den vorliegenden Motivenbericht zustimmend zur Kenntnis nehmen und die zuständigen städtischen Abteilungen beauftragen, die Verhandlungen mit Asset One und den anderen potentiell interessierten Parteien (insbesondere Banken, Investoren und Wohnbauträger) und dem Land Steiermark im Sinne der obigen Ausführungen zu finalisieren. nach positivem Abschluss der Verhandlungen wäre die Transaktion gemeinsam mit dem Business Plan des Gesamtprojektes abermals dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. StR. Mag. Dr. Riedler: Liebe Kollegin Grabe, meine Damen und Herren! Ganz konnte ich Ihren Ausführungen ja jetzt nicht folgen, weil das was wir tatsächlich beschlossen haben alle gemeinsam und einstimmig, das war der Rahmenplan und dieser Rahmenplan hatte natürlich mit dem, was jetzt hier vorliegt überhaupt nichts u tun, der Rahmenplan war doch dazu da, eine Vorschau zu machen, festzulegen was sich die Stadt vorstellt, welche Entwicklungen auf diesem riesigen Asset One Gelände Reininghausgründen sinnvoll wäre und notwendig wäre aus unserer Sicht, das war der Rahmenplan und dem haben wir auch zugestimmt, weil wir gedacht haben und noch immer glauben und der Meinung sind, dass hier eine gute Arbeit vorbereitet wurde. Das was hier vorliegt ist vor allem in der Begründung so eindeutig, dass ein weiterer Beschluss, wie er im Antrag hier vorgesehen ist, nämlich, dass es zu Verhandlungen auf dieser Basis, wie es hier beschrieben wird geführt werden sollen ja gerade absurd ist. wie kann man auch die Idee kommen eine Riesenliegenschaft zu erwerben, bei der sich private Investoren über Jahre und Jahrzehnte, weil die Reininghauszeit davor kann man getrost dazurechnen, bemüht haben eine sinnvolle Verwertung zustande zu bringen, die ihnen nicht gelungen ist und dann stellt man sich hin und behauptet und glaubt vielleicht sogar allen ernstes, dass die Stadt Graz als öffentliche Gebietskörperschaft das schaffen wird, was die Privaten über Jahre und Jahrzehnte nicht zustande gebracht haben. Und dann stellt man sich noch blauäugig, ich meine nicht Sie, sondern den Stadtsenatsreferenten, der dieses Stück zu verantworten hat, da stellt man sich noch blauäugig hin und behauptet, man könnte damit sogar noch einen Vorteil, einen Ertrag für die Stadt erwirtschaften. Allen Ernstes wird mit einem Return- und Investment von 40 bis 50 Jahren gerechnet, also jetzt möchte ich doch gerne einmal wissen, ob irgendwo, ganz gleich ob in der Immobilienwirtschaft, in der Industrie, in einem anderen wirtschaftlichen Bereich auch im Wirtschaftshandeln der öffentlichen Hand mit einem Return und Investment von 40 bis 50 Jahren gerechnet wird und dann schreibt man noch so halblustig dazu, allerdings weiß man nicht ganz genau, wie die Faktoren sind, es kann sich schon noch alles ändern und verändern. Die Refinanzierung erfolgt ja schließlich langfristig und das ist doch in Wirklichkeit nichts anderes als eine Pflanzerei, das kann man doch nicht der Öffentlichkeit, den Grazerinnen und Grazern einreden wollen, dass man sagt, wir investieren zwar mehr als 100 Millionen, mehr als 150 Millionen, insgesamt vielleicht sogar 160/170 Millionen in ein Projekt und wir rechnen damit, dass wir es in 50 Jahren ausfinanziert haben. Da ist noch von keinem Gewinn die Rede, also ausfinanziert haben. Und dann glaubt man noch tatsächlich, ich meine, wir alle, ich möchte niemanden zu Nahe treten, aber nur genetische Ausnahmefälle werden das erleben in 50 Jahren von den hier Anwesenden im Raum, alle anderen werden es nicht überprüfen können, auch die allermeisten Grazerinnen und Grazer werden sich nicht mehr erinnern, wenn sie vielleicht die Überprüfung durchführen sollten ob so etwas überhaupt möglich ist. Dann frage man sich, na gut gibt es einen Zusatznutzen, irgendeinen Zweck, der hier erfüllt werden kann, ja, Wohnbau, wir haben Wohnbaugrundstücke, ja mehr als genug Wohnbaugrundstücke gibt es in Graz die zur Verfügung stehen würden. Nur der Aufwand, den wir hier treiben wollen, meine Damen und Herren, insbesondere auch von der Grünen Fraktion, bei der ÖVP ist man das ja gewohnt, die bauen gerne Mausoleen, die geben wahnsinnig viel Geld aus, alles auf Schulden, die irgendwann in 10/20/30 Jahren zurückgezahlt werden sollen, aber gerade bei den Grünen, die doch solche Projekte in der Vergangenheit immer und mit großer Regelmäßigkeit und Vehemenz kritisiert haben, da stellt man sich doch die Frage, warum soll nahezu ein Viertel eines Jahresbudgets der Stadt Graz dafür ausgegeben werden, dass wir Immobilienentwicklung betreiben. jetzt s age ich nicht, dass Immobilienentwicklung in Graz schlecht ist, ganz im Gegenteil, es ist sehr vernünftig, das ist klug, auch die ökologischen Ansätze sind richtig, das ist alles in Ordnung, aber das sollen doch die Privaten machen, die sollen ihr Geld einbringen und riskieren. Hier wird relativ deutlich verschleiert, dass auch das nachrangige Kapital zurückgezahlt werden soll natürlich mit Zinsen, die kumulieren, natürlich das alles muss finanziert werden, das muss aus der Wirtschaftskraft der Stadt einmal zu Erträgnissen gebracht werden. Meine Damen und Herren, in Zeiten in denen wir nicht nur in Griechenland und in Kärnten massive europäische Finanzkrisen aus Verschulden der Politik vor uns haben und uns damit auseinandersetzen, sollten wir uns auf solche Risiken in Graz schlicht und einfach nicht einlassen. Meine Damen und Herren, es ist fahrlässig, was hier als Antrag vorgelegt wird (Applaus SPÖ). GR. Schneider: Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Stück hat meiner Meinung nach sehr, sehr viel mit dem Rahmenplan den wir beschlossen haben zu tun und auch mit der Ökostadtstudie die angefertigt wurde in Bezug auf Reininghaus. Denn dadurch, dass wir als Stadt aktiv werden bei diesem Projekt erhöhen wir die Wahrscheinlichkeit, dass diese Pläne, die sehr ambitioniert sind, umgesetzt werden, um einiges. Ich finde es ist natürlich leichter sich hinzustellen und das Projekt zu kritisieren, die Summe, die hier im Spiel ist als hoch hinzustellen und dann zu sagen noch dazu dauert es lange, dass das umgesetzt wird und man kann insofern, wir werden das eh nicht erleben, ob das ein Erfolg wird oder nicht. Also es wurde auch Rom nicht an einem Tag erbaut und auch in Reininghaus wird es nicht geschehen und das ist auch gut so, weil dieser Stadtteil soll sich ja entwickeln, über mehrere Jahre entwickeln und tatsächlich realistisch ist das nur, wenn das eben in ein über einige Zeit hindurch funktioniert und Graz ist eine wachsende Stadt zum Glück nach wie vor, da können wir uns freuen, es schaut bei uns nicht aus wie in der Obersteiermark, wie es leider in der Obersteiermark ausschaut, da ist die Politik sehr aufgefordert sich das einmal anzuschauen, die Landespolitik, die macht das meiner Meinung nach seit Jahrzehnten nicht richtig oder in Ostdeutschland, wo das Geld dafür ausgegeben wird Städte abzureißen, Teile von Städten abzureißen, weil dass dann billiger ist. Deswegen, uns freut es sehr, dass wir den weiteren Baustein für dieses Projekt heute beschließen können. Einen weiteren Baustein dafür, ein gutes zu Hause und eine lebenswerte Umgebung für tausende Leute, die dort wohnen werden und in den umliegenden Bezirken schaffen zu können. Und es ist sehr gescheit, die kommen in einem konzentrierten Projekt einmal anzusiedeln, ein gutes Angebot dafür zu geben, dass sie dort angesiedelt werden können statt dies dem angeblich, ich möchte dieses angeblich betonen, so gut funktionierenden Immobilienmarktes in Graz zu überlassen, der, ich meine wir sind ständig konfrontiert, gerade in diesen Tagen, wo nicht immer Projekte rauskommen, die zur Zufriedenheit aller führen und nicht immer die besten Projekte herauskommen bis hin dass der Verwaltungsgerichtshof sehr oft befasst ist auch mit diesen Dingen. Diese Fehler wollen wir hier nicht machen. Eines ist natürlich richtig, das Projekt ist ein Wagnis… Zwischenruf GRin. Krampl: Für uns ein zu hohes. GR. Schneider: …und man wird sich dahinterklemmen müssen, um das gut über die Bühne kriegen zu müssen, leicht wird es nicht sein, um einiges schwerer, als es einfach zu kritisieren und einfach nein zu sagen dazu. Ganz wichtig wird sein, dass wir eine Plattform bilden für dieses Projekt über die ganze Zeit hinweg aber das muss jetzt geschehen in den nächsten Jahren, eine Plattform in der verschiedene Dinge vereint werden. Zum Beispiel ein erstklassiges Management, das es schafft hier Dinge zu integrieren, viele Dinge zu integrieren, widersprüchliche Interessen zu integrieren und aufzulösen, da müssen wir uns wirklich an First class orientieren. Weiters wird in dieser Plattform wichtig sein, dass die Politik Hand in Hand Zusammenarbeit auf Bezirksebene, auf Gemeindeebene wir hier auf Landesebene und darüber hinaus, gelingen wird es nur, wenn es hier echte Kooperation gibt, auch das ist eines der Dinge, die integriert werden müssen. Sehr wichtig wird sein, dass wir die ganzen FachexpertInnen die es gibt, ArchitektInnen, StadtplanerInnen, GrünraumplanerInnen auch ExpertInnen für Baumaterial, EnergieexpertInnen hier beteiligen und zwar aktiv als die, die es machen, aber auch als kritische, fachspezifische Öffentlichkeit um mit ihrer Meinung das Projekt zu begleiten und zwar lokal als auch international um das zu einen Erfolg werden zu lassen und eines dürfen wir nicht vergessen, wir müssen die Menschen für dieses Projekt gewinnen und das heißt, ein hohes Maß an Einbindung der Menschen, die im Viertel wohnen werden, ein hohes Maß an Einbindung der Menschen, die dort wohnen betroffen sein werden von der Veränderung in ihrer Gegenwart. Erfolgreich wird dieses Projekt sein, wenn wir diese Plattform schaffen, wenn wir die Menschen dafür gewinnen hier mitzutun, da müssen wir uns sehr anstrengen und das wird sich in den nächsten Monaten abspielen hier einen guten Start für dieses Projekt auch zu schaffen. Danke sehr (Applaus Grüne). GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat, sehr geehrte ZuhörerInnen! Ich darf bei der Gelegenheit das ehemalige Mitglied des Grazer Gemeinderates Heribert Wind unter uns begrüßen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden diesem Asset One Projekt, diesen Etappenbericht, diesem Motivenbericht, dieser Zielsetzung zustimmen und zwar aus einem schlichtweg einfachen Grund, weil wir sehr daran interessiert sind, dass am Höhepunkt einer Wirtschaftskrise, am Höhepunkt einer Krise, wo nicht mehr das geleistete Werk des Werktätigen, sondern die Hetchfonds unsere Wirtschaft, unsere Währungen bestimmen wir als Stadt Graz es nicht den Hetchfonds überlassen und nicht den Immobilienhaien überlassen unsere eigene Stadtentwicklung in die Hand zu nehmen. Kollege Riedler dürfte offenbar bereits die Abtrittsrede für seinen Stadtparteitag gehalten haben in der gebotenen Ruhe, aber das passt nicht unbedingt her. Wir stimmen dem zu, weil diese Stadt in einer s ehr schwierigen Situation durchaus Risiko nimmt, no risk no fun, Risiko nimmt um einen Stadtteil auch mit sozialen Aspekten zu entwickeln und daher bin ich auch besonders froh, dass ich heute einen Abänderungsantrag der Gemeinderäte Gerald Grosz, Mag. Gerhard Mariacher und Georg Schröck einbringe zu diesem Stück: Derb Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschießen: Ziel sämtlicher Verhandlungen der Stadt Graz mit den im Motivenbericht angeführten Partnern muss es auch sein, zusätzliche 500 dem sozialen Wohnbau gewidmeten Wohnungen im Rahmen dieses Projektes mit Unterstützung des Landes Steiermarks zu errichten. Ich halte das für wesentlich, weil seit Jahren wir in Graz, deswegen wundert es mich ja auch, dass die KPÖ nicht da mit dabei ist, seit Jahren in Graz den Zustand des sozialen Wohnbaus beklagen durch zuwenig Wohnung, durch einen zu hohen Integrationsanteil, durch Gettobildung und, und, und wir jetzt erstmalig die Chance haben auch als diese Generation von Politikern, erstmalig die Chance haben uns einen Stadtteil auch so herzurichten, wie wir der Meinung sind, dass das bestmögliche Zusammenleben sichergestellt werden kann. Und ich glaube daher, dass das was heute der zuständige Stadtsenatsreferent vorgelegt hat ein weiterer Bericht ist auf dem Weg zu einem guten Ziel. Wir werden sehen was die nächsten Wochen und Monate bringen, nur es ist vollkommen verantwortungslos zutiefst verantwortungslos sich hierherzustellen und in der Situation in der sich die Stadt befindet alles abzudrehen, unintellektuell abzuwürgen und hier heraußen sich wie ein Würmchen zu drehen, weil man selbst nicht weiß, welche Argumentation man dafür findet, nur um dagegen zu sein. In so einer Situation sind Betonschädeln und Blockierer volkstümlich gesagt mit Verlaub nicht als Beleidigung gemeint, vollkommen fehl am Platz, Kollege Riedler, das dient bestenfalls zur Motivation der eigenen Funktionäre, die nicht einmal mit eurer Stadträtin Hundstrümmerln klauben gehen an der Mur, aber für mehr dient es nichts mehr. Sondern uns geht es ja um etwas anderes und das ist durchaus hier einen Stadtteil zu entwickeln. Die Verhandlungen mit den Partnern, ich habe mir den Motivenbericht sehr genau durchgelesen, die Verhandlungen mit den Partnern die vorgesehen sind werden zeigen, ob dieses Projekt so wie wir es uns, so wie sich es die Mehrheit des Gemeinderates vorstellt auch es tatsächlich möglich ist, sicher für die Stadt hier ein 3erfolgreiches Projekt auf die Reise zu schicken. Das heißt aber nicht, und das sollte uns auch es nicht erlauben, hier heute, nur weil man halt wenig Sinn für Visionen und Ideen hat, einfach schlichtweg alles abzudrehen und sage, nein, nein, wir tun so weiter wie bisher, weil es ist eh alles so schön. Das was wir hier diskutieren ist ja 30 Jahre Konkursverwaltung Sozialdemokratie der Stadt Graz, dass muss man ja auch einmal bei der Gelegenheit sagen, was eure Stingls und alle hier aufgeführt haben… Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler: Das habt ihr in zwei Jahren in Kärnten zusammengebracht. GR. Grosz: Auch im sozialen Wohnbau, auch in der Integrationsfrage, ihr habt ja diese Stadt hingerichtet, den Konsum, die SPÖ-Stiftung, die BAWAG, es gibt ja keinen Betrieb in dem Land, den ihr nicht hingerichtet habe und beim Insolvenzausgleichsfonds in ausgeraubt habt und Steuergelder in die Hand genommen habt, damit ihr eure Doppel- und Dreifachbeschäftigungen weiterhin beschäftigen könnt. Für vertrauenserweckende Anfragen zur Hypo-Alpe-Adria ist der Herr Frühstücksdirektor Eustacchio zu befassen, FPÖ/FPK nicht as BZÖ, das auch bei der Gelegenheit… Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler: Nein, ihr ward ja nie dabei. GR. Grosz: Also noch einmal, es ist ein gutes Projekt, es ist ein guter Bericht, es sind motivierte politische Referenten die es wollen, es sind gute Partner vorgesehen und wir werden dieses Projekt begleiten, wir nehmen auch das Risiko, wir schauen es uns an auch wie sich das Projekt entwickelt. Denn ich bin mir sicher, jeder mit ein wenig logischem Hausverstand wird sofort auf den Notstopp drücken, wenn in irgendeiner Form das nicht so funktionieren sollte, wie es passiert. Das ist ein Zwischenbericht und der lässt hoffen. Ich danke (Applaus BZÖ). Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler: Ahnungslosigkeit… Bgm.-Stvin. Rücker: Der Antrag ist ein Zusatzantrag. StR. Mag. Eustacchio: Meine Damen und Herren! Es ist immer wieder schön, wenn uns der Herr Grosz mit seiner Wirtschaftskompetenz überrascht danke Gerald für die tollen Tipps. Ich bin auch für Kärnten natürlich verantwortlich, also jetzt wissen sie es, meine Damen und Herren, ich bin, ich war es. meine Damen und Herren, jetzt kann man sich diesem Thema nähern und sagen, das ist eine spannende Herausforderung, man kann auch sagen, es ist ein Wahnsinn, man nimmt hier Geld auf, das man nicht hat, das man auch nicht verwerten wird können, wir sagen für einen Lisa-Rücker-Tower und für einen Sigi-Nagl-Park ist uns dieses Experiment ein bisschen zu hart. Wir beteiligen uns an einem Unternehmen, wie es so schön steht mit einem Euro, das klingt jetzt so banal und heißt, aha das kostet uns nichts. meine Damen und Herren, in diese Gesellschaft, die es noch zu gründen gilt, fließen 60 Millionen Schulden ein, für diese 60 Millionen no na wenn wir in der Gesellschaft drinnen sind haben wir die Haftung und müssen es auch bezahlen. Aus dem ganzen Stück geht nicht hervor, was bedeutet es an Kosten, was sind an Kosten bis jetzt angewachsen, wie wird die Bank in Zukunft ihre Kosen gedeckt haben wollen, die Zinsen die anfallen. Weil bis zu dem Zeitpunkt, wo wir irgend etwas verwerten könnten aus dieser Liegenschaft fallen eben Kosten an und diese Kosten werden natürlich auch schon das Budget der Stadt Graz belasten im Vorfeld. Das heißt, für die nächsten Jahre gibt es eine Kostenbelastung, es gibt einen aktuellen Bericht des Stadtrechnungshofdirektors, der eben ganz genau das anspricht, der ganz genau sagt, der Zeitraum der Entwicklung und Verwertung in dieser Zwischenzeit fallen Zinsen an und Tilgungsbelastungen und er budgetiert, ich darf das zitieren aus dem Bericht mit zirka 40 Millionen über einen längeren Zeitraum hinweg. Also wenn wir das so, das sind nur die 60 Millionen damit war es das und dann kriegen wir ein klasses Grundstück, widmen es um und dann machen wir einen tollen Gewinn, so schaut es ja nicht aus und so ist es auch nicht. Der Zuzug, den sie hier beschrieben haben, Herr Gemeinderat Schneider, wäre schön wenn er kommt, wir wissen es halt nicht, die Statistik Austria und vor allem das Land Steiermark spricht zirka von 5.000 bis 10.000 Zuwanderern in der nächsten Zeit, in den nächsten Jahren, das hieße, dass alle, die nach Graz kommen sich dort ansiedeln müssten, dann würde es wahrscheinlich irgendwie funktionieren. Wird auch nicht ganz funktionieren, also das sind schon Zahlenspiele, die da im Raum stehen aber nicht unbedingt Realismus sind und das ist uns zu gefährlich, um hier dem ganzen Zustimmung zu geben, einfach auf ein Projekt hin, wo man halt glaubt, man kann sich vielleicht ein Denkmal setzen, dazu sind die Finanzen der Stadt Graz zu schwach, dazu ist das Projekt zu unausgegoren und daher wird auch von uns keine Zustimmung zu diesem Projekt kommen, wiewohl wir wissen, dass das natürlich mit der üblichen Mehrheit Schwarz/Grün ohnehin durchgeht, es ist das falsch investierte Geld für das falsche Projekt, dazu haben wir das Geld nicht, wir müssten es woanders investieren, vor allem in Zeiten des Sparens (Applaus FPÖ). GRin. Bergmann: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Stück, das die Gemüter erhitzt und was natürlich auch für die Stadt nicht ohne ist. Trotzdem möchte ich jetzt zu Beginn noch einmal mich insofern bedanken, dass dieses Stück schon drei Monate auf dem Tisch liegt, sodass wir auch die Möglichkeit hatten uns mit diversen Experten, ob das jetzt von der Baudirektion, ob das von der Finanzdirektion, ob das der Stadtrechnungshof ist, ob das auch der Unterstützer dieses Stücks, der Herr Stadtrat Rüsch ist, das wir einfach eine eingehende Diskussion darüber bereits führen konnten. Der Stadtrechnungshofbericht zeigt natürlich einiges auf und das ist auch wirklich toll, dass hier diese Modellrechnung oder diese Zukunftsrechnung aufgestellt wurde, aber Wünsche haben wir viele und auch unsere Fraktion hat zu Beginn, als es sich abgezeichnet hat, dass die Asset One das hier eigentlich nicht weiter betreiben wird, einmal mit dem Gedanken gespielt, es wäre toll, wenn die Stadt dieses Grundstück kaufen könnte und da einfach selber mitmischen kann. Aber man kann natürlich auch Wünsche haben aber insgesamt muss man das schon von der Gesamtheit der Stadt betrachten und wenn wir die heutigen Rahmenbedingungen, die in der Stadt vorherrschen uns genauer anschauen, dann muss man an der Machbarkeit dieses Projektes durchaus Zweifel hegen. Der verschuldungsgrad der Stadt, wir liegen ein bisschen über eine Milliarde Euro und wir wissen, dass wir auch mit den normalen Projekten, die wir beschlossen haben wahrscheinlich in den nächsten Jahren über diese Milliarde an Schulden kommen werden. Es gibt immerweniger finanzielle Unterstützung vom land, vom Bund, nur anzusprechen Bad Eggenberg, wie lange wir gebraucht haben, bis wir Bundesmittel lukrieren konnten, der Finanzausgleich ist eigentlich komplett durcheinander, die Städte und Kommunen bekommen immer mehr Aufgaben zugeschoben, aber die finanziellen Mittel, um diese Aufgaben zu bewältigen werden immer weniger. Wir selber hier im Gemeinderat haben in den letzten zwei bis drei Jahren große Projekte für die Stadt beschlossen, finanzträchtige Projekte, wenn wir nur jetzt hernehmen, in einem Monat wird die Baustelle eröffnet für die Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof sind zig-Millionen, die die Stadt auf sich nimmt und wir wissen auch nicht, wie dieses Projekt in der Endabrechnung ausschauen wird, weil bei solche große Baustellen gibt es immer auch finanzielle Unsicherheiten. Wir haben das Bad Eggenberg zu finanzieren, wo immer noch keine fixen Zusagen zum Teil vom land und Bund getätigt sind und es der Stadt blühen kann, dass sie hier Ausfälle übernehmen muss. Wenn wir bedenken, wir haben uns vorgenommen den öffentlichen Verkehrs auszubauen, wir haben jetzt erst im Kontrollausschuss mehrere Kontrollausschüsse bezüglich den Ankauf von Straßenbahnen, der Erweiterung des öffentlichen Verkehrsnetzes gesprochen und da sind noch zig-Millionen Euro drinnen, die jetzt noch nicht budgetiert sind und wo wir noch nicht wissen, wo wir dieses Geld herbekommen. Die Stadt Graz hat Zuschussbetriebe, wenn ich vorhin das Bad Eggenberg angesprochen habe, wir wissen alle, dass diese Bad eine Bereicherung für die Stadt und für die Bevölkerung ist, aber dass wir in Zukunft auch auf alle Fälle dort dazu hineininvestieren werden müssen. Nachdem es da bepiepst hat, möchte ich ersuchen um eine Redeverlängerung. Wir haben die Stadt, wenn wir die Diskussionen um die Murkraftwerke uns anschauen, wird unter Umständen auch, was das Murkraftwerk in Graz, wenn wir hier die Infrastrukturmaßnahmen hernehmen, Geld in die Hand genommen werden müssen. Das ist jetzt die eine Seite der Rahmenbedingungen, die man betrachten muss, in der die Stadt sich befindet. Das zweite ist diese Rechnung, die hier vorgelegt wird auch in diesem Stück. Es ist zu hinterfragen, ob diese Grundstücke auch wirklich von der Stadt, wenn es jetzt von der Asset One nicht möglich war auch so gewinnbringend veräußert werden kann. Ob die Stadt hier nicht unter Zugzwang kommen wird, dass sie auch hier sozusagen Grundstücke dann durchaus billiger verkaufen wird müssen. Es ist auch fraglich, ob dieser Bewohnerzuzug für die Stadt in diesem Ausmaß stattfinden wird, sodass die Ertragsanteile sich erhöhen werden. Es ist fraglich, ob die Bauzinse in dieser Höhe, wie sie angenommen werden auch wirklich in die Stadt fließen werden, wir haben viele Gewerbegebiete in der Stadt, wo wir jetzt schon Schwierigkeiten haben hier Firmen anzusiedeln. Und nicht zuletzt die Zinsbelastung, wo wir auch die Infrastrukturmaßnahmen, also das Geld für Infrastrukturmaßnahmen, das wir in die Hand nehmen müssen ja mitberücksichtigt wird, ob diese Zinsbelastungen für die Stadt überhaupt tragbar sind, also das alles zusammen bedeutet natürlich sehr, sehr große Risiken und Unsicherheiten und für uns überwiegen in dieser Abwägung der Pro- und Contrapositionen durchaus die Risiken und unter diesen Umständen kann unsere Fraktion also diesem Projekt jetzt zu dieser Zeit nicht folgen. Danke (Applaus SPÖ und KPÖ). GR. Rajakovics: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe da schnell ein Zitat gefunden. Hindernisse sind jene entsetzlichen Dinge, die wir sehen, wenn wir unsere Augen von unseren Zielen abwenden. Das hat der Ford gesagt und wenn ich das so ernst nehme, dann ist mir klar, warum der Wolfgang Riedler nur mehr Hindernisse sieht, weil er keine Ziele ins Auge fasst, er kann natürlich nur Hindernisse und Schwierigkeiten sehen. Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler unverständlich. GR. Rajakovics: Nein es ist die Visionslosigkeit und der Gestaltungsunwillen der SPÖ ist in letzter Zeit, ihr habt nur Probleme, ihr seid zu einer Partei geworden, die überhaupt keinen Gestaltungswillen mehr aufbringt und auch noch versucht, alles, was man auch, nämlich sehr vorsichtig versucht auf Schiene zu bringen, madig zu machen. Ich glaube, es war genau das, was im Kontrollausschuss diskutiert wurde und was nach den Argumentationen der Beamten eben sehr wichtig ist. Das eine ist, es gibt seit langem ein Gelände, das auch von Privaten versucht wird entsprechend zu adaptieren und für ein großes Projekt herzurichten. Das ist Privaten eben nicht gelungen und da gibt es viele Gründe dafür. Der Hauptgrund ist, dass die Anschubfinanzierung unter Anführungszeichen, die Infrastruktur sein muss und das, wenn wir als Stadt Graz hier in diesen Bereich einsteigen wollen, es darauf ankommt, dass die Infrastruktur, dass dieses Geld auch zur Verfügung gestellt wird. Dass es eben Schulen, dass es Kindergärten, dass es Straßenbahnen gibt, das ist die Voraussetzung dafür, dass dieses Gebiet sich entwickeln kann und warum es sich entwickeln soll, das liegt, glaube ich, schon auf der Hand. Die Stadt Graz ist in den letzten zehn Jahren gewachsen wie lange nicht davor und es gibt Prognosen bis 2020, die dieses Wachstum prolongiert sehen. Das heißt, wir brauchen einen Wohnbau, wir brauchen ein Viertel, wo auch entsprechend neuer Wohnraum geschaffen werden kann. Das zweite ist, wir haben in manchen Bezirken, wo natürlich auch von Wohnbaugenossenschaften Flächen schon angekauft wurden, vor allem in den Bezirken Lend, Gries aber auch in anderen Teilen der Stadt Graz haben wir eine relativ dichte Besiedelung, sodass man eigentlich froh sein müsste, wenn man die eine oder andere Fläche auch gegen eine qualitativ hochwertige Fläche tauschen kann. Das wird aber nur dann gehen, wenn man diese Flächen selber schafft, das zu muss man Gebiete auch entwickeln und das wird in diesem Projekt und sehr vorsichtig, zuerst… Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler unverständlich. GR. Rajakovics: Der Wolfgang Riedler tut sich schwer zuzuhören… Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler: Ich höre genau zu, was du sagst. GR. Rajakovics: …das liegt daran, weil er eben selber keine Vorstellung hat, wie es weitergehen kann, aber das werden wir sehen, du stehst eh zur Wahl in zwei Wochen. Jedenfalls geht es genau darum, dass man zuerst einen Plan entwirft, wie könnte dieses Gebiet ausschauen, dazu gibt es auch viele Vorarbeiten von Asset One mit denen ja eng zusammengearbeitet wird und das jetzt und das ist im Kontrollausschuss sehr gut aufgezeigt worden und dass man jetzt möglichst versucht, das Risiko zu minieren, wenn die Stadt Graz sich stärker einbringt und um diese Verhandlungen zu führen und um nichts mehr geht es jetzt in dem Stück was beschlossen wird. Und dabei schon wieder die Angst zu kriegen, dass zum Schluss irgendwas gelingen könnte, verstehe ich aus Sicht der SPÖ, die sich auf längere Zeit auf die Oppositionsrolle einstellt, verstehe aber grundsätzlich nicht ganz bei all jenen, die auch der Meinung sind, dass eine Stadt, die wächst auch ein neues Wachstumsgebiet braucht. Ich glaube, dass man da auf einen guten Weg sind und damit ich noch mit einem Zitat enden kann, Wege entstehen dadurch, dass man sie geht und ich würde bitten, dass möglichst viele uns dabei begleiten, wir versuchen das Risiko, die Beamtenschaft versucht das Risiko dabei, das finanzielle, zu minimieren (Applaus ÖVP und Grüne). Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler: Das ist der Zug der Lemlinge. GRin. Mag.a Bauer: Vorab Herr Kollege, die Risikominimierung und das haben wir auch im Kontrollausschuss diskutiert schaut wirklich auch so aus, dass die Haftungsübernahme der Stadt partoulich nicht genommen werden soll und wir haben es auch diskutiert, dass diese Nichthaftungsübernahme der Stadt auch teurer kommt, weil ansonsten haben wir immer gesagt, wir müssen die Haftungen übernehmen, damit wir die Kredite unter Anführungszeichen billiger kriegen, hier ist dezidiert auch von der Beamtenschaft gesagt worden… Zwischenruf GR. Rajakovics: Das steht ja nicht drinnen. GRin. Mag.a Bauer: …dass die Haftung tunlichst nicht übernommen werden soll, um das Risiko nämlich hier teurer zu minimieren. Aber, sehr geehrte KollegInnen, es geht heute hier um einen Stadtteil und es geht um einen Stadtteil der für die Stadt wichtig ist und das haben wir auch mit unserer Beschlussfassung, vor allem auch, ich denke hier mit der einstimmigen Beschlussfassung zum Rahmenplan, zum Ausdruck gebracht. Die Frage, die sich hier jetzt stellt: Reicht es aus, die Instrumente, die uns der übergeordnete Gesetzgeber den Gemeinden in die Hand genommen hat, nämlich durch Raumordnungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen einen Stadtteil zu entwickeln oder ist es wirklich notwendig auch Eigentümer zu werden, nämlich in dem Sinne, dass wir auch Rechte und Pflichten hier mit eingehen. Es wurde uns hier ein Stück vorgelegt, was klar ist und klar hervorgeht, wir sollen kaufen. Aber es wurde mit dem Stück etwas vorgelegt, das eine Entscheidung darüber sehr, sehr schwierig macht, nämlich dahingehend, dass das Stück für viele ein Bild zeichnet und ich denke, wenn ihr unterschiedlich alle 56 Gemeinderäte und Gemeinderätinnen hier herinnen befragt werden, meint jeder etwas anderes und jeder hat einen anderen Zugang dazu. Was macht es nämlich hier darum auch so schwierig, wir haben den Prüfbericht im Kontrollausschuss auch diskutiert, es wird mit den Worten beschrieben auch im Prüfbericht und im Stück selber und in den Worten, wir denken, dass vieles oder es wird vieles erhofft, die anderen sprechen von ertragsneutral, das meist gebrauchteste Wort ist verhandelbar, darüber hinaus ist vieles annahmegemäß, sodann wir erwarten, dass alles gut geht oder dass es dementsprechend für die Stadt nicht zu Kalamitäten kommen. Offen ist auch und das macht auch eine Beschlussfassung hier im Gemeinderat sehr, sehr schwierig, der Beschlusstext heißt, ein positiver Abschluss oder nach einem positiven Abschluss wird der Gemeinderat wieder befasst. Was heißt hier ein positiver Anschluss, heißt das eine Einigung mit Asset One, zu welchen Bedingungen wurde uns nicht gesagt. Was ist mit der Haftungsübernahme, wenn das nicht funktioniert ist das auch im Paket zum positiven Abschluss drinnen? Was ist mit dem nachhangigen Kapital, mit dem Kredit über 25 Millionen, welche Bedingungen sind daran geknüpft und wer muss es zurückzahlen und welcher Zinssatz. Auch mehrmaliges nachfragen hier, habe ich keine Antwort darauf erhalten. Was ist mit den Zusagen des Landes und hinsichtlich der Wohnbauförderungseinheiten. ich halte es dringend notwendig, dass Wohnbau vorangetrieben wird in der Stadt aber dazu bedarf es auch ein paar Dinge, nämlich auch der Zusagen der Wohnbauförderungseinheiten und ich würde ganz gerne wissen, ob die Stadt Graz und hier die zuständige Stadträtin Kahr beziehungsweise der Bürgermeister dementsprechend das Interesse beim Land kundgemacht hat und wie es ausschaut ob die Stadt überhaupt die Wohnbaueinheiten erhält. Wie schaut es aus mit den Kaufzusagen von Wohnbaugenossenschaften, ist das im Paket drinnen mit einem positiven Abschluss, das hier gezeichnet wird oder was ist mit dem Kerngebiet? liebe Kolleginnen und Kollegen, hier haben wir eine Vorlage, dass wir nicht wissen, was wir beschließen, es wird ein Bild gezeichnet und jeder versteht etwas anders und wir wissen auch nicht, es wurde indirekt angesprochen, was hat dieser Stadtteil für Auswirkungen auf das Stadtgefüge. Ich habe mich auch kundig gemacht und diese Frage sehr stadtplanerisch versierten Personen gestellt, welche Auswirkung hat dieser Stadtteil oder diese Entwicklung auf das Stadtgefüge, da war Schweigen, wenn beispielsweise Personen in einen anderen Stadtteil, ein anderer Stadtteil verödet, Gebäude werden leer, was hat es für Auswirkungen, wir wissen es nicht. Es ist auch offen wie es mit dem Bevölkerungszuwachs weitergehen wird, ja die Stadt und das sagen alle, wird als Standort und Wohnort attraktiv sein und es wird ein Zuzug stattfinden. Nur wie schnell er sein wird, ob er tatsächlich so stattfindet, den für die Steiermark ist auch prognostiziert, Herr Kollege, du hast das auch persönlich gehört, dass die Bevölkerungsanzahl in der Steiermark konstant bleiben wird, also es wird eine Verschiebung geben und das ist für die Regionen in der Steiermark eine große Herausforderung. Wir wissen auch nicht ob die Verkaufserlöse, so wie sie gezeichnet werden eintreten werden, wir wissen es auch nicht, also 15 Millionen ist als Aufwertungsergebnis uns dargelegt worden ist eine Zahl die genannt wurde, es ist eine Beschlussfassung über Erwartungen, es ist eine Beschlussfassung, die hier heute dargelegt wird über eine Summe von Wahrscheinlichkeiten, die in den nächsten 44 oder 50 Jahren in etwas im nächsten halben Jahrhundert eintreten soll. Der Herr Stadtrechnungshofdirektor hat eine Aussage dazu auch getätigt, es muss vieles gut gehen, damit es gut geht, auch das bezeichnet es hier. Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtteil ist wichtig, ich denke, dass hier der Zugang über die Raumordnung und über das Trend der Entwicklung insbesondere über die Infrastruktur ein ausreichender ist und dass es nicht notwendig ist, zusätzlich die Eigentümermaßnahme oder das Eigentum hier zusätzlich zu erwerben (Applaus SPÖ). GR. Wohlfahrt: Sehr geehrte Damen und Herern! Für uns Grüne war es keine leichte Entscheidung und ist es keine leichte Entscheidung (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Umso wichtiger ist es, dass es genug Zeit zur Diskussion gegeben hat, das wir die Zeit genutzt haben sehr viele Experten und Expertinnen befragt haben und wirklich gut über dieses Stück nachdenken alle gemeinsam, deswegen auch die lange Vorlaufzeit und die ausführlichen Diskussionen im Kontrollausschuss usw. Trotz all der Diskussionen, ja, es wird hohe Kosten geben und es ist ein hohes Risiko dabei, nur bei jeder Stadtentwicklung entstehen Kosten auch wenn wir dort nicht einsteigen als Grundstückseigentümer entsteht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten. Die Kosten für den privatrechtlichen Kauf der Grundstücke sind deutlich geringer als die Kosten der Infrastruktur, die so oder so notwendig sein werden. Das heißt, wir können ja die Nulloption, kein Risiko, gibt es ja gar nicht. Im Stück drinnen sind einige risikominimierende Elemente, wir wissen nicht, ob sie wirklich greifen, aber es sind natürlich ist ein nachrangiges Kapital drinnen, hier ist noch viel offen, genau deswegen ist es ein Grundsatzbeschluss. Hier ist noch zu klären die zwischenzeitliche Verzinsung, hier ist noch zu klären, was passiert, wenn die Gesellschaft nicht die Erträge erwirtschaftet, all das ist noch offen. Offen ist auch noch und ich danke der Kollegin Bauer für die Ansprache dazu die Wohnbauförderungsgeschichte, wenn das Land nicht mit dabei ist, dann wird das nicht funktionieren, dann werden wir es auch nicht machen. Ohne Wohnbauförderungsmittel kann sich dieses Gebiet nicht so entwickeln. Wie gesagt, es ist noch einiges offen, deswegen heute auch kein Beschluss, deswegen nur, wir wollen in diese Richtung weiter nachdenken, diese Details klären und wenn diese Details gut gelöst sind, dann wollen wir auch dieses Projekt starten. Was mir aber aufgefallen ist bei der Rede von Herrn Stadtrat Riedler dazu, dass sich die SP so sehr von öffentlichen Eigentum verabschiedet, das ist schon interessant (Applaus Grüne), was mich wundert ist, was ist die Alternative private Investoren, die vielleicht die Gewinne abkassieren und wenn es schief geht, dann sind wir wieder dran, dann kriegen wir das Reininghaus erst wieder zu sanieren, wir können es uns nicht leisten einen Stadtteil verfallen zu lassen unter Umständen setzen sich Heuschrecken drauf, rollen die Gewinne, hier gibt s genug Verpflichtungen, wir werden dort öffentliche Gebäude errichten müssen und die Gewinne den privaten zu überlassen und das Risiko erst wieder zu nehmen, das kann es wohl nicht (Applaus Grüne). Dass der Herr Stadtrat sagt Return und Investment 44 Jahre ist zu lang, na bitte, was soll es, ich rechne das ja gar nicht an sich, ich will den Return und Investment nicht, das ist ein öffentlicher Bereich, da sind öffentlicher Finanzen fällig und das müssen wir gemeinsam machen. Wir schaffen dort dauerhafte Werte, die können wir auch dauerhaft finanzieren, ich stelle mich auch nicht heraus und sage in sieben Jahren wird die Schuld abbezahlt sein, wir werden dauerhaft Schulden haben und das ist auch kein Problem so lange wir dauerhaft starke öffentliche Hände haben. Es wird genau wie jede Firma ihre Schulden nicht zurückzahlt, werden wir auch die Schulden nicht zurückzahlen, es muss nur Sinn machen, es muss zusammenpassen. Ich glaube nicht, Entschuldigung, es ist nicht das Ziel, dass wir irgendwann schuldenfrei sind, ich habe dieses Ziel explizit nicht, weil wir auch genügend Vermögenswerte haben und unsere Bevölkerung auch die Sparbücher nicht abheben wird. Wir haben ja keine Auslandsverschuldung, so wie manche das mit Griechenland verwechseln, Leute wir borgen uns das Geld ja bei unseren eigenen Bürgern aus, wie heute auch noch ein Antrag kommen wird. Also das muss man schon ein wenig trennen und nur hinzuschauen und sagen, wau, eine Milliarde Schulden und wie schnell können wir das zurückzahlen, das kann es nicht sein. Wir brauchen einen verantwortungsbewussten Umgang, wir wollen nicht die Dinge verkaufen, wie es zwischendurch passiert ist, wir wollen keinen Staat der sich aus allen Bereichen zurückzieht, sondern wir wollen eine starken Staat, der hier sinnvolle Aktionen macht und nicht überall den privaten das Feld überlässt, davor warne ich zurecht, aber zu schreien, dass das zu kurz ist der Ertrag, das kann es nicht sein. Leute in diesen Bereichen ist öffentliche Hand gefordert, diese Verantwortung wollen wir übernehmen auch wenn damit Risiko verbunden ist (Applaus ÖVP und Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Es muss vieles gut gehen, damit es gut geht, so hat der Rechnungshofdirektor anscheinend gesagt und ich möchte gerne anfügen und wir haben vieles in der Hand, damit es gut geht, das ist meine tiefe Überzeugung, hoher Gemeinderat. Ich möchte mich bei meinen Ausführungen ein bisschen an die Vorschläge vom Rechnungshofdirektor halten, weil es, finde ich, eine gute Einteilung gibt. Er hat im Wesentlichen drei Varianten vorgeschlagen. Die eine Variante, die vorgeschlagene, wir übernehmen Reinighaus und entwickeln, zweite Variante: wir übernehmen Reininghaus nicht und entwickeln mit den üblichen Raumplanungsinstrumentarien und dritte Variante ist der sogenannte Dornröschenschlaf, wir sagen es passiert dort draußen nichts und nach 100 Jahren küssen wir Reininghaus alle auf. Zwischenruf GRin. Meißlitzer: Wir nicht mehr. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich glaube, dass diese drei Varianten tatsächlich diejenigen sind, die zur Auswahl stehen. Das ich für diese erste Variante bin, denke ich, muss ich an dieser Stelle nicht erwähnen, ich wollte übrigens sagen auch dem Kollegen Riedler, ich finde es super, wenn die Aussicht besteht, dass wir das Projekt innerhalb von 40 Jahren ausfinanzieren, dann finde ich ist das eine wirtschaftliche Situation, die wir bei fast keiner städtischen Einrichtung haben, wir haben bei Schulen, bei Kinderbetreuungseinrichtungen überhaupt kein Return und Investment, sondern das sind Dinge, die wir finanzieren und wir denken eben, dass der Nutzen stiftet und für die Vorteile der Grazerinnen und Grazer ist und damit eben auch wir unseren Beitrag leisten. Wenn sich das innerhalb von 40 von mir aus auch 50 Jahren lohnt, dann finde ich, ist das eine wunderbare Sache. Besser als auch wirtschaftlich als viele andere Projekte. Ich glaube deshalb und bin ich bei der zweiten Variante vom Rechnungshofdirektor der sagt, man kann das auch entwickeln, jedenfalls als Variante mit den traditionellen Raumplanungsinstrumentarien und wir gehen nicht das Risiko von Verschuldung ein. Ich bin überzeugt, dass das nicht gelingt, ich bin ganz einfach überzeugt, dass es nicht gelingt, ich habe mich sehr intensiv mit Stadtplanung befasst, war auch fünf Jahre politisch verantwortlich und mein Kurzresümee ist, wir können mit dem Raumplanungsinstrumentarium unerwünschte Entwicklungen verhindern. Aber wir können viel zu wenig gestalten, wir können vielleicht eine bestimmte Höhe verhindern, aber wir haben in der Flächenwidmung, etwas in der Flächennutzung etwa ganz, ganz grobe Kriterien wie Kerngebiet, was weit in dem Kerngebiet stattfinden soll, können wir definitiv nicht bestimmen, wir haben auch beim Bebauungsplan wenig zu bestimmen. Zwischenruf GRin. Krampl: Ja, kaufen wir jetzt alle Flächen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: ich erinnere vielleicht an den Planungsfall beim Hauptbahnhof und zwar bei der Pensionsversicherungsanstalt Bebauungsplan, wir haben die Eigentümer gezwungen in einen Wettbewerb. Es hat einen wunderbaren Wettbewerb gegeben mit einem tollen Ergebnis, gebaut ist etwas ganz anderes geworden. Zwischenruf GRin. Krampl: Und wo ist der Unterschied? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Das kann einem als Eigentümer nicht passieren. Was glaubst du, liebe Dagmar, warum Hamburg die Hafencity, warum das Wien das Flugfeld Aspern, warum Linz die Solarcity gebaut hat, warum Regensburg ein großes Grundstück entwickelt, weil man als Eigentümer festlegen kann, was dort gebaut wird und gemeinsam mit einem Investor und wenn der Investor das nicht tut, was man als Eigentümer will, dann kann er das nicht. Zwischenruf GRin. Krampl: Und wenn der Investor nein sagt? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Das ist meine feste Überzeugung und damit glaube ich, ist auch der große Unterschied zur ersten Variante aufgezeigt. Die dritte Variante Dornröschenschlaf. Ich muss noch etwas zur zweiten Variante sagen, etwas ganz wichtiges. Ich bin überzeugt, wenn die Stadt nicht einsteigt, dann wird dieses Gebiet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit filetiert, selbstverständlich wird Asset One das Feld nicht kampflos aufgeben, sondern Asset One wird verhindern um die größten wirtschaftlichen Probleme zu lösen Einzelgrundstücke zu verkaufen, sie hätten auch schon verkauft, es war ein Kaufvorabschluss, der aufgehalten wurde, solange bis die Stadt mit ihren Verhandlungen fertig sind. Und, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, unterschätzen Sie doch bitte den privaten Sektor nicht. Wenn immer wieder betont wird, dass hat jetzt Asset One nicht geschafft und damit, wie sollen wir es schaffen. Asset One hat eine Vision gehabt und die Vision war, das Gebiet aus einer Hand ganzheitlich zu entwickeln. Das hat Asset One nicht geschafft und ich bin überzeugt, das schafft nur die Stadt, wenn es irgendjemand schafft. Aber tun wir doch damit nicht so, als wäre der private Immobilienmarkt tot, es werden selbstverständlich Investoren kommen, die werden sich die Gustostückerl raussuchen und sie werden sie kaufen und dann werden sie bei uns vor der Türe stehen, vor der Tür des Baudirektors bis hin zum Bürgermeister und sagen, wir brauchen dort einen Kindergarten, wir brauchen dort eine Schule, wir brauchen dort eine Verkehrsanbindung und all das, und das ist die zweite Überzeugung, werden wir in jedem Fall hinstellen müssen, wenn dieses Gebiet entwickelt werden soll. Tun wir das nicht, machen wir alle Planungsfehler, die etwa in en 60er/70er-Jahren gemacht wurden, ich erinnere, wer es kennt an die Großfeldsiedlung der Stadt Wien, wo eine große Stadtrandsiedlung gebaut wurde. ohne Infrastruktur, die jahrelang nicht funktioniert hat. Die dritte Variante ist die Dornröschenvariante, diese Variante steht as meiner Sicht auch nicht wirklich zur Diskussion, denn ich glaube, es kann sich keine Stadt bei steigender Bevölkerung leisten zu sagen, wir haben hier ein Gebiet und wir tun da draußen nichts. Ich denke, das kann sich eine Stadt nicht leisten, ich glaube auch nicht, dass es sehr mutig ist für eine Stadt, die derzeit ein Bevölkerungswachstum hat und die dort draußen selbstverständlich viele Anliegen verwirklichen kann, unter anderem auch jenes Anliegen des kommunalen oder des sozialen Wohnbaus, das wir gerade gehört haben. Ich glaube deshalb, dass nimmt man alles in allem, dass die Option, die wir hier einmal aufgezeigt haben eine gute ist. Wir haben nicht mehr und nicht weniger als wie das Verhandlungsmandat und ich denke, bei einem derart großen Projekt ist das wichtig auch den Banken und Asset One gegenüberzutreten und zu sagen, das ist die Linie, die wurde vom Gemeinderat vorgegeben, auf dieser müssen wir uns bewegen, das ist eine große Unterstützung. Ob das gelingt werden wir in sechs Monaten sehen, das ist der Zeitraum indem wir diese Verhandlungen abschließen wollen und ich möchte auch am Ende noch sagen, mir ist völlig klar, dass man immer nur auf die Seite der Risken und die Seiten der Hindernisse schauen kann und die sind groß. Aber da bin ich durchaus bei meinen Vorrednern die agen, es gibt eine riesige Chance für die Stadt und diese riesige Chance ist nicht in erster Linie die finanzielle Chance, es gibt auch eine finanzielle Chance, weil wir Aufwertungsgewinne realisieren können und dann wieder einen Teil der Infrastruktur, jedenfalls finanzieren können. Zwischenruf GRin. Krampl: Das werden wir niemanden erklären können. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Das gibt es jedenfalls und damit glaube ich, sind wir insgesamt sehr viel besser gestellt, wenn wir dieses Gebiet übernehmen mit öffentlichem Eigentum dort auch tatsächlich einen Aufwertungsgewinnen partizipieren und dort tatsächlich eine Stadtentwicklung des 21. Jahrhundert mit allen Kräften und mit allen, die daran beteiligt sind, herzustellen (Applaus ÖVP und Grüne). GR. Hagenauer: Der dritte aus der grünen Fraktion, ich bitte dafür um Verständnis. Ich habe mir das auch überlegt, ob ich mich jetzt noch einmal zu Wort melde, bin aber in der gebotenen Bescheidenheit gesagt, trotzdem der Überzeugung, dass hier noch etwas gesagt werden muss. Erstens vergessen wir nicht, dass es sich bei dieser Materie um eine Causa handelt, wie sie die Stadt Graz vielleicht alle 100 Jahre beschließt. Und vergessen wird nicht und da bin ich gleich bei einem von zwei Punkten, dass diese Stadt Graz hier über weit mehr entscheidet als nur über künftige Wohnflächen, über Städtebau, sondern sie entscheidet zuerst einmal überhaupt daran, ob sie an ihre eigene Zukunft glaubt. ob wir hier, sind Sie mir nicht böse, in provinzieller, kleinbürgerlicher Ängstlichkeit versinken, ein Phänomen, das uns schon in der Monarchie verfolgt hat oder ob wir fähig sind zu gestalten eine Vision zu haben und das anzupacken. Mehr ist dazu nicht zu sagen und Graz hat hier immer eine Herausforderung gehabt und hier hat Graz diese Chance und die psychologischen Folgen in beide Richtungen, in positiven und im negativen, werden nachhaltig sein. Davon bin ich felsenfest überzeugt, das hießt, entscheiden wir uns, schaffen wir das nicht, das ist ja nicht der erste Anlauf, das ist ja meines Wissens ein bisschen, deswegen melde ich mich ja auch, weil ich nicht mehr 25 bin, sondern das war jetzt das dritte Mal, das ja der dritte Anlauf schon ist. Ich will Ihnen die ganzen Geschichten ersparen, die auch typisch sind für Graz am Reininghausareal, das hatten wir ja alles schon, das einmal das geschlossen verwertet werden sollte und wir insgesamt haben es nicht geschafft, wer immer die Verantwortung hatte dafür. Also das erste ist sicherlich das, dass wir uns bewusst sein müssen, ob wir hier wirklich eine schicksalhafte Entscheidung für Graz überhaupt uns zutrauen oder nicht, unabhängig von der Kaufsumme. natürlich geht es dann um das Kleingeld unter Anführungszeichen, das in dem Fall kein kleines Geld ist, das weiß ich schon. Das zweite, schauen Sie sich das Echo an eben in den Eliten dieser Stadt, schauen Sie sich das Echo an bei der Jugend, bei jenen Leuten, die eigentlich den größten Riecher haben für das, was auf der Welt vorgeht, reden Sie einmal mit der jungen Architektenszene, reden Sie einmal, wieso reden wir den die ganze Zeit von Creativ Industries vom Design, reden Sie einmal mit den Leuten, stellen Sie sich hin und kommen Sie mit den Argumenten, die hier zum Teil gefallen sind. Was glauben Sie, was da Ihnen für ein Wind entgegen bläst, natürlich steht Reininghaus auch für einen Wandel im Städtebau, im Selbstverständnis von Graz, es gibt in ganz Europa wahrscheinlich keine fünf Areale, es sind einige Beispiele genannt worden vom Herrn Stadttat, aber wenn Sie sich eben diese einschlägigen Geschichten anschauen, Aspern in Wien oder Eilbourg in Amsterdam und wie sie alle heißen, die sind ein ganzes schönes Stück vom Zentrum weg. Wie kann man den, wenn sie mit Fachleuten sprechen, dann sprechen die nicht nur von den Chancen, die durch ein so ein riesiges und sehr großes Areal da sind, sondern die sprechen auch und vor allem von der einmaligen Chance durch die Nähe zum Zentrum, so etwas finden sie in ganz Europa, ich weiß nicht, vielleicht wenn sie es fünf Mal finden, wenn überhaupt. Und so etwas liegen zu lassen und nicht zu gestalten ist eben schlicht und ergreifend, sind Sie mir nicht böse, verantwortungslos und zum Schluss noch eine kleine Anmerkung an die, jetzt kommt ein Untergriff, ehemals linke Reichshälfte hier im Hause… Zwischenruf StR. Mag. Dr. Riedler: Ihr meint euch selbst? GR. Hagenauer: …und in Graz. Rein ein technische, kleine technische Anmerkung, das eine ist schon gesagt worden, habe ich richtig gehört von Staatseigentum und Stalin vorhin irgendetwas. Soweit muss man ja nicht gehen aber die eine Überlegung, die hätte ich mir ja eher von der KPÖ erwartet oder allenfalls von der SPÖ, dass man aber nicht unbedingt jetzt von einer bürgerlichen Partei wie der ÖVP, die aber s ehr wohl das in dem Fall tut, nämlich auch zu sehen den Effekt, wie sehr der Markt hier entlastet wird, um das technische Vokabel zu verwenden. Ich kann es auch ein bisschen volkstümlicher formulieren und sagen, rechnet einmal nach, was alleine die Immobilienpreise steigen werden, wenn Reininghaus nicht realisiert wird. Lassen Sie sich das einmal vorrechnen von einem Immobilienmenschen. Ist auch ein volkswirtschaftlicher Wert, ist auch ein Wert, der den Wohnungskünftigen Mietern und Nutzern zur Verfügung steht und nicht jenen Eignern von Liegenschaften, die dazu stehe ich als Grüner, nicht unbedingt diejenigen sind um deren Einkommen ich mich vorrangig sorge. In diesem Sinne bitte ich um Verständnis für meine Wortmeldung. Danke fürs Zuhören (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag des BZÖ wurde mit Mehrheit angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 16.00 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Mag. Kvas 5) A 8/4 – 34806/2009 Münzgrabengürtel 20/5/16, Liegenschaft EZ 2104, KG Jakomini, Verkauf einer städtischen Wohnung GR. Mag. Kvas: Hoher Gemeinderat! Im kommenden Stück geht es um den Verkauf einer städtischen Wohnung. Die Stadt Graz ist grundbücherlicher Miteigentümerin einer Liegenschaft im Bezirk Graz Jakomini, in einem Katasterausmaß von 1.964 m2. Auf der soeben genannten Liegenschaft befinden sich die Wohnhäuser Münzgrabengürtel 18 sowie 20 und für diese Liegenschaft wurde Wohnungseigentum begründet und sind bereits drei Wohnungen verkauft worden. Eine der Mieterin dieser Wohnungen, die Frau Hannelore Pierer hat nun umeine käufliche Überlassung der von ihr genutzten Wohnung angesucht, diese Wohnung hat eine Nutzfläche von nicht ganz 75 m2. Im Zuge der Überprüfung durch das Amt für Wohnungsangelegenheiten wurde dann festgestellt, dass die angeführte Wohnung den dringenden und regelmäßigen Wohnbedürfnis der Käuferin dient und besteht seitens der Abteilung Wohnungsangelegenheiten gegen den Abverkauf der Wohnung somit kein Einwand. Die Abteilung Liegenschaftsverkehr hat daher basierend auf den Vergleichbaren Verkaufsfällen der Vorjahre den Kaufpreis ermittelt, dieser beträgt 82.060 Euro, hiervon wird der Mietwert in der Höhe von 24.618 Euro in Abzug gebracht, sodass sich ein Kaufpreis von 57.442 Euro ergibt. Ich ersuche um Annahme dieses Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/57 i.d.F. LGBl. 41/2008, beschließen: Der Verkauf der unter B-LNR 41-72/2590-Anteile an der EZ 2104, KG Jakomini, an Frau Hannelore Pierer, Münzgrabengürtel 20, zu einem Kaufpreis von € 57.442,00 wird zu den Bedingungen der beiliegenden Kauf- und Wohnungseigentumsvereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. Der Kaufpreis in der Höhe von € 57.442,00 ist im Sinne des Entwurfes der Kauf- und Wohnungseigentumsvereinbarung zu entrichten und zweckgebunden für die Beschaffung von neuen Wohnbauflächen bzw. Revitalisierungsobjekten auf der Fipos 2.84000.010200 zu vereinnahmen und zu verwenden. Sämtliche mit der Unterfertigung und grundbücherlichen Durchführung des zu errichteten Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Käuferin. Die Kaufvertragserrichtung und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch und auf Kosten der Käuferin. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GRin. Mag. Kvas 6) A 8/4 – 40597/2009 Sonderwohnbauprogramm Brucknerstraße Gdst.Nr. 2431/1, KG 63106 Jakomini, im Ausmaß von 2.963 m2 Einräumung eines Baurechtes ab 1.6.2010 auf die Dauer von 55 Jahren GR. Mag. Kvas: Es geht hier um die Einräumung eines Baurechtes für die Dauer von 55 Jahren. Im übereinkommen der Regierungsparteien wurde für diese Funktionsperiode die Schaffung von mindestens 500 leistbaren Wohnungen mit Einweisungsrecht der Stadt Graz vereinbart, wobei die Stadt Graz für die entsprechende Grundstücksbevorratung in dieser Gemeinderatsperiode sorgen wird. Die Abteilung Liegenschaftsverkehr hat in Folge (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) geeignete Grundstücke für den sozialen Wohnbau aufgelistet, wobei auch Flächen im städtischen Bereich Haus Graz für die Wohnverbauung herangezogen werden sollen. Das Amt für Wohnungsangelegenheiten hat bekanntgegeben, dass das städtische Wohnhaus an der Brucknerstraße auf einer rund 3.000 m2 großen Fläche noch ein weiteres Wohnhaus errichtet werden könne. Der Flächenwidmungsplan sieht aber eine Dichte von 0,2 – 1,2 aus und auf diesem Grundstück soll dann ein Massivholzbauprojekt einzigartig im Geschoßwohnbau verwirklicht werden. Die Abteilung Liegenschaftsverkehr hat daher auch den entsprechenden Baurechtsvertrag errichtet und könnte, vorbehaltlich des Gemeinderatsbeschlusses nun das Baurecht auf die Dauer von 55 Jahren eingeräumt werden. Ich ersuche um Annahme dieses Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 idgF LGBl. Nr. 41/2008 beschließen: Die Stadt Graz räumt der „Die Frohnleitner“ Gemeinnütziges Steirisches Wohnungsunternehmen GesmbH (FN 62204 b), Mayr-Melnhof-Straße 14, 8130 Frohnleiten, am Gdst. Nr. 2431/1, EZ 1141, KG 63106 Jakomini, ab 1.6.2010 auf die Dauer von 55 Jahren ein Baurecht im Sinne des beiliegenden Baurechtsvertrages ein. GR. Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass die Frau Stadträtin Kahr jetzt nicht da ist, es ist uns aufgefallen, dass in den Sitzungen des Stadtplanungsausschusses und des Umweltausschusses die KPÖ immer wieder massiv für die Einhaltung von Grünflächen und gegen die Verbauung ausspricht. Nun ist auf einer Grünfläche im Bezirk Jakomini der Bau von zwei Geschoßwohnbauten geplant und damit verantworten sie den Verlust von Grünflächen und setzen sich nicht für deren Erhaltung ein. Ich habe mit BewohnerInnen dieses Wohnhauses gesprochen, es ist so, dass sie von der zuständigen Abteilung bis dato nicht davon informiert wurden und hier quasi über ihre Köpfe hinweg und das sind Menschen, die leben dort seit Jahrzehnten ihres Freiraumes und auch des Spielplatzes für ihre Kinder beraubt werden. In der Vorbereitungsunterlage für das neue Stadtentwicklungskonzept wird dieses Gebiet, das ist Jakomini Ost, als Stadtteil mit Handlungsbedarf was Freiflächen betrifft, dargestellt. Das heißt, in einer Gegenüberstellung des Freiflächenangebotes mit dem Angebot, das tatsächlich vorhanden ist, hat sich ein Defizit ergeben und daher wird dringend aufgefordert das Maßnahmen gesetzt werden sollen um eben die Flächen an Wohngebietsbezogenen Frei- und Spielflächen zu erhöhen. Es wäre wirklich dringend notwendig, dass mit den BewohnerInnen dieses derzeit schon dort befindlichen Baus gesprochen wird, die leben dort seit Jahrzehnten, die machen sich Sorgen, weil ihre Kinder dort nicht mehr spielen werden können auf den Spielplatz so wie früher und sie machen sich auch Sorgen um den Erhalt des Baumbestandes und nachdem sie sich im Stadtplanungsamt und Umweltausschuss immer sehr stark dafür einsetzen, wäre es sicher wichtig, das auch dort mit den Personen zu besprechen und eine Lösung zu finden (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner 8) A 10/5-22580/2008-46 Masterplan Stadtpark GRin. Mag.a Pavlovec-Meixner: Nach einem erstmaligen Anlauf, der gescheitert ist, haben wir gestern erfolgreich den Masterplan Stadtpark im Ausschuss verabschiedet, es ist ein Projekt, auf das wir wirklich stolz sein können, ein Koalitionsprojekt, das auch im Koalitionsabkommen schon von den Regierungsparteien vereinbart wurde und in dem es darum geht, wiederkehrende Interessenskonflikte, was die Nutzung des Parks betrifft, die Pflege, die Erhaltung auszuräumen. Es hat hier ein sehr vorbildlicher Prozess mit interessierten, mit NGOs, mit verschiedenen Abteilungen stattgefunden, ein offenes Konsultationsverfahren, wo eben auch VertreterInnen aus dem Naturschutzbeirat und von „Mehr Zeit für Graz“ eingebunden wurden. In verschiedenen Workshops unter anderem zum Thema gesetzliche Vorgaben und Pflegerealitäten, Freiraum und NutzerInnen beziehungsweise Mobilität und Verkehr ist eben dieser Masterplan Stadtpark entstanden. Es hat dann auch im April, ich glaube am 25. eine öffentliche Informationsveranstaltung im Stadtpark stattgefunden, die sehr gut besucht war und wo auch eine sehr rege Diskussion mit der Bevölkerung stattgefunden hat. In diesen Masterplan selbst, sind jetzt Kapitel enthalten zu dem Thema NutzerInnen, Sicherheit, Mobilität, Flora und Fauna, Kunst und Kultur, Infrastruktur und Kommunikation. Im Masterplan Stadtpark ist die laufende Kommunikation im Vorfeld notwendiger beziehungsweise geplanter Maßnahmen als Ziel festgelegt worden. Das heißt, es wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass Alleen über Nacht geschlägert werden, sondern es wird immer ein Dialog geführt werden und es ist auch gelungen, einen sehr wichtigen Bestand an Altbäumen für die Zukunft zu sichern. Ein weiteres Resultat ist eben eine standardisierte Vorgehensweise zur Information bei der geplanten Baumpflege und Baumersatzmaßnahmen, das kann man jetzt teilweise schon sehen im Stadtpark, da werden immer Informationstafeln aufgestellt und eben Maßnahmen nur wirklich dann gesetzt, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht. Als nächster Schritt soll ein Parkpflegewerk für den Stadtpark entstehen, die wichtigen Vorgaben dafür sind im Masterplan Stadtpark bereits enthalten und dieses Parkpflegewerk wird derzeit ausgeschrieben und dann wahrscheinlich bis herbst fertig gestellt. Ich komme jetzt zum Antrag selbst, auf Grund des vorliegenden Berichtes stellt der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Den Motivenbericht wird inhaltlich zugestimmt. Masterplan Stadtpark wird intern als Richtlinie für die nächsten zwei Jahrzehnte festgeschrieben. Die darin aufgelisteten Grundsätze und Ziele sollen als interne Handlungsanleitung für die unterschiedlichen Abteilungen des Magistrates verbindlich sein. Die im Masterplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind von den betroffenen Abteilungen entsprechend der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen schrittweise umzusetzen. Über den Stand der Umsetzung ist dem Gemeinderat bis spätestens Ende 2012 im Zuge einer Evaluierung von der zuständigen Fachabteilung ein Bericht vorzulegen. Die zuständige Fachabteilung wird beauftragt, in der Folge ein Parkpflegewerk für den Grazer Stadtpark auszuarbeiten und dieses dem Gemeinderat bis zum Frühjahr 2011 vorzulegen. Ich bitte um Annahme des Antrages. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Dem Motivenbericht wird inhaltlich zugestimmt. 2. Masterplan Stadtpark wird intern als Richtlinie für die nächsten zwei Jahrzehnte festgeschrieben. Die darin aufgelisteten Grundsätze und Ziele sollen als interne Handlungsanleitung für die unterschiedlichen Abteilungen des Magistrates verbindlich sein. Die im Masterplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind von den betroffenen Abteilungen entsprechend der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen schrittweise umzusetzen. Über den Stand der Umsetzung ist dem Gemeinderat bis spätestens Ende 2012 im Zuge einer Evaluierung von der zuständigen Fachabteilung ein Bericht vorzulegen. 3. Die zuständige Fachabteilung wird beauftragt, in der Folge ein Parkpflegewerk für den Grazer Stadtpark auszuarbeiten und dieses dem Gemeinderat bis zum Frühjahr 2011 vorzulegen. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat! Der Grazer Stadtpark einst ein Militärübungsplatz dient jetzt seit rund 140 Jahren als Naherholungsgebiet für die Grazer Bevölkerung. Für uns soll as auch in den nächsten Jahrzehnten so bleiben, der Plan hat ja einen Horizont von 20 Jahren, aber wenn wir diesem Plan heute zustimmen und wir haben uns dann auch dazu durchgerungen, möchten wir hier nicht das schwarz/grüne Verwirklichungsprojekte unsere Zustimmung finden. Der Park soll als Erholungsgebiet dienen, das soll so bleiben und alle anderen Formen irgendwelcher Verwirklichungspläne erhalten einmal unsere Absage. Wir wünschen uns eine Qualitätsverbesserung des Erholungscharakters, des Park und deshalb sind wir doch skeptisch gewesen und haben das bei der letzten Sitzung zurückstellen lassen, weil eben sehr viele Organisationen, NGOs eingebunden sind, wie die Frau Kollegin berichtet hat, aber die Parteien der Nichtkoalition sind überhaupt nicht angehört worden. Also wir hätten da einige gute Vorschläge gehabt, vor allem im Sicherheitsbereich, mein Kollege Mag. Korschelt ist ja immer dabei, dass er auch im Stadtpark mehr Sicherheitsmaßnahmen fordern will und hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Hier hat man uns überhaupt nicht angehört. Positiv kann man erwähnen was hier im Plan steht, es soll keine Möglichkeit zum öffentlichen Grillen geben, das erhält natürlich unsere Zustimmung, der Handel mit illegalen Drogen soll durch personelle Aufstockung der städtischen Ordnungswache erfolgen, auch hier natürlich ein freiheitliches Anliegen, Verbesserung der Beleuchtung oder das illegale Parken sind natürlich alles Punkte, die unsere Zustimmung finden. Einen Wehmutstropfen gibt es natürlich, keine Freude haben wir zum Beispiel, dass man hier den Punks als soziale Gruppe die Anerkennung zukommen lässt und die im Pavillon überlässt eben um zu wohnen oder mit ihren Hunden dort zu hausen und die Begründung steht dann im Kleingedruckten, ja sie haben ja gar keine andere Möglichkeit, weil sie keine Unterkunft mit ihren Hunden finden. Also hier sind wir schon aus ideologischen Gründen natürlich nicht nur dafür, dass man mit ihnen redet, nicht dass man ein gutes Zureden hat, dass sie den Pavillon nicht beschädigen und bei den Veranstaltungen vielleicht dann verlässt, sondern hier können wir uns natürlich auch Zwangsmaßnahmen vorstellen. Im Großen und Ganzen überwiegen trotzdem die Vorteile und wir werden dann dem Plan zustimmen (Applaus FPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir, seitens des BZÖ haben zu diesem vorliegenden Stück ein sehr differenziertes Bild. Es ist zweifelsohne positiv hervorzuheben, dass hier wirklich sehr viele, nicht nur Behörden, Abteilungen, NGOs, verschiedenste Organisationen vereinen, die mit dem Stadtpark in Berührung sind, eingebunden worden sind und deren Anliegen zum Teil berücksichtigt worden sind. Wo wir das große Manko sehen und das liegt vielleicht oder wahrscheinlich sogar explizit in der schwarz/grünen Koalition, das unseres Erachtens ganz wesentliche Problemfelder, die mit dem Stadtpark im Zusammenhang stehen gar nicht beziehungsweise zu wenig Berücksichtigung gefunden haben und auch hierzu keine neuen Lösungsansätze hervorgetreten sind beziehungsweise wahrscheinlich auch gar nicht beabsichtigt waren. Ich nenne hier einige Bereiche, die im Zusammenhang stehen mit übermäßigem ungesunden Alkoholismus, also Alkoholgenuss, sprich Alkoholismus auch zum Drogenkonsum, der an manchen Orten im Stadtpark gefrönt wird, sind keine Lösungen dabei, genauso wenig zu Rowdytum, genauso wenig zu Müllbergen die an Orten im Stadtpark entstehen, wo manche Flächen wirklich manchmal einer Müllhalde gleichen und ich wirklich die Mitarbeiter und Kollegen, die in den Wirtschaftsbetrieben zur Müllbeseitigung und vom Stadtgartenamt bei der Wiederherstellung der Blumenflächen wirklich bewundere, welche Elendgeduld sie haben, wenn sie nach getaner Arbeit nach 48 Stunden wieder an den gleichen Fleck kommen und eigentlich ein desaströses zerstörtes Bild wiederum vorfinden. Für alle diese Themen, liebe Kolleginnen und Kollegen, der schwarz/grünen Kollation habt ihr zumindest in diesem Stück noch keine Antworten gefunden. Ebenso wenig zum Sicherheitsthema, weil ich sage, Sicherheit wird nicht automatisch entstehen, wenn zusätzliche Lampen eingeschaltet werden oder einfach die Watt-Leistung der Lampen erhöht wird. Zudem ist mir aufgefallen in dem Stück, dass, wenn es wirklich so gelebt wird, wie es hier dargestellt wird, aus meiner Sicht eine absolute Überbürokratisierung der Stadtparkverwaltung aller jener, die hier wirklich mit dem Stadtparkmanagement im Zusammenhang stehen bis hin zu den Ornithologen, die die Vögel zählen usw. von statten gehen wird. Ich denke, hier sollte wirklich auch ein radikales Umdenken Richtung Sparsamkeit erfolgen in Richtung Einfachheit und in Richtung auch wirklicher Praktiken, wie sie Land und Leute bisweilen noch geprägt haben, dass man wirklich auch nicht dreiwöchigen oder zwei Monate lange Studien macht, ob man einen Baum, dessen Ast über einen Weg drüber geht, wo Leute gefährdet werden, einfach fällen darf oder nicht, sondern dass man sagt, ja, wenn Gefahr im Verzug ist, wenn Leute geschädigt werden können, dann ist der Baum, zumindest zu stutzen oder gar umzuschneiden und natürlich soll ein neuer gepflanzt werden, da sind wir ja dacor, wenn es sich um Standortsgerechtes Gehölz oder Sträucher handelt. In diesem Sinne werden wir heute unsere Zustimmung nicht geben, aber ich bin ja frohen Mutes, dass diese unsere Gedanken auch in zukünftigen Ideen, vielleicht in eine Evaluierung berücksichtigt werden. Danke (Applaus BZÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Hagenauer 10) A 10/8 – 14637/2010-1 A 10/BD EU-35075/2007-7 A 8-41291/2009-12 1. Aufwandsgenehmigung des Maßnahmenprogramms „Ausbau und Bewerbung des suburbanen Regionalbussystems im Rahmen der Umsetzung des neuen ÖVP-Konzeptes Graz-Südost“ über € 240.000,- und formelle Genehmigung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von max. Euro 120.000,- im Rahmen des URBAN PLUS 2. Projektgenehmigung des „Maßnahmenprogramms Verkehrskonzept Gebiet Rudersdorf – Teil 1“(Kooperation zwischen der A 10/8 und der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz) über € 136.000,- und formelle Genehmigung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von max. Euro 68.000,- im Rahmen von URBAN GRAZ GR. Hagenauer: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich hier um zwei Maßnahmen, einerseits den Ausbau und die Bewerbung des suburbanen, das heißt, am Stadtrand befindlichen Regionalbussystems Graz-Südost, das ist also der Bereich von Liebenau Richtung Raaba und Gössendorf, wo ein neues Regionalbussystem mit Unterstützung der EU beziehungsweise von Urban Plus-Mitteln eingeführt werden konnte. hier handelt es sich um ein Bussystem, wo die Qualität der Anbindung wesentlich verbessert wird, vor allem durch eine Vertaktung, das heißt regelmäßigen Busverkehr. Das zweite Projekt ist ein Maßnahmenprogramm Verkehrskonzept Rudersdorf, Teil 1, das ist ebenfalls ein, weil Stadtgrenzen übergreifendes Projekt, nämlich zusammen mit der Marktgemeinde Feldkirchen. Auch hier, Sie kennen dieses Verkehrsberuhigungsprojekt in Rudersdorf, auch hier erfolgte eben eine Unterstützung der EU im ersten Fall waren es 120.000 Euro, im zweiten Fall 68.000 Euro im Rahmen es Urban plus Projektes. wir haben diese beiden Projekte im Ausschuss diskutiert und beschlossen und ich stelle hier den Antrag auf Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses, des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Dem Motivenbericht wird zugestimmt. 2. Die Aufwandsgenehmigung für das „Maßnahmenprogramm Ausbau und Bewerbung des suburbanen Regionalbussystems im Rahmen der Umsetzung des neuen ÖVP-Konzeptes Graz-Südost“ über €240.000,- und formelle Genehmigung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von max. Euro 120.000,- im Rahmen von Urban Plus wird erteilt. 3. Die Projektgenehmigung für das „Maßnahmenprogramm Verkehrskonzept Gebiet Rudersdorf – Teil 1“ (Kooperation zwischen der A 10/8 und der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz) über € 136.000,- und formelle Genehmigung einer Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von max. Euro 68.000,- im Rahmen von Urban (vorbehaltlich einer Förderempfehlung der Urban Plus-Steuerungsgruppe) für den Zeitraum 2010 (€ 90.000,-) bis 2011 (€ 46.000,-) wird erteilt. 4. In der AOG des Voranschlages 2010 werden die neuen Fiposse 5.61200.002450 „Straßenbauten, URBAN Plus Regional- bussystem“ (Anordnungsbefugnis: A 10/8) mit € 240.000,- 5.61200.728510 „Entgelte für sonstige Leistungen, URBAN Plus-Verkehrskonzept Rudersdorf“ (Anordnungsbefugnis: A 10/8) mit € 90.000,- 6.61200.889200 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union“ (Anordnungsbefugnis: A 10/8) mit € 120.000,- 6.61200.889300 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union“ (Anordnungsbefugnis: A 10/8) mit € 45.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fiposse 5.61200.002060 „Straßenbauten, ÖV-Maßnahmen“ um € 120.000,- 5.61200.0023801 „Straßenbauten, Kleinmaßnahmen“ um € 68.000,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 23.000,- gekürzt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GRin. Mag.a Grabe 11) A 8 – 044725/2008/0033 A 10/8 – 16438/2010 - 1 Buslinie 211 Jakominiplatz – P&R Fölling - Projektgenehmigung über € 598.000,- - Aufstockung des Verkehrsfinanzierungs-vertrages GVB - Kreditansatzverschiebung über € 329.100,- in der OG 2010 GR. Mag.a Grabe: Wie erwähnt geht es um die Buslinie 211 Jakominiplatz, steht im Zusammenhang mit der Park-&-Ride-Anlage, die in Fölling in Errichtung ist. Es geht darum zur Attraktivierung des Park-&-Ride in Fölling die öffentliche Verkehrserschließung dort zu verbessern. Es geht um eine Projektgenehmigung in Höhe von 598.000 Euro und zwar zur Aufstockung des Verkehrsfinanzierungsvertrages mit der GVB und eine Kreditansatzverschiebung um 329.100,-. Konkret geht es inhaltlich darum, dass die Anlage in Fölling an das öffentliche Verkehrsnetz noch stärker angebunden wird, als es durch den Busverkehr nach Weiz schon der Fall ist. Es soll die Busverbindung von Weiz nach Graz verdichtet werden, das sind Linie des ÖBB-Postbusses und es soll eine weitere Verdichtung erfolgen durch die Shuttlebuslinie 211, die vom Grazer Jakominiplatz zum Park-&-Ride-Betrieb hin- und wieder zurückführen wird. Die Gesamtsumme, wie erwähnt, 598.000 Euro und es geht wie gesagt darum, um diesen Betreib den Verkehrsfinanzierungsvertrag zu erhöhen. Ich bitte um Annahme des Stücks. Die Berichterstatterin stellt namens des Gemeindeumweltausschusses, des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Projektgenehmigung für die Errichtung der Buslinie 211 Jakominiplatz – P&R Fölling (für den Zeitraum 13.9ö.2010-31.12.2011) in Höhe von € 598.000,- wird erteilt. 3. Die Bedeckung der Kosten erfolgt aus den im Motivenbericht genannten Finanzpositionen aus den Mehreinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung: 2010 € 329.100,- 2011 € 268.900,- In der OG des Voranschlages 2010 werden die Fiposse 1.69000.755200 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Verkehrsfinanzierungsvertrag“ um € 89.100,- 1.69000.775200 „Kap. Transferzahlungen an Unter- nehmungen, Verkehrsfinanzierungs- vertrag“ um € 240.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.69000.755400 “Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Angebotsverbesserungen“ um € 329.100,- gekürzt. 4. Der Verkehrsfinanzierungsvertrag wird in seinem Leistungsangebot um die Investitionsmaßnahmen für die Anbindung der P&R Anlage Fölling an das öffentliche Verkehrsnetz mittels einer Shuttlebuslinie 211 Graz Jakominiplatz – Fölling P&R, erweitert. Dafür wird der Graz AG, Geschäftsbereich Verkehrsbetriebe, ein weiterer Investit6ionszuschuss in Höhe von € 598.000,- bis längstens Ende des Jahres 2011 gewährt. 5. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird beauftragt, sämtliche für die Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Buslinie 211 Jakominiplatz – P&R Fölling erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Hagenauer 12) A 8 – 044725/2008-0034 A 10/8 – 16438/2010-2 Fahrplanverdichtung bei den Buslinien 58/63 sowie zusätzliche Einschubleistungen - Projektgenehmigung über € 1.308.700,- - Aufstockung des Verkehrsfinanzierungs-vertrages GVB - Kreditansatzverschiebung über € 879.100,- in der OG 2010 GR. Hagenauer: Hier handelt es sich um zwei Linien, die vom Hauptbahnhof Richtung Universität führen, also durch die Keplerstraße und Wickenburggasse. Es ist in dem Zusammenhang anzumerken, dass diese beiden Linien bereits sehr gut ausgelastet sind. Im Frühverkehr bei der Linie 58 durchschnittlich 98,5 %, das heißt im Grunde genommen sind sie überlastet, im Klartext heißt es, dass also sehr viele Fahrgäste bereits stehen müssen und ein nicht unerhebliches Kundenpotential wahrscheinlich gar nicht hier angesprochen werden kann, wenn sie sich vergegenwärtigen müssen, dass sie in den Bus nicht mehr hineinkommen oder stehen müssen. Die Maßnahmen um die es hier geht ist also, dass die Linie 58 von Montag bis Freitag an Schultagen auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet wird und die Linie 63 von Montag bis Freitag ebenfalls auf einen 10-Minuten-Takt und drittens, dass zusätzlich zu diesen Maßnahmen bei beiden Linien in der Spitzenzeit von 8.00 bis 10.00 eine eigene Einschublinie 58E vom Bahnhof bis zum Resowi-Zentrum beziehungsweise Mensa in Betrieb genommen wird, das ist der am stärksten frequentierte Abschnitt beziehungsweise auch jener, wo man größere Busse einsetzen kann Gelenkbusse. Auf der weiteren Linienführung geht das ja, wie Sie wissen, nicht. Auf den Linien 62, 64 und 72 werden im Frühverkehr ebenfalls Einschubkurse geführt und 53 und 64 zu Mittag ein Einschubkurs geführt. Insgesamt bedeutet das einen finanziellen Aufwand von 1.308.700 Euro. Diese Mittel werden aus der Parkraumbewirtschaftung lukriert. Die einzelnen Budgetpositionen erspare ich Ihnen jetzt, können Sie dem Stück entnehmen. Ich stelle den Antrag auf Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses, des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Projektgenehmigung für die Fahrplanverdichtung der Buslinien 58/63 sowie von Einschubleistungen (für den Zeitraum 13.9.2010 bis 31.12.2011) in Höhe von € 1.308.700,- wird erteilt. 3. Die Bedeckung der Kosten erfolgt auf den im Motivenbericht genannten Finanzpositionen aus den Mehreinnahmen der Parkraumbewirtschaftung: 2010 € 789.100,- 2011 € 429.600,- In der OG des Voranschlages 2010 werden die Fiposse 1.69000.755200 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Verkehrsfinanzierungsvertrag“ um € 159.100,- 1.69000.775200 „Kap. Transferzahlungen an Unter- nehmungen, Verkehrsfinanzierungs- vertrag“ um € 720,000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.69000.755400 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Angebotsverbesserungen“ um € 70.900,- 1.97000.729000 „Sonstige Ausgaben“ um € 808.200,- gekürzt. 4. Der Verkehrsfinanzierungsvertrag wird in seinem Leistungsangebot um die Investitionsmaßnahmen für die Verdichtung der Linien 58/63 und Einführung der Linie 58E, erweitert. Dafür wird der Graz AG, Geschäftsbereich Verkehrsbetriebe, ein weiterer Investitionszuschuss in Höhe von € 1.308.700,- bis längstens Ende des Jahres 2011 gewährt. 5. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird beauftragt, sämtliche für die Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Fahrplanverdichtung bei den Buslinien 58/63 sowie von Einschubleistungen erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 16.35 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Dr. Hofmann-Wellenhof 13) A 14-014635/2009-21 06.19.0 Bebauungsplan „Leitnergasse – Neuholdaugasse- Schönaugürtel – Pestalozzistraße“ VI. Bez., KG Jakomini GR. Dr. Hofmann-Wellenhof: Es geht hier um einen Bauplatz mit einer Größe von knapp über 1000 m2. Allerdings liegt dieser Bauplatz in einem Planungsgebiet von über 10.000 m2 und der Entwurf des Planes sieht im Wesentlichen die Schließung dieser Baulücke vor mit einem viergeschossigen Wohnhaus und einem ausgebauten Dachgeschoss. Es hat sechs Einwendungen insgesamt gegeben, davon sind zwei herausgefallen aus sachlichen Gründen, nämlich betreffend Regenwasser und Oberflächenwasser, die werden erst relevant beim Bauverfahren, weiters hat es Einwendungen gegeben gegen die Unzulässigkeit von Erkern, es waren also Erker geplant, nicht bewilligt, es tauchte die Frage auf, ob Nebengebäude zulässig sind so wie zwei Fragen nach der Baumbepflanzung und der Begrünung und schließlich kam eine Einwendung von der ASVK, da ging es um die Frage der geringfügigen Anhebung der Traufenlinie, wie ist der Begriff der Geringfügigkeit zu interpretieren und schließlich wurden auch die Widersprüche zwischen der verbindlichen planlichen Darstellung und dem Erläuterungsbericht aufgezeigt. Diese Einwendungen wurden entsprechend behandelt und ich stelle daher den Antrag, der Gemeinderat wolle sowohl den Bebauungsplan wie auch die Einwendungserledigungen beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. den 06.19.0 Bebauungsplan „Leitnergasse – Neuholdaugasse – Schönaugürtel – Pestalozzistraße“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (41 : 4). Berichterstatter: GR. Hohensinner NT 21) A 8 – 41290/2009-21 Voranschlag 2010, Übertragung von nicht umgesetzten AOG-Budgets 2009 in Höhe von € 12.408.400,- in die AOG 2010 GR. Hohensinner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat! Im Rahmen der Verhandlungen zum Voranschlag 2006 wurde neben der Einführung der Eckwertbudgetierung auch ein 5-Jahres-Plan in der AOG mit einem darlehensfinanzierten Gesamtrahmen von 175 Millionen Euro vereinbart. Bei Projektgenehmigungen kann der Finanzreferent Finanzmittelverschiebungen vornehmen. Bei einjährigen Vorhaben sind automatisch Budgetübertragungen nur eingeschränkt möglich. Im Rahmen des 5-Jahres-Planes sollen aber auch diese eingesparten beziehungsweise nicht komplett umgesetzten Mittel wie bereits in den Vorjahren so gehandhabt in den jeweiligen Abteilungen verbleiben. Die Summe von 12.408.400,- soll nunmehr ins Rechnungsjahr 2010 übertragen werden und dem Stück können Sie entnehmen, wie das genau verteilt wird. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 41/2008 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2010 werden die Nachtragskredite gemäß Beilage beschlossen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf NT 24) A 14-004773/2008-107 13.08.0 Bebauungsplan Anton-Kleinoscheg-Straße, XIII. Bez., KG Gösting GR. Dipl.-Ing. Topf: Werte Kollegen und Kolleginnen, Frau Vizebürgermeisterin! Hier geht es um den 13.08.0 bebauungsplan Anton-Kleinoscheg-Straße im Bezirk Gösting. ich erspare Ihnen die ausführliche Darstellung der Ausgangslage und des Verfahrens. Im Wesentlichen anzumerken ist es, dass es innerhalb der Auflagefrist vom 29.12. bis 12.2. eine sehr lange Auflagefrist wegen der Feiertage zu insgesamt 41 Einwendungen gekommen ist. Im Wesentlichen zusammengefasst und gleichlautend die Baumasse bezogen und das was hier angrenzend an ein Wohngebiet im Osten angrenzend errichtet werden sollte. Diese Einwendungen bezogen sich im Wesentlichen darauf, dass der Erscheinungskörper der verschiedenen Gebäude aber auch die Höhe und der Abstand zur derzeitigen Bebauung zu gering wären und die Höhe hier einzuschränken wäre. Die Stadtplanung hat sich sehr bemüht und das darf ich durchaus hier hervorheben im Einvernehmen mit den Einwendern hier eine wesentliche Reduktion der Baumassen zu bewerkstelligen, das ist auch gestern sehr ausführlich und eingehend diskutiert worden und deshalb darf ich im Namen des Ausschusses folgenden Antrag stellen: Der Gemeindeumweltausschuss und Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle den 13.08.0 Bebauungsplan Anton-Kleinoscheg-Straße bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie zweitens, das ist sehr wesentlich, die Einwendungserledigungen im Sinne des Gemeinderatsberichtes beschließen. Ich darf auch anführen, dass der Bezirksrat damit beschäftigt war und auch der Bezirksvorsteher gestern angehört wurde. Dankeschön. Der Berichterstatter stellt namens des Gemeindeumweltausschusses und des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. den 13.08.0 Bebauungsplan Anton-Kleinoscheg-Straße, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen im Sinne dieses GR-Berichtes beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (44 : 2). D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Registrierung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege GR. Hohensinner stellt namens von ÖVP und SPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hohensinner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat! In den vergangenen Wochen wurde das Thema „Pflege“ vieler Orts heiß diskutiert. Neben dem Leitsatz „mobil vor stationär“ und der Finanzierungsfrage wurde vor allem auf den drohenden Notstand bei Pflegekräften hingewiesen. Wir bemühten uns in unzähligen Gesprächen und Telefonaten mit dem Land Steiermark herauszufinden, wie hoch der Pflegenotstand beziehungsweise der momentane Bedarf an Pflegekräften ist. Leider ohne Erfolg. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband hat schon vor geraumer Zeit damit begonnen, auf freiwilliger Basis Pflegekräfte zu erfassen. In den meisten Mitgliedsstaaten der EU sowie in den USA und Australien gibt es eine zentrale Erfassung von Pflegepersonen. Damit haben diese Regierungen beziehungsweise die dort ansässigen fachlichen Organisationen zuverlässige Daten über die Anzahl der in dieser Berufsgruppe tätigen Personen, deren Einsatzorte und Qualifikationen. Für die beruflich Pflegenden selbst, aber auch für die Arbeitgeber gilt die Erfassung als Qualifikationsprädikat, da sich nur diejenigen als erfasst beruflich Pflegende ausweisen dürfen, die entsprechende Qualifikationsnachweise erbringen. Großbritannien kann auf Grund der Registrierungsdaten vorhersagen, dass in fünf Jahren zirka 15% der Pflegepersonen durch Pensionierung wegfallen werden und leitet bereits jetzt Gegenmaßnahmen ein. Wie es 2013/2015 bei uns ausschauen wird, das können wir momentan nicht ganz genau sagen. Die gesetzliche Erfassung ist vor allem ein absolut notwendiges Planungsinstrument. In Österreich ist derzeit, das habe ich vorher gesagt, eine politisch exakte Planung des zukünftig erforderlichen Personalbedarfs schwer möglich, da es kaum verfügbare Daten über Anzahl, Tätigkeit und Qualifikation der Pflegekräfte gibt. In unserer Zeit, in der Wissen und Erkenntnisse rasch zunehmen und von Seiten des Gesetzgebers Qualitätssicherungskontrollen gefordert werden, ist es für qualifiziert Pflegende unerlässlich, sich kontinuierlich fortzubilden. Die Fortbildungsmaßnahmen würden ebenso registriert werden und dienen zum Einen dem Nachweis der Qualifikation und zum Anderen der Erhaltung der Berufsberechtigung. Darüber hinaus kann auf den gesicherten Daten eine österreichweite Planung der in Pflegeberufen erforderlichen MitarbeiterInnen ermöglicht sowie nationale und internationale Vergleichsmöglichkeiten geschaffen werden. Darauf aufbauend soll ein bundesweit einheitliches, modulares, durchlässiges Ausbildungsmodell erstellt werden, welches sich an dem Kompetenzmodell des ICN orientiert. Durch dieses modulare System gewinnen die Pflegeberufe an Qualität und für junge Menschen an Attraktivität, da ein Karriereweg von der HeimhelferIn bis hin zur akademischen PflegemanagerIn schrittweise ermöglicht wird. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g: Der Gemeinderat möge an den Bundesgesetzgeber heran treten, dass eine bundesgesetzliche Verpflichtung geschaffen wird, die vorsieht, dass eine zentrale Stelle, wie beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit oder der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband beziehungsweise die Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG beauftragt wird, unter Wahrung des Datenschutzes eine verpflichtende nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte vorzunehmen (Applaus ÖVP). Bgm.-Stvin. Rücker: Nachdem da auch die SPÖ mit drauf ist, brauchen wir die Dringlichkeit nicht diskutieren, ich ersuche um Stellungnahmen zum Antrag. GR. Mag. Mariacher zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Kurt als Antragsteller, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pflegekräfte in den verschiedenen Institutionen benötigt werden steht außer Streit. Meines Wissens wird die Ausbildung in den steirischen Krankenpflegeschulen, wenn ich die hernehme im Wesentlichen darauf ausgerichtet, den Bedarf an jenen öffentlich-rechtlichen Spitälern, Krankenanstalten zu erbringen, der von dort gemeldet wird. Diese Zahlen sind erhoben und dennoch wissen wir und der Ansatzpunkt, das eben Pflegekräfte fehlen ist evident, wenn man allein davon ausgeht, dass wir im LKH-Universitätsklinikum Graz jetzt eine Erweiterung des OP-Zentrums A machen und wissen vor Fertigstellung, dass uns die Pflegefachkräfte fehlen werden, weil wir bereits die jetzt bestehenden Plätze, Dienstposten nicht besetzen können. Dennoch erachte ich es als nicht zielführend im Sinne einer Behebung dieses Problems eine Registratur, eine Verwaltungsbehörde neu aufzustellen, die Pflegekräfte zählt so wie es die Ärztekammer in ihren Standesregister macht, weil dort eigentlich nur Kräfte im Wesentlichen gebunden werden, zumindest in den leitenden Funktionen, die eigentlich am Markt draußen fehlen. Das heißt die Problematik wird dadurch noch vergrößert, wenn ich jetzt in den Bundesländern oder in Wien draußen durch ÖPIG oder andere Institutionen Einrichtungen schaffe, die so eine Art Ministration aufstellen. Klar ist, dass in Österreich nur jemand entsprechend die Berufsausbildung ausüben darf, der in Österreich entsprechende Qualifikation erlangt hat beziehungsweise aus dem Ausland kommt und eine entsprechende Nostrifizierung seiner Ausbildungsdiplome vorzuweisen hat. Ich erachte es schlicht und ergreifend nicht sinnvoll im Zeitalter, wo wir in der Krise sind, wo wir sparen müssen, wo wir eigentlich an schlankere Ausrichtung von Verwaltungseinheiten zu arbeiten haben und das unser Auftrag ist, hier Verwaltungen aufzublähen oder hier gar neu zu schaffen, um diese hier dem Inhalt des Antrages betreffende Registratur zu schaffen. Ich denke es ist besser, wenn wir hier die Kontakte zu den Einrichtungen, Pflegeheim aber auch zu der Hauskrankenpflege und zu den Einrichtungen, die lokal die Menschen vor Ort behandelt entsprechend pflegt und hier entsprechend über die Netzwerke, die es ja auch gibt über die Verbände der Personen sowie das jetzt auch ehrenamtlich oder im Rahmen ihrer Tätigkeit vom Krankenpflegeverband gemacht worden ist, hier wirklich das zumindest größenordnungsmäßig zu erheben und instand zu halten, aber nicht hier so einen Verwaltungsapparat neu zu schaffen. Daher in diesem Fall sachlich orientiert unsere Ablehnung. Danke (Applaus BZÖ). GRin. Haas-Wippel: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Registrierung ist schon eine jahrzehntelange Forderung des Berufsverbandes und hat schon wesentliche Gründe und zwar Registrierung dient einerseits dazu Wiedereinsteigerinnen zu erreichen, weil gerade die Pflege und Pflegepersonen, das ist ein typischer Grauenberuf nach der Babypause sind hochqualifizierte Kolleginnen einfach nicht mehr erreichbar für die Behörde und da könnte man gezielt mit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen diese Kolleginnen erreichen und sie motivieren eine Teilzeitbeschäftigung zu beginnen. Das Zweite, warum eine Registrierung wichtig ist, das geht eh aus dem Antrag hervor, um eine Qualitätssicherung zu erreichen, weil alle Fortbildungen hier in diesem Kalender eingetragen werden und die meisten Länder in Europa haben so eine Registrierung und gerade in Zeiten, wo es so knapp ist beim Pflegepersonal, wo wir wirklich einen Pflegepersonalmangel haben, ist die Registrierung ein wesentlicher Mosaikstein um genügend Kolleginnen und Kollegen in der Pflege zu haben. Wie gesagt, es ist ein Bereich und es gibt weitere Bereiche und deshalb bin ich auch sehr froh über den Antrag, die forciert werden müssen und das ist die Ausbildungsreform. Es stimmt, was der Kollege Mariacher sagt, es werden Kolleginnen aus gebildet, aber der Markt, die Krankenhäuser, die mobile Pflege und vor allem die Pflegeheime brauchen mehr Pflegepersonen und die derzeitige Ausbildung, wie sie bei den diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen derzeit gestaltet ist, ist absolut unattraktiv. Und man darf nicht vergessen in der europäischen Landschaft gehört Österreich zu den letzten drei Ländern, wo diese Ausbildung noch nicht im tertiären Bereich angesiedelt ist, also noch nicht auf Fachhochschulebene und da gibt es absolut einen Bedarf in Österreich, diesen Beruf attraktiv zu gestalten und als zweites darf man nicht vergessen, unser Beruf, der Pflegeberuf braucht Rahmenbedingungen in der tagtäglichen Arbeit, das heißt, es müssen ausreichende Pflegepersonen da sein und es darf nicht an Pflegepersonen gespart werden und das dritte, es braucht ein adäquates Gehalt für die wirklich herausfordernde Arbeit, die Betreuungs- und Pflegeberufe, das ist wirklich Schwerstarbeit, physisch wie psychisch und da braucht es wirklich auch eine entsprechende Bezahlung (Applaus SPÖ). GR. Hohensinner: Ich freue mich auf jeden Fall, dass sich so eine breite Zustimmung abzeichnet. Zum Herrn Mariacher, Gerhard, du hast es einfach nicht verstanden. Kurzfristig ist es so, dass das sicher nicht wirken wird, aber es geht um die Langfristigkeit, wenn wir so ein Modell einer Registrierung schon vor zehn Jahren begonnen hätten, würden wir jetzt nicht vor diesem Problem stehen, das ein Pflegenotstand kommt. Zwischenruf GR. Mag. Mariacher unverständlich. GR. Hohensinner: Es geht darum, vor allem du arbeitest in der KAGES, da ist das nicht so problematisch, da sind alle Pflegekräfte ziemlich gespeichert, aber es geht vor allem um Altenheime, um private Anbieter und da hat man überhaupt keinen überblick, wie viel Pflegekräfte dort arbeiten und wie viel gebraucht werden, um das geht es. Und wenn wir diese alle erfassen, dann würden wir wissen, so wie es in England ist, dass in 15 Jahren zum Beispiel ein gewisser Prozentsatz in Pension geht und dann kann man schon an der Schraube drehen, dass man rechtzeitig mehr Leute ausbilden lässt, um das geht es Gerhard und ich glaube, das ist eine sinnvolle Geschichte und wird deshalb auch eine breite Zustimmung bekommen, dieser Antrag. Danke (Applaus ÖVP). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 2) Nachnutzung der Bezirksämter GRin. Krampl stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Krampl: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember des Vorjahres war von der schwarzgrünen Mehrheit in diesem Haus der Beschluss gefasst worden, eine ganze Reihe von Bezirksämtern aufzulassen, um im Gegenzug bezirksübergreifende Servicestellen einzurichten. Dass durch diese Maßnahme etliche Bezirke - konkret sollen die Bezirksämter Lend, Gries, Liebenau, Waltendorf, Mariatrost, Gösting, Eggenberg, Wetzelsdorf und Puntigam geschlossen werden - damit Service- und Kommunikationszentren verlieren, wurde nicht nur hier im Gemeinderat des öfteren heftigst kritisiert. Offen blieb in Zusammenhang mit diesem nicht unumstrittenen Gemeinderatsbeschluss auch die Frage, ob überhaupt und auf welche Art und Weise die Räumlichkeiten dieser bald ehemaligen Bezirksämter weitergenutzt werden. Sie, sofern sie im Eigentum der Stadt Graz sind, zu verkaufen beziehungsweise angemietet, einfach abzugeben, wäre zwar der einfachste und kurzfristig gesehen billigste Weg, das hieße aber auch, Räumlichkeiten in zentralen und somit attraktiven Bezirkslagen, die für die Bezirksbevölkerung zur Verfügung gestellt werden könnten, aufzugeben. Denn wir alle wissen, dass viele Initiativen, Vereine, Gruppen dringendst kostengünstige Räume für Veranstaltungen oder Treffen benötigen. Ich denke da etwa an Jugendliche, an verschiedenste Selbsthilfegruppen, an SeniorInnenrunden, an Vereine, die sich derzeit gezwungen sehen, sich um teures Geld in Gaststätten zu treffen. Aber auch an Eltern, die das eine oder andere Mal für einen Kindergeburtstag Platz brauchen. Mit anderen Worten: Wenn schon die Bezirksämter geschlossen werden, sollte man sich zumindest bemühen… Zwischenruf GRin. Mag.a Ennemoser unverständlich. GRin. Krampl: …die betreffenden Räumlichkeiten einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, von der die Bezirksbevölkerung etwas hat, Kollegin Ennemoser. Doch bis dato ist man uns die Antwort, wie die Räumlichkeiten jener Bezirksämter, die nun geschlossen werden, weiter verwendet werden sollen, schuldig geblieben. Wobei in die Frage über die Weiternutzung auf jeden Fall die Bezirksvorstehungen eingebunden werden müssten. Ich stelle daher namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Dem Gemeinderat ist bis spätestens September dieses Jahres ein Vorschlag zur Nachnutzung der laut Gemeinderatsbeschluss vom 14. 12. 2009 zu schließenden Bezirksämter vorzulegen, wobei unter Einbindung der jeweiligen Bezirksvorstehungen darauf zu Bedacht nehmen ist, dass die betreffenden Räumlichkeiten nach Möglichkeit auch in weiterer Zukunft für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen sollen. Danke (Applaus SPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 16.15 Uhr den Vorsitz. GR. Sippel zur Dringlichkeit: Werter Herr Bürgermeister! das Thema Bezirksämter ist ein Thema, das uns schon sehr, sehr lange auch beschäftigt und ich glaube, die freiheitliche Partei hat sich bis jetzt eigentlich in dieser Frage immer sehr kämpferisch gezeigt und für die Bezirksämter in dieser Stadt gekämpft. Das tun wir noch immer, auch wenn der Zug bereits, so scheint es, abgefahren ist, die schwarz/grüne Mehrheit hat sich hier auch durchgesetzt. Aber wenn ich mir diesen Antrag auch genauer anschaue und hier bereits eine Debatte stattfindet über die Nachnutzung, so ist das für uns als Freiheitliche noch momentan uninteressant. Ich finde es schade, es wäre für uns durchaus ein Punkt gewesen hier auch zustimmen zu können, dass die Einbindung der Bevölkerung hier, weil die ÖVP in Richtung SPÖ hier etwas Druck gemacht hat, dass diese Forderung hier hinausgekommen ist, das möchte ich hier an dieser Stelle auch anmerken, das hätte schon viel früher sein müssen, die Einbindung der Bevölkerung, weil wenn man nämlich hier die Bevölkerung vom Anfang an eingebunden hätte in dieser Frage, dann hätten die Bezirksämter nie geschlossen werden dürfen. Danke (Applaus FPÖ). GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Dagmar! Also ich sehe es schon, wenn jemand sich Gedanken macht über eine Situation, die kurz davor ist, dass sie eintritt, dann ist das rechtzeitig und dann ist das vorbildlich und dann ist es auch dringend. Die Situation oder die Problematik oder die Möglichkeit, die damit verbunden sind, sind freiwerdende Flächen einer Nachnutzung zuzuführen ist auf jeden Fall einmal positiv, weil nichts ist teurer als wenn freie Flächen ungenützt sind, weil Positives daraus nicht erwachsen kann. Das was ich dem Antrag hinzufügen möchte und daher auch einen Zusatzantrag dazu einbringen werde ist, dass, bevor eine Nachnutzung in den Bezirken, in den Regionen erfolgen kann für Stammtische, für Organisationen, für Geburtstagsfeiern, was auch immer, da soll man durchaus kreativ erheben oder vollständig erheben welchen Bedarf es vor Ort gibt, dann muss man aber auch, um das hier wirklich im Gemeinderat dann schlussendlich zu einer Abstimmung bringen über was sprechen wir, welche wirtschaftliche Auswirkung hat es. Sprich, man muss im Vorfeld auch erheben welche Möglichkeiten ortsüblicher Natur müssen oder sind gegeben, welche Mieterlöse könnten für freiwerdende Flächen erzielt werden, welche Betriebskosten fallen an, wenn es wirklich für städtisches Interesse verwendet wird, diese Grundlagen müssen einfach später, wenn es zu einer Beschlussfassung kommt am Tisch liegen. Daher stellen wir seitens des BZÖ den Zusatzantrag: Vor der Entscheidung über eine allfällige Nutzung freistehender Flächen in den ehemaligen Bezirksämtern sind die ortsüblich möglichen Mieterlöse sowie die anfallenden Betriebskosten für die jeweiligen Objekte beziehungsweise Einheiten zu erheben. Danke. GRin. Jahn: Danke an die Dagmar Krampl für diesen Antrag. In der Diskussion rund um die Reform zur Bezirksdemokratie war das immer ein wichtiger Punkt zu überlegen, was passiert mit den Räumlichkeiten, die dann auch leer werden. Also haben wir auch mit der ÖVP so vereinbart, dass man da hinschauen muss, was man dann damit tun, insbesondere bei jenen Gebäuden, die im städtischen Besitz sind. Und bevor wir die dann irgendwie fremd vergibt oder so, sollte man auch schauen, was ist der Bedarf in dem Bezirk und welche sinnvollen Nachnutzungen gibt es da. Also auch von unserer Seite natürlich Unterstützung für dieses Anliegen. Dazusagen möchte ich noch, dass es teilweise schon passiert ist, es gab die Überprüfung in Richtung Kinderbetreuungseinrichtungen, welche jetzt noch Bezirksämter und später eben freiwerdende Liegenschaften könnten da geeignet sein für Kinderbetreuung, es stehen aber noch andere wichtige Bereiche aus, das ist ganz richtig, da muss man hinschauen. Von Eggenberg weiß ich zum Beispiel, dass es dort Interesse gibt, dass die Polizei diese freiwerdenden Räumlichkeiten übernimmt, weil die schon seit längerem auch unter Platzmangel leiden und da denke ich mir , auch das ist eine Form von Nutzung, die wir durchaus unterstützen kann und die auf alle Fälle sinnvoll wäre. Insofern, ja der Antrag ist dringlich, ich glaube auch, dass der Zeitpunkt der richtige ist, also dass wir schauen, wie es im September, dass das geklärt ist, bevor sozusagen das Projekt neu angegangen wird. Zustimmung zum Inhalt und natürlich auch zur Dringlichkeit. StRin. Kahr: Meine Fraktion, also wir haben bei uns diskutiert wird gerne der Dringlichkeit und dem Antrag auch die Zustimmung geben. Ich möchte aber auch gleich hier anmerken, damit bei den weiteren Überlegungen über freiwerdende Räumlichkeiten von ehemaligen Bezirksämtern dann aber auch nicht irgendwie falsch Dispositionen. Drei Bezirksämter sind in der Verwaltung des städtischen Wohnungsamtes und wir haben uns überlegt die zu Wohnungen zu adaptieren, zu Gemeindewohnungen, wir haben es auch mittlerweile überprüft sie eigenen sich dafür auch und das betrifft, ich sage es nur auch für das Protokoll, es betrifft das Bezirksamt Gösting, Gries und Mariatrost. GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Ich möchte mich zunächst einmal beim Amt auch bedanken, dass dieser Vorgang, der durch einen Gemeinderatsbeschluss ja eingeleitet wurde, wir hören jetzt schon einige Detail, dass der absolut mit Zielorientierung, mit Augenmaß sich in Umsetzung befindet. Unser Beschluss, den wir hier gefasst haben war Servicezentren für ein noch besseres Service der Bevölkerung an mehreren Standorten einzurichten. Dazu bekennen wir uns ausdrücklich auch an einem Tag wie heute, dass enthebt uns selbstverständlich nicht darauf zu schauen, dass die bisherigen Standorte bestmöglich in eine neue Funktion übergeführt werden. Wir haben gerade von der Frau Stadträtin Kahr gehört, dass war mir auch bei der ursprünglichen Beschlussfassung so gar nicht bewusst, dass drei dieser bisherigen Standorte sprich in Gemeindewohnungen lukriert waren, nichts liegt näher als sie dem eigentlichen Zweck zuzuführen. Weil wir bekennen uns zum sozialen Wohnbau und bringen das auch beschlussmäßig auch immer wieder zum Ausdruck. Heute bei dem Zusatzantrag für Reininghaus oder auch mit der Beschlussfassung hier. Wir stimmen der Dringlichkeit und dem Antrag zu, allerdings mit einer wichtigen Bemerkung. Der Antrag inhaltlich voll dacor, ohnedies auch schon im Gange aber es kann natürlich, das möchte ich schon der Ordnung halber festhalten, das kommt ja auch im Zusatzantrag von Mariacher zum Ausdruck, es ist hier mit wirtschaftlichem, mehr als Augenmaß, also mit wirtschaftlicher Kompetenz vorzugehen und es kann natürlich aus einer Beschlussfassung nicht resultieren, dass die Budgetgrundsätze verletzt werden, dann wäre er nämlich gar nicht zulässig. Das möchte ich hier der Ordnung halber festhalten, ist auch nicht beabsichtigt. Wir werden der Dringlichkeit, dem Antrag und dem Zusatzantrag zustimmen (Applaus ÖVP und SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GRin. Krampl: Verzichte auf das Schlusswort. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag von GR. Mag. Mariacher wurde mit Mehrheit angenommen. 3) Eigene BewohnerInnen-Parkplätze in den gebührenpflichtigen Zonen GR. Eichberger stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Eichberger: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In meinem dringlichen Antrag geht es um einen neuerlichen Vorstoß in Richtung eigene BewohnerInnen-Parkplätze in den gebührenpflichtigen Zonen. Kurz vorweg ein paar Zahlen um euch zu verdeutlichen, wie es momentan mit der Zonen-Bewirtgschaftung auch ausschaut. Es gibt momentan, das sind die Zahlen jetzt der kommenden Zonen-Erweiterung. Zurzeit gibt es in Graz rund 7.000 Parkplätze in den Grünen Zonen mit ungefähr 3700 Ausnahmegenehmigungen für die BewohnerInnen sowie 13.000 Parkplätze in den Blauen Zonen, für die es 11.000 Ausnahmegenehmigungen gibt. Darüber hinaus noch rund 2000 Monats- und Jahrespauschalkarten sowie 1200 Ausnahmegenehmigungen für UnternehmerInnen und ArbeitnehmerInnen. Demnächst, wie gesagt, wird es zwar zu einer weiteren räumlichen Ausdehnung der Zonen beziehungsweise diverser Umwandlungen innerhalb der Zonenbereiche kommen, aber und das ist jetzt der Punkt und der Aufhänger meines dringlichen Antrages, es wird sich für die Bewohnerinnen und Bewohner, vor allem der innerstädtischen Bereiche dadurch kaum eine Besserung erzielen lassen. Den es ist ja nicht nur so, dass es fast gleich viele Zonenparkplätze wie Ausnahmegenehmigungen gibt, nämlich ungefähr 20.000 Parkplätze und da gegenüberstehend 18.000 Ausnahmegenehmigungen, sondern es ist natürlich so, dass speziell in den Innenstadtbezirken ein noch ungünstigeres Verhältnis für die BewohnerInnen zwischen Parkplätze und Ausnahmegenehmigungen herrscht. Dazu kommt natürlich, dass jeder Mann, jede Frau in diesen Zonen gebührenpflichtig parken kann eben mit der Entrichtung der Parkgebühr beziehungsweise ist es natürlich so, dass von Abends bis 9.00 Uhr in der Früh sowieso diese Parkplätze auch gratis zu benützen sind. Das führt dazu, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt sowieso schon nicht jetzt die Möglichkeit haben, direkt vor dem Haus zu parken, was sie ja auch zur Kenntnis nehmen, aber es ist nicht einzusehen, wenn sie schon eine Ausnahmegenehmigung besitzen und eh bereit sind, ihre Auto in einer entsprechenden Entfernung von ihrem Wohnplatz abzustellen, dass sie trotz Entrichtung dieser Ausnahmegebühr keine Möglichkeit haben, dort zu parken, weil ihre Parkplätze hier vergeben sind mit andern Nutzern. Wir hatten schon einmal diese eigenen BewohnerInnen-Parkplätze, die dann auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen hier wieder aufgehoben wurden und es ging eben jetzt in meinem Antrag darum, dass wieder versucht wird, eine gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, um je nachdem wo eine Notwendigkeit, wo ein Bedarf und eine Nachfrage nach solchen eigenen BewohnerInnen-Parkplätzen herrscht dann diese eigenen BewohnerInnen-Parkplätez zu schaffen. Und daher stelle ich namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g , der Gemeinderat möge die zuständige Verkehrsreferentin Bürgermeister-Stellvertreterin Lisa Rücker ersuchen, einen neuerlichen Vorstoß zu unternehmen, damit in den gebührenpflichtigen Parkzonen eigene, nur für BewohnerInnen zur Verfügung stehende Parkbereiche geschaffen werden können. Also es geht lediglich um, nicht jetzt um die Schaffung noch solcher Parkplätze, sondern um die Möglichkeit solche Parkplätze bei Notwendigkeit errichten zu können. Danke (Applaus SPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker zur Dringlichkeit: Danke für den Antrag. Dieses Thema ist hier herinnen schon öfters Thema gewesen. Noch ein paar Daten zusätzlich zu deinen Daten, die du ja richtig wiedergegeben hast. Wie gesagt rund 13.000 Stellplätze Stand 10. Mai, 10.990 davon mit Ausnahmegenehmigungen für BewohnerInnen und 7.000 Stellplätze in den Grünen Zonen, wovon eben 3.653 mit Ausnahmegenehmigungen versehen sind. Und dazu kommen noch 1.950 Monats- und Jahrspauschalkarten und insgesamt gab es noch 1.118 Ausnahmegenehmigungen für UnternehmerInnen und DienstnehmerInnen, die man in dem Diskussionszusammenhang auch nicht vergessen sollte. Es stehen also 20.000 bewirtschafteten Parkplätze 17.700 Ausnahmegenehmigungen ihm total gegenüber, das bedeutet einen fiktiven Überhang von zirka 2.300 frei verfügbaren Parkplätzen. Bei einem mehr als 10%-igen Überhang von freien Stellplätzen kann also von einer Dringlichkeit des Antrages keine Rede sein. Natürlich gibt es in Rand- und Grenzbereichen der einzelnen Zonen zueinander, das hat aber auch vor allem mit viel Veranstaltungsbereichen u tun, wie zum Beispiel in der Gegend Kunsthaus, Opernhaus, Schauspielhaus, Kinos etc. durchaus vereinzelt und zeitlich eingeschränkt zu einem Engpass an Parkplätzen kommen. Das sind durchschnittlich über 20.000 Parktickets aus Parkscheinautomaten und Handyparken sind jetzt doch Zeugnis davon eben, dass es doch einen sehr großen Umschlag von den Parkplätzen gibt und das ja durchaus auch ein Ziel gewesen, dass es eine hohe Durchsetzung gibt und eine hohe Auslastung der Parkplätze. Würde man sehr viele davon nur BewohnerInnen zur Verfügung stellen, dann würde es dazu führen, dass womöglich unter Tags diese Stellflächen frei wären und nicht genutzt werden. Denkt man an den vorliegenden Antrag dann eben zu Ende, würde man womöglich am Ende 15.000 Stellplätze für AnwohnerInnen haben und nur noch 5.000 für Wirtschaftsverkehr, für Einkäufe, für Besuche, für Berufsverkehr, für Freizeitverkehr zur Verfügung haben, das würde eigentlich der Grundidee der Parkraumbewirtschaftung entgegenstehen. Das ist jetzt einmal so der Ansatz warum das nicht sehr nachhaltig ist, wenn es um einen möglichst effizienten Umsatz im Bereich der Parkraumbewirtschaftung geht, nämlich ein Umsatz mit öffentlichem Raum. Das zweite ist eine solche Verordnung gab es in der Stadt Graz schon, das weißt du eh, und der wurde aufgehoben vom Verfassungsgerichtshof im Jahre 1985 als gesetzeswidrig, weil eben die Verordnung und Reservierung bestimmter Parkplätze für bestimmte Personen, nämlich solche, die über eine Ausnahmegenehmigung verfügen bewirkt werden sollte, was jedoch in der StVO keine Deckung fand und noch immer nicht findet. Das heißt, dass damals diese Regelung von BewohnerInnen-Gebieten damit aufgehoben wurde. Derzeit besteht eben kein Bedarf das noch einmal abzuwenden, was allerdings Auftrag ist an die nächste Evaluierung für die Grünen und die Blauen Zonen ist, bestimmte sensible Gebiete noch einmal genau auf das hin zu evaluieren, ob es da eben Zeitenüberschneidungen gibt eben weil man ja genau dort, wo die Veranstaltungen am Abend dichter sind, manchmal ein Problem haben für AnwohnerInnen, wenn sie am Abend nach Hause kommen und dort alles verparkt ist, das ist dezidierter Auftrag für die nächste Evaluierung, dazu eine Antwort zu finden, was vielleicht im Bereich der Zeiten der Bewirtschaftung eine Auswirkung haben wird, aber wie gesagt, das ist derzeit nicht Stand d er Dinge, sondern ist Auftrag für die nächste Evaluierung. Soviel kann ich dir dazu zur jetzigen Zeit sagen und wie gesagt, die Parkraumbewirtschaftung hat das Ziel die Parkplätze möglichst effizient auszulasten und deswegen macht es Sinn, dass die Anwohner/Anwohnerinnen dann dort parken, wenn sie zu Hause sind und zu anderen Zeiten dieser Parkplatz anderen zur Verfügung steht, sonst müssten wir wesentlich mehr haben, haben wir aber nicht. Ich weiß, du bist nicht zufrieden, schaut nicht so aus. Deswegen wird der Dringlichkeit nicht stattgegeben, dem Antrag auch nicht. GR. Grosz: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat! auch wir werden der Dringlichkeit aber auch dem Inhalt nicht zustimmen, weil dieser Antrag einmal mehr eine Stilblüte des Kollegen Eichberger ist und auch ligistisch den Zustand der Sozialdemokratie allein im Beschlusstext widerspiegelt. Denn so wie der Beschluss verfasst ist, der Gemeinderat möge die zuständige Verkehrsreferentin Bürgermeisterstellvertreter Lisa Rücker beauftragen, einen neuerlichen Vorstoß zu unternehmen, damit in den gebührenpflichtigen Parkzonen eigene nur für BewohnerInnen zur Verfügung stehende Parkbereiche geschaffen werden können, lässt weder darauf schließen, erstens wo, zweitens wie viel und drittens projiziert das genau das Chaos von dem die Vizebürgermeisterin im Ansatz jetzt gesprochen hat, aber das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, wenn man quasi seinen eigenen zweckgewidmeten und flächengewidmeten Parkplatz fünf Häuserecken weiter hat, der dann vielleicht wie gesagt 12 Stunden des Tages leer steht, nicht benutzt werden kann, im Übrigen auch von Pendlerinnen und Pendlern nicht benutzt werden kann, es ist ja auch mir überhaupt sehr neu, wie Pendlerfeindlich die Sozialdemokratie eigentlich diesbezüglich auch eingestellt ist, also das ist unausgegoren, das ist Chaos pur, das ist ein Antrag der wirklich Makulatur ist und eigentlich den Weg in die Rundablage finden sollte. Nicht mehr und nicht weniger ist er schlussendlich wert, denn natürlich gibt es ein Problem und natürlich freut sich keiner über gebührenpflichtige Parkplätze und natürlich ist keiner mit der Situation zufrieden, aber die Situation so zu lösen zweckgewidmete Parkplätze irgendwo zu schaffen, die dann quasi 24 Stunden reserviert sind für Bewohner die wahrscheinlich nicht einmal wissen, wo sie ihre Parkplätze haben, also wer Verwaltungsaufwand erfinden will sozialistischen Bürokratismus, der macht das mit diesem Antrag perfekt, aber für nicht mehr und nicht weniger ist er wert und daher wird das BZÖ dem nicht zustimmen (Applaus BZÖ). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, lieber Kollege Klaus Eichberger! Du bist auf dem richtigen Weg, es gibt natürlich ein Problem, wenn Anrainer am Abend keinen Parkplatz finden, sie zahlen für die Ausnahmegenehmigung, da ist natürlich ein Missstand da, aber mir sind auch in Klausur gegangen, haben uns überlegt, wie das in der Praxis funktionieren kann und es ist bei uns auch kein denkbares Modell uns eingefallen, wie das dann wirklich in der praktischen Umsetzung funktionieren kann, wir haben jetzt schon die Blaue Zone, die Grüne Zone, vielleicht gibt es dann einen Roten-Zonen-Parkplatz oder eine Violette vor dem Haus, damit eben nur dort die Anrainer parken können oder eine Plakette auf der Windschutzscheibe, die dann halt sehr aufwendig kontrolliert werden muss von den Überwachungsorganen. Das heißt, wir sehen auch das Problem aber können der Dringlichkeit und dem Inhalt in diesem Stadion aber unsere Zustimmung nicht geben (Applaus FPÖ). GR. Mayr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Klaus! Die ÖVP-Fraktion wird der Dringlichkeit auch nicht zustimmen aus mehreren Gründen. Zunächst einmal das Argument, dass wir gerade in der Umsetzungsphase sind der Zonenerweiterung und Zonenänderungen der Grünen und Blauen Zonen und die natürlich in eine Evaluierungsphase führen, wo man sich dann noch einmal sehr genau diese neuralgischen Zonenbereiche anschauen muss und anschauen wird, auf die du natürlich schon richtigerweise hinweist, es gibt Bereiche Herz-Jesu-Viertel auch die Innenstadtbereiche Jakomini möglicherweise auch, wo eben Anrainerinnen und Anrainer dann am Ende der Bewirtschaftungszeit möglicherweise kaum einen Parkplatz finden. Was uns auch sehr abgeht ist die Konkretisierung in deinem Antrag, also du nennst keine konkreten Zonen so quer über die Stadt kann man das Thema natürlich nicht ziehen, das Zweite wurde von der Vizebürgermeisterin im Prinzip schon argumentiert bis hin zu den rechtlichen Fragen. Die Bewirtschaftung an sich hat ja das Ziel verfolgt Parkraum den Anrainerinnen und Anrainer wieder zur Verfügung zu stellen und dieses Ziel ist, wenn man sozusagen die letzten Jahre betrachtet ja auch gelungen. Zum Beispiel im Herz-Jesu-Bereich ist bei eh schon knappen Parkraum aber wenigstens den Anrainerinnen und Anrainern mehr Parkraum zur Verfügung gestellt worden. Letzter Punkt vielleicht noch, man müsste sich natürlich auch in diesem Zuge noch genauer überlegen, wir haben schon in einigen Bereichen die Situation das in Wohnanlagen, wo Tiefgaragenplätze zur Verfügung stehen oft Anrainerinnen und Anrainer diese Tiefgaragen dann weitervermieten und sich selber eine Ausnahmegenehmigung auf der Straße besorgen. Wenn man hier den BewohnerInnen noch mehr Möglichkeiten im Bereich des öffentlichen Parkraums zur Verfügung stellen wollte, dann müsste man natürlich auf der anderen Seite hier stärker kontrollieren, irgendeine Möglichkeit finden Ausnahmegenehmigungen diesen Personen, die vielleicht private Parkplätze haben, eben dann nicht zur Verfügung zu stellen. Wie gesagt alles in allem warten wir auf die Evaluierung der Zonenerweiterung und stimmen der Dringlichkeit nicht zu (Applaus ÖVP und Grüne). GR. Eichberger: Kolleginnen und Kollegen! auf die Pendlerinnen und Pendler gehe ich nicht so sehr ein, sondern mir liegt das Wohl und die Lebensqualität der Grazerinnen und Grazer in erster Linie am Herzen und es freut mich schon zum einen heute auch aus vielen Wortmeldungen jetzt gehört zu haben, dass es tatsächlich ein Problem gibt in der Innenstadt, weil jeder oder jede, die dazu gesprochen hat, hat festgestellt, dass Innenstadtbewohner ein Problem haben, dass sie zahlen für eine Ausnahmegenehmigung und diese zum Teil nicht konsumieren können, weil sie keinen freien Parkplatz haben. Das ist einmal Faktum und über das Gott sei Dank herrscht ja hier Einigkeit von allen, die auch zum Inhalt und zur Dringlichkeit hier nein gesagt haben. Wir gehen halt den anderen Weg und sagen ja nicht, bitteschön jetzt und wenn der Kollege Mayr, den ich ja sehr schätze, ich kritisiere und bemängel an diesem Antrag, ich weiß nicht, wo du dir eine Zone wünscht, dann muss ich ja vielen, nicht nur ihm sagen, es geht mir jetzt noch nicht darum, wo es Zonen geben soll, sondern, und Herr oberschlauer Nationalrat, darf ich dir schon eines sagen, anscheinend bist du nicht gar so bemächtigt hier entsprechend inhaltlich das zu erfassen, weil es ist nicht darum gegangen jetzt Zonenplätze zu schaffen, sondern es ist darum gegangen hier die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen in Form einer StVO-Änderung, das ist der Sinn und Zweck (Applaus SPÖ). Aber eines muss ich schon noch sagen. Manche, die heute hier sehr großspurig gesagt haben, mein Gott, das geht nicht, kann nicht gehen, wie stellt sich der Eichberger das vor, möchte ich schon sagen, viele sind jetzt gezwungen sich teure Garagenplätze zu nehmen, wenn sie in der Innenstadt wohnen bleiben möchten und ihr seid eben dafür, dass diese Leute in teure Garagen gedrängt und gezwängt werden, anstelle hier einfach zu sagen, bieten wir den Bewohnerinnen und Bewohnern, bieten wir den Grazerinnen und Grazern ein halbwegses Angebot an vernünftigen leistbaren Parkplatz in etwa in der unmittelbaren Nähe und zu guter Letzt für alle gescheiten hier die so tun, als ob das eine absurde Idee des Klaus Eichberger wäre, darf ich nur aus einer Presseaussendung zitieren. Es fordert jemand Bewohnerparkplätze statt Anrainerparkplätze unter dem Hinweis die derzeitige Straßenverkehrsordnung erlaube keine Änderung der Parkraumbewirtschaftung im Sinne von eigens gekennzeichneten und reservierten Bewohnerparkplätzen werde seit Jahren eine Diskussion über Bewohnerparkplätze blockiert. Die bisherige Blockade in dieser Frage muss jetzt aufgebrochen werden, aber nicht, wie es sich die Grünen vorstellen für Anrainerparkplätze sondern für die Realisierung von eigenen Bewohnerparkplätzen. Anrainer ist ein Begriff, der nicht nur Bewohner erfasst, sondern auch andere und das würde die Bewohnerparkplätze wieder ad absurdum führen. Das ist eine Presseaussendung aus dem Februar 2010, keine roter Kommunalpolitiker hat das gefordert, sondern die ÖVP-Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel im ersten Wiener Bezirk, also so absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich dann letztendlich meine Idee ja doch nicht sein, wen sogar eine sehr vernünftige fortschrittlich denkende Bezirkspolitikerin der ÖVP in Wien ähnliche Ideen hat wie der kleine Gemeinderat Klaus Eichberger, dann denke ich mir, wäre es schon einmal Grund und Anlass vor allem für die ÖVP-Fraktion von den Grünen spreche ich nicht, die lehnen ja momentan grundsätzlich alles ab in Richtung Verkehrsmaßnahmen, wenn es nicht von ihnen selber kommt, ob das die GVB-Fahrten sind ob das irgendwelche Wohnzonen sind in den Straßen wird grundsätzlich jeder Antrag von mit abgelehnt. Wenn Sie es gleich sagen würden, es geht darum, dass wir nicht einverstanden sind, dass sich andere zum Thema Verkehr äußern, dann würde ich es noch verstehen. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Dann schreiben Sie darauf, von wem die Idee ist. GR. Eichberger: Aber auf der anderen Seite, von der ÖVP da herzugehen und hier diese Idee zu verdammen, wobei eine eigene Fraktionskollegin in der Bundeshauptstadt das fordert, das zeigt von der Abgehobenheit… Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, wir sind jetzt schon fast zwei Minuten drüber über die Redezeit… GR. Eichberger: Ich bin demnächst fertig, aber ich hatte heute hier auch schon einen Vorredner, der gesagt hat, ich überziehe die Zeit auch und ich nehme mir sowieso nur einen Bruchteil von dem, was sich der Herr Bürgermeister hier herausgenommen hat. In diesem Sinn hätte es mich gefreut, wenigstens die ÖVP-Fraktion überzeugen zu können um Ihrer Kollegin in Wien die nötige Unterstützung auch aus Graz zukommen zu lassen,… Zwischenruf GRin. Gesek: Die braucht sie gar nicht. GR. Eichberger: …weil wenn Stenzel und der Grazer Gemeinderat hier eine Initiative in Änderung der StVO fordert hat das ein anderes Gewicht. In diesem Sinne vielleicht bewege ich den einen oder anderen doch noch zum Inhalt wenigstens ja zu sagen (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals, ich bin mir sicher, dass du in Wien gut ankommen würdest, in Graz haben wir eine andere Meinung. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Keine Erhöhung der GVB-Tarife GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Fabisch: Ich glaube, es ist sehr schwierig nach diesem Highlight der Kommunalpolitik jetzt noch etwas einzubringen. Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herern! Für 1. Juli hat der Steirische Verkehrsverbund wieder Tariferhöhungen angekündigt, und das, obwohl die Fahrpreise in der jüngeren Vergangenheit immer wieder kräftig erhöht wurden. Allein in den letzten beiden Jahren erfolgte eine Verteuerung der Einzelfahrscheinpreise für die GVB von 1,70 auf 1,90 Euro, die Wochenkarte kostet heute 10,60 statt 9,60 Euro noch im Jahr 2007. Vergleicht man die aktuellen Preise mit jenen von 1999, also vor 10/11 Jahren, so muss man sogar feststellen, dass die Preisentwicklung weit über jene der allgemeinen Verbraucherpreissteigerungen im genannten Zeitraum hinausgeht: Stunden- und Jahreskarten wurden seit 1999 um ein Drittel teurer, bei den Monats- und Wochenkarten erfolgten noch wesentlich drastischere Preiserhöhungen: Bei Monatskarten beträgt die Verteuerung fast 40 %, bei Wochenkarten gar 46 %. Im selben Zeitraum sind die allgemeinen Verbraucherpreise nur um 22,4% gestiegen. Eine Erhöhung der Verbundtarife kann schon allein deshalb keinesfalls als gerechtfertigt angesehen werden. Hinzu kommt, dass eine Erhöhung der Tarife für den öffentlichen Verkehr angesichts der Feinstaubbelastung und der damit verbundenen Umweltschädigung und Gesundheitsgefährdung für die Grazerinnen und Grazer ein völlig falsches Signal an alle VerkehrsteilnehmerInnen darstellt. Stattdessen wären ernsthafte Überlegungen über eine Senkung der Fahrgasttarife notwendig, ich erinnere auch an das Projekt das in Deutschland vor einigen Jahren gelaufen ist, einige Städte haben für einen gewissen Zeitraum sogar einen Nulltarif für den öffentlichen Verkehr eingeführt. Wenn man an die Folgekosten denkt vielleicht auch gar nicht einmal so unwirtschaftlich, wie man es vielleicht auf den ersten Moment glauben möchte. Außerdem sollte die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel an Tagen erhöhter Feinstaubbelastung zum Nulltarif möglich sein. Genau um diese Gratistage sollten Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten zusätzlich länger gelten. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert, wieder einmal, die zuständige Verkehrsreferentin, Vizebürgermeisterin Lisa Rücker, auf, mit den zuständigen Stellen beim Steirischen Verkehrsverbund und der Steiermärkischen Landesregierung in Verhandlungen zu treten, damit die mit 1. Juli geplanten Erhöhungen der Verbundtarife nicht durchgeführt werden. Dankeschön (Applaus KPÖ). Bgm.-Stvin. Rücker zur Dringlichkeit: Auch in diesem Fall bin ich angesprochen. Lieber Herr Gemeinderat Fabisch, ich verstehe schon, dass in Zeiten, wo Wahlkämpfe in der Nähe sind gerade immer wieder auch die KPÖ mit Gebührenstopps beziehungsweise Gebühreneinfrieren oder Gebührensenken gerne auch Stimmung macht. Ich möchte gerne auch noch umgekehrt die Antwort haben, wie dann auch Maßnahmen, einigermaßen die Kosten auch wieder hereinbringen sollen, die sie einfach kosten. Im überproportional gestiegenen Vergleich, also wenn man sagt im Jahresvergleich wurden 23 %, gibt es eine Erhöhung der Treibstoffpreise, dann ist eine Preissteigerung bei den Tarif von 0,88 % demgegenüber, also dieser Kostensteigerung gegenüber, die heuer mit 1. Juli 2010 durch den Verkehrsverbund durchgeführt wird wirklich eine, wo ich mir denke, die ist mehr als zumutbar. Es ist so, dass es eine Gesetzesgrundlage gibt, du hast sie angesprochen zwischen Land und Verbund, die eine regelmäßige Anpassung der Gebühren deswegen auch vorsieht, damit es eben nicht zu einzelnen Sprüngen kommt, die dann wirklich unzumutbar sind. Was heißt das im Klartext? In der Stundenkarte bleibt der Preis gleich, die 24-Stunden-Karte steigt um 10 Cent auf 4.20, die Wochenkarte steigt um 10 Cent von bisher 10.60 auf 10.70. Die Monatskarte steigt von 36.10 auf 36.40, also 30 Cent, die Halbjahres- und die Jahrskarten, da kostet die Jahreskarte in Zukunft zwei Euro mehr, die Halbjahreskarte um einen Euro mehr. Angesichts dessen, dass Kosten leider eben steigen und auch die Bereitstellung des öffentlichen Verkehrs Geld kostet ist das eine adäquate Preiserhöhung, die meiner Meinung nach nicht soziale Härten hervorruft über das hinausgehen, was insgesamt, und da bin ich schon bei dir, prinzipiell eine soziale Problemlage da ist, wo ich sehr wohl immer wieder gesprächsbereit bin und wo wir auch versuchen immer wieder auch Maßnahmen zu setzen ist, dass man sagt, je nach Einkommen sollten auch Staffelungen möglich sein. Aber das kann nicht heißen, dass man generell für alle, auch die es sich leisten können, aus Gründen von einer schnell- und kurzfristig gedachten Politik einfach die Preiserhöhungen nicht mitzieht, die einfach notwendig sind. Auf der anderen Seite haben wir uns als Grüne auch immer wieder dafür stark gemacht adäquate Preise im öffentlichen Verkehr zu haben aber eben auch für einen Ausbau im öffentlichen Verkehr, damit überhaupt einmal zugänglich ist, was Mobilität an Grundbedürfnis bedeutet, weiß du, das heißt, dass öffentlicher Verkehr so gut wie möglich ausgebaut gehört, aber auch das kostet und deswegen stehe ich dazu, dass moderate Preiserhöhungen auch weiterhin stattfinden. Andererseits möchte ich dir Kurzberichten, es gibt immer wieder auch Tarifänderungen, die eben bestimmte Zielgruppen ansprechen, zwei neue Tarife, die a heuer kommen werden, es wird ein verbessertes Ferienticket geben für junge Menschen im Sommer, das bis zum 20. Geburtstag allen, auch in ganz Steiermark zur Verfügung stehen wird und es wird auch eine neue Nachmittagsbildungskarte für all jene Schüler und Schülerinnen geben, die zu nahe am Wohnort, also zu nahe am Schulort wohnen und dann in Zukunft auch einen Zugang zu den Netzkarte haben, die jetzt keinen Zugang zur Netzkarte haben, damit sie ihre anderen Aktivitäten in der ganzen Stadt auch öffentlich verrichten können. Also hier gibt es immer wieder neue Entwicklungen, die dem gerecht werden, aber zu diesem dringlichen Antrag kann ich der Dringlichkeit und auch nicht dem Antrag zustimmen. GR. Eichberger: Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Schon wieder, und das wird vielleicht halt dann noch einmal passieren, dass ich mich zu Wort melde. Ich glaube es ist ja nicht so, dass man sich nur einmal während einer Gemeinderatssitzung zu Wort melden darf. Es ist, glaube ich, ein ernstes Thema, ich hoffe auch wenn jetzt die zuständige Verkehrsreferentin, die Frau Vizebürgermeisterin auch diesbezüglich wieder einmal nein gesagt hat, dann gibt das einem schon mehr als zu denken. Es ist ja so, dass wir nicht zum ersten Mal zu diesem Thema hier in diesem Gemeinderat sprechen, auch seitens unserer Fraktion gab es ja schon immer wieder in diese Richtung auch Vorstöße und deshalb gleich einmal vorweg unterstützen wir selbstverständlich diesen Antrag sowohl was die Dringlichkeit betrifft als auch den Inhalt. Erstens, und anscheinend gibt es sehr viele GrünpolitikerInnen, die unter einem Kurzgedächtnis leiden, weil gerade die grüne Fraktion war es bis zu dem Zeitpunkt, wo sie dann die Verkehrsreferentin gestellt haben, dass sie immer wieder darauf hingewiesen haben, dass ein wesentlicher Angelpunkt für die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und für die große Akzeptanz von öffentlichen Verkehrsmitteln kostengünstige Tickets seien und haben auch diesbezüglich bis sie eben in andere Position gewählt wurden, hier dies immer wieder mit Anträgen auch unterstützt und hier vehementest für günstige Tarife gekämpft. Und es ist ja auch so, dass es letztendlich so war, dass ja auch die Frau Vizebürgermeisterin hier tolle, attraktive, spezielle Tickets angefordert hat. Und wenn heute die Frau Vizebürgermeisterin jetzt vor wenigen Minuten hier wirklich sehr moderat hier spricht und so tut, als ob, na ja das ist ja ohne weiteres leistbar und das ist, wie sie selber sagt, zumutbar diese Erhöhung und das ist eine moderate Preiserhöhung, dann gebe ich nur eines zu bedenken, dass momentan alles sich moderat erhöht, ob das die Parkgebühren sind, ob das die Mietpreise sind, ob das die Beiträge der Eltern für die Kinderunterbringung sind, es gibt überall nur eine moderate Preiserhöhung und das ist einfach nicht so hinzunehmen und es ist auch eine Verdrehung der tatsächlichen Preiserhöhungen. und ich darf nur ein Beispiel bringen auf das hat möglicherweise die Frau Vizebürgermeisterin wohlweislich vergessen oder sie weiß es nicht, wenn sie von moderaten, zumutbaren Preiserhöhungen spricht. Die Jahreskarte bei der GVB kostete im Jahr 2009 284 Euro und das kostet jetzt im Jahr 2010, da ist aber die geplante Erhöhung im Juni/Juli noch gar nicht beinhaltet, kostet die gleiche Jahreskarte 334 Euro und wenn jetzt die Frau Vizebürgermeisterin spricht von einer moderaten Erhöhung von 50 Euro, dann weiß ich nicht, in welcher Stadt, in welcher Zeit sie lebt, wo viele Leute unheimlich zu kämpfen haben und 50 Euro jetzt für die Jahreskarte allein eine Erhöhung, ja eine wesentliche Verteuerung darstellt und nicht eine moderate zumutbare. In diesem Sinn, wie gesagt unterstützen wir das, sind zutiefst enttäuscht von der Verkehrsstadträtin, dass sie hier nicht einmal b3ereit ist, wie gesagt, hier in Verhandlungen zu treten, es geht ja noch gar nicht darum, wie erfolgreich sie ist und wir sagen auch nicht sie muss mit diesem oder jenen Ergebnis nach Hause kommen oder uns berichten können. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Sehr großzügig. GR. Eichberger: Sondern es geht nur darum, die Bereitschaft zu verhandeln und zu versuchen für die Grazerinnen und Grazer unter Umständen das eine oder andere abzuwürgen, hintanzuhalten, zu ermäßigen und, und, und. Und a muss ich schon sagen, das ist zu verurteilen die Verhandlungsbereitschaft hier zu signalisieren und zu sagen, nein ich stimme diesem Antrag nicht zu, ich sehe keine Notwendigkeit hier für die Grazerinnen und Grazer hier Ermäßigungen, Verbilligungen etc. zu erreichen. Ich bin enttäuscht (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Gibt es noch Wortmeldungen zur Dringlichkeit. Dann darf ich mich auch namens meiner Fraktion zur Dringlichkeit melden und darf den Herrn Gemeinderat Eichberger aber auch bitten zu berücksichtigen, dass zum Beispiel in Salzburg, nämlich in der Kernzone Salzburg, und da gibt es bei weitem nicht so einen intensiven öffentlichen Verkehr wie bei uns die Jahreskarte im Moment 455 Euro kostet und über diese 50 Euro, übe die du hier gesprochen hast, muss man dazusagen, das war eine gestützte Aktion von 10 % als Einstiegskarte gedacht und hat nichts mit dem Normaltarif zu tun, der eben ganz normal wieder steigt. Für jemanden der im vergangenen Jahr diese 10-%-Aktion in Anspruch genommen hat ist das im heurigen Jahr eine deutliche Erhöhung, das ist richtig, aber er weiß es eh genau, er schmunzelt, das ist der Punkt und es ging bis September diese Aktion und diese Aktion gibt es nicht. Für uns ist der Antrag nicht dringlich, wir gehen auch beim Antrag selbst nicht mit und noch einmal, es gilt auch unseren öffentlichen Verkehr nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern ihn auch auszubauen und wir haben auch vertragliche Absicherung über mehrere Jahre, wo wir uns drauf verständigt haben nicht immer nur hinzuschielen in welchem Jahr gibt es welche Erhöhung, weil ich traue mich wetten, dass wir im nächsten Jahr eine andere Inflationsrate haben werden und da werden wir dann auch mit einer moderaten wieder in einem Schnitt liegen, so sind wir in Summe ausgegangen, aber wir verstehen deinen Antrag sehr wohl aber ich bitte auch die Antwort von uns zu verstehen, es gilt, diesen öffentlichen Verkehr nicht nur abzusichern sonder, wie Sie alle wissen, auch wieder auszubauen (Applaus ÖVP und Grüne). GR. Mag. Fabisch: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, eines finde ich schon sehr komisch. Immer wenn man sich gegen Erhöhungen von Gebühren wendet, diese lächerlich zu machen oder vom Tisch wischen zu wollen, wenn oder weil vielleicht ein Wahlkampf vor der Türe steht, also eines kann man uns sicher nicht vorwerfen, dass wir nur dann auf der Seite der Bevölkerung sind, gegen die Gebührenerhöhungen wenn Wahlkämpfe vor der Türe stehen, das ist mir zu billig, das lasse ich so nicht gelten. Du hast schon recht, liebe Lisa Rücker, diese Preiserhöhungen sind vielleicht jetzt nicht die höchsten, das stimmt. Darum haben wir auch einen 10-Jahres-Vergleich gemacht. Man muss einmal in die Bevölkerung hineinhören, es reicht den Leuten, vor allem auch außerhalb von Graz, werden die Angebote reduziert, die Erhöhungen bleiben. Interessanterweise ist bei unserem Antrag, den wir sehr ähnlich im Landtag gestaltet haben die grüne Partei mitgegangen. Da saßen sie natürlich in der Regierung, das ist natürlich ein Unterschied. Abschließend möchte ich die Frage, die du aufgeworfen hast erneut aufgreifen und wiederholen. Wie den bezahlen. Wir haben das schon mehrmals hier deponiert, wir als KPÖ plädieren für eine Nahverkehrsabgabe, die der schönen Stadt Wien, die heute schon erwähnt wurde, eine wunderbar funktionierende U-Bahn beschert hat. Dankeschön (Applaus KPÖ und FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bürgermeisterstellvertreterin Rücker übernimmt um 17.50 Uhr den Vorsitz. 5) Zu hohe Kopierkosten bei Gericht – Petition GRin. Schloffer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GRin. Schloffer: Landtagswahlkampf und die Forderung nach Kostenminimierung, nicht nur Gebühren. Mit 1. Juli 2009 wurde das Gerichtsgebührengesetz insofern novelliert, als dass die Kosten für Kopien von Gerichtsakten um 150% von 40 Cent auf einen Euro pro Seite angehoben wurden. In Österreich hat jeder Beteiligte in einem Straf- beziehungsweise Zivilprozess das Recht auf Akteneinsicht. Ein Verstoß gegen diese Regelung würde dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz des fairen Verfahrens widersprechen. Dennoch wird dieses Recht durch die seit letztem Jahr gültigen „Luxuspreise“ für Aktenkopien untergraben. Die hohen Kopierkosten für Gerichtsakten, die auch schnell einmal 100 Seiten umfassen können, erschweren sozial Schwachen den Zugang zum Recht ganz erheblich, da allein die finanzielle Belastung durch überhöhte Kopierkosten für viele nicht mehr zu bewältigen ist. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert den Bundesgesetzgeber auf dem Petitionsweg auf, die im vergangenen Jahr erfolgte Erhöhung der Kopierkosten bei Gericht rückgängig zu machen und zu bestimmen, dass Kopien bei Gericht künftig zum Selbstkostenpreis ausgefolgt werden. Danke (Applaus KPÖ). GRin. Mag.a Dr. Sprachmann zur Dringlichkeit: Liebe Gerti! Zunächst vielen Dank für deinen sehr durchgedachten Antrag. Sinn von unserem Rechtssystem und Zweck von unserem Rechtssystem ist, dass jeder Bürger und jede Bürgerin vor dem Rechtsstaat gleich ist. Das jeder sein Recht durchsetzen kann, Eingaben, Beschwerden, Berufungen, Einspräche einbringen kann und dementsprechend, das wissen wir, ist es auch notwendig Akteneinsicht zu nehmen und dann natürlich Aktenteile, die sehr umfangreich sein können auch zu kopieren, damit dann eben wieder die Einbringen machen kann. Wenn diese Kopierkosten so teuer werden, dann haben wir auf einmal einen unterschiedlichen Zugang zum Recht, nämlich derjenige und diejenige, die es sich leisten kann zu kopieren und dementsprechend auch die richtigen Berufungen oder Einbringe einzubringen und diejenigen, die es sich eben nicht leisten können, das sind dann die sozial schwächeren und ich würde sagen, diese Anhebung von den Kopierkosten, das ist eigentlich ein Zeichen von der Aushöhlung von unserem Rechtssystem, es entsteht eine Zweiklassengesellschaft in unserem Recht und gegen so etwas ist die Sozialdemokratie, dafür ist unser Recht nicht entstanden. In diesem Sinne unterstützen wir auch den Antrag von der KPÖ, von dir, liebe Gerti, sowohl betreffend von der Dringlichkeit als auch betreffend von Inhalt (Applaus SPÖ und KPÖ). GR. Mag. Mariacher: Werte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Gerti! Zu dem Antrag ist folgendes zu sagen. Die Problematik die dahinter steht ist, dass die Akten bei Gericht nicht herausgegeben werden, weil es in der Vergangenheit passiert ist, dass Teile der Akten im Folge des Kopierprozesses oder während der Zeit, wo es halt dem Klienten bei Gericht übergeben worden ist, nachher verschwunden worden sind und die Akten sozusagen nur noch vom eigenen Personal kopiert werden. Die Problematik hinsichtlich der Kostenerhöhung, die gemacht worden sind, die ist absolut korrekt dargestellt und wenn man sich die Aktenberge zum Teil anschaut, dann kommt man leicht im Bereich von dreistelligen Euro-Beträgen für so eine Kopie einer größeren Gerichtsunterlage und das ist natürlich dann für viele auch schon sozial unverträglich. Die Möglichkeit, die man aber aufzeigen sollte ist, wie kann man wirklich die Problematik der Gesamtkosten verändern, gibt es zum Beispiel als Lösungsansatz, frei verfügbares Personal, das auch für Kopiertätigkeiten für Kunden unter Anführungszeichen Klienten des Gerichtes herangezogen werden könnte, ohne das zusätzliches Personal angestellt werden könnte. Gibt es zum Beispiel Personal im Magistrat, wenn ich mir heute anschaue, das Stück ist zwar zurückgestellt worden mit der neuen Pensionsordnung für den Magistrat, wo auch drinnen gestanden ist, das man strukturbedingte Dienstfreistellungen weiterhin vorsieht, sprich die Leute fünf Jahre vor der Pension de facto in Pension schickt, na da scheint es doch Personal zu geben im Magistrat, das man auch für sinnvolle Tätigkeiten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einsetzen könnte. Etwas, was mir in dem Antrag aufgefallen ist und da bin ich dann schon sehr genau ist, wenn es heißt, bis zur Rückgängigmachen der Erhöhung ist es für mich klar, aber wenn es dann steht, und zu bestimmen, dass Kopien bei Gericht künftig zum Selbstkostenpreis ausgefolgt werden, so denke ich mir, das sollte4man vorher schon wissen, wie hoch die Selbstkostenpreise sind, weil möglicherweise ist der Selbstkostenpreis sogar höher als der derzeitig verrechnete Preis. Weil wenn ich zu den Kopienkosten die Leasingraten und vor allem die Personalkosten, wenn ich wirklich einen Vollkostenansatz ansetze, dann bin ich drüber, deswegen stelle ich den Abänderungsantrag, den Text so zu lassen, wie er hier steht mit rückgängig zu machen. Und die Erweiterung und zu bestimmen, dass Kopieren bei Gericht hinkünftig zum Selbstkostenpreis ausgefolgt wird, ersatzlos gestrichen wird, dann ist Klarheit, die Erhöhung wird rückgängig gemacht und der alte Preis gilt und das ist, glaube ich, besonders im Interesse der Klienten bei Gericht und vor allem wissen sie dann genau, welcher Preis herangezogen wird. Danke (Applaus BZÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GRin. Schloffer: Nur ganz kurz, ich bedanke mich für die breite Unterstützung, dass sie das alles jetzt gesehen habt, die Materie, wie die Sache läuft. Danke. Der Abänderungsantrag von GR. Mag. Mariacher wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 6) Pannen bei Variobahnen GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Korschelt: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Nicht ohne Stolz wurden vor einigen Wochen die sogenannten Variobahnen der Grazer Straßenbahnen vorgestellt. Leider läuft derzeit in diesem Zusammenhang - trotz aller Bemühungen - einiges aus dem Ruder, und die aktuellen Entwicklungen gleichen eher einem Stück der Löwingerbühne. So blieben bislang einige, mit dem angeblich bevorstehenden Anstieg der Fahrgastzahlen im Zusammenhang stehende Fragen ungeklärt. Um dem erwarteten „Ansturm“ der Fahrgäste Herr zu werden, müssen zusätzliche Mittelteile bestellt werden. Um aber Straßenbahnen dieser Länge verwenden zu können, müssen wiederum die Haltestellen umgebaut werden. Zusätzlich entwickeln sich diese Straßenbahnen zu starken Lärm- und Schwingungserregern. Zu allem Überfluss haben die fleißig beworbenen neuen Fahrscheinautomaten gleich ihren Dienst aufgegeben. Ich möchte hier den Fahrscheinautomat zu Wort kommen lassen, da gibt es eine schöne Werbung, da heißt es: Hallo, ich bin der neue Fahrscheinautomat der Grazer Verkehrsbetriebe. Wer bist du denn, frage er: Ich bin einer der 75 neuen Verkehrsscheinautomaten der Grazer Verkehrsbetriebe. Zweite Frage: Wo kann man dich treffen? Mich und meine Freunde findet man in allen Straßenbahnen. Je nach Bahntyp werden wir entweder in der Nähe der zweiten oder der dritten Türe platziert. Dritte Frage: Ab wann wohnst du denn in den Straßenbahnen? Wohnen ist gut, ich bin zum Arbeiten da, ab April stehen ich und meine Freunde allen Fahrgästen zur Verfügung, die noch keinen gültigen Fahrschein besitzen. Viertens: Was ist eigentlich dein Job? Also ich habe viel zu tun, ich verkaufe Stunden-, 24-Stunden- und Wochenkarten, ach ja und Monatskarten biete ich auch an. Fünftens: Find ich gut, aber wie kann ich diese Karten bei dir zahlen? Ich bin da nicht wählerisch, ich akzeptiere Münzen von fünf Cent bis zwei Euro, Bankomatkarten, Visa- und Master Card und das alles Anfang April. Abschließend sei noch angeführt, dass die akustischen Ansagen in den Straßenbahnen eher für eine gewisse Heiterkeit als für gewünschte Klarheit sorgen und ganz zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass auch scheinbar auf die Ausbildung der Fahrer vergessen wurde, weil die müssen jetzt für die neuen Variobahnen ausgebildet werden. Im Wesentlichen muss gesagt werden, dass das Gesamtpaket Variobahnen in unserer Stadt einen äußerst ungünstigen Start hatte, was angesichts enormer und damit in Verbindung stehender Kosten durchaus berechtigten Anlass zur Sorge gibt. Ich stelle daher namens der freiheitlichen Gemeinderatsfraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Nagl wird als Aufsichtsratsvorsitzender der Graz AG ersucht, mit den Grazer Verkehrsbetrieben in Kontakt zu treten und hierbei im Namen des Grazer Gemeinderates die größte Besorgnis über die entstandenen Mehrkosten und Pannen zum Ausdruck zu bringen. Weiters möge der Gemeinderat zudem beschließen: Herr Bürgermeister Nagl wird als Aufsichtsratsvorsitzender der Graz AG ersucht, darauf zu achten, dass in Zukunft mit größerer Sorgfalt an Entscheidungsprozesse dieser Größenordnung herangegangen wird (Applaus FPÖ). GR. Eichberger zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vorweg eine Bemerkung zu den Dringlichen melde ich mich jetzt zu den weiteren nicht mehr. Es ist also zu diesem Punkt meine letzte Wortmeldung (Applaus ÖVP). Grundsätzlich darf ich auch namens unserer Fraktion festhalten, dass diese geschilderten Pannen bei der Variobahn und da stimmen wir hundertprozentig mit dem Befund des Kollegen Korschelt überein, mehr als peinlich, um nicht zu sagen, erschreckend sind. Es ist ja nicht so, dass hier Anschaffungen getätigt sind, die ohne Überlegung passiert sind, die man unter Umständen geschenkt bekommen hat, sondern wir haben ja dafür sicherlich Millionen bezahlt und dafür mussten die Steuerzahler aufkommen und das ist schon eine Sache, wo man sich überlegen muss mit relativ wenig Sorgfalt und Überlegungen dürfte hier ans Werk gegangen sein. Und daher, und Kollege Korschelt möge mir diesbezüglich nicht böse sein, aber ich kenne ihn und kannte ihn bis dato doch als einen Antragsteller, der da etwas mehr Pfeffer in, zumindest in den Antragstext hineingenommen hat, das was er hier fabriziert hat ist sehr lau, möchte ich sagen um es vorsichtig zu formulieren, weil nur den Herrn Bürgermeister aufzufordern, er möge seine Besorgnis über die Mehrkosten und die Pannen zum Ausdruck bringen, also das ist ja nicht unbedingt ein typischer Korschelt-Antrag, wie wir ihn kennen, sondern anscheinend hat ihn das jemand anderer geschrieben mit einer weichen Feder oder dergleichen. Aus diesem Grund, und wir befürchten ja, dass möglicherweise wie auch andere Anträge im Zusammenhang mit Verkehrsproblemen oder Wünschen im Zusammenhang mit Verkehrsangelegenheiten hier nicht die Mehrheit finden oder denen die Dringlichkeit zuerkannt wird, möchte ich jetzt gleich ankündigen, dass wir einen Zusatzantrag hier einbringen werden, der zum Inhalt hat, dass wir den Bürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzenden auffordern, in der kommenden Gemeinderatssitzung einen Bericht vorzulegen der erstens beinhaltet, welche Ursachen die im Motivenbericht angesprochenen Pannen haben, zweitens, welche Kosten daraus entstanden sind, drittens, wer für diese Mehrkosten aufzukommen hat, viertens, wer die Verantwortung für diese Probleme trägt und fünftens inwieweit diese Probleme darauf zurückzuführen sind, dass beim Auswahlverfahren zu sehr die reinen Anschaffungskosten Berücksichtigung fanden, jedoch nicht Service, Erfahrung und bekannte Qualität des Grazer Anbieters Berücksichtigung fand. In diesem Sinne, wie gesagt, ja von unserer Seite zur Dringlichkeit, zum Inhalt und gleichzeitig um den auch gewisse Schärfe zu verleihen auch unser entsprechender Zusatzantrag. Danke (Applaus SPÖ). GR. Schröck: Lieber Kollege Blue Harry! eines vorweg, wir werden deinem Antrag sowohl in der Dringlichkeit als auch im Inhalt zustimmen. Zum Kollegen Eichberger vielleicht, die Erklärung warum der Antragstext ein bisschen weitläufig vielleicht geworden ist, ist ja damit zu erklären, dass wir in letzter Zeit gerade wir Oppositionsparteien damit zu kämpfen hatten, dass unsere Antragstexte immer wieder von der Magistratsdirektion gekürzt oder überhaupt gleich zurückgeworfen wurden, vielleicht kann man das ja auch damit erklären. Aber ich gebe dir, lieber Harald in den meisten Punkten, die du im Motivenbericht erwähnt hast vollkommen Recht und in diesem Zusammenhang muss ich auch die Graz AG einige Fragen gefallen lassen. So etwas, warum die Automaten nicht mit einem Modell zunächst einmal in der Praxis erprobt wurden, sondern nur in der Remise, wo sich ja auch die Variobahn vor sich hinschlummert und nur für Schulungszwecke in der Remise zum Einsatz kommt, die andere Frage ist, warum mit der Bestückung der Automaten nicht die bereits bewährte Firma beauftragt wurde, die auch schon bei den bisherigen Fahrzeugen zum Einsatz kam und stattdessen eben eine andere Firma beauftragt wurde, die wiederum eine ganz andere Firma für die Software für die Automaten zugekauft hat. Das ganze hat offensichtlich nicht gefruchtet und sich nicht rentiert, weil sonst stünden wir nicht vor diesen massiven Problem, die wir derzeit mit den Automaten und dieser Variobahn haben. Und eines muss man auch schon ganz klar und deutlich sagen, für die Tourismusstadt Graz ist es mehr als beschämend, wenn man die englischen Durchsagen für die zentralen Grazer Punkte und Sehenswürdigkeiten hört. Ich bin schon froh, dass die Stadthalle nicht mit City Hall übersetzt wurde, auch das hätten wir erwarten können, wenn wir diesen Texten zuhören. Weil während die Graz AG bereit war Unsummen für nichtfunktionierende und drittklassige Automaten auszugeben, hat man es nicht einmal geschafft einen Anglistikstudenten zu engagieren der eine korrekte englische Aussprache für die Grazer Sehenswürdigkeit findet. Meine Damen und Herren, das mag vielleicht ein unwichtiger und kleiner Punkt sein, aber das gehört zu einem professionellen Auftritt einer Stadt dazu, die sich vor fremdsprachigen Touristen nicht genieren muss. Danke (Applaus BZÖ). GR. Mayr: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, ich meine man muss eines einmal ganz klar auf den Punkt bringen. Es gibt keine Pannen, keine Mehrkosten bei den Variobahnen und die Entscheidungsprozesse wurden mit großer Sorgfalt durchgeführt. Der Automat ist nicht ein Bestandteil der Variobahn, also das müssen wir wirklich einmal ganz klar trennen (Applaus ÖVP), die Anschaffung der Variobahn war ein äußerst sorgfältiger Prozess, eine ganz wichtige Entscheidung, eine Qualitätssteigerung im ÖV und die Variobahn ist wirklich das bestmögliche Ergebnis. Die Sache mit den Ansagen, mit den Fahrscheinautomaten, das ist etwas, was mit der Variobahn als Straßenbahn selber so nichts zu tun hat. Die Fahrscheinautomaten finden ja auch in anderen Straßenbahnen, also dazu komme ich noch. Aber zunächst einmal. Die Anschaffung der Variobahn ist eines der meistgeprüfte Vergabeentscheidungen vom Bundesrechnungshof, der Graz-eigene Rechnungshof, der Landesrechnungshof hat sich mit dem Thema beschäftigt, der frühere Vorsitzende des Kontrollausschusses kennt das wahrscheinlich auch sehr gut, also dieser Entscheidungsprozess wurde sehr genau geprüft, wurde mit größter Sorgfalt getroffen, es war der Verein Fahrgast in dem Auswahlverfahren damals miteinbezogen, die Entscheidung wurde wirklich, also mit größter Sorgfalt und auch nachher mit Zustimmung getroffen, ich glaube, wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein. Es kam dann die Diskussion über die Mitteilteile, über die Verlängerungen der Straßenbahnen, dazu muss man folgendes sagen. Der Entscheidungsprozess hat zu einem Zeitpunkt stattgefunden, wo diese Voraussagen noch nicht sicher waren, aber man hatte das im Auge und sagt, ok, ich möchte eine Entscheidung, eine Vergabeentscheidung treffen, die mir Flexibilität erlaubt und wenn diese zusätzlichen Fahrgastzahlen eintreten, wir haben das ja im Kontrollausschuss breit diskutiert haben wir auch die Möglichkeit nachzurüsten. Das wurde in der Ausschreibung berücksichtigt, in der Vergabe berücksichtigt und bietet uns hier die Möglichkeit flexibel zu bleiben und zu verlängern zu den besten Konditionen. Der Umbau der Haltestellen etc passiert in einem laufenden Programm und hier sind schon sehr viele Haltestellen, ich glaube, 120 von 190 bereits umgebaut. Zu den Lärm- und Schwingungserregungen muss man sagen, dass die Straßenbahn ja natürlich genehmigt werden muss und hier auch den entsprechenden Vorgaben entspricht. Darüber hinaus wird gerade jetzt, auch bei den Testfahrten noch das eine oder andere nachjustiert, aber insgesamt muss man sagen, dass die Entscheidung der Ankauf und jetzt auch der Betreib der ersten Variobahnen äußerst erfolgreich ist. Zu den Mehrkosten, die entstehen könnten über den Ausfall der Kartenautomaten muss man sagen, dass die mehr als abgedeckt werden durch Biennalzahlungen, die natürlich die Firma, die hier für den Schaden oder für die nichtfunktionierende Software verantwortlich ist, zu leisten hat. hier sind natürlich Pannen passiert, diese Vergabe ist auch nach den üblichen Kriterien passiert, das war der Bestbieter. Das funktioniert dort jetzt so nicht, wird ehestmöglich versucht behoben zu werden und es entstehen keine Mehrkosten für die Graz AG oder für die GVB und in diesem Sinne noch einmal der Entscheidungsprozess ist immer mit größter Sorgfalt gelaufen, das in dem einen oder anderen Fall, wie hier jetzt bei den Ticketautomaten, eine durchaus nach Außen peinliche Panne passiert, lässt sich nicht ausschließen aber was man nur daraus lernen kann ist, dass so etwas nur einmal passiert und dass man nach Möglichkeit den Schaden ohne Mehrkosten behebt, soweit dazu. In diesem Sinne lehnt natürlich die ÖVP die Dringlichkeit des Antrages ab (Applaus ÖVP). GR. Mag. Korschelt: Gleich zum letzten Redner, zum Beschwichtigungshofrat Mayr, ist eh klar, dass Sie der Meinung sind, nur wenn man ihrer Rede genau zugehört hat, haben Sie doch in vielen Punkten haben Sie mir Recht geben müssen und mehrere Punkte, Sie sind ja auch Mitgliede des Kontrollausschusses, müssten Sie ja wissen, dass am nächsten Dienstag eine Sitzung des Kontrollausschusses stattfindet, wo Hauptpunkt eben der Mittelteil dieser Variobahn ist und bis heute noch nicht geklärt ist, ob dieser Mittelteil überhaupt sinnvoll ist oder nicht, weil genau wie wir heute am Eingang der Gemeinderatssitzung auch das Problem gehabt haben, dass bis heute ja noch nicht nachgewiesen ist, ob überhaupt dieser behauptete Steigerung der Fahrgastzahlen überhaupt eintritt. Also das konnte noch nicht schlüssig nachgewiesen werden und wir haben wieder einmal einen Experten eingeladen, der, ich weiß nicht was ihr ausgemacht habt, aber der Versuchen wird dann halt, doch diesen Zuwachs von eineinhalb Prozent auf drei Prozent zu erklären, der ja in den letzten Jahren ja nicht vorhanden war, umso mehr ja auch die Zuwachszahlen sich nicht auf die Straßenbahnen hauptsächlich betreffen, sondern auch die Bussituation. Dann zum Kollegen Eichberger, selbstverständlich ich habe überhaupt kein Problem mit euren Zusatzantrag, das mein Antrag etwas, sicher vielleicht nicht so von großer Chili-Schärfe war, gebe ich dir vollkommen Recht aber das hat eh der Kollege Schröck schon beantwortet, weil wir sind natürlich inzwischen schon vorsichtig geworden und uns es darum geht, einen Antrag zu bringen und wir nicht immer Anträge schrieben wollen, die dann von irgendwelchen Mächten im Magistrat abgedreht werden und wie gesagt, wir werden es ja auch sehen beim nächsten Antrag oder beim übernächsten Antrag denn das BZÖ stellt, mit der Freiwilligen Feuerwehr, wie hier doch über sechs Ecken gekratzt wird, das nur eine Impfung, also das ist genau auch hier so ein Antrag so formuliert, aber sonst wenn der Antrag so formuliert wird, habe ich überhaupt kein Problem. Wir sind eben davon ausgegangen und das vielleicht zu verzeihen, aber das Sprichwort in dem Fall mit den Variobahnen ist eh die Kuh schon aus dem Stall und wir wollten eigentlich, hauptsächlich ist es darum gegangen den Bürgermeister zu sensibilisieren, dass er eben als Aufsichtsratsvorsitzender schaut, wenn wieder solche Anschaffungen getätigt werden, dass das hier unserer Meinung nach mehr geplant werden sollte, weil wir haben hier die Planung die auch der Beschwichtigungshofrat Mayr ja als vorbildlich hinstellen will, wir haben hier viele Planungselemente vermisst und das wollten wir eigentlich nur vom Bürgermeister einfordern. Dane (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Zwingende Notwendigkeit neue Wege zur Finanzierung von Investitionen der Stadt Graz zu beschreiten GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht im ersten Antrag des BZÖ um zwingende Notwendigkeiten neue Wege zur Finanzierung der Investitionen der Stadt Graz zu beschreiten. Sie alle kennen die finanzielle Situation der Stadt Graz mit rund 1,1 Milliarden Euro an Schulden die sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte angesammelt haben. Wir wissen alle, die auch im Finanzausschuss sind, das diese Schulden über Kredit von Banken und Kreditinstituten, Sparkassen finanziert und abgedeckt werden und dass sich dadurch natürlich die Abhängigkeit der Stadt Graz von diesen Institutionen, die natürlich in der jüngsten Zeit besonders der medialen Kritik ausgesetzt waren, natürlich gegeben ist. Es gilt im Sinne der Notwendigkeit neue Wege zu gehen in der Finanzierung, es gilt die Abhängigkeit zu mindern und nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, ein Korrektiv oder Korrektive zu finden. Ein apropates Mittel erscheint uns, seitens des BZÖ einen Hebel in der Hand u haben, nämlich die ureigensten Personen, die Interesse an der Stadt Graz haben und das sind die Grazerinnen und Grazer, Menschen die sich hier wohlfühlen in unserer Stadt, in unserer Heimatstadt, die Interesse an einer gedeihlichen Fort- und Weiterentwicklung unserer Heimatstadt haben. Hier bildet sich ein Schatz, den wir zur Verfügung haben, der gehoben werden kann im Sinne, dass man diese Menschen tüchtige, erfolgreiche, wohlhabende Bürgerinnen und Bürger unter ihnen anspricht mit Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, Finanzmittel, für reale Projekte am besten natürlich für Sonderprojekte, die man sich vorstellen kann, die ein Bild haben, die vielleicht auch schon Architektenwettbewerbe oder was gewonnen haben, wirklich zu gewinnen hier als Finanzier zur Verfügung zu haben. Hier darf man nicht an Millionäre denken, hier kann man an Menschen denken, die sage ich einmal, ab einem Betrag von 1000 Euro auch hier einsteigen können. Deutsche Kommunen, deutschen Gemeinden sind bereits solche Wege gegangen, aber wir brauchen gar nicht so weit schauen, wir brauchen nur dann das Land Steiermark schauen, die im vergangenen Jahr mit zwei großen Tranchen zur Finanzierung des Betriebes der Krankenanstalten hier dreistellige Millionenbeträge binnen 48 Stunden wirklich hier am Parkett aber auch von privaten Anlegern positionieren konnten. Es ist ein apropates Mittel aber auch diese Kluft, diese Entfremdung zu den Bürgerinnen und Bürgern zu verringern. Unser Ziel ist es Bürgermitbeteiligungen zu finden, Menschen die bereit sind mitzufinanzieren und diese auf keinen Fall natürlich schlechter zu stellen, als bestbietende Banken, Sparkassen oder Pensionskassen, derer man sich schon bisher bedient hat. Im Vorfeld ist es natürlich abzuklären, wie sich diese Investoren organisieren, ob in Genossenschaften oder Vereinen, weil sie brauchen natürlich eine entsprechende Mitsprache, eine entsprechende Balance und es bietet sich natürlich hier auch die Möglichkeit, auch von Außen von Bürgerinteressenseite her die Möglichkeit auch zu schauen, dass die Projekte wirklich zielgerichtet entsprechend auch umgesetzt werden. In diesem Sinne stellen wir den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Nagl und Stadtrat Univ.-Doz. Dr. Rüsch, als Finanzstadtrat, werden beauftragt, die Möglichkeiten der Einbeziehung von Grazer Bürgerinnen und Bürger in künftige (Projekt-) Finanzierungen der Stadt Graz im Sinne einer direkten „Bürgermitbeteiligung“ zu untersuchen und das Ergebnis der Analyse dem Grazer Gemeinderat möglichst noch vor weiteren Entscheidungen betreffend der „Reininghausgründe“, weil das war so der gedankliche Zugang natürlich von uns, vorzulegen. Zur Durchführung der Analyse sind die Einbindung und das Zusammenwirken mit dem Kontrollausschuss des Grazer Gemeinderates zu suchen. Ich bitte um Annahme. Danke. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch zur Dringlichkeit: Hoher Gemeinderat! Zunächst einmal vorweg die Feststellung, dass das, ich darf das auch im Namen vom angesprochenen Bürgermeister Siegfried Nagl sagen, durchaus eine sehr gescheite und vernünftige Idee ist, ich habe auch den Finanzdirektor gebeten dazu eine kurze Stellungnahme auszuarbeiten, vor allem deshalb, weil die Idee dazu nicht neu ist und die Idee dazu auch in der Vergangenheit durchaus mitverfolgt wurde und ich darf Ihnen das ganz kurz berichten. Zur Überlegung eine Erweiterung der Finanzierungsquellen der Stadt über den Kreis der derzeit primär involvierten Banken zu prüfen ist grundsätzlich richtig. Nicht nur jetzt, sondern laufend in regelmäßigen Abständen muss sich eine Institution wie die Stadt Graz die Frage stellen ob ihr Schulenportfolio sowohl betreffend Zinsen und Laufzeiten, als auch bezüglich der Gläubigerstruktur, optimal organisiert ist. Klarerweise bestehen hinsichtlich der genannten Kriterien meist Zielkonflikte und es gilt die Vor- und Nachteile der einzelnen Finanzierungsalternativen abzuwägen und danach aus einer Gesamtperspektive zu bestmöglichen Vorschlägen zu kommen. Ich möchte allerdings an dieser Stelle schon feststellen, es bezieht sich auf den Antrag. Eine zwingende Notwendigkeit der Stadt neue Wege der Finanzierung möglicherweise unter Vernachlässigung von Zinsmehrkosten zu beschreiten besteht aus unserer Sicht derzeit allerdings nicht. Eine öffentliche Anleinmission der Stadt Graz, die sich primär an die eigenen Bürger als potentielle Gläubiger richtet, ist sicherlich eine der theoretischen Möglichkeiten für eine solche Verbreiterung der Finanzierungsbasis. die Stadt Graz hatte etwa auch in den 60er-Jahren, den meisten gar nicht mehr in Erinnerung oder bewusst des vorigen Jahrhunderts bereits öffentliche Anleihen von etwa 30 Millionen Euro platziert, damals zu einem Zinssatz zwischen 6 und 6 ½ %. Aus den laufend geführten Gesprächen mit Vertretern des Kapitalmarktes ergibt sich die Einschätzung, dass heute für eine öffentliche Anleinplatzierung ein Mindestvolumen von etwa 100 Millionen Euro als notwendig erachtet wird, wobei dieses Volumen in der Regel noch zu keinem wirklich liquiden Sekundärmarkt führen würde und daher eher tatsächlich nur für Buy and Hold Investitionen interessant erschiene. Entscheidend für die Abstinenz der Stadt Graz vom öffentlichen Anleinmarkt in den letzten Jahren war aber die Tatsache, und das bitte ich auch zu beachten, das Bankfinanzierungen erheblich billiger waren. Die abgeschätzten Unterschiede inklusive aller Nebenkosten betrugen je nach Laufzeit und Zinssatzfixierungen zwischen 100 und 200 Basispunkten, sprich zwischen einem Prozent und 2 %-Punkten, was bei einem Volumen von 100 Millionen einem jährlichen Kostenvorteil von immerhin ein bis zwei Millionen Euro entspricht. Die weltweite Finanzkrise 2008 und nunmehr die Griechenlandkrise haben die Situation sowohl der Kreditmärkte als auch der Anleinmärkte in große Unruhe versetzt, was bedeutet, dass sich die kompetitive Situation zwischen Kredit und Anleinmärkten durchaus ändern kann und dieser Kostenvorteil von Krediten nicht mehr in dem Ausmaß wie früher zutrifft (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Die Finanzdirektion beobachtet daher die Entwicklung aufmerksam und wir haben dieses Thema auch bei der letzten Konferenz des Grazer Stadtschuldenrates im März 2010 am Semmering eingebracht. Der Ratschlag des Gremiums war derzeit weiterhin auf die nunmehr wieder liquiden Bankkredite zu vertrauen und keine wesentlichen Mehrkosten für die Emission eigener Anlagen einzugehen. Sollte sich die Situation ändern, würde dem Gemeinderat jedenfalls ein entsprechender Vorschlag durch die Finanzdirektion vorzulegen sein. Für den Juni-Gemeinderat ist seitens der Finanzdirektion geplant, die diesbezügliche Situation wieder aktualisiert darzustellen. ich möchte nur noch ergänzen, dass wir eben gerne diesen Bericht machen, ich sage auch dazu, wir werden sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt zustimmen, obwohl die Dringlichkeit an und für sich derzeit nicht gegeben ist, aber das Thema ist wichtig und aus diesem Grund werden wir gerne diesen Bericht liefern. Danke (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 18.35 Uhr den Vorsitz. GR. Dr. Wohlfahrt zum Antrag: Es ist schon sehr viel gesagt, wir haben auch der Dringlichkeit zugestimmt, obwohl wir es auch nicht als dringlich sehen, weil wir es die ganze Zeit machen. Ich bin mit dem Finanzdirektor schon zweimal zusammengesessen, wir haben uns das überlegt, es ist ein sehr schönes Projekt, ein sehr sinnvolles Projekt, weil es auch die Nähe der Bürger der Stadt Graz hin zur Stadt Graz dokumentieren könnte. Allerdings sprechen momentan die Kosten eben etwas dagegen, die Stadt Graz ist eben ein solider und guter Schuldner, dass wir von den Banken das Geld derartigermaßen billig kriegen, viel, viel billiger als es die KAGES über eine Anleihe aufstellen kann in letzter Zeit. Also prinzipiell sind wir sehr dafür, halte es für ein gutes Projekt, sind aber nicht der Ansicht, so wie auch Stadtrat Rüsch, dass es zu Mehrkosten führen darf. Also wenn die Mehrkosten dafür sind nicht sinnvoll, aber prinzipiell sollte man darüber nachdenken, wie es eben auch zugesagt worden ist, es kann durchaus ja bald die Zeit kommen, wo es Sinn macht, dann und nur dann sind wir sehr stark dafür. Derzeit, die KAGES zahlt über 4 % Zinsen auf ihre Anleihen, die Stadt Graz zahlt rund 3 ½ %. Bei 100 Millionen können Sie sich vorstellen, was das ausmacht, das macht absolut keinen Sinn nur für diese schöne Instrument Millionen zu opfern, das kann nicht der Sinn sein, weil es würde auch einiges kosten, die Marktpflege, die Einführung usw. Wenn sich die Zeiten ändern, wenn die Stadt Graz von den Banken nicht mehr so günstige Kredite bekommt, dann ist genau der richtige Zeitpunkt auf dieses gute Mittel zugreifen. Derzeit zwar schön aber ökonomisch nicht sinnvoll. Danke (Applaus Grüne) GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch, sehr geehrter Dr. Wohlfahrt! Dem Antrag ist natürlich zu entnehmen, ich habe es von der anderen Seite her dargestellt, dass potentielle private Anleger nicht schlechter gestellt werden dürfen oder sollen als das beste vorliegende Angebot von Banken oder Kreditinstituten, das schließt also schon somit aus, dass an sich eine Schlechterstellung der Stadt Graz bei diesem Weg eintreten würde. Worauf ich eingehen möchte ist einfach dieses Maß was möglich ist, damit an Identität sozusagen zu gewinnen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und unseren Gemeinwesen und einer Einführung so einer Anleihe, natürlich muss es platziert werden muss eine gewisse Grundinformation, Werbung unter Anführungszeichen als sinnvoll erachtet werden. Aber so etwas rechnet sich, weil der Ertrag ist sozusagen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger oder aller jener, ich würde es einmal sagen, aller jener, die an einer Fortentwicklung der Stadt Graz, es können natürlich auch Leute sein, die Graz einfach lieben und vielleicht nicht unbedingt da wohnen, aber die sagen in Graz soll was weitergehen, in Graz soll ein gutes Vorhaben, was als gut erachtet und verkauft werden kann, wirklich realisiert werden, der Zeitplan eingehalten werden, die Finanzen eingehalten werden, die erwirtschafteten Erträge eingehalten werden, das man Unternehmen platziert, dass man neue Arbeitsplätze schafft, dafür das wirklich einen Sinn macht hier auch am Kapitalmarkt Verrauen wirklich zu schaffen in die eigene Substanz von Graz. Also Graz mit seinen Bürgerinnen und Bürgern und darauf zielt letztendlich dieser Antrag und ich danke einmal bis dato für die breite Unterstützung, die sich abzeichnet. Danke (Applaus BZÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 8) Impfungen für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Graz, die zugunsten der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Graz wirken GR. Mag. Mariacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Mariacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Antrag geht es um wirklich einen Aspekt, der natürlich im Vordergrund ist, die Erhaltung der Gesundheit von Menschen, die sich hergeben in ihrer Freizeit als Privatperson sich in den Dienst, in den Nutzen der Stadt Graz zu stellen als Freiwillige. Und zwar konkret in diesem Antrag ausgeprägt als Freiwillige der Freiwilligen Feuerwehr Graz, die wir eingerichtet haben, die großen Zuspruch erfährt, die Ausbildungen durchgeführt hat, die schon wirklich kampfbereit sozusagen unter Anführungszeichen Einsätze gemacht hat letztes Jahr zum Beispiel im Hochwassereinsatz. Und hier können wir wirklich auf Zahlen verweisen des Gesundheitsministeriums, das in ganz wesentlichen Elementen es hier wirklich zur Bedrohungsbildern kommt der Gesundheit der Mitarbeiter der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, die sich ausdrückt, dass sie einfach gefährdet sind Krankheiten durch den Einsatz zu erleiden, die viele Bereiche betreffen. Hepatitis A/B, man muss sich vorstellen Hepatitis A/B kann bei jedem Hochwassereinsatz entstehen, der möglicherweise, wir hoffen es nicht, aber es kann jederzeit sein im Sommer neuerlich bevorsteht in einigen Bereichen der Stadt Graz, darf ich um ein bisschen Ruhe bitten, Herr Bürgermeister (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), das bei Einsätzen etwa im Hochwasserbereich Infektionen entstehen durch Fäkalien, durch Abwässer, die zu ganz schwerwiegenden Erkrankungen führen von Menschen, die dadurch Leberzirrrhose erleiden könnten, die auch in Leberkrebs enden. Und im Bereich der Tollwut ist auch allgemein bekannt Überträger sind nicht nur Füchse und andere Tiere, auch hier kann es zu erheblichen Beeinträchtigung kommen, nicht nur ihre Gesundheit sondern einer ausgebrochene Tollwut führt im Regelfall zum Tod des Erkrankten. Zeckenbisse wissen wir, es gibt zwar die FSME-Impfung, aber wir wissen auch, dass die Gehirnhautentzündung durch Zeckenbisse entstehen kann, die auch keine spezifische Heilbehandlung gibt. Tetanus, Wundstarrkrampf ist eine weitere Verletzung, die alleine durch Straßenstaub, durch Gartenerde, durch kleine Verletzungen, die in die Boren einer Wunde eindringen entstehen kann und eine Infektionskrankheit ist die Nervenzellen befällt usw. Ich möchte auf einen ganz wesentlichen Aspekt hinweisen, den die Stadt Graz betrifft. Wir sind nicht außen vor, was die Rechtsfolgen angeht, wenn bei Einsätzen im Dienste der Stadt Graz wirklich e4twas passiert, eine schwerwiegende Erkrankung, ein Pflegefall oder gar, was wir natürlich nicht haben wollen, auch ein Todesfall. Und in diesem Sinne müssen wir auch im Sinne eines Risikomanagements, im Sinne eines Riskmanagements entsprechende Vorsorge treffen und alles Erdenkliche tun, dass unsere Einsatzkräfte, hier konkret bei der Freiwilligen Feuerwehr, diesen Gefahren nicht ausgesetzt sind. Wir dürfen uns einfach nicht alleine drauf verlassen, dass jeder Freiwillige, der bei der Feuerwehr arbeitet, von sich aus als Privatperson zum praktischen Arzt geht, diese Impfungen sozusagen machen lässt. Wir müssen hier wirklich Vorsorge treffen der Stadt Graz, dass das gemacht wird, das hier wirklich Hilfestellung geleistet wird, es stehen Feuerwehrärzte zur Verfügung, die das möglicherweise sogar bis zu Entgeltlosigkeit wirklich bereitstellen und 2wir müssen auch schauen, dass wir hier auch das Land in die Pflege nehmen entsprechend als Finanzier zur Verfügung zu stellen und die Gebietskrankenkasse und die AUVA, also die Unfallversicherungsanstalt auch darauf drängen, dass die ihrerseits ihre Beiträge leisten. Weil nichts ist teurer als ein Pflegefall oder ein Tod eines Mitarbeiters, der im Dienste der Stadt Graz sozusagen seine Krankheit erfährt, das ist nicht eine moralische Pflicht, das ist eine rechtliche Pflicht hier seitens der Stadt Graz ordnungsgemäß Vorsorge zu leisten, Vorsorge zu treffen und hier alles erdenkliche zu tun, um hier die gesamte Mannschaft der Einsatzkräfte u sichern, man denke daran, Klubobmann Piffl-Percevic als Militarist, sage ich einmal, würde er natürlich auch darauf Wert legen, dass die Einsatzstärke der Mannschaft wirklich bis zum letzten Mal nach Möglichkeit erhalten wird und hier nicht durch solche Fälle Ausfälle entstehen. Wir stellen daher seitens des BZÖ den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Nagl sowie die für die Freiwillige Feuerwehr Graz Ressort zuständige Stadträtin Mag.a Grabner werden beauftragt, alle Möglichkeiten zur Einholung von Förderungen und zur Weiterverrechnung anfallender Kosten für die Durchführung von umfassenden Schutzimpfungen der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Graz insbesondere gegen die Krankheiten Hepatitis A und B, Tetanus, Zeckenbiss und Tollwut zu erkunden, mit dem Ziel, unseren Freiwilligen bei Inanspruchnahme und Schutzerhaltung gemeint sind die Auffrischungsimpfungen der angezeigten und gebotenen Schutzimpfung(en), nur jenen allenfalls dafür geringstmöglichen Selbstbehalt - und wünschenswerterweise möge es gelingen diesen gegen Null tendieren zu lassen - zu verrechnen. Ich bitte die Dringlichkeit zu erkennen und um Annahme. Danke (Applaus BZÖ). GR. Mag. Korschelt zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kollege Mariacher! Eine sachliche Berichtigung. Dr. Piffl-Percevic ist kein Militarist, weil Militarist ist eher nicht gerade was positives, sondern Dr. Piffl-Percevic ist ein Milizsoldat beziehungsweise Milizoffizier, also das einmal zur sachlichen Berichtigung. Zu deinem Antrag oder zu eurem Antrag, wir stimmen sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt zu, weil wir das natürlich als sehr positiv empfinden, wenn sich Bürger bereit erklären etwas freiwillig zu machen und da ist, glaube ich, eine relative Kleinigkeit der Stadt, dass die Stadt in Vorleistung tritt und die KameradInnen, die herunterschauen auf uns von der Freiwilligen Feuerwehr, dass sie ihnen mit einer Impfung entgegenkommen. Wie gesagt, noch einmal, zum Antrag, ich habe das eh schon vorher gesagt, der Antrag ist natürlich auch sehr weich formuliert, weil normalerweise gehört in den Antrag hinein, die Stadt Graz ist bereit für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr die Impfungen zu übernehmen und nicht so, wie ihr das mit 27 Eckenversucht habt zu beschreiben, aber wir wissen, warum ihr das gemacht habt, weil sonst würde natürlich sofort das Argument der Magistratsdirektion kommen, dass da eine Kostenpflicht ausgelöst wird und dann würde der Antrag wieder einmal, wie sonst auch öfter passiert ist, nicht zugelassen werden, aber wie gesagt, wir glauben, dass es so ein guter Weg ist um eben diese positiven Effekte den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zukommen zu lassen, deshalb unsere Zustimmung sowohl zum Inhalt als auch zur Dringlichkeit (Applaus FPÖ). GRin. Krampl: Meine Damen und Herren! Selbstverständlich stimmt auch die SPÖ der Dringlichkeit und dem Antrag zu, weil es einfach selbstverständlich ist, dass sich Menschen, die sich freiwillig für andere in den Dienst stellen, nicht auch noch vielleicht mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben bezahlen oder einen gesundheitlichen Schaden davontragen. Also wir unterstützen auf jeden Fall den dringlichen Antrag aber wir wollen das nicht nur allein auf die Freiwillige Feuerwehrbeschränkt wissen, es gibt auch andere Gruppen Freiwilliger, die im Dienst der Bevölkerung tätig sind, ich denke zum Beispiel an die Berg- und Naturwacht aber auch Bedienstete im Kindergarten, das Reinigungspersonal, das auch den gleichen Gefahren oder sehr oft den gleichen Gefahren ausgesetzt ist. In diesem Sinne ersuche ich um Annahme meines Zusatzantrages, den ich im Namen der SPÖ einbringe und zwar lautet der Zusatzantrag: Zwei Punkte, erstens: Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird weiters beauftragt, eine analoge Möglichkeit für die Angehörigen aller Einrichtungen, die freiwillig und ehrenamtlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Graz tätig sind auszuloten und zweitens: Darüber hinaus werden Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Personal- und Beteiligungsreferent Univ.-Doz. Dr. Gerhard Rüsch beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung Erhebungen durchzuführen für welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Magistrates, städtischer Tochtergesellschaften auf Grund dienstlicher Obliegenheiten ebenfalls im Sinne der Gesundheitsvorsorge Impfungen notwendig wären und für alle Bediensteten eine adäquate Lösung anzustreben. In diesem Sinne, das wäre mein Zusatzantrag. Danke. GRin. Mag.a Ennemoser: Werter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es ein sehr wichtiges Thema, jedoch unsere Feuerwehrleute sind schon oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind bereits in guter Obhut und zwar werden die ersten im Probejahr untersucht, der Feuerwehrarzt schaut sich den Impfpass an und es gibt dann Impfaktionen, es hat zwar ab 2005 bereits Hepatitis-Impfaktionen gegeben, es hat auf Grund einer Initiative und auf Grund eines gratis Impfstoffes einer Pharmafirma auch komplette Zeckenimpfungen gratis gegeben. Trotzdem stimmen wir natürlich, sollte es andere Impfungen geben, anders durchgeimpft zu werden, stimmen wir der Dringlichkeit und dem Antrag zu (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. GR. Mag. Mariacher: Ganz kurz, nicht in die Länge zu ziehen, ich danke für die breite Unterstützung in diesem gesundheitlich relevanten Bereich, wo wir wirklich großes, großes Leid vermeiden können, indem wir wirklich kleine Mittel, wenn überhaupt einsetzen oder die Menschen einfach darauf aufmerksam machen, was zu tun ist, um geschützt zu werden. Ich danke. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag von GRin. Krampl wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Jetzt darf ich auf vielfachen Wunsch hin eine Pause nicht nur empfehlen, sondern ankündigen. Wir werden uns bitte um zehn nach sieben pünktlich hier wieder einfinden. Wir haben 39 Anfragen und Anträge vor uns und es wurde wieder ausgemacht, dass sich alle bitte mit dem Antragstext dann oder mit der Anfrage selbst dann zu Wort melden. Pause und Unterbrechung. Unterbrechung des Gemeinderates von 18.45 bis 19.25 Uhr. Bgm. Mag. Nagl: Ich darf alle Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung einladen, wieder an meiner Seite Platz zu nehmen. Ich möchte anmerken, dass vor der Pause auch drüber gesprochen worden ist, dass wir nur die Frage selbst oder den Antragstext verlesen. Es besteht auch die Möglichkeit auf das Verlesen der Anfrage zu verzichten. ich würde das dann sagen, zum Beispiel Kollege Grosz und das BZÖ werden heute keine Anfragen hier verlesen, sondern sie gelten als eingebracht (Applaus ÖVP). Bei den Anträgen ist das nicht zur Nachahmung empfohlen, also wenn jemand sagt, gilt als eingebracht, dann brauchen wir ihn auch nicht verlesen. Bei den Anträgen allerdings steht in unserer Geschäftsordnung eindeutig drinnen, dass sie auch zu verlesen sind und schriftlich einzubringen sind, deswegen bei den Anträgen dann bitte auch tun. Wir haben in Summe 39 Anfragen und Anträge und ich darf als ersten Herrn Gemeinderat Kraxner ersuchen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) MigrantInnen Rundgänge GR. Kraxner stellt folgende Anfrage: Bgm. Mag. Nagl: Es ging beim Herrn Gemeinderat Kraxner betrifft MigrantInnen Rundgänge, das MigrantInnen auch hier im Rathaus empfangen werden und der gilt als eingebracht. Motivenbericht nur schriftlich: Wie du weißt, arbeite ich nebenberuflich auch als Erwachsenenbildner in den Gegenständen Englisch und Deutsch. Häufig unterrichte ich auch den Gegenstand „Deutsch als Fremdsprache“ im Rahmen von AMS Maßnahmen. Neben ein bis zwei themenbezogenen Ausflügen, besuchen wir auch immer am Ende einer jeden Maßnahme die Innenstadt mit ihren vielen Sehenswürdigkeiten. Hier orientiere ich mich stark an den Routen der „Graz-Guides“, da sich diese Touren sehr großer Beliebtheit erfreuen. Als Ergänzung zu den „normalen“ TouristInnentouren machen wir auch an den für MigrantInnen wichtigen Stationen wie Amtshaus, Fremdenpolizei, Sportstätten, Landeskrankenhaus, etc. halt. Im Anschluss an den ca. 2-stündigen Stadtrundgang lade ich die TeilnehmerInnen immer zu Kaffee und Kuchen in einem gemütlichen Innenstadtcafé ein. In Gesprächen mit der Obfrau der Graz-Guides Frau Melitta Ranner und ihrer Kollegin Frau Sigrid Alber ist dann die Idee entstanden, diese Touren professionell zu organisieren - dies wurde äußerst positiv aufgenommen. Da diese Rundgänge sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit erfreuten, darf ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des ÖVP - Gemeinderatsclubs die A n f r a g e richten, wärst du bereit, die Kosten für Rundgänge zu übernehmen und die MigrantInnen im Anschluss zu einem Empfang in das Grazer Rathaus einzuladen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Aufstellung eines Andritz AG-Industrie-Denkmals GR. Martiner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Andritz AG in Graz-Andritz ist einer der großen Arbeitgeber in Graz bzw. in der Steiermark. In Graz sind ca. 1100 Menschen als Stammbelegschaft und ca. 200 Zeitarbeiter beschäftigt. Mit der Andritz AG verbindet Graz eine lange traditionelle Industriegeschichte. Mit der Gründung im Jahr 1852 (also vor 158 Jahren) durch Josef Körösi als Gießerei und Maschinenfabrik hat sie sich bis heute zum internationalen Technologiezentrum und Anlagenbauer mit weltweit ca. 13.000 Beschäftigten in den Geschäftsbereichen Hydro Power / Pulp & Paper / Feed & Biofuel / Environment & Process / Metals entwickelt! Gerade im Bereich Metals stellt die Andritz AG komplette Linien für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Stahl / Edelstahl und Nicht-Eisenmetallen, eben Kaltwalzwerke her. Der Betrieb in der Andritz AG saniert zur Zeit einen Kaltwalzwerkständer (Walzgerüst) aus den Jahren 1872 bis 1875, also einen Walzwerkständer, durch den Messerstahl in Oberösterreich gewalzt wurde (Abmaße 1,20 m x1,20 m und 2,50 m Höhe). Um dieses Objekt den Menschen zugänglich zu machen, möchte man es auf einen öffentlichen Platz - in Überlegung natürlich ein öffentlicher Platz in Andritz (z.B. der Andritzer Hauptplatz) -präsentieren. Man könnte damit den Grazerinnen und Grazern präsentieren, welch lange Geschichte die Andritz AG in Graz hat und welche Produkte in Andritz gefertigt wurden. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob sie bereit sind, die Idee bzw. das Anliegen der Andritz AG zu überprüfen, ein Industriedenkmal aus den Jahren 1872 bis1875 der Stadt Graz zur Verfügung zu stellen und der Öffentlichkeit in Andritz bzw. Graz zugänglich zu machen, indem die Stadt Graz eine Aufstellung dieses Denkmal ermöglicht? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Verkehrssicherheit Unterer Breitenweg GR. Martiner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am Unteren Breitenweg im Bezirk St. Peter besteht eine nicht zu akzeptierende Verkehrssituation! Der Untere Breitenweg verbindet mitten durch ein schönes Wohn- und Naherholungsgebiet die Peterstalstraße mit der Waltendorfer Hauptstraße. Die Straße sollte ausschließlich als Zufahrtstraße genutzt werden, war niemals als Durchzugsstraße geplant, und wird dennoch oft als Schleichweg genutzt (insbesondere zu Verkehrsspitzen Waltendorfer Hauptstraße stadteinwärts). Der ursprüngliche Verwendungszweck besteht ausschließlich in einer von zwei Seiten - Peterstalstraße und Waltendorfer Hauptstraße - möglichen Zufahrt zu privaten Wohnhäusern. Im gesamten Unteren Breitenweg herrscht eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Diese Maßnahme zur Verkehrsberuhigung und Sicherheit ist absolut richtig und wichtig in diesem engen, winkeligen Straßenverlauf und eine lebensnotwendige und Leben schützende Maßnahme, da viele Spaziergänger, Läufer und auch Kinder diese Wege als Erholungsgebiet nutzen bzw. dort wohnen. Die Anrainer beklagen sich nicht über den Verkehr am Unteren Breitenweg oder wollen diesen von dort verbannen, sondern erwarten eine Überwachung bzw. Maßnahme, dass der „Dreißiger“ eingehalten wird! Wenn dies nicht durch geeignete Maßnahmen wie regelmäßige Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen möglich ist, so würden z.B. bauliche Maßnahmen, die automatisch die möglichen Geschwindigkeiten reduzieren, eine Lösung dieser Problematik darstellen. Frau Bürgermeister-Stellvertreterin, Sie müssten dieses Problem schon kennen, denn mehrmals wurden Sie schon von den Betroffenen kontaktiert, mit der Bitte, Maßnahmen zu setzen und Abhilfe zu schaffen, für die Sicherheit der Menschen! Oder muss zuerst etwas passieren, damit etwas gemacht wird?! Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob Sie im Rahmen Ihrer Koordinierungskompetenz bereit sind, auf die zuständige Verkehrsreferentin einzuwirken, damit • endlich konkrete Schritte gesetzt werden, um die durch Raser heraufbeschworenen Gefahrensituationen im Unteren Breitenweg zu entschärfen sowie • die AnrainerInnen endlich Auskunft erhalten, ob und welche Überlegungen es für einer südseitige Zusammenführung der beiden Teilstücke des Breitenwegs, die momentan nur durch ein kurzes Fahrverbot (Fußgänger und Radweg) voneinander getrennt sind, gibt? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Unterstützung Christopher Street Day GRin. Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 26. Juni findet in Graz wieder der Christopher Street Day statt, der jährliche Gedenkjahrestag für die Rechte von homo- und bisexuellen, Transgender und queeren Menschen und gegen deren Diskriminierung und Ausgrenzung. Mit diesem Aktionstag wird heuer zum 40. Mal des ersten, international bekannt gewordenen öffentlichen Protests von homosexuellen Menschen und anderen sexuellen Minderheiten gegen Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street gedacht. Um die wichtigen Anliegen dieses Aktionstages durch die Stadt Graz entsprechend zu würdigen, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, im Rahmen einer Diskussion in der Stadtregierung zu klären, in welcher Form und aus welchem Ressort Unterstützung der Stadt Graz in symbolischer und materieller Form für den Christopher Street Day erfolgen wird, wie beispielsweise - durch offizielle Grußworte von VertreterInnen der Stadt Graz im Rahmen des Aktionstags am Grazer Hauptplatz - durch materielle Unterstützung bei der benötigten Infrastruktur (Bühnenaufbau, Strom-, Wasserversorgung, Abfallcontainer) - durch Anbringung von Regenbogenfahnen auf den Rathaus-Fahnenmasten - Würdigung und Unterstützung der Grazer NGOs und Beratungseinrichtungen sowie der queeren Wirtschaft in Graz durch Grußbotschaften der ressortzuständigen Stadtsenatsmitglieder - durch Unterstützung des kulturellen Rahmenprogramms des Aktionstages - durch Information der Öffentlichkeit über die offiziellen Medien der Stadt Graz (Webseite, BIG) oder - durch sonstige Aktivitäten aus dem Wirkungsbereich der Stadtsenatsmitglieder? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Behindertenbeirat GRin. Schloffer stellt folgende Anfrage: GRin. Schloffer: Der Antragstext ist eh sehr kurz gehalten. ich möchte ihn trotzdem mündlich vorbringen. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich wurde in letzter Zeit einige Male von Mitgliedern des Behindertenbeirates gefragt, warum in diesem Jahr noch keine Beiratssitzung stattgefunden hat beziehungsweise wann wieder eine Sitzung einberufen wird, weil wieder einige Punkte zu klären und zu diskutieren seien. Um möglichen Fehlinterpretationen den Wind aus den Segeln zu nehmen, richte ich deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der KPÖ folgende Anfrage: Sind Sie bereit, dem Gemeinderat Auskunft darüber zu geben, dass der Behindertenbeirat in seiner bewährten Form mit einer Behindertenbeauftragtenstelle weiterbesteht oder ob diese Stelle aus Kostengründen eingespart werden soll (Applaus KPÖ)? Motivenbericht nur schriftlich: Ich wurde in letzter Zeit einige Male von Mitgliedern des Behindertenbeirates gefragt, warum in diesem Jahr noch keine Beiratssitzung stattgefunden hat beziehungsweise wann wieder eine Sitzung einberufen wird, weil wieder einige Punkte zu klären und zu diskutieren seien. Um möglichen Fehlinterpretationen den Wind aus den Segeln zu nehmen, richte ich deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, dem Gemeinderat Auskunft darüber zu geben, dass der Behindertenbeirat in seiner bewährten Form mit einer Behindertenbeauftragtenstelle weiterbesteht oder ob diese Stelle aus Kostengründen eingespart werden soll? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Schloßbergplatz GRin. Schloffer stellt folgende Anfrage: GRin. Schloffer: Trinkwasserbrunnen sponsern die Graz AG, das beantrage ich, weil die haben einen so großen Spondertopf, die können ruhig dort am Schloßbergplatz einen Trinkwasserbrunnen sponsern. Zwischenruf Bgm.-Stvin. Rücker: Gibt schon eine Lösung. GRin. Schloffer: Gibt schon eine Lösung? Sehr gut, bis jetzt hat noch keiner ein Geld gehabt dafür. Motivenbericht nur schriftlich: Die Bezirksvorsteherin des 1. Bezirks, Frau Ludmilla Haase, macht auf eine bedenkliche Situation am Schloßbergplatz aufmerksam. Obwohl die Beschriftung „Kein Trinkwasser“ beim Taubenbrunnen deutlich sichtbar ist, trinken Kinder, aber auch Erwachsene, die vom Schlossberg kommen, aus diesem Brunnen, um sich zu erfrischen. Es ist daher dringend notwendig, noch vor dem Sommer dort einen Trinkwasserbrunnen, etwa in der Nähe des GVB-Wartehäuschens, zu errichten. Nach Angaben der Frau Bezirksvorsteherin erhielt sie von den zuständigen Stellen die Auskunft, dass sie dem Projekt sehr wohlwollend gegenüberstehen, aber weder im Budget der Stadt Graz noch der Graz AG Mittel dafür vorgesehen sind. Bevor der Bezirksrat der Inneren Stadt einen solchen Brunnen auf eigene Kosten (aus den Mitteln des Bezirksbudgets) errichten lässt, müssen meiner Meinung nach alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Hier geht es nicht um Millionenbeträge, sondern um eine bescheidene Summe. Sie kann bei gutem Willen im Budget der Stadt aufgetrieben werden. Darüber hinaus gibt es folgende Möglichkeit: Die Graz AG scheint als Sponsor für sehr viele Veranstaltungen auf. Im konkreten Fall könnte die Graz AG diesen Brunnen aus ihrem Sponsorenbudget - zumindest teilweise - finanzieren. Ich richte deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, dass am Schloßbergplatz rasch ein Trinkwasserbrunnen errichtet und aus den Mitteln der Stadt Graz beziehungsweise der Graz AG (Sponsorbudget) finanziert wird? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Erhaltung des Ragnitzbades GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Bgm. Mag. Nagl: Der Herr Gemeinderat Fabisch betreffend Erhaltung des Ragnitzbades, ein Anliegen, das wir alle haben und ich auch schon versucht habe, klar zu beantworten. Wir haben nur keine wirklichen Zusagen noch, dass das auch im Fortbestand dann gesichert bleibt. Wenn wir investieren, dann müssen wir das auch umgekehrt von den Eigentümern zumindest erfahren, wie lange sie dann auch den Bestand uns zusagen und ich hoffe, dass wir da weiter gut im Gespräch bleiben. Mehr kann ich momentan nicht sagen. Wir kämpfen alle darum, wir wollen es nicht verlieren. Motivenbericht nur schriftlich: Das Ragnitzbad ist eine Einrichtung in unserer Stadt, die sich die Menschen gerade im Osten von Graz nicht mehr wegdenken können. Hier leisten die Betreiberfamilie und ihre Freunde Wesentliches für die Lebensqualität einer ganzen städtischen Region. Und die Stadt trägt dies auch mit. Doch nun stehen größere Investitionen an, die vom Betreiber nicht mehr zu bewerkstelligen sind. Kräftigere Unterstützung durch die Stadt Graz wird wohl zwingend notwendig. Eine Schließung dieser beliebten Sport- und Erholungsstätte wäre nach dem Ende des Pammerbades eine weitere Katastrophe für die Bevölkerung am linken Murufer. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bereit, sich für eine stärkere Unterstützung und damit für eine Absicherung des Ragnitzbades einzusetzen?  8) Kosten für e-mobility-conference GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 28. April luden Sie zur e-mobility-conference mit Beteiligung internationaler ExpertInnen auf die Grazer Messe. Referenten waren zum überwiegenden Teil Vertreter der Automobilindustrie und der E-Wirtschaft. Neben dieser ExpertInnen-Konferenz konnten im Rahmen der Publikumsmesse auch verschiedenste E-Fahrzeuge getestet werden. Zur Bewerbung der e-mobility-conference wurden Anzeigen in diversen Medien geschaltet. Auf der eigens eingerichteten Homepage sind als Sponsoren unter anderem die Graz AG und die Stadt Graz angeführt. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Welche Kosten sind der Stadt Graz bzw. den betroffenen Beteiligungen aus der Veranstaltung e-mobility-conference erwachsen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Schutz vor ÖBB-Hochspannungsleitung GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Bgm. Mag. Nagl: Da geht es um die heute schon besprochene 110-kV-Leitung. Wie gesagt, eingesetzt haben wir uns mehrfach, ich glaube, ich habe heute alles gesagt. Die ÖBB hat uns klar signalisiert, sie will nicht zuwarten und auch die Frau Bundesministerin hat uns das klar gesagt. Ich kann es noch einmal probieren, aber ich nehme nicht an, dass wir da erfolgreich sein werden, ich sage es offen. GR. Mag. Fabisch unverständlich (Begibt sich nicht zum Rednerpult). Bgm. Mag. Nagl: Ja, aber ich glaube, da ist es ganz wichtig, dass wir noch einmal betonen, dass die Umweltanwältin des Landes Steiermark, und wer sie kennt, weiß, dass sie sich das nicht leicht macht, selbst sagt, sie wird nichts mehr in die Wege leiten. Das heißt, das Thema ist nicht ausgestanden, wenn du Lust hast, auch zur Veranstaltung zu kommen, bitte gerne, und dann sprechen wir das auch mit der Bevölkerung noch einmal durch und wir erfahren dort sicher auch vieles von ihr und von anderen Experten. Motivenbericht nur schriftlich: Seit Jahren kämpfen besorgte AnrainerInnen und Anrainer in Eggenberg, Wetzelsdorf und Straßgang gegen die von den ÖBB geplante oberflächliche Verlegung der 110-kV-Leitung  entlang der GKB-Linie vom Grazer Hauptbahnhof bis nach Werndorf. Durch das an der Oberfläche geführte Kabel fürchten sie aus gutem Grund eine Verschlechterung ihrer Lebensqualität, Gefahren für ihre Gesundheit und v. a. der ihrer Kinder und natürlich auch eine Wertminderung ihrer Grundstücke. Würde die 110-kV-Leitung tiefer ins Erdreich eingegraben, wäre diese hohe Belastung jedoch leicht vermeidbar: Schon die bloße Verlegung in 1,5 m Tiefe würde die Strahlenbelastung um das 50-fache reduzieren. Zu diesem Schritt sind die ÖBB allerdings nicht bereit, obwohl sie dazu technisch und finanziell leicht in der Lage wären. Bereits 2007 wurde von den Betroffenen eine Beschwerde beim VwGh eingebracht, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses umstrittene Projekt zu erreichen. Bis heute ist über diese Beschwerde nicht entschieden. Trotzdem droht noch vor Sommer 2010 der Baubeginn. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bereit, sich bei den ÖBB für einen Aufschub der Bauarbeiten bis zur Entscheidung des VwGh einzusetzen?  10) Ankündigung der Abfahrzeiten der Linie 1 bei der Haltestelle Alte Poststraße auf der Anzeigentafel GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Zurzeit wird die Linie 1 ab der Remise in der Alten Poststraße durch Schienenersatzverkehr bis zur Endstation geführt. Allen BewohnerInnen, die entlang der Alten Poststraße wohnen, nutzen die eingesetzten Busse aufgrund der Streckenführung nichts und sie gehen deshalb zur Haltestelle Alte Poststraße. Dort kann es in den frühen Morgenstunden passieren, dass die Straßenbahnlinie 7 bereits so überfüllt ist, dass man kaum mehr einsteigen kann. Die Linie 1, die von der Remise schräg gegenüber abfährt, wird vermutlich deshalb weniger genutzt, da die Abfahrtszeiten auf der Ankündigungstafel nicht aufscheinen und man erst dorthin gehen muss, um herauszufinden, wann die Straßenbahnlinie 1 abfährt. Wer es eilig hat, wird nicht zwischen der Haltestelle Alte Poststraße und der Remise hin- und herlaufen wollen. Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, seitens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die verantwortlichen Stellen zu kontaktieren, damit die Abfahrtszeiten der Linie 1 von der Remise bei der Haltestelle Alte Poststraße auch auf der Ankündigungstafel aufscheinen und es dadurch zu einer besseren Verteilung der Fahrgäste auf die Linien 7 und 1 kommt? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Leistungsschau des Österreichischen Bundesheeres und anderer friedenserhaltenden Organisationen GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: Bgm. Mag. Nagl: Wir haben die nächste Anfrage von Herrn Gemeinderat Mag. Harald Korschelt. Die Anfrage betrifft wieder die Leistungsschau des Österreichischen Bundesheeres, ich bin für Unterstützung meiner beiden Milizoffiziere dankbar, zumindest du bist Milizoffizier, aber es wäre schön, wenn ihr da bitte auch noch einmal mit anschiebt. Wir haben es jetzt mehrfach getan. Es geht halt wieder einmal ums Geld, und anscheinend dürfte das der größte Hemmschuh dafür sein, dass wir eine Leistungsschau nach Graz herholen. Ich bleibe hier auch dran, aber es würde nichts schaden, wenn wir unter Umständen auch über die Offiziersgesellschaft einmal diesen Weg beschreiten. Motivenbericht nur schriftlich: In der Vergangenheit wurde ein dringlicher und ein normaler Antrag zum Thema Leistungsschau des Österreichischen Bundesheeres und anderer friedenserhaltender Organisationen eingebracht. Ich erlaube mir die höfliche Anfrage an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister: Wie weit sind deine Bemühungen gediehen, am 26.10.2010 die oben angeführte Leistungsschau in den Stadtmauern der Landeshauptstadt Graz abzuhalten? Sollten deine bisherigen Bemühungen zu keinem Erfolg geführt haben, dann sind die Milizsoldaten und Gemeinderäte Dr. Peter Piffl und Mag. Harald Korschelt gerne bereit, sich in deinem Namen, um diese Leistungsschau für Graz zu bemühen. 12) Grazer Universitätsviertel, Vorverlegung der Sperrstunde GR. Mag. Korschelt stellt folgende Anfrage: Bgm. Mag. Nagl: Dann haben wir noch eine vom Herrn Mag. Korschelt, das betrifft die Vorverlegung der Sperrstunde, gilt als eingebracht und wird geschäftsordnungsgemäß erledigt, weil wir noch einmal überprüfen müssen gesetzlich ganz, ganz schwer zu handhaben. Motivenbericht nur schriftlich: In der letzten Gemeinderatssitzung habe ich in gegenständlicher Angelegenheit bereits einen Dringlichen Antrag eingebracht, dem die Dringlichkeit mit Stimmengleichheit nicht zuerkannt wurde. Dieses keineswegs eindeutige Votum und die signifikanten Belastungen, welchen die Anrainer des Universitätsviertels regelmäßig ausgesetzt sind, zwingen mich, im Rahmen dieser Initiative direkt an Dich heranzutreten. 25.000-30.000 Lokalbesucher von nah und fern überfluten jedes Wochenende das Universitätsviertel in Graz. Diese Menschenmassen sorgen für eine dementsprechende Lärmentwicklung und für eine nicht unwesentliche Behinderung des Straßenverkehrs in der Elisabethstraße, die ja auch als Haupteinfahrtsroute von Rettungswägen zum LKH dient. Gem. § 113 Abs.5 GewO hat der Bürgermeister eine frühere Sperrstunde bzw. spätere Aufsperrstunde zu verordnen, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen. Daher richte ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Bist du bereit die Zustände im Universitätsviertel - vor allem in den späten Nacht- und frühen Morgenstunden - näher prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Maßnahme im Sinne des oben zitierten Gesetzes zu setzen. Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Kosten für externe Berater GR. Hötzl stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Einer Grazer Wochenzeitschrift war in jüngerer Vergangenheit zu entnehmen, dass die Kosten für externe Berater der steirischen Landesregierung einen nicht unwesentlichen Budgetposten darstellen. Eine diesbezüglich transparente Kostenaufstellung wäre auch für die Stadt Graz nicht uninteressant, ließen sich doch der getätigte finanzielle Aufwand und der tatsächlich gezeitigte Erfolg in einen direkten Zusammenhang bringen. Ich richte daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende A n f r a g e : Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt Graz in den einzelnen Ressorts aus der Konsultation externer Berater erwachsen? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Telefonkosten der Stadt Graz im Jahr 2009 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Dienstreisen, horrende Kosten für Büroinfrastruktur, Repräsentationskosten, Buffets, Kosten für die Dienstwägen. Auf dem Rücken des Steuerzahlers ist der Stadtregierung – bestehend aus ÖVP, Grünen, KPÖ, SPÖ und FPÖ - nichts zu teuer. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte daher folgende   A n f r a g e :  1.)   Wie hoch waren die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Handys, Fax etc.) der Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion im Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis einschließlich 31. Mai 2010? 2.)   Wie viele Mobilfunkgeräte beziehungsweise Handys wurden im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2007 und 31. Mai 2010 für die Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion angeschafft und wie hoch waren die Anschaffungskosten dafür? (Aufgliederung nach den einzelnen Büros) 3.)   Wie hoch waren die durch die Nutzung aller Diensthandys entstandenen Gesamtkosten der Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion zwischen 1. Jänner 2007 bis einschließlich 31. Mai 2010? 4.)   Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Büros aller Stadtregierungsmitglieder, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion sind in Besitz eines von der Stadt Graz zur Verfügung gestellten Diensthandys zum Stichtag 31. Mai 2010? 5.)   Wie hoch waren die Kosten für die Nutzung der Diensthandys der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Stadtregierungsbüros, des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung und der Magistratsdirektion im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2007 bis einschließlich 31. Mai 2010? 6.)   Wie können Sie ausschließen, dass von der Stadt Graz zur Verfügung gestellte Diensthandys privat genutzt werden? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Repräsentationsausgaben der Grazer Stadtregierung 2009 GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Während mehr als 30.000 Grazerinnen und Grazer akut armutsgefährdet sind, geben die Mitglieder der Stadtregierung Unsummen an Steuergeld für Bewirtung, Empfänge und Repräsentationen aus.   In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte daher folgende A n f r a g e :   1. Wie hoch war der Voranschlagssatz für Repräsentationsausgaben Ihres Ressortbudgets bzw. der jeweiligen Ressortbudget der Mitglieder der Stadtregierung im Jahr 2009? (nach dem jeweiligen Mitglied der Stadtregierung aufgeschlüsselt)   2. Wie hoch waren die tatsächlichen abgerechneten Gesamtkosten für Repräsentationen der Stadt Graz im Jahr 2009?   a)     in Summe?  b)     aufgegliedert nach dem jeweiligen Repräsentationszweck?  c)     für Repräsentationen des Bürgermeisters bzw. ein Mitglied der Stadtregierung?  d)    für allfällige Repräsentationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgermeisteramtes, der Präsidialabteilung, der Magistratsdirektion und der Büros der Stadtregierungsmitglieder?    3. Auf wie viel belaufen sich die Gesamtkosten der Stadt Graz für Ankäufe von Nahrungsmitteln und Getränken im Jahr 2009?   4. Wie hoch war die tatsächlich ausbezahlte Amtspauschale für Sie bzw. die Mitglieder der Stadtregierung im Jahr 2009? (Aufschlüsselung nach Stadtregierungsmitglied) Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Kosten des Fuhrparks des Magistrates der Stadt Graz und die private Nutzung von Dienstkraftwägen durch Mitglieder der Stadtregierung GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits im vorigen Sommer wurde bekannt, dass Mitglieder der österreichischen Bundesregierung die Dienstfahrzeuge für Urlaubsauflüge ins Ausland verwenden. Der Fall der abgewählten deutschen Gesundheitsminister Ulla Schmidt war – wie sich herausstellte – kein Einzelfall. Auch der damalige ÖVP-Wissenschaftsminister Johannes Hahn ließ sich samt Fahrer nach Italien chauffieren, SPÖ-Staatssekretär Schieder nutzte den Dienstwagen für seinen Urlaub in Kroatien. Auch die Stadt Graz besitzt eine stattliche Anzahl von Dienstkraftwägen über deren genaue Anzahl und Nutzung der Gemeinderat noch keinerlei Informationen besitzt. Nachdem die Stadt Graz ein ausgezeichnetes öffentliches Verkehrsnetz besitzt bzw. auch das Taxiwesen optimal ausgebaut ist erscheinen Dienstkraftwägen für Mitglieder der Stadtregierung ohnedies eine reine Steuergeldverschwendung zu sein. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte daher folgende A n f r a g e :   1. Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der momentane Fuhrpark der Stadt Graz (Zentralstelle Rathaus, Magistrat, Präsidialamt, Reg. Büros, Dienststellen) (Stand: 1. Mai 2010)? 2. Wann wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft? 3. Wie hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten für die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge? 4. Besitzen die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung (jeweilige Angabe mit Art und Kosten der Sonderausstattung)? 5. Welche Begründung lag für die Anschaffung der unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils vor? 6. Welcher Personenkreis ist für die Benützung dieser unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert (Bürgermeister, Vizebürgermeisterin, Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeiter der Stadtregierungsbüros, Magistratsdirektion, Dienststellenleiter)? 7. Wie viele Kraftfahrer hält das Magistrat im Personalstand? 8. Welche Dienstkraftwägen (Marke) stehen den Stadtregierungsmitgliedern zur Verfügung? 9. Wie hoch waren die Kosten der unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen? 10. Von welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Magistrat der Stadt Graz werden diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwägen gelenkt? 11. Sind diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwäge versichert, bei welchem Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die jährliche durch Ihr Ministerium zu tragende Versicherungssumme? 12. Stehen diese Dienstkraftwägen für die private Nutzung der Stadtregierungsmitglieder zur Verfügung? 13. Welche Privatfahrten (In- und Ausland) haben Sie bzw. die Mitglieder der Stadtregierung seit 1.1.2009 bis 31.5.2010 absolviert? (genaue Angabe des Reiseziels, der Dauer der Beanspruchung) 14. Haben Sie bzw. die Mitglieder der Stadtregierung für diese unter Frage 13 genannten Fahrten auch einen Kraftwagenfahrer des Magistrat der Stadt Graz in Anspruch genommen? Wenn ja, wann, für welche Reise und für welchen Zeitraum? 15. Gibt es innerhalb des Magistrat Regeln für die private Nutzung von Dienstkraftwägen? Wenn ja, welche exakt und für welchen Personenkreis? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Bürgerrechte der Grazerinnen und Grazer vor unberechtigten multimedialen Aufnahme – im Anlassfall von der Firma Google im Rahmen von Google „Street View“ GR. Grosz stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Aus aktuellen Anlass gleich zu Beginn ein aktuelles Zitat aus der „Kleinen Zeitung“ vom 18.5.2010. „Google sammelte auch in Österreich WLAN-Daten ein.“: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2356129/deutsche-regierung-droht-google-juristischen-schritten.story Nachdem dies den eigenen Aussagen der Firma Google auch in 33 anderen Staaten außerhalb Österreichs „passiert“ ist, droht jetzt Deutschland als Staat Google zu klagen. So brandheiß ist gesellschafts-, wirtschafts- und sicherheitspolitisch dieses Thema nun nachweislich geworden. Da ein Einzelner schwerlich etwas gegen Google – sie ist z.B. weltweit die wertvollste Marke - ausrichten kann, ist die Stadt Graz besonders als Stadt der Menschenrechte ge- und aufgefordert die Bürgerrechte der Grazerinnen und Grazer im Namen ihrer Bürgerinnen und Bürger nach außen zu verteidigen. Dazu ist es im konkreten Anlassfall notwendig, von Google „Klärung, Sanktionierung und Unterlassungszwang“ einzufordern. Schließlich wurde auch unsere Landeshauptstadt Graz Straßenzug für Straßenzug „abgefahren“. Die Stadt Graz muss in dieser Angelegenheit auch von sich aus – auch aus reinem Eigeninteresse - aktiv werden, um die Unternehmen mit städtischer Beteiligung vor Datendiebstahl zu schützen, denn es können auch Daten, Emails sowie mittels WLAN oder Schnurlostelefone übermittelte Dokumente und Informationen nicht nur des Grazer Magistrates, sondern auch z.B.: der Graz AG oder deren Tochterfirmen „abgegrast/ausspioniert“ worden sein. Auf nachfolgende österreichischen Bestimmungen des Strafgesetzbuches wird hierzu gesondert verwiesen: § 119a StGB Missbräuchliches Abfangen von Daten (1) Wer in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten von im Wege eines Computersystems übermittelten und nicht für ihn bestimmten Daten Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Daten selbst benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind, zugänglich macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, eine Vorrichtung, die an dem Computersystem angebracht oder sonst empfangsbereit gemacht wurde, benützt oder die elektromagnetische Abstrahlung eines Computersystems auffängt, ist, wenn die Tat nicht nach § 119 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen. § 118a StGB Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem (1) Wer sich in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten von in einem Computersystem gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Daten selbst benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind, zugänglich macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang verschafft, indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im Computersystem überwindet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen. (3) Wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Die Ernsthaftigkeit der Problematik verlangt nach Beschäftigung der Stadt Graz mit diesem Thema, wohl der zentralen Interessensvertretung der Grazer Bürgerinnen und Bürger, um diesen bereits zugegebenen „Datenklau“ entgegen sämtlicher Persönlichkeitsrechte u.a. als Teil der Menschenrechte zu begegnen. Das vorgebrachte Argument von Google, dass - es „nebstbei passiert“ sei, ist alleine schon deshalb nicht glaubhaft; denn um in der kurzen Zeit des Vorbeifahrens das Geschehene zu bewerkstelligen, muss höchstwertiges „Extra-Equipment“ an Bord des Google „Street-View-KFZ“ gewesen sein. Und dieses wird wohl nicht ohne Grund angeschafft und so ausgestattet worden sein. - D.h. es hat somit den Anschein, dass nach geltender österreichischer Rechtslage Google zumindest gegen zwei Strafrechtsbestimmungen (siehe oben) klar verstoßen hat, und es andenkbar scheint, dass das Strafrecht mit massivem Aufwand und sogar gezielt gebrochen wurde, wohl mit der Absicht Google damit einen zumindest künftig möglichen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Daher ergeht folgende Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Graz Mag. Nagl als oberster Vertreter der Interessen der Grazer Bürgerinnen und Bürger – mit dem Ersuchen die Magistratsdirektion und andere ihm geeignet erscheinende Stellen und Institutionen einzubeziehen und dem Gemeinderat im Rahmen der geltenden Fristen des Statutes der Stadt Graz Bericht zu erstatten, in dem nachfolgende Fragen einer Beantwortung zugeführt werden sollen: 1. Welche rechtlichen Möglichkeit gibt es, um derartigen Umtrieben zumindest im Nachhinein zwecks general-, bzw. spezialpräventiver Sanktionierungen entgegen zu treten, genügen diese oder sind dafür an die gesetzgebenden Institutionen – wie z.B. dem Österreichischen Nationalrat - Petitionen oder ähnliches zu richten? 2. Welche Möglichkeiten bestehen, um die schlussendlich dafür verantwortlichen Personen auch bei transnationalen Institutionen ausfindig zu machen und einer allfällig vorzunehmenden zivilrechtlichen bzw. strafrechtlichen Verantwortung zuzuführen, bzw. kann insbesondere auch zwecks zivilrechtlicher Inanspruchnahme in Österreich bzw. darüber hinaus identifiziertes Eigentum in letzter Konsequenz exekutiert werden? 3. In welcher Form finden bereits jetzt solche zivilrechtlichen bzw. strafrechtlichen Schritte bzw. Vorkehrungen gegen künftige einschlägige Umtriebe bereits statt? Hierzu verweisen die Antragsteller auf Intentionen und Maßnahmen einiger deutscher Kommunen sowie Datenschutzvereinigungen in Österreich und in der EU. 4. In welcher Form kann solchen Umtrieben künftig hier in Graz entgegen getreten werden bzw. wie kann zumindest künftig wirksamer bzw. zeitnaher erkannt werden, dass solches in Planung ist, gerade erfolgt oder bereits erfolgte? 5. In welcher Form kann die strafrechtliche bzw. zivilrechtliche Wahrnehmung der Interessen der Grazer Bürgerinnen und Bürger erfolgen, bzw. welche zweckmäßigen Schritte bzw. Veranlassungen wären angeraten 6. In welcher Form – durch Aufklärung oder durch Schulung oder wie auch immer - kann dazu beigetragen werden, dass die Grazer Bürgerinnen und Bürger die verfügbaren Mittel und Methoden zum Schutz ihrer persönlichen Daten, Identitäten und Interessen besser als bis dato wahrnehmen? 7. Sind hierbei Schlussfolgerungen zum – grundsätzliche seitens des BZÖ befürworteten – Projektes einer „WLAN versorgten Stadt Graz“ gegeben? Der Begriff der „gläsernen Stadt“ erscheint nunmehr aus gegebenem Anlass mit höchst schädlichen Assoziationen verbunden. 8. Macht es Sinn, hierzu in eine Gemeinschaft sinnverwandt betroffener Kommunen und Institutionen einzutreten bzw. eine solche Gemeinschaft anzuregen bzw. zu gründen? 9. Was wird seitens der Stadt Graz unternommen, um allfällig weitere wichtige einschlägige bzw. zugehörige Erkenntnisse bzw. Anregungen, wie z.B. auch aus dem Bereich des Innenministeriums, in diesem inhaltlichen Kontext in den Bericht an den Grazer Gemeinderat mit aufzunehmen, um diesen zu ergänzen und abzurunden? Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Zugang von Minderjährigen zu Glückspielautomaten - mehr Kosten von Wettcafes GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Wir haben einen Test Wettcafes durchgeführt, fünf Cafes getestet, drei sind durchgefallen, deshalb stelle ich folgenden Antrag: Der zuständige Stadtrat der Landeshauptstadt Graz, Mag Mario Eustacchio, wird ersucht, die Möglichkeiten zu prüfen gemeinsam mit der Bundespolizei Graz flächendeckende Kontrollen durchzuführen und bei Feststellung von Verstößen alle nach der Gewerbeordnung möglichen Schritte einzuleiten (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Anfang des Monats führte die Junge Volkspartei Graz, abgesprochen mit der Bundespolizei Graz, einen lokalen Test der Wettcafes durch. Ziel war es herauszufinden, ob Personen unter 18 Jahren Zugang zu Glückspielautomaten bekommen. Das Ergebnis war sehr Besorgnis erregend! Drei von fünf Wettcafes ließen die Jugendlichen ohne Alterskontrolle spielen. Daher stelle ich namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g : Der zuständige Stadtrat der Landeshauptstadt Graz, Mag (FH) Mario Eustacchio, wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bundespolizei Graz flächendeckende Kontrollen durchzuführen und bei Feststellung von Verstößen alle nach der Gewerbeordnung möglichen Schritte einzuleiten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Einheitliche Entscheidungspraxis bei Makula-Degeneration GR. Mag. Kowald stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Kowald: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren! Grüßen Sie mit mir gemeinsam den Obmann des Steirischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes oben auf der Galerie, Herrn Ben-David Jost mit seiner lieben Mitarbeiterin der Frau Marianna Thalhammer, die uns auch heute begleitet hat (allgemeiner Applaus). Geschätzte Damen und Herren! Makula-Degeneration ist eine Sehbehinderung, die im fortgeschrittenen Stadium zu einem beinahen Verlust des Augenlichtes führt. Makula-Degeneration ist früher als altersbedingte Beeinträchtigung anerkannt worden. Medizinische Erkenntnisse und Fachgutachten haben dazu geführt, dass seit dem Jahr 2007 rechtlich in der Steiermark Makula-Degeneration als Beeinträchtigung im Sinne des Behindertengesetzes wahrgenommen wird, Beeinträchtigung im Sinne des Behindertengesetzes heißt, dass es eine Unterstützung nach dem BHG gibt, Alterbeeinträchtigung heißt, es gibt keine Unterstützung. Es ist so, dass die Praxis in der Steiermark so ausschaut, dass es eine Unterstützung gibt. In Graz im Sozialamt ist es jedoch nach wie vor so, dass man beharrlich daran festhält, dass es eine Altersbeeinträchtigung ist und das man dann auch nichts zahlt. Sehr geehrte Stadträtin Edlinger, budgetäre Überlegungen dürfen nicht das geltende Recht beeinträchtigen. Ich stelle daher den Antrag namens unserer Gemeindratsfraktion, der Gemeinderat möge beschließen: Die zuständige Stadträtin für Soziales Edlinger, wird beauftragt, auf das Sozialamt dahingehend einzuwirken, dass die allgemein rechtsgültige Auffassung in der Steiermark, dass Makula-Degeneration eine Behinderung ist im Sinne des BHG auch in Graz so gepflogen werden. Ich sage nur dazu als Schlusssatz, das hat aber nicht mehr mit dem Antrag zu tun, das Sozialamt in unserem Magistrat und das Sozialamt bei der Landesregierung sind beide in der gleichen Stadt situiert, sind beide SPÖ-intern besetzt, entscheiden völlig unterschiedlich, völlig gegen herrschende Rechtspraxis. Danke (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Schon seit vielen Jahren widersetzt sich die Stadt Graz immer wieder der Anerkennung von Menschen mit fortgeschrittener altersabhängiger Makula-Degeneration und sehr geringem Restsehvermögen als Menschen mit Behinderung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, obwohl zweifelsohne ein Unterstützungsbedarf gegeben ist. Die diesbezüglich abweisend ergangenen Bescheide des Sozialamtes der Stadt Graz wurden bei Einbringung von Berufungen von der Stmk. Landesregierung ausnahmslos abgeändert und wurde Hilfe nach dem Stmk. Behindertengesetz gewährt. Bis zum 31.8.2007 konnte nach der damaligen Rechtslage noch die Annahme des Vorliegens einer „altersbedingten Beeinträchtigung“ (früher: eines „altersbe-dingten Leidens“) einen abweisenden Bescheid rechtfertigen, obzwar auch damals schon stets das Vorliegen einer „altersbedingten Beeinträchtigung“ bei altersabhängiger Makula-Degeneration von der Berufungsbehörde verneint und Hilfe nach dem Stmk. Behindertengesetz gewährt wurde. Seit der ab 1.9.2007 gültigen Rechtslage liegt aber selbst bei Vorliegen einer „altersbedingten Beeinträchtigung“ eine Beeinträchtigung im Sinne des Stmk. Behindertengesetzes vor, wenn sie im Ausmaß und Schweregrad eine erhebliche Abweichung vom Gesundheitszustand der gleichaltrigen Bevölkerung darstellt (siehe § 2 Abs. 4 Z. 1 lit. b StBHG sowie ab 7.5.2009 auch § 1 Z. 3 der Kostenzuschussverordnung StBHG). Es kann daher nicht mehr länger hingenommen werden, wenn nach wie vor – entgegen der klaren Rechtslage und entgegen der gesetzeskonformen ständigen Entscheidungspraxis der Berufungsbehörde – abweisende Bescheide im Falle von fortgeschrittener altersabhängiger Makula-Degeneration erlassen werden, auch wenn eine Beeinträchtigung vorliegt, die im Ausmaß und Schweregrad eine erhebliche Abweichung vom Gesundheitszustand der gleichaltrigen Bevölkerung darstellt. Diese Abweisungen können sich – wie zuletzt im Fall ……, GZ. A5-37913/09, Ref. 2 (CNr.:6995) und geplant im Fall ……, GZ. A5-36851/09, Ref. 2 (CNr.:7007) – nicht einmal mehr auf die amtsärztlichen Vorgutachten stützen, da aus diesen nicht hervorgeht, dass nicht eine der beiden in § 2 Abs. 4 Z. 1 lit. a und b StBHG genannten Voraussetzungen zutreffen. Der Steiermärkische Blinden- und Sehbehindertenverband (StBSV) hat sich bei mir mit dem Ersuchen um Hilfe gemeldet und ich habe mir die von den steirischen Bezirkshauptmannschaften gepflogene Entscheidungspraxis bestätigen lassen. Die erwähnte klar gesetzwidrige Praxis des Sozialamts der Stadt Graz dauert aber nun schon sehr lange Zeit an und sind die Einbringung von Berufungen in jedem einzelnen Fall und die dadurch entstehenden langen Verzögerungen bei der Hilfeleistung den Menschen mit einer Sehbehinderung völlig unzumutbar! Unsere Stadt muss gerade im Sozialamt bürgerfreundlich sein! Recht muss vorhersehbar und berechenbar bleiben. Willkür darf nicht zugelassen werden. Budgetäre Überlegungen dürfen nicht die Anwendung des geltenden Rechts beeinträchtigen und Menschen in Graz gegenüber der übrigen steirischen Bevölkerung nicht schlechter gestellt werden! Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g, der Gemeinderat möge beschließen: Die für Soziales zuständige Stadträtin, Elke Edlinger, wird ersucht, dahingehend auf das Sozialamt einzuwirken, dass eine in der Steiermark ansonsten einheitliche Spruch- bzw. Entscheidungspraxis bei Vorliegen von Makula-Degeneration gepflogen werde. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Beseitigen beziehungsweise Kürzen von herabhängenden Ästen am Murradweg im Bereich des Augartenbades GR. Mag. Kvas stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Kvas: Ich mache es kurz, ich stelle namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den Antrag, die zuständige Magistratsabteilung möge ehestens die am Murradweg im Bereich des Augartenbades in die Fahrbahn herein- beziehungsweise herabhängenden Äste beseitigen, entfernen beziehungsweise kürzen und in Zukunft dafür sorgen, dass der Murradweg im vorhin genannten Bereich ganzjährig ungehindert von den Verkehrsteilnehmern benützt werden kann. Danke (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Der Murradweg führt im Grazer Stadtgebiet unter anderem entlang des Augartenbades. Alljährlich wiederkehrend tritt im Frühjahr sowie Sommer am Murradweg im Bereich des Augartenbades das Naturphänomen auf, dass die Bäume der Muruferböschung rasch wachsen und dadurch sowohl seitlich als auch in der Höhe in den Murradweg ragen. Vor allem an Regentagen – wenn die Äste durch Feuchtigkeit schwer werden – ist das ungehindertes Rad fahren bzw. Begehen des Murradweges entlang des Augartenbades nur erschwert möglich. Durch die in den Murradweg hängenden Äste sind die Radfahrer/-innen oftmals gezwungen auf die linke Fahrbahnseite auszuweichen, um einen möglichen Sturz bzw. eine Kollision von in die Fahrbahn ragenden Ästen zu vermeiden. Bei Gegenverkehr kommt es aufgrund des Ausweichens auf die linke Fahrbahnseite öfter zu unfallgefährdeten Situationen in diesem Fahrbahnabschnitt des Murradweges. Als regelmäßiger Benutzer des Murradweges ist es für mich sowie für viele andere Straßenverkehrsteilnehmer - im vorhin erwähnten Bereich - nicht nachvollziehbar, warum dieses Verkehrsbeeinträchtigung durch herab- bzw. hereinhängende Äste wochenlang von Seiten der zuständigen Abteilung des Magistrates Graz nicht beseitigt wird, obwohl in diesem Bereich wiederkehrend – vor allem in den Morgenstunden – Fahrzeuge des Magistrates diesen Bereich zum Reinigen befahren und somit dieser Missstand auch der zuständigen Magistratsabteilung bekannt sein müsste. Jeder private Grundeigentümer ist von Gesetzes wegen (§ 91 Straßenverkehrsordnung) verpflichtet, von seinem Grund ausgehende Beeinträchtigungen durch Bäume, Sträucher, Pflanzen, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, welche die Benutzbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, zu beseitigen. Da der Magistrat Graz einerseits einen Grundeigentümer zur Beseitigung eines vorhin beschriebene Missstand gemäß § 91 der Straßenverkehrsordnung auffordern kann bzw. muss, hat er andererseits auch Vorbildwirkung, indem er seinen eigenen gleichartigen Verpflichtungen rechtzeitig gesetzeskonform nachkommt. Ich stelle daher namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g, die zuständige Magistratsabteilung möge ehestens die am Murradweg im Bereich des Augartenbades in die Fahrbahn herein- bzw. herabhängenden Äste beseitigen, entfernen bzw. kürzen und in Zukunft dafür sorgen, dass der Murradweg im vorhin genannten Bereich ganzjährig ungehindert – somit gesetzeskonform – von den Verkehrsteilnehmern benützt werden kann. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Kontrollen bei Beihilfen GR. Pogner stellt folgenden Antrag: GR. Pogner: In meinem Antrag geht es um Kontrollen bei Beihilfen. Namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Überprüfungen von Sozialleistungen vor Auszahlung von Beihilfen, Zuschüssen und Unterstützungen so verstärkt werden, dass eine Kontrolle in hohem Ausmaß gegeben ist (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: In ganz Europa wird im Moment der Sparstift angesetzt. Aus fast jedem Land kommen Berichte über Finanzen, die Besorgnis verbreiten. Als negatives Musterbeispiel ist hier wohl an erster Stelle Griechenland zu nennen. Ganz offensichtlich haben die Griechen der EU andere Zahlen geliefert als tatsächlich „zu Buche“ standen. Hier hat mit Sicherheit die Kontrollfunktion der EU versagt – und alle Mitgliedsländer müssen einspringen, um das totale Chaos zu vermeiden. Solche Dinge können nur passieren, wenn schon im Kleinen die Kontrolle versagt - wenn großzügig über gemachte Angaben hinweg gesehen wird und niemand ernsthaft an Kontrolle denkt. Viele Ausgaben könnten mit Sicherheit eingespart werden, wenn die Kontrolle über Zuschüsse, Beihilfen oder Unterstützungen verstärkt werden würde. Eine verstärkte Kontrolle z.B. im Sozialbereich würde mit Sicherheit ergeben, dass viele der ausbezahlten Zuschüsse oder Beihilfen in Wirklichkeit nicht rechtmäßig sind. Ob Mietbeihilfe oder erhöhtes Karenzgeld, die Liste ließe sich noch beliebig erweitern – viele der Auszahlungen werden auf Grund nicht richtiger Angaben gemacht. Dabei wissen die Antragsteller vielfach von der Unrechtmäßigkeit, riskieren es aber trotzdem, in der Hoffnung nicht erwischt zu werden. Hier könnte eine strengere Kontrolle bereits im Vorfeld ausgabenseitig Veränderungen bringen. Wenn die Antragsteller bereits im Vorhinein wüssten, dass ihre Angaben tatsächlich streng und lückenlos überprüft werden, dann würde sich die Anzahl der falsch beantragten Beihilfen und Unterstützungen sicherlich stark reduzieren. Namens der ÖVP GR Fraktion stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass die Überprüfungen von Sozialleistungen vor Auszahlung von Beihilfen, Zuschüssen und Unterstützungen so verstärkt werden, dass eine Kontrolle in hohem Ausmaß gegeben ist. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) WCs an ausgewiesenen Laufstrecken GR. Pogner stellt folgenden Antrag: GR. Pogner: Im zweiten Antrag geht es um WCs an ausgewiesenen Laufstrecken. Namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass entlang der ausgewiesenen Laufstrecken in regelmäßigen Abständen WCs zur Aufstellung gebracht werden. Dankeschön. Motivenbericht nur schriftlich: Graz bietet mit seiner Vielzahl an Spazier-, Lauf- und Radwegen allen Bewegungshungrigen ein reichhaltiges Angebot an ausgewiesenen Laufstrecken. Bewegung ist für Geist und Körper eine wichtige Voraussetzung, um fit zu werden oder zu bleiben. Diesem Trend wird Gott sei Dank von vielen Grazerinnen und Grazern immer mehr nachgekommen. Wenn man sich auf den Laufstrecken bewegt, dann kann man feststellen, dass der Freizeitsport stärkeren Anklang findet. Sport ist gesund und fördert den Stoffwechsel. Daher ist auch häufig zu beobachten, dass viele dieser Sportbegeisterten am Wegrand ihrer Notdurft nachkommen. Dies ist einerseits für den od. die Betreffende/n keine angenehme Situation und andererseits auch für alle anderen Vorbeikommenden nicht unbedingt ein erfreulicher Anblick. Bei Laufveranstaltungen werden vom Veranstalter entlang der Laufstrecke für diese Nöte der Sportler in ausreichender Anzahl WC Anlagen zur Verfügung gestellt, die, wie man aus Erfahrung weiß, auch sehr stark angenommen werden. An unseren ausgewiesenen Laufstrecken findet man ein WC leider nur in den seltensten Fällen. Um dem Bedürfnis nachkommen zu können und die Sportler nicht in die angrenzenden Wiesen zu zwingen, wäre es notwendig, die Anzahl der WCs zu erhöhen. Namens der ÖVP GR Fraktion stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass entlang der ausgewiesenen Laufstrecken in regelmäßigen Abständen WCs zur Aufstellung gebracht werden. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Familienbetreuungsassistenz als neues Berufsbild – Petition an das Land Steiermark GRin. Potzinger stellt folgenden Antrag: GRin. Potzinger: Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herern! Der ÖVP-Gemeinderatsklub hat sich neuerlich einmal mehr mit einem sehr wichtigen Thema beschäftigt, nämlich mit dem Thema Pflege insbesondere federführend unsere Seniorensprecherin Gerda Gesek, Kurt Hohensinner und Thomas Rajakovics. Wir haben nachgedacht wo es noch Verbesserungsmöglichkeiten im Angebot gibt, es gibt da einen Missing Link, nämlich für die Familien, die Angehörige zu Hause betreuen wollen aber berufsbedingt einige Stunden pro Tag außer Haus sind. Und hier ist die Idee entstanden, es könnte auch generationenübergreifendes Betreuungsangebot geben ein neues Berufsbild, eine sogenannte Familienbetreuungsassistenz. Naheliegend wäre die Ausbildung zum Beispiel in den hauswirtschaftlichen Fachschulen St. Martin. In dieser dreijährigen Ausbildung, wo man jetzt schon Tagesmutter, Pflegehelferin usw. machen kann, aber dass dann die Pflege sowohl für kleine Kinder als auch für hochbetagte Angehörige in den eigenen vier Wänden durchgeführt. Und um dieses Projekt zu realisieren stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den Antrag: Das Land Steiermark wird auf dem Petitionswege ersucht, den Beruf der FamilienbetreuungsassistentIn einzuführen und die Ausbildung als Pilotprojekt landesweit in den St. Martiner Hauswirtschaftlichen Fachschulen umzusetzen. Danke (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Betreuung und Pflege sind nach wie vor hauptsächlich Familiensache - zirka 90% der unterdreijährigen Kinder und 80% der pflegebedürftigen Erwachsenen werden zuhause versorgt. Aufgrund der Erwerbstätigkeit junger Eltern und pflegender Angehöriger benötigen die Familien jedoch zunehmend außerfamiliale Unterstützung. Neben Betreuungsformen wie Kinderkrippen, Tageseltern und Seniorenbetreuungseinrichtungen wünschen sich viele Betroffene verstärkt die Möglichkeit der Betreuung in den eigenen vier Wänden. Erstklassige Voraussetzungen für die entsprechende Ausbildung bieten derzeit in der Steiermark beispielsweise die zwanzig St. Martiner Fachschulen für Land- und Ernährungswissenschaft, wo Qualifizierungen zu Tageseltern, KinderbetreuerInnen, Heimhilfen und Pflegehelferinnen angeboten werden. Eine wertvolle Ergänzung könnte ein neues Berufsfeld sein: FamilienbetreuungsassistentInnen könnten tagsüber einige Stunden lang - während die Angehörigen berufsbedingt außer Haus sind - kleine Kinder und/oder pflegebedürftige Personen in ihrer vertrauten Umgebung versorgen. Es ergeht daher das Ersuchen an die Verantwortlichen des Landes Steiermark, ein bundesweit beispielgebendes Pilotprojekt durchzuführen, das generationenübergreifend die Betreuung innerhalb der Familie unterstützt. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Das Land Steiermark wird auf dem Petitionswege ersucht, dem Motivenbericht entsprechend den Beruf der Familienbetreuungsassistentin/des Familienbetreu-ungsassistenten einzuführen und die Ausbildung als Pilotprojekt  landesweit in den St. Martiner Hauswirtschaftlichen Fachschulen umzusetzen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Maßnahmen am Areal der Arche Noah, des Vereines „Aktiver Tierschutz Steiermark“ GR. Rajakovics stellt folgenden Antrag: GR. Rajakovics: Der Motivenbericht ist ganz kurz. Es hat eine Stadträtin gegeben, Winfriede Monogioudis, die sich im Gesundheitsamt sehr dafür eingesetzt hat, dass man auch den Aktiven Tierschutz und die Arche Noah auch immer wieder kontrolliert, weil das einfach notwendig ist. Wir haben einen neuen Stadtrat, der eh nicht mehr da ist und daher stelle ich im Namen der ÖVP folgenden Antrag: Alle involvierten Ämter werden aufgefordert binnen drei Monaten: erstens, die Situation im und um das Areal der Arche Noah aus tierschutzrechtlicher Sicht, sowie aus Sicht der Betriebsgenehmigung zu überprüfen, zweitens: auf Grund der Überprüfung mit dem "Aktiven Tierschutz Steiermark" einen Plan zur Entspannung der Situation auszuarbeiten, drittens: dem Gemeinderat über getroffene Vereinbarungen mit dem Aktiven Tierschutz Steiermark zu berichten. Ich danke (Applaus ÖVP). Motivenbericht nur schriftlich: Seit mehreren Jahren weise ich immer wieder darauf hin, dass die Arche Noah in St. Peter regelmäßig kontrolliert werden muss um die Anzahl der Hunde auf ein Maß zu beschränken, das dem Gedanken des Tierschutzes gerade noch entspricht. Genehmigt wurde das Areal ursprünglich für 80 Hunde. Offensichtlich spitzt sich die Situation inzwischen wieder zu und dabei hat die Feriensaison, in welcher Hunde häufiger ausgesetzt werden noch gar nicht begonnen. Einige Anrainer haben mich in den letzten Tagen deswegen kontaktiert. Jedenfalls ist nach wie vor, die ursprünglich als Parkplatz ausgewiesene Fläche im Westen des Tierheims mit Hundehütten voll gestellt. Die beengte Situation wirkt sich auf die Hunde katastrophal aus und letztlich damit auch auf die Menschen in St. Peter und Liebenau, die durch ständiges Gebell um ihre Nachtruhe gebracht werden. Mit Winfriede Monogioudis hatten wir in der vergangenen Periode eine beherzte Stadträtin, die die Situation langsam in den Griff zu bekommen schien. Leider hat sich das in den vergangenen zweieinhalb Jahren wieder geändert. Daher stelle ich Namens der Grazer ÖVP den A n t r a g : Alle involvierten Ämter werden aufgefordert binnen drei Monaten: 1. die Situation im und um das Areal der Arche Noah aus tierschutzrechtlicher Sicht, sowie aus Sicht der Betriebsgenehmigung zu überprüfen, 2. auf Grund der Überprüfung mit dem "Aktiven Tierschutz Steiermark" einen Plan, zur Entspannung der Situation, auszuarbeiten, 3. dem Gemeinderat über getroffene Vereinbarungen mit dem Aktiven Tierschutz Steiermark zu berichten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Integrationsmaßnahmen in der Stadt Graz GRin. Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: GRin. Haas-Wippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Steiermark hat seit kurzem ein Integrationsleitbild erstellt. in Graz fehlt es noch und es fehlt auch an konkreten Projekten beziehungsweise, wenn fertige Konzepte vorliegen, gibt es kein Geld zur Umsetzung wie zum Beispiel, „Wir verstehen“ uns oder Wellcome-Mappe. Deshalb stelle ich namens der SPÖ-Gemeinderatsfratkion folgenden Antrag: Herr Bürgermeister Mag. Nagl soll dem Gemeinderat einen Bericht vorlegen, welche konkreten Integrationsmaßnahmen er für die Stadt Graz im Jahr 2010 umsetzen wird. Ich danke (Applaus SPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Ländern stellt eine der zentralen gesellschaftlichen Zukunftsfragen dar. Damit ist eine Herausforderung angesprochen, die letztlich alle Menschen in Graz betrifft. Das Land Steiermark hat seit kurzem ein Integrationsleitbild erstellt. Es enthält eine klare Positionierung zur Zuwandergesellschaft und Empfehlungen für konkrete Maßnahmen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit sowie auch Konzepte für den Strukturaufbau. In Graz fehlt noch immer ein Integrationsleitbild und es fehlen auch konkrete Projekte, bzw. wird für bereits fertige Konzepte ( „Wir verstehen uns“, Welcome-Mappe) kein Geld zur Verfügung gestellt und ihre Umsetzung wird auf die „lange Bank“ geschoben. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden A n t r a g : Herr Bürgermeister Mag. Nagl soll dem Gemeinderat einen Bericht vorlegen, welche konkreten Integrationsmaßnahmen er für die Stadt Graz im Jahr 2010 umsetzen wird. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Erhöhung des Taktes der Straßenbahnlinie 7 während des Ausfalls der Straßenbahnlinie 1 wegen Schienenarbeiten GRin. Mag.a Dr. Sprachmann stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Dr. Sprachmann: Bei beiden Anträgen handelt es sich um die Straßenbahn und den öffentlichen Verkehr. Im ersten Bereich geht es um die Erhöhung des Taktes der Straßenbahnlinie 7 während des Ausfalls der Straßenbahnlinie 1 wegen Schienenarbeiten. Die Straßenbahnlinie 1, die fällt ja über den Sommer ab dem Bereich von der Fachhochschule Remise aus und das Problem, das sich jetzt hier ergibt, das ist, dass eigentlich ein sehr großer Teil der Fahrgäste umsteigen auf die Linie 7 und die Linie 7 ist dadurch einfach überbelastet. Und daher stelle ich jetzt den Antrag, der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die Grazer Verkehrsbetriebe auf, den Takt der Straßenbahnlinie 7 während der Hauptverkehrszeiten bis zum Abschluss der Schienenarbeiten an der Straßenbahnlinie 1 insbesondere in den Hauptverkehrszeiten zu erhöhen. Motivenbericht nur schriftlich: Bedingt durch Schienenarbeiten wurde der Betrieb der Straßenbahnlinie 1 ab der Remise Fachhochschule Eggenberg bis Endstation Unfallkrankenhaus und umgekehrt von Mai bis über den Sommer eingestellt und ein Schienenersatzverkehr in Form von Busen eingerichtet. Bereits im Sommer des Vorjahres, als eine ähnliche Prozedere mit der Straßenbahnlinie 7 eingeschlagen wurde, hat dies zu einem Chaos geführt. Auch nunmehr ist ersichtlich und das Chaos bereits vorhanden, indem viele Fahrgäste erst gar nicht mehr die Straßenbahnlinie 1 Stadtauswärts benützen, sondern von vorneherein in die Straßenbahnlinie 7 einsteigen, deren Takt aber nicht erhöht wurde. Ebenso nehmen Fahrgäste, welche Stadteinwärts fahren und normal die Linie 1 benützen würden, einen längeren Fußmarsch in Kauf um nicht den Bus verwenden und umsteigen zu müssen und gehen gleich zur Linie 7 um durchgehend, ohne umzusteigen, in die Stadt fahren zu können. Die Folge davon ist, dass zu den Hauptverkehrszeiten in der Früh und am Abend die Straßenbahnlinie 7 so überfüllt ist, dass Fahrgäste nicht einmal mehr einen Stehplatz erhalten. Daher stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die Grazer Verkehrsbetriebe auf, den Takt der Straßenbahnlinie 7 während der Hauptverkehrszeiten bis zum Abschluss der Schienenarbeiten an der Straßenbahnlinie 1 insbesondere in den Hauptverkehrszeiten zu erhöhen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Vermehrter Einsatz der Tonbanddurchsage „Sitzplatzfreihaltung für ältere und behinderte Personen“ in den GVB-Linien GRin. Mag.a Dr. Sprachmann stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Dr. Sprachmann: Im zweiten Antrag geht es um den vermehrten Einsatz von einer Tonbanddurchsage und ich verlese daher den Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die Grazer Verkehrsbetriebe auf, in künftigen Tonbanddurchsagen in den Busen und Straßenbahnen der Grazer Verkehrsbetriebe vermehrt darauf aufmerksam zu machen, dass Sitzplätze für ältere und behinderte Menschen freizuhalten sind (Applaus SPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Seit Mai des Jahres 2010 hat sich die Tonbanddurchsage in den Busen und Straßenbahnen der GVB Linien verändert. Während es früher seitens der Grazer Verkehrsbetriebe üblich war in regelmäßigen, sehr häufigen Abständen mittels einer Durchsage darauf aufmerksam zu machen, dass Sitzplätze für ältere und behinderte Menschen frei zu machen sind, hört man dies nunmehr selten. Stattdessen werden Ortsbezeichnungen auf internationaler Weise in Englisch durchgegeben. Dagegen ist nichts einzuwenden, dennoch soll älteren und behinderten Menschen ein Platz in den Busen und Straßenbahnen der GVB Linie eröffnet werden und Personen, welche sich mit dem Stehen nicht so schwer tun, vermehrt darauf aufmerksam gemacht werden, dass andere Menschen den Sitzplatz dringender benötigen. Daher stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die Grazer Verkehrsbetriebe auf, in künftigen Tonbanddurchsagen in den Busen und Straßenbahnen der Grazer Verkehrsbetriebe vermehrt darauf aufmerksam zu machen, dass Sitzplätze für ältere und behinderte Menschen freizuhalten sind. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Öffnung alter Wege in der Grazer Innenstadt GR. Eichberger stellt folgenden Antrag: GR. Eichberger: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Diesmal etwas kürzer als zu den dringlichen Anträgen. Es geht um die Öffnung alter Wege in der Grazer Innenstadt. Mein Antrag bezieht sich eben darauf, dass die zuständigen Stellen die Öffnung der genannten Wegeverbindungen insbesondere geht es mir um die Blutgasse, Goldgasse, Prokopigasse im Einvernehmen mit den Grundeigentümern geprüft werden möge und darüber auch im Gemeinderat berichtet wird über die erfolgreichen Verhandlungen zur Öffnung dieser alten Wegeverbindungen. Danke (Applaus SPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Graz zählt dank der faszinierenden Innenstadt zum UNESCO-Kulturerbe und bietet seinen vielen Gästen im Großen und Ganzen tolle Straßen und Plätze. Man könnte jedoch die Grazer Innenstadt für Fußgänger, Touristen und Bewohner durch die Öffnung alter Wege in der Inneren Stadt von Graz noch interessanter machen. Die Altstadt sollte - wo es möglich ist - auf alten historischen Wegen wieder begangen werden können und damit noch lebendiger und noch spannender werden. Für diese Schaffung neuer Verbindungen würden sich u.a. folgende Gassen und Straßen anbieten: 1. Die Blutgasse: Die historische Verbindung von Färbergasse und Hofgasse 2. Die Goldgasse: Die Gasse von der Prokopigasse in die Enge Gasse 3. Die Prokopigasse: Hier wäre eine Öffnung der Gasse in Richtung Norden gewünscht und ein Eingang von der Prokopigasse in die Konditorei Sorger anzustreben. Damit wäre eine Verbindung von der Prokopigasse zur Sporgasse gegeben. Darüber hinaus dürfte es noch weiter Verbindungen - oftmals natürlich in Privatbesitz - geben, deren Öffnung nicht nur eine wesentliche Durchlässigkeitsverbesserung sondern auch die Erschließung neuer Innenstadtbereiche mit sich brächte. Im Sinne des o.a. Motivenberichtes stelle ich namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g , die zuständigen Stellen mögen die Öffnung der genannten Wegverbindungen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern prüfen und darüber berichten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Evaluierung der Verkäufe von städtischen Wohnungen an MieterInnen GR. Baumann stellt folgenden Antrag: GR. Baumann: In meinem Antrag geht es um die Verkäufe der städtischen Wohnungen an die MieterInnen und ich habe da einige grundsätzliche Fragen und mein Antrag wäre: Die zuständige Stadträtin für Wohnungsangelegenheiten, Stadträtin Elke Kahr wird ersucht, eine Evaluierung der bisherigen Praxis des Verkaufs von städtischen Wohnungen an die Mieter und Mieterinnen sowie ein Ausblicksszenario auf Basis der oben angeführten, also im Text angeführten Fragen zu erstellen (Applaus Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: In den letzten Jahren wurden einige städtische Wohnungen an die jeweiligen MieterInnen dieser Wohnungen verkauft. Auch in dieser Gemeinderatssitzung soll der Gemeinderat einem solchen Verkauf zustimmen. Grundsätzlich befürworten wir bei städtischen Wohnungen in Einzelfällen die Umwandlung von Mietverträgen in Kaufverträge. Jedoch stellen sich in diesem Zusammenhang einige grundsätzliche Fragen: 1. Welche sozialen Auswirkungen auf die jeweilige Hausgemeinschaft ergeben sich durch den Verkauf von einzelnen städtischen Wohnungen? 2. Führt die Übernahme in das Eigentum zu einer positiven sozialen Durchmischung in den städtischen Wohnanlagen? 3. Welche Schwierigkeiten ergeben sich in Bezug auf Renovierungen, Investitionen und bauliche Verbesserungen durch eine gemischte EigentümerInnenstruktur (städtisch und privat) 4. Gibt es eine kritische Grenze für den Verkauf von einzelnen Wohnungen an Private in einem Wohnhaus? 5. Werden die Einnahmen aus diesen Verkäufen direkt in den kommunalen Wohnbau reinvestiert und wenn ja, in welcher Form? Um den Verkauf von städtischen Wohnungen an MieterInnen in seiner Gesamtentwicklung und Auswirkungen besser beurteilen zu können, stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : Die zuständige Stadträtin für Wohnungsangelegenheiten, Stadträtin Elke Kahr wird ersucht, eine Evaluierung der bisherigen Praxis des Verkaufs von städtischen Wohnungen an die MieterInnen sowie ein Ausblicksszenario auf Basis der oben angeführten Fragen zu erstellen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Verbesserung der Steuerbarkeit von sozialen Angelegenheiten in der Stadt Graz GR. Baumann stellt folgende Anfrage: GR. Baumann: Der zweite Antrag, da geht es um die Steuerbarkeit beziehungsweise die Verbesserung der Steuerbarkeit von sozialen Angelegenheiten. Ich habe da auch, weil Elke Edlinger die Sozialstadträtin um Beispiele gebeten hat, da sind auch drei Beispiele angeführt, wo es um die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Sozialamt, Schulamt und Wohnungsamt geht. Der Antragstext ist ein bisschen länger. Die politisch Verantwortlichen für die Bereiche Soziales, Jugend und Familie, Wohnen, Schule und Integration werden ersucht (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke), eine Reform der Organisationsstruktur für soziale Angelegenheiten im weitesten Sinne - also soziale Sicherheit, Wohnen, Bildung, Integration und Gesundheit - zu erarbeiten. In Anlehnung an erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten soll dabei das Grundkonzept einer Sozialdirektion verfolgt werden, das seine strukturelle Entsprechung im Magistrat bereits in der Baudirektion, in der Finanzdirektion und in der Magistratsdirektion findet. In diesem Prozess soll auf die geleisteten Vorarbeiten, die die Arbeitsgruppe zur Magistratsreform geleistet hat, aufgebaut werden. Die jeweiligen Amts- und Abteilungsleitungen, die über ein umfangreiches Know-how und langjährige Erfahrungen verfügen, sowie der Suchtkoordinator, der Leiter der GGZ und die Frauenbeauftragte der Stadt Graz sind in die Erarbeitung dieser Reform einzubeziehen (Applaus Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: Die Agenden, die die Lebenssituation der Bürger und Bürgerinnen unmittelbar betreffen – also soziale Sicherheit, Wohnen, Gesundheit und Bildung - sind in der Stadt Graz auf mehrere politische Ressorts aufgeteilt, die Zuständigkeiten verteilen sich auch im Bereich der Stadtverwaltung auf verschiedene Ämter. Durch die mangelhafte Kooperation zwischen den Ämtern sowie durch eine fehlende Sozialplanung werden soziale Problemlagen verschärft und eine aufeinander abgestimmte Bearbeitung von verschiedenen sozial relevanten Dimensionen erschwert. Anhand der folgenden Praxisbeispiele ist diese Problematik gut darstellbar: Beispiel 1: 21-jährige Frau mit Migrationshintergrund, mit 12 Jahren nach Österreich zugewandert, keine Einschulung im Herkunftsland, Einstufung nach dem Behindertengesetz. Das Mädchen wird bis zur Volljährigkeit über das Jugendamt (Maßnahmen der Jugendwohlfahrt) betreut; die Erziehungshelferin veranlasst die Feststellung des Behindertenstatus (Zuständigkeit Sozialamt); mit der Volljährigkeit der jungen Frau endet die Zuständigkeit des Jugendamtes; eine Übernahme der Klientin durch das Sozialamt ist nicht vorgesehen; die Dienstleistungen, die nach dem Behindertengesetz vorgesehen sind, unterscheiden sich wesentlich von jenen der Jugendwohlfahrt (z.B. kein Case-Management). Es gibt kein System der strukturierten Fallübergabe vom Jugendamt zum Sozialamt bzw. zum Behindertenreferat. Beispiel 2: 30-jährige Frau wohnt mit ihrem Lebensgefährten und 2 Kindern in einer Gemeindewohnung; Gewalt des Lebensgefährten gegenüber den Kindern, es kommt zur Trennung. Das Einkommen der Frau setzt sich aus einer geringfügigen Beschäftigung und der Familienbeihilfe zusammen, der Anspruch auf Alimente durch den Lebensgefährten kann nicht durchgesetzt werden; Mietrückstände fallen an. Die Frau beantragt Sozialhilfe; nimmt am Substitutionsprogramm teil, die psychosoziale Betreuung erfolgt über das Gesundheitsamt. Folgende Ämter sind involviert: Jugendamt (familiäre Gewalt), Sozialamt (Sozialhilfe), Wohnungsamt (Mietrückstände); Gesundheitsamt (Substitutionsprogramm, psychosoziale Betreuung). Es gibt keine gemeinsame Aktenführung und keine koordinierte Zusammenarbeit der involvierten Ämter. Beispiel 3: Familie in schwieriger sozialer Situation, die Eltern beziehen Sozialhilfe, 12-jähriges Kind, verhaltensauffällig, häufige Abwesenheitszeiten in der Schule, erste kriminelle Handlungen (Einbruch, Körperverletzungen), Kind noch nicht strafmündig; Schulamt und Jugendamt werden von der Schule und der Polizei informiert, Maßnahmen der Jugendwohlfahrt werden gesetzt; derzeit keine Rückkoppelung mit der Schule; Sozialamt ist über krisenhafte Situation nicht informiert. Involvierte Ämter: Jugendamt, Schulamt, Sozialamt Zur fehlenden Kooperation auf Fallebene kommt hinzu, dass die einzelnen Ämter unterschiedlich organisiert sind und nach verschiedenen Konzepten arbeiten. Das Sozialamt weist eine zentrale Organisationsform auf, das Jugendamt arbeitet nach dem Konzept der Sozialraumorientierung, das Gesundheitsamt kooperiert stark mit externen Beratungsstellen und ÄrztInnen. Die lebensbegleitenden Dienste mit dem Motto „Menschen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben in Würde teilzuhaben“ sollen durch eine strategische Führung, Leitung und Koordination in effizienter und am Bedürfnis der Menschen orientierten Ausrichtung geplant, gesteuert und organisiert werden. Um eine Verbesserung dieser Steuerung und Kooperation jener Aufgabenbereiche der städtischen Verwaltung, die die soziale Sicherheit, Wohnversorgung, Bildung, Integration und Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung umfassen, zu erzielen, stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : Die politisch Verantwortlichen für die Bereiche Soziales, Jugend und Familie, Wohnen, Schule und Integration werden ersucht, eine Reform der Organisationsstruktur für soziale Angelegenheiten im weitesten Sinne - also soziale Sicherheit, Wohnen, Bildung, Integration und Gesundheit - zu erarbeiten. In Anlehnung an erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten soll dabei das Grundkonzept einer Sozialdirektion verfolgt werden, das seine strukturelle Entsprechung im Magistrat Graz bereits in der Baudirektion, in der Finanzdirektion und in der Magistratsdirektion findet. In diesem Prozess soll auf die geleisteten Vorarbeiten, die die Arbeitsgruppe zur Magistratsreform geleistet hat, aufgebaut werden. Die jeweiligen Amts- bzw. Abteilungsleitungen, die über ein umfangreiches Know-how und langjährige Erfahrungen verfügen, sowie der Suchtkoordinator, der Leiter der GGZ und die Frauenbeauftragte der Stadt Graz sind in die Erarbeitung dieser Reform einzubeziehen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Barrierefreier Zugang von gehörlosen Menschen zu Information GRin. Binder stellt folgenden Antrag: GRin. Binder: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei meinem Antrag geht es um einen barrierefreien Zugang von gehörlosen Menschen zu Informationen. In der Steiermark leben rund 1000 gehörlose Menschen, die der Gebärdensprache mächtig sind und um das Recht dieser Menschen auf Information und politische Partizipation zu sichern ist ein barriererfreier Zugang zu den Informationen im Form von Übersetzungen in Gebärdensprache beziehungsweise in Untertiteln für die Sendungen Steiermark heute und der politischen Diskussionen zur kommenden Landtagswahl notwendig. Daher stelle ich im Namen des Grünen Gemeinderatsklubs folgenden Antrag: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, sich mit dem Direktor des ORF Landesstudio Steiermark, Herrn Gerhard Draxler im Sinne des Motivenberichtes in Verbindung zu setzen, um für alle gehörlosen und hochgradig hörbehinderten Menschen eine barrierefreie Möglichkeit und damit einen freien Zugang zu den Informationssendungen "Steiermark heute" sowie zu politischen Diskussionen des Landesstudio Steiermark zur kommenden Landtagswahl zu schaffen. Danke (Applaus ÖVP und Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: Von Gehörlosigkeit spricht man, wenn die gesprochene Sprache nicht ausreichend genau wahrgenommen und reproduziert werden kann. Für die meisten betroffenen Menschen werden damit visuelle Sprachen zum wichtigsten Kommunikationsmittel. Sie sind GebärdensprachbenutzerInnen. Laut Gebärdensprachforschung sind Gebärdensprachen natürliche Sprachen mit einer eigenen sprachlichen Struktur und einer eigenen Grammatik, die von Sprache zu Sprache unterschiedlich sind. Gebärdensprachen sind, wie jede andere Sprache, linkshemisphärisch verortet. 2005 hat der Nationalrat beschlossen, die österreichische Gebärdensprache als eigenständige Sprache anzuerkennen. Um ihr Menschenrecht auf Information und Meinungsäußerung zu wahren, ist für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen ein barrierefreier Zugang zu Information eine Grundvoraussetzung. Um diesen Zugang zu gewährleisten, müssen insbesondere Informationssendungen und Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprechend gestaltet werden. Das bedeutet konkret eine Übersetzung in Gebärdensprache bzw. die Untertitelung dieser Sendungen. Gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen zahlen, wie alle anderen auch, ihre ORF-Gebühren und haben dieselben Rechte auf Information und Meinungsäußerung wie alle Menschen in Österreich. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist eine wesentliche Voraussetzung für eine eigene Meinungsbildung und für die Teilnahme an Wahlen. Derzeit sind lediglich 30% der Sendungen im ORF in Form von Untertitelungen für gehörlose und gehörbehinderte Menschen zugänglich. Österreich verstößt damit gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere gegen den Artikel 21- Recht der freien Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen. Dabei hat sich Österreich durch die Ratifizierung der Konvention verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass „Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderungen geeignet sind, zur Verfügung gestellt werden.“ In der Steiermark leben rund 1.000 gehörlose Menschen, die der Gebärdensprache mächtig sind. Um das Recht dieser Menschen auf Information und politischer Partizipation zu sichern, ist ein barrierefreier Zugang zu den Informationen in Form einer Übersetzung der Sendungen "Steiermark heute" und der politischen Diskussionen zur kommenden Landtagswahl in Gebärdensprache und Untertitelung notwendig. Daher stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG den A n t r a g : Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, sich mit dem Direktor des ORF Landesstudio Steiermark, Herrn Gerhard Draxler im Sinne des Motivenberichtes in Verbindung zu setzen, um für alle gehörlosen und hochgradig hörbehinderten Menschen eine barrierefreie Möglichkeit und damit einen freien Zugang zu den Informationssendungen "Steiermark heute" sowie zu politischen Diskussionen des Landesstudio Steiermark zur kommenden Landtagswahl zu schaffen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Petition an das Bundesministerium für Justiz „Keine Einsparungen beim Verein Neustart“ GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Taberhofer: Lieber Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein erster Antrag betrifft, also er ist eine Petition an das Bundesministerium für Justiz. Es geht wieder um Einsparungen und diesmal ist der Titel, keine Einsparungen beim Verein Neustart und mein Antragstext lautet folgendermaßen: Der Grazer Gemeinderat ersucht das Bundesministerium für Justiz, die Arbeit des Vereins Neustart auch weiterhin mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu unterstützen, um die qualitätsvolle Arbeit im Interesse aller Menschen gewährleisten zu können. Motivenbericht nur schriftlich: Der Verein Neustart leistet österreichweit wichtige Arbeit in den Bereichen Opferhilfe, Täterhilfe und Prävention. Er bietet im Interesse der Gesellschaft Hilfe und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und Schutz vor Kriminalität und deren Folgen. 2009 und 2010 kam es zu finanziellen Kürzungen durch das Bundesministerium für Justiz und weitere Einsparungsabsichten wurden bereits angekündigt. Diese Vorgangsweise ist unverständlich, denn im Sinne der Qualitätssicherung sollen und müssen die seit vielen Jahren geleisteten erfolgreichen und wirkungsvollen Aktivitäten des Vereins Neustart – insbesondere bei steigender Zahl der betreuten Menschen - finanziell abgesichert werden. Denn finanzielle Kürzungen gefährden eine wirkungsvolle Täterarbeit, die letztendlich der beste Opferschutz ist. Eine Reduktion zahlreicher Initiativen zur Vermeidung von Haft und konkreter Unterstützungsmaßnahmen zur (Re-)integration der Menschen in die Gesellschaft können schließlich auch dazu führen, dass die Resozialisierungserfolge zurückgehen. Deshalb stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Grazer Gemeinderat ersucht das Bundesministerium für Justiz, die Arbeit des Vereins Neustart auch weiterhin mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu unterstützen, um die qualitätsvolle Arbeit im Interesse aller Menschen gewährleisten zu können. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Wirtschaftsförderungen nur bei gerechter Entlohnung GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Taberhofer: Mein zweiter Antrag ist Wirtschaftsförderungen nur bei gerechter Entlohnung. Mein Antragstext: Der Gemeinderat möge beschließen, dass gleiche Bezahlung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit künftig ein Kriterium für die Vergabe von Wirtschaftsförderungen der Stadt Graz sein muss. Sie werden nur dann an die jeweiligen AntragstellerInnen ausgezahlt, wenn eine gleiche Bezahlung in ihrem Betrieb nachgewiesen wird. Motivenbericht nur schriftlich: 70 Tage lang müssen Frauen jährlich in Österreich durchschnittlich länger arbeiten, um das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu erreichen. Österreich ist damit in Europa absolutes Schlusslicht bei der Gleichstellung von Frauen- und Männereinkommen. Laut einer Statistik über die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen innerhalb der EU liegt unser Land mit 25 Prozent Unterschied zusammen mit Tschechien an letzter Stelle. Das verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Armut vor allem weiblich ist. Es ist eine Tatsache, dass die Folgen der schlechten Bezahlung Frauen ihr Leben lang begleiten, sei es z.B. in Form von niedrigem Arbeitslosengeld oder einer geringen Pension. In Italien macht der Einkommensunterschied weniger als 5 Prozent aus. Das beweist, dass ein politischer Wille erforderlich ist, um konkrete Maßnahmen zum Abbau der diskriminierenden Lohnunterschiede und damit insbesondere zur Herstellung von gerechter Entlohnung umsetzen zu können. In Österreich hat sich gezeigt, dass viele Unternehmer nicht von sich aus dazu bereit sind, für gleiche Entlohnung in ihrem Betrieb zu sorgen, denn schließlich bedeutet die derzeitig geübte Entlohnungspraxis für sie einen Extraprofit. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen, dass gleiche Bezahlung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit künftig ein Kriterium für die Vergabe von Wirtschaftsförderungen der Stadt Graz sein muss. Sie werden nur dann an die jeweiligen AntragstellerInnen ausgezahlt, wenn eine gleiche Bezahlung in ihrem Betrieb nachgewiesen wird. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Umsetzung eines „Spielplatzes für SeniorInnen“ im Rösselmühlpark GRin. Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: GRin. Mag.a Taberhofer: Mein dritter Antrag bezieht sich auf die Umsetzung eines „Spielplatzesfür Senioren und Seniorinnen“ im Rösselmühlpark (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) und zwar soll das auch im Rahmen gesunder Bezirk Graz ein Bezirk zum Wohlfühlen, wäre es wünschenswert, dass es im Rahmen dieses Projektes auch umgesetzt wird und der Antragstext lautet: Der Gemeinderat möge den Vorschlag zur Umsetzung eines „Spielplatzes für Senioren und Seniorinnen“ im Rösselmühlpark unterstützen. Danke (Applaus ÖVP, SPÖ, KPÖ und Grüne). Motivenbericht nur schriftlich: Im Herbst 2008 wurde der erste „Spielplatz für SeniorInnen“ beim Pflegewohnheim in der Körösistraße im Bezirk Geidorf eröffnet. Er bietet älteren Menschen insgesamt 14 Stationen, wo sie die Gelegenheit haben, sich körperlich zu betätigen und ihre Feinmotorik zu trainieren. Die speziell vom Institut für Sportwissenschaften der Universität Innsbruck entwickelten Fitnessgeräte – von der Balancierstrecke über das Rudergerät bis hin zur Kletterwand – tragen somit auf lustvolle Weise dazu bei, dass die SeniorInnen Geschicklichkeit, Muskeltraining und Ausdauer verbessern können. Dieses Konzept des „SeniorInnenspielplatzes“ klingt vielversprechend und wird vor allem auch gut angenommen. Deshalb ist eine Erweiterung des Angebots für ältere Menschen im Rahmen des Projekts „Gesunder Bezirk Gries – Ein Bezirk zum Wohlfühlen“ durchaus wünschenswert. Als Standort bietet sich der Rösselmühlpark an. Entsprechend der Größe des Parks soll eine sinnvolle Auswahl getroffen werden, welche und wie viele Geräte für die SeniorInnen des Bezirks im Rösselmühlpark zur Aufstellung kommen sollen. Neben dem sportlichen Aspekt kommt auch ein gesellschaftlicher Faktor hinzu. Der „Spielplatz für SeniorInnen“ oder „Aktiv Park“ ist zwar auf die Bedürfnisse von älteren Menschen abgestimmt, dies bedeutet aber keinesfalls, dass ein Zusammentreffen der Generationen nicht erwünscht ist. Im Gegenteil – der Rösselmühlpark kann sich dadurch auch zum Begegnungsort für Jung und Alt entwickeln und damit verschiedene Generationen über Spiel, Spaß und sportliche Betätigung zueinander führen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat möge den Vorschlag zur Umsetzung eines „Spielplatzes für SeniorInnen“ im Rösselmühlpark unterstützen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Linie 1 – Frequenzverdichtung GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Fabisch: Es geht um die Frequenzverdichtung der Linie 1 in aller herrgottsfrühe für die Bediensteten der verschiedenen Spitäler. Vor einem Jahr bereits eingebracht lautete die Antwort, dafür sind zusätzliche Straßenbahnwagen erforderlich, die haben wir jetzt, daher die erneute Bitte auf die Bediensteten vor allem der Krankenhäuser bei der eventuellen Verdichtung jetzt Rücksicht zu nehmen. Dankeschön (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Die Linie 1 zwischen Mariatrost und Eggenberg ist für tausende Berufstätige und SchülerInnen die einzige Möglichkeit, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeitsstätte bzw. zur Schule zu kommen. Gerade diese Linie dient unzähligen Bediensteten von LKH West, UKH und auch vom Spital der Barmherzigen Brüder, die in aller Herrgottsfrüh ihren Dienst beginnen, aber 20-Minuten-Intervalle nicht unbedingt als Einladung zum Umsteigen in die Straßenbahn (und Verzicht auf den Privat-Pkw) erleben. Ähnliches gilt für PatientInnen, die immer wieder eines der Spitäler aufsuchen müssen und das Recht haben, nicht lange auf ihre Verkehrsmittel warten zu müssen. In den Stoßzeiten vor Schulbeginn ist die Transportqualität auf Grund der Überfüllung mitunter als reine Zumutung für den zahlenden Fahrgast zu bezeichnen. In Ihrer mit 23. 9. 2009 datierten Beantwortung meines im Vorjahr eingebrachten Antrages, auf der Linie 1 eine Taktverdichtung vorzunehmen, bestätigen Sie nach Rücksprache mit der Abteilung für Verkehrsplanung diese Notwendigkeit und führen aus, dass eine 2008 durchgeführte Fahrgasterhebung sowie die künftige Entwicklung der Schulstandorte im Bereich Eggenberg eine Frequenzverdichtung tatsächlich erforderlich machten. Weiters zitieren Sie die Abteilung für Verkehrsplanung mit den Worten: „Dafür sind aber zusätzliche Straßenbahnwagen erforderlich. Erst durch die Auslieferung und Inbetriebnahme der neuen Bahnen wird die Verdichtung der Linie 1 ermöglicht.“ Mittlerweile wurden die ersten Variobahnen geliefert und sind auch bereits im Einsatz.   Daher halte ich den Zeitpunkt für geeignet, an Ihren positiven Ausblick vom Vorjahr zu erinnern und stelle namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs neuerlich folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, die nötigen Schritte zur Taktverdichtung der Linie 1 vorzunehmen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Verkehrssicherheit am Moelkweg GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Fabisch: Die Verkehrssicherheit am Moelkweg, der beginnt mit einer flotten Rechtskurve, die allerdings von der Oberfläche her nach links abhängt, also jeden, der die Kurve bei glatten Fahrverhältnissen bewältigen möchte, vor ein großes Problem stellt. Es sind schon einige Autos an die gegenüberliegende Steinmauer gekracht, daher die Bitte, den oberen Moelkweg verkehrssicherer zu gestalten. Dankeschön (Applaus KPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Anrainerinnen und Anrainer freuen sich, das s der Moelkweg wieder von beiden Seiten einfahrbar ist. Jedoch weist der obere Teil dieser sonst sehr schön für Fußgänger und Fahrzeuge hergerichteten Straße eine verkehrstechnische Besonderheit auf: Die erste Rechtskurve bildet von der Oberfläche her eine Neigung nach links, also nach außen, was bei glatten Straßenverhältnissen dazu führen kann, dass Fahrzeuge aus der Spur geraten. Dies hat zur Folge, dass die gegenüber befindliche Steinmauer schon mehrmals von fremdem Autoblech erschüttert wurde, sehr zum Ärger des Liegenschaftseigentümers und zum großen Schrecken der überraschten Autolenker.   Daher stelle namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Das Verkehrsreferat der Stadt Graz wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der obere Teil des Moelkweges an der beschriebenen Stelle durch dazu geeignete Maßnahmen verkehrssicherer gestaltet wird. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Einführung flexibler GVB-Tarife GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Es geht m die Einführung flexibler GVB-Tarife. Über die Variobahn ist heute schon gesprochen worden, jetzt geht es um das Vario-Ticket, das soll ein variables Ticket sein, wo 150 Einzelfahrten auf einer Chip-Karte aufgeladen sind, eine Halbjahreskarte und eben solange gültig, bis die Fahrten aufgebraucht sind. Ich stelle namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Nagl als Aufsichtsratsvorsitzender der Graz AG und Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Lisa Rücker werden ersucht, mit dem verantwortlichen Personenkreis der GVB in Kontakt zu treten, um im Sinne des obigen Motivenberichtes die Einführung eines flexibel verwendbaren Tickets anzuregen (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Die neuen Straßenbahnen kommen und mit ihnen könnte nun auch das Ticketangebot der GVB erweitert werden. Die Idee dahinter ist ganz einfach: Die Umrüstung der GVB Straßenbahnen und Busse mit Fahrscheinautomaten, die auch den Verkauf von Stunden-, 24-Stunden-, Wochen- und Monatskarten ermöglichen, böte nun die Möglichkeit ein eigenes „Vario-Ticket“ aufzulegen, auf der eine gewisse Anzahl von Fahrten (Vorschlag 150) auf einer Chipkarte geladen sind. Dieses Vario-Ticket mit Chipkarte könnte dann problemlos bei den neuen Fahrscheinautomaten zur jeweiligen Entwertung gebracht werden. Der Fahrscheinautomat bucht die Fahrt ab, der Kunde erhält einen Ausdruck (Ticket), der als Berechtigung zur Tagesfahrt in GVB und Verbundlinien gilt und auf dem eventuell auch vermerkt ist, wie viele Tage an „Guthaben“ noch vorhanden sind. Dieses Ticket - nennen wir es in Anlehnung an die Vario-Bahn einfach Vario-Ticket - soll den Passagieren die Benützung von Bus und Straßenbahn ein ganzes Jahr lang zum Preis einer Halbjahreskarte erlauben. Allerdings steht nur eine begrenzte Anzahl an Fahrten zur Verfügung. Der Vorteil für den Kunden wäre allerdings, dass er flexibel den Einsatz des Tickets gestalten könnte. Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass die Kunden ein solches Angebot bräuchten - ein Ticket, das (etwa zum Preis einer Halbjahreskarte für 150 Gültigkeitstage) den GVB Kunden ermöglicht, je nach Bedarf selbst zu entscheiden, an welchen Tagen im Jahr man vom Ticket Gebrauch machen möchte. Ich denke, dieser Vorschlag rückt das öffentliche Verkehrangebot in ein besseres Licht. Um eventuell vorhandene betriebswirtschaftlichen Bedenken der GVB zu zerstreuen, sollen nachfolgende Überlegungen ins Treffen geführt werden. Es entstünden nämlich keine betriebswirtschaftlichen Nachteile. Der Kunde würde mit diesem Vario-Ticket 150 Fahrten zum Preis eines GVB Halbjahrestickets erwerben. Kosten derzeit: 1,85 Euro (das entspricht 1.01 Euro/pro Tag). Der Kunde hätte aber den Vorteil sein Ticket flexibel einzusetzen. Es entstünde also eine Win-Win Situation für beide Seiten. Einerseits wird der Absatz durch eine neue Spielvariante der Halbjahreskarte gesteigert und andererseits hätte der Kunde den Vorteil eines Tickets, das er das ganze Jahr hindurch - und nicht wie gegenwärtig 6 Monate am Stück – verwenden kann. Ich stelle daher namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Nagl als Aufsichtsratsvorsitzender der Graz AG und Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Lisa Rücker werden ersucht, mit dem verantwortlichen Personenkreis der GVB in Kontakt zu treten, um im Sinne des obigen Motivenberichtes die Einführung eines flexibel verwendbaren Tickets anzuregen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Erhaltung des Ragnitzbades GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Korschelt: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Beim ersten Antrag handelt es sich um die Erhaltung des Ragnitzbades. Wie wir den Medien entnommen haben gibt es da Probleme. Deshalb mein Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz werden aufgefordert Mittel und Wege zu finden, die dem privaten Betreiber des Ragnitzbades finanzielle Unterstützung gewähren sollen, um einen Betrieb dieses Traditionsbades sicher zu stellen und so der Bevölkerung des Bezirkes Ries zu erhalten (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Der Bezirk Ries ist nicht unbedingt reichlich mit Freizeiteinrichtungen gesegnet. Es steht also der nicht ganz unbegründete Vorwurf einer stiefmütterlichen Behandlung dieses Grazer Stadtteils durch die Stadtregierung im Raum. Zur Untermauerung dieser Aussage führe ich nur die Volksschule Ries an. Während also Schulen, Freizeiteinrichtungen und traditionsreiche Gasthäuser geschlossen werden, siedeln sich lediglich noch China Lokale auf der Ries an, was den infrastrukturellen Aderlass allerdings auch nicht kompensiert. Nun befindet sich scheinbar auch das einzige Freibad mit Buffet, das Ragnitzbad, in akuter Gefahr. Im Falle einer Schließung würde der Bezirk Ries wieder eine Sommerattraktion verlieren. Zudem ist das Ragnitzbad das einzige öffentliche Freibad in privater Hand, womit auch die alte Formel „mehr privat und weniger Staat“ obsolet werden würde. Im Namen des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle ich daher nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen im Magistrat Graz werden aufgefordert Mittel und Wege zu finden, die dem privaten Betreiber des Ragnitzbades finanzielle Unterstützung gewähren sollen, um einen Betrieb dieses Traditionsbades sicher zu stellen und es so der Bevölkerung des Bezirkes Ries erhalten bleibt. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 22) Einführung einer Linie Weinzödlbrücke – Puntigamerbrücke GR. Mag. Korschelt stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Korschelt: Um eine Studie, eine Machbarkeitsstudie Einführung einer Linie Weinzödlbrücke – Puntigamerbrücke. Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Abteilungen des Magistrates der Stadt Graz mögen entweder die Frage prüfen, ob die Einführung einer Linie Weinzödlbrücke bis zur Puntigamerbrücke entlang der Mur sinnvoll ist, oder mit dieser Fragestellung an die Grazer Verkehrsbetriebe herantreten (Applaus FPÖ). Motivenbericht nur schriftlich: Ohne Zweifel muss es im Interesse der Stadt liegen, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu ermutigen. Das Gelingen dieses Unterfangens hängt aber in erster Linie von der Attraktivität der Linien ab. Ich stelle daher im Namen des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Abteilungen des Magistrates der Stadt Graz mögen entweder die Frage prüfen, ob die Einführung einer Linie Weinzödlbrücke bis zur Puntigamerbrücke entlang der Mur sinnvoll ist, oder mit dieser Fragestellung an die Grazer Verkehrsbetriebe herantreten. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 19.58 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bürgermeisterstellvertreterin Lisa Rücker Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GRin. Waltraud Haas-Wippel Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb 92 Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2010